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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10741
VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598 (https://dejure.org/2018,10741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598 (https://dejure.org/2018,10741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2018 - 1 ZB 16.2598 (https://dejure.org/2018,10741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten; Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung und der Überschreitung der Baugrenzen; Einhaltung des Rücksichtnahmegebots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten; Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung und der Überschreitung der Baugrenzen; Einhaltung des Rücksichtnahmegebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befreiung von nicht nachbarschützender Festsetzung: Nachbarrechte verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen: Nachbarrechte verletzt? (IBR 2018, 1052)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - BauR 1998, 1206).

    Rn. 8 Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung bzw. eine unterlassene Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Es kann dahingestellt bleiben, ob nach den Regelungen der BauNVO 1968 bei der Tiefgarage die unterirdische Überschreitung der Baugrenzen hätte berücksichtigt werden müssen (…ein klarstellender Verweis gilt erst seit der BauNVO 1990, vgl. Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1. Oktober 2017, § 23 BauNVO Rn. 12) und inwieweit Tiefgaragen nach der damaligen Rechtslage bei der Berechnung der Grundfläche zu berücksichtigen waren, da der Nachbar bei Unterlassen einer notwendigen Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans auch nur die Berücksichtigung seiner nachbarlichen Interessen in entsprechender Anwendung von § 31 Abs. 2 BauGB verlangen kann (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Für Festsetzungen eines Bebauungsplans ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob und inwieweit die Festsetzung Drittschutz vermitteln will (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Zwar vermittelt § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO dem Nachbarn einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets, die durch Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mitgestaltet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 - NVwZ 1995, 899; B.v. 13.5.2002 - 4 B 86.01 - NVwZ 2002, 1384;… vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1. Oktober 2017, § 15 BauNVO Rn. 11).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Zwar vermittelt § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO dem Nachbarn einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets, die durch Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mitgestaltet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 - NVwZ 1995, 899; B.v. 13.5.2002 - 4 B 86.01 - NVwZ 2002, 1384;… vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1. Oktober 2017, § 15 BauNVO Rn. 11).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Befreiung von der Höchstgeschoßzahl - § 16 BauNVO, kein (über das …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung und Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche durch Baulinien oder Baugrenzen sind im Gegensatz zu Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in der Regel nicht nachbarschützend, können aber nach dem Willen der Gemeinde als Planungsträger diese Wirkung haben (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - NVwZ 1996, 170; B.v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 - NVwZ 1996, 888).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Die Beklagte hat in dem Bebauungsplan weder Festsetzungen nach § 22 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1968 (Festsetzung von Flächen, auf denen nur Einzelhäuser und/oder Doppelhäuser zulässig sind) oder nach § 9 Abs. 1 Nr. 1g BBauG 1960 bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BBauG 1976 (Festsetzung von Flächen, die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehen sind) getroffen noch von der Festsetzungsmöglichkeit nach § 4 Abs. 4 BauNVO 1968 Gebrauch gemacht, dass in bestimmten Teilen des Bebauungsplangebiets nur Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind (im Gegensatz zu der zitierten Entscheidung des OVG Hamburg, B.v. 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 - BauR 2009, 1556).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung und Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche durch Baulinien oder Baugrenzen sind im Gegensatz zu Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in der Regel nicht nachbarschützend, können aber nach dem Willen der Gemeinde als Planungsträger diese Wirkung haben (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - NVwZ 1996, 170; B.v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 - NVwZ 1996, 888).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2017 - 2 A 46/16

    Beantragung der Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheides für die …

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 S 19/99

    Verweisung auf landesrechtliche Vorschriften in BauNVO § 20 Abs 1 ist eine …

  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

  • VGH Hessen, 26.07.1984 - 4 TG 1669/84

    Bauplanungsrecht: Änderung des Begriffs "Vollgeschoß" im Landesrecht, …

  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen …

  • OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99

    Baurecht; Nachbarschutz; Abstandfläche; Schmalseitenprivileg; vortretende …

  • VGH Bayern, 16.05.1983 - 14.B - 1294/79

    Bauleitplanung: Festsetzung von Sammelgaragen und Sammelstellplätzen

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans - …

    Dieser dogmatische Ausgangspunkt (…vgl. jeweils m.w.N.: BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 22; B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4;… B.v. 10.4 2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4) ist zwischen den Parteien nicht umstritten.

    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (…vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 - juris Rn. 15;… B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.;… B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4;… B.v. 10.4 2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4;… OVG Bremen, B.v. 19.7.2011 - 1 B 128/11 - juris Rn. 7).

  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811

    Erfolglose Drittanfechtung (Eilrechtschutz) gegen die Erteilung eines Dispenses …

    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (…vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16;… B.v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 - juris Rn. 15;… B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.;… B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4;… B.v. 10.4 2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 20.2610

    Erweiterung von Dachgauben - Zahl der Vollgeschosse

    Rn. 18 Es ist zwar umstritten, kann hier aber offenbleiben, ob die Verweisung des hier wohl als maßgeblich anzusehenden § 18 BauNVO 1962 (…vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2020 - 9 ZB 16.882 - juris Rn. 8 m.w.N.) auf die landesrechtlichen Vorschriften zu Vollgeschossen als statische oder dynamische Verweisung zu verstehen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2019 - 1 CS 19.1499 - juris Rn. 15 m.w.N.; vgl. auch B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 06.10.2021 - AN 17 K 19.01223

    Zulässigkeit einer Stützmauer, einer Aufschüttung und eines Holzzauns an der …

    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (…vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16;… B.v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 - juris Rn. 15;… B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.;… B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4;… B.v. 10.4.2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4).
  • VG München, 17.01.2019 - M 9 SN 18.5191

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen das Gebot der Rücksichtnahme

    Auch einem Angriff auf die erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Ziff. 2 lit. a bleibt der Erfolg versagt, unabhängig von den ohnehin existenten Bezugsfällen und unabhängig von einer Wirksamkeit des Bebauungsplans: Einer Festsetzung zur Mindestgröße von Baugrundstücken, § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, kommt nachbarschützende Wirkung ebenso wenig zu wie einer Festsetzung zur maximal zulässigen Dachneigung, Art. 81 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 BayBO (vgl. nur BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 C 13/94 - juris; BayVGH, B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris; B.v. 10.1.2000 - 27 ZB 97.1931 - juris).
  • VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 21.01458

    Erfolglose Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten hinsichtlich eines privaten …

    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (…vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16;… B.v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 - juris Rn. 15;… B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.;… B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4;… B.v. 10.4.2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998, 4 B 64.98, BauR 1998, 1206); Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. April 2018, 1 ZB 16.2598, juris Rn. 4).
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