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   OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12   

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https://dejure.org/2013,12604
OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12 (https://dejure.org/2013,12604)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.2013 - 10 U 146/12 (https://dejure.org/2013,12604)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 2013 - 10 U 146/12 (https://dejure.org/2013,12604)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 203; BGB § 305; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 640
    Rechnungstellung bei Abnahme der Werkleistung trotz Mängel; Prüfbarkeit der Schlussrechnung für Auftragnehmer; Verjährungshemmung der Werklohnforderung nach Schlussrechnung und Verhandlung über Mängelrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Abnahme einer Werkleistung trotz Fehlens von Restleistungen und Vorhandenseins von Mängeln; Anforderungen an die Prüfbarkeit der Schlussrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verhandlungen über Mängelbeseitigung unterbrechen die Verjährung der Vergütungsansprüche nicht, §§ 199 Abs. 1 Nr. 1, 203 BGB, Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, 14 Nr. 1, 2 und 4 VOB/B

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 203 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 640 BGB, § 12 VOB/B, § 14 Nr 1 S 1 VOB/B
    Bauvertrag: Abnahme einer nicht vollständigen und mangelhaften Werkleistung; Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Schlussrechnung des Auftraggebers; Verjährung des Vergütungsanspruchs bei Verhandlungen über eine Mängelbeseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Abnahme einer Werkleistung trotz Fehlens von Restleistungen und Vorhandenseins von Mängeln; Anforderungen an die Prüfbarkeit der Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AG erstellt Schlussrechnung: Anforderungen an Prüfbarkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abnahme einer nicht vollständigen Werkleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auftragnehmer kann gesamte abgenommene Leistung in Rechnung stellen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Verhandeln über Mängel - keine Verjährungshemmung für Vergütung

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Verhandeln über Mängel - keine Verjährungshemmung für Vergütung

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verhandeln über Mängel - keine Verjährungshemmung für Vergütung

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verhandeln über Mängel - keine Verjährungshemmung für Vergütung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine mangelhafte Leistung kann abgenommen werden! (IBR 2013, 673)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Verjährungsfalle für Auftragnehmer! (IBR 2013, 461)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 480/00

    Erstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12
    Nur auf diese Weise ist in der Regel gewährleistet, dass die Schlussrechnung des Auftraggebers zu einer abschließenden und sachgerechten Klärung des Werklohnanspruchs aus dem Einheitspreisvertrag führen kann (BGH BauR 2002, 313, juris RN 10; 1984, 182, juris RN 20).

    Sie ist nicht anwendbar, wenn die Schlussrechnung nicht vom Auftragnehmer, sondern vom Auftraggeber erstellt wird (BGH BauR 2002, 313 juris RN 16).

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 40/05

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Verjährung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12
    Da der Vergütungsanspruch auch bei einem mangelhaften Werk fällig wird und die berechtigte Erhebung der Einrede der Mangelhaftigkeit des Werks nach Abnahme gemäß § 322 Abs. 1 BGB zur Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Behebung der bestimmt zu bezeichneten Mängel führt (Palandt-Sprau a.a.O. § 641 RN 17), ist ein Anspruch, dem die Einrede des nicht erfüllten Vertrags entgegensteht, im Sinn des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. bzw. § 196 BGB a. F. bereits entstanden (vgl. Palandt - Ellenberger .a.a.O. § 199 RN 3; siehe auch BGH NJW 2006, 2773).
  • BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf die Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12
    Nur auf diese Weise ist in der Regel gewährleistet, dass die Schlussrechnung des Auftraggebers zu einer abschließenden und sachgerechten Klärung des Werklohnanspruchs aus dem Einheitspreisvertrag führen kann (BGH BauR 2002, 313, juris RN 10; 1984, 182, juris RN 20).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12
    Insoweit gelten die gleichen Erwägungen, die der Bundesgerichtshof zur Prüfbarkeit der Schlussrechnung eines Auftragnehmers angestellt hat (BGH BauR 2002, 468 juris RN 8).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12
    Wegen der Mängel oder der Restleistungen hat der Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 641 Abs. 3 BGB (BGHZ 182, 158, juris RN 54).
  • KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07

    Verteilung der Schlussrechnung auf mehrere Teilschlussrechnungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12
    Insoweit handelte sie nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu KG, Urteil vom 9.6.2009, AZ: 21 U 182/07 juris RN 15), weil sie die Abschlagsrechnung als prüffähig behandelt hat.
  • OLG Celle, 07.09.2005 - 7 U 12/05

    VOB-Vertrag mit öffentlichen Auftraggebern: Rechtsfolgen der vom Auftraggeber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12
    Sie enthalten lediglich Konkretisierungen, ohne die Regelungen der VOB/B entscheidend abzuändern (vgl. OLG Celle BauR 2005, 1933, juris RN 32).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 10 U 81/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Werkvertrag: Wirksamkeit einer

    Weist die Klausel bei objektiver Auslegung einen einheitlichen Inhalt auf, ist für eine Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB kein Raum (Senat, Urteil vom 26. März 2013 - 10 U 146/12 -, juris Rn. 35; Palandt - Grüneberg, BGB, 76. Aufl. 2017, § 305c Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 29 U 146/16

    Keine Warnpflicht zum Mandatsende bei erst in 11 Monaten drohender Verjährung

    Zwar umfasst dass Verhandeln über Mängelansprüche regelmäßig nicht auch die Vergütungsansprüche des Auftragsnehmers, da insoweit verschiedene Gläubigerinteressen bestehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2013, 10 U 146/12, zitiert nach juris Rdnr. 46), vorliegend ist indes in dem Schreiben vom 25.01.2011 ausdrücklich angeführt, dass die Verhandlungen über die Mängelansprüche auch einer möglichen Klage wegen offenstehender Werklohnansprüche vorbeugen sollen.
  • LG Osnabrück, 08.01.2018 - 2 S 379/17

    Verhandlung über Mangelbeseitigung stellt auch Verhandlung über

    Sie können lediglich im Hinblick auf die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ein Zurückbehaltungsrecht nach § 641 Abs. 3 BGB auslösen, das aber den Verjährungslauf für die Vergütungsforderung nicht beeinflusst (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2013 - 10 U 146/12 -, Rn. 46, juris).
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