Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 53 GemO RP, § 54 GemO RP, Art 19 GG, Art 28 GG, Art 33 GG
Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; Wählbarkeit; Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung - schulte-frohlinde.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Allgemeinheit der Wahl; berechtigter Zweifel; Bürgermeister; Bürgermeisterwahl; freiheitliche demokratische Grundordnung; kommunaler Wahlbeamter; Kommunalwahl; Menschenwürde; Nichtzulassung; Oberbürgermeister; Offensichtlichkeit; passives Wahlrecht; Prognose; ...
- rechtsportal.de
Allgemeinheit der Wahl; berechtigter Zweifel; Bürgermeister; Bürgermeisterwahl; freiheitliche demokratische Grundordnung; kommunaler Wahlbeamter; Kommunalwahl; Menschenwürde; Nichtzulassung; Oberbürgermeister; Offensichtlichkeit; passives Wahlrecht; Prognose; ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Eilantrag von Joachim Paul gegen Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen bleibt ohne Erfolg
- lto.de (Kurzinformation)
AfD-Kandidat Paul bleibt von OB-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Wahlausschluss von AfD-Kandidat Joachim Paul erneut bestätigt
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 18.08.2025 - 3 L 889/25
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25.OVG
- BVerfG, 16.09.2025 - 2 BvR 1399/25
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH B 27/25
Papierfundstellen
- NVwZ 2025, 1621
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (54)
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14
Keine vorläufige Zulassung eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl 2014
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Deshalb erfasst § 78 VwGO auch Vereinigungen, soweit sie nach § 61 Nr. 2 VwGO fähig sind, an verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt zu sein und gerade diese verpflichtet sind, das vom Antragsteller geltend gemachte Recht zu gewähren, falls es besteht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 4;… Meissner/ Schenk, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Werkstand: 46. EL August 2024, § 78 VwGO Rn. 35;… Kintz, in: Posser/Wolff/Decker [Hrsg.], BeckOK VwGO, 74. Edition Stand: 1. Juli 2025, § 78 Rn. 18-22).Diese Voraussetzungen erfüllt ein Wahlausschuss im Sinne des § 8 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen - Kommunalwahlgesetz, KWG - (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 4; siehe auch OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 18).
Insofern entspricht er nicht einem Ausschuss des Gemeinderates im Sinne des § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung - GemO -, sondern stellt ein besonderes Wahlorgan dar, welches gemäß § 49 Abs. 1 KWG lediglich der Rechtsaufsicht der Kommunalaufsicht untersteht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 5).
Vor diesem Hintergrund kann einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl nur in Ausnahmefällen zulässig sein (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2).
Vielmehr entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass gerade auch im Bereich von Kommunalwahlen, in dem das Wahlprüfungsverfahren nicht - wie bei Bundestags- und regelmäßig auch bei Landtagswahlen - auf Ebene der Verfassung, sondern einfachrechtlich normiert ist, Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 -, juris Rn. 3; siehe auch LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2; siehe auch StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 18 ff. zu Bürgerschaftswahlen, für welche die Wahlprüfung ebenfalls allein einfachgesetzlich geregelt ist).
Rn. 20 b) Eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz nachgelagerten Rechtsschutzes ist jedoch dann zu machen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 KWG zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; siehe auch VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS] -, juris Rn. 41 ff., 68 für Landtagswahlen; im Ergebnis die Frage offenlassend, jedoch mit erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit einer präventiven Wahlprüfung auch im Fall eines qualifizierten Rechtsverstoßes StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 1/23 -, juris Rn. 20 ff. für Wahlen zur Bürgerschaftswahl).
Voraussetzung für die Gewährung des von dem Antragsteller begehrten Rechtsschutzes im Vorfeld des Wahlvorgangs ist somit, dass die Zurückweisung des Wahlvorschlags der AfD - des Antragstellers - durch den Antragsgegner offensichtlich rechtswidrig war (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22).
Insoweit kommt es nicht entscheidend darauf an, ob zur Beurteilung ein erheblicher Prüfungs- und Begründungsaufwand des Gerichts erforderlich ist (so noch die Annahme der Vorinstanz mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6).
Rn. 68 Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz - GKG - und orientiert sich an der hier entsprechend anwendbaren Ziffer 22.1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 21. Februar 2025 beschlossenen Änderungen - Streitwertkatalog 2025 - (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 29; siehe auch OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 11 für eine Orientierung an Ziffer 22.1.2 des Streitwertkatalogs im Fall eines Antrags einer Wählergemeinschaft).
Insoweit hat außer Acht zu bleiben, dass die aufgrund der Entscheidung des Senats nunmehr unanfechtbar feststehende Nichtzulassung des Antragstellers zum Wahlvorgang am 21. September 2025 unter dem Vorbehalt einer etwaigen Wahlprüfung steht (siehe dazu OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 11; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 29).
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Daraus folgt eine Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unverzichtbar sind (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 = juris Rn. 535; Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, BVerfGE 168, 193 = juris Rn. 248; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 23).Ausgangspunkt für die Bestimmung des Begriffsinhalts ist danach die Würde des Menschen und das Demokratieprinzip, für das die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller am politischen Willensbildungsprozess sowie die Rückbindung der Ausübung von Staatsgewalt an das Volk maßgeblich ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, BVerfGE 168, 193 = juris Rn. 250 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 23 zu § 8 SG; VerfGH RP…, Urteil vom 2. April 2025 - VGH O 11/24 -, AS 49, 430 = juris Rn. 36).
Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und insbesondere das staatliche Gewaltmonopol (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, BVerfGE 168, 193 = juris Rn. 258; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 23; VerfGH RP…, Urteil vom 2. April 2025 - VGH O 11/24 -, AS 49, 430 = juris Rn. 36).
Die Staatsgewalt hat sie in allen ihren Erscheinungsformen zu achten und zu schützen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, BVerfGE 168, 193 = juris Rn. 250 m.w.N.).
Mit der Subjektqualität des Menschen ist ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch verbunden, der es verbietet, den Menschen zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns zu degradieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, BVerfGE 168, 193 = juris Rn. 251 m.w.N.).
Die unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion stellt eine Missachtung des Wertes dar, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins zukommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, BVerfGE 168, 193 = juris Rn. 252 m.w.N.).
Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit gleichfalls nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, BVerfGE 168, 193 = juris Rn. 253 m.w.N.).
Während eine Partei nur dann verfassungswidrig ist und erst verboten werden kann, wenn sie nach den Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (vgl. dazu etwa BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, BVerfGE 168, 193 = juris Rn. 259 ff.), wird von kommunalen Wahlbeamten - im Einklang mit Verfassungsrecht - weitergehend verlangt, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung bejahen, sie als schützenswert anerkennen, in diesem Sinne sich zu ihr bekennen und aktiv für sie eintreten.
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Der hier einschlägige Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verbürgt - positiv - die aktive und passive Wahlberechtigung aller Bürger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, BVerfGE 151, 1 = juris Rn. 42 m.w.N. zu Art. 38 GG m.w.N.).Er fordert, dass grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise ausüben kann und er untersagt - negativ - den unberechtigten Ausschluss einzelner Bürger von der Teilnahme an der Wahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, BVerfGE 151, 1 = juris Rn. 42 zu Art. 38 GG m.w.N.).
Dementsprechend verbietet er den Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, BVerfGE 151, 1 = juris Rn. 42 zu Art. 38 GG m.w.N.).
Er ist - wie der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit - im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit bei der Zulassung zur Wahl zu verstehen und schließt als spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seinem Anwendungsbereich einen Rückgriff auf Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, BVerfGE 151, 1 = juris Rn. 42 zu Art. 38 GG m.w.N.).
Denn die Allgemeinheit der Wahl unterliegt keinem absoluten Differenzierungsverbot (vgl. OVG RP…, Urteil vom 15. März 2013 - 10 A 10573/12.OVG -, juris Rn. 51, 53; BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, BVerfGE 151, 1 = juris Rn. 43 zu Art. 38 GG).
Deren Gleichbehandlung bezüglich der Fähigkeit, zu wählen und gewählt zu werden, ist eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, BVerfGE 151, 1 = juris Rn. 42 m.w.N.).
Differenzierungen hinsichtlich der aktiven oder passiven Wahlberechtigung bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines durch die Verfassung legitimierten besonderen sachlichen Grundes, welcher von mindestens gleichem Gewicht wie die Allgemeinheit der Wahl ist (vgl. OVG RP…, Urteil vom 15. März 2013 - 10 A 10573/12.OVG -, juris Rn. 53 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, BVerfGE 151, 1 = juris Rn. 43 zu Art. 38 GG m.w.N.).
Rn. 40 (bb) Schließlich ist entgegen der Auffassung des Antragstellers auch das spezielle Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG - beziehungsweise vorliegend aus Art. 17 Abs. 1 und 2 LV, der auch die über Art. 17 Abs. 3 und 4 LV hinausgehenden speziellen Diskriminierungsverbote des Art. 3 GG erfasst (…vgl. dazu Hummrich, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2. Aufl. 2022, Art. 17 Rn. 49) - nicht verletzt, das neben dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Anwendung findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, BVerfGE 151, 1 = juris Rn. 49 zu Art. 38 GG) und die Benachteiligung einer Person unter anderem wegen ihrer politischen Anschauungen untersagt.
- OVG Saarland, 30.04.2024 - 2 B 69/24
Einstweiliges Rechtsschutzersuchen zwecks Zulassung zur Wahl für das Amt der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Diese Voraussetzungen erfüllt ein Wahlausschuss im Sinne des § 8 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen - Kommunalwahlgesetz, KWG - (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 4; siehe auch OVG Saarland, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 18).Vor diesem Hintergrund kann einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl nur in Ausnahmefällen zulässig sein (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG Saarland, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2).
Vielmehr entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass gerade auch im Bereich von Kommunalwahlen, in dem das Wahlprüfungsverfahren nicht - wie bei Bundestags- und regelmäßig auch bei Landtagswahlen - auf Ebene der Verfassung, sondern einfachrechtlich normiert ist, Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 -, juris Rn. 3; siehe auch LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2; siehe auch StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 18 ff. zu Bürgerschaftswahlen, für welche die Wahlprüfung ebenfalls allein einfachgesetzlich geregelt ist).
10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2).
Rn. 20 b) Eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz nachgelagerten Rechtsschutzes ist jedoch dann zu machen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 KWG zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; siehe auch VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS] -, juris Rn. 41 ff., 68 für Landtagswahlen; im Ergebnis die Frage offenlassend, jedoch mit erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit einer präventiven Wahlprüfung auch im Fall eines qualifizierten Rechtsverstoßes StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 1/23 -, juris Rn. 20 ff. für Wahlen zur Bürgerschaftswahl).
Voraussetzung für die Gewährung des von dem Antragsteller begehrten Rechtsschutzes im Vorfeld des Wahlvorgangs ist somit, dass die Zurückweisung des Wahlvorschlags der AfD - des Antragstellers - durch den Antragsgegner offensichtlich rechtswidrig war (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22).
Rn. 68 Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz - GKG - und orientiert sich an der hier entsprechend anwendbaren Ziffer 22.1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 21. Februar 2025 beschlossenen Änderungen - Streitwertkatalog 2025 - (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 29; siehe auch OVG RP…, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 11 für eine Orientierung an Ziffer 22.1.2 des Streitwertkatalogs im Fall eines Antrags einer Wählergemeinschaft).
Insoweit hat außer Acht zu bleiben, dass die aufgrund der Entscheidung des Senats nunmehr unanfechtbar feststehende Nichtzulassung des Antragstellers zum Wahlvorgang am 21. September 2025 unter dem Vorbehalt einer etwaigen Wahlprüfung steht (siehe dazu OVG RP…, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 11; OVG Saarland, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 29).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14
Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Vor diesem Hintergrund kann einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl nur in Ausnahmefällen zulässig sein (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2).Vielmehr entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass gerade auch im Bereich von Kommunalwahlen, in dem das Wahlprüfungsverfahren nicht - wie bei Bundestags- und regelmäßig auch bei Landtagswahlen - auf Ebene der Verfassung, sondern einfachrechtlich normiert ist, Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 -, juris Rn. 3; siehe auch LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2; siehe auch StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 18 ff. zu Bürgerschaftswahlen, für welche die Wahlprüfung ebenfalls allein einfachgesetzlich geregelt ist).
Rn. 17 Demnach ist - entsprechend den Vorgaben des Homogenitätsprinzips des Art. 28 Abs. 1 GG - auch in Rheinland-Pfalz das Wahlprüfungsverfahren als ein spezielles, dem Wahlvorgang nachgelagertes Verfahren ausgestaltet, das insoweit Vorrang genießt (siehe auch StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 18 ff. zu Bürgerschaftswahlen; OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B.
Rn. 20 b
) Eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz nachgelagerten Rechtsschutzes ist jedoch dann zu machen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 KWG zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; siehe auch VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS] -, juris Rn. 41 ff., 68 für Landtagswahlen; im Ergebnis die Frage offenlassend, jedoch mit erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit einer präventiven Wahlprüfung auch im Fall eines qualifizierten Rechtsverstoßes StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 1/23 -, juris Rn. 20 ff. für Wahlen zur Bürgerschaftswahl).Unter diesen engen Voraussetzungen dürfte auch die Verschiebung einer Wahl möglich sein (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3).
Voraussetzung für die Gewährung des von dem Antragsteller begehrten Rechtsschutzes im Vorfeld des Wahlvorgangs ist somit, dass die Zurückweisung des Wahlvorschlags der AfD - des Antragstellers - durch den Antragsgegner offensichtlich rechtswidrig war (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22).
- BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Sinn und Zweck der §§ 48, 51 KWG bestehen dabei auch in der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (siehe auch StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 18 ff. zu Bürgerschaftswahlen) und der Sicherung der Effektivität des Rechtsschutzes in Wahlsachen, welchen die Länder bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum - unter Bindung an die Vorgaben der Art. 19 Abs. 4 GG und (in Rheinland-Pfalz) Art. 124 LV - allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/95 -, BVerfGE 99, 1 = juris Rn. 67;… Beschluss vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22 -, BVerfGE 165, 296 = juris Rn. 114; Kammerbeschluss vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris Rn. 6-8;… Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 -, juris Rn. 19; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS] -, juris Rn. 43).Soweit - wie hier durch das Wahlprüfungsverfahren nach Maßgabe der §§ 58, 48 ff. KWG - im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung des passiven Wahlrechts und anderer Wahlrechtsgrundsätze subjektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht, ist ein Mehr von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris Rn. 8;… siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 -, juris Rn. 19; LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12).
Rn. 30 Daneben finden die entsprechenden Gewährleistungen des Grundgesetzes aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG hier keine Anwendung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22 -, BVerfGE 165, 296 = juris Rn. 110; Kammerbeschluss vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
Eine analoge Anwendung auf Wahlen in den Ländern scheidet mit Rücksicht auf die selbständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
Auch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, der als objektivrechtliches Verfassungsgebot den Ländern die Geltung der Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl auch bei dort durchgeführten politischen Wahlen vorschreibt, vermittelt dem Einzelnen keine subjektive Rechtsposition (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
- BVerwG, 19.04.2024 - 2 WD 9.23
Disziplinarmaßnahme gegen Anhänger der Identitären Bewegung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Auch die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG, auf die sich der Antragsteller beruft, verbieten nicht die Würdigung seiner Äußerungen, Vorträge und Publikationen im Rahmen der Prognose, ob er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2024 - 2 WD 9.23 -, BVerwGE 182, 151 = juris Rn. 60 m.w.N. zur beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht).Im Einzelnen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. August 2024 (…6 VR 1.24, juris Rn. 39 f.) und seinem Urteil vom 19. April 2024 (2 WD 9.23, BVerwGE 182, 151 = juris Rn. 29 ff.) Folgendes ausgeführt:.
Rn. 58 (BVerwG, Urteil vom 19. April 2024 - 2 WD 9.23 -, BVerwGE 182, 151 = juris Rn. 29 f.).
Rn. 62 (BVerwG, Urteil vom 19. April 2024 - 2 WD 9.23 -, BVerwGE 182, 151 = juris Rn. 44 ff.).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf dem Prüfstand: Verfassungsbeschwerde …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Dabei steht dem Gesetzgeber, dem allein Einschränkungen des passiven Wahlrechts vorbehalten sind, eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Erforderlichkeit der zur Erreichung des Gesetzeszwecks zu ergreifenden Maßnahmen zu (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 27 m.w.N.).Rn. 37 Insoweit ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die ausschließlich wahlverfassungsrechtliche Regelung des Art. 50 LV den sogenannten Funktionsvorbehalt zu Gunsten des Beamtentums gemäß Art. 125 LV unberührt lässt, wonach die Hoheitsrechte des Staates in der Regel von Berufs- und Ehrenbeamten ausgeübt werden (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 21; ThürOVG…, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 55 ff.; Masuch, NVwZ 2023, 1694 [1695]).
Aus diesem Grund müssen Bürgermeister, die die Gemeindeverwaltung leiten und die Gemeinde nach außen vertreten ( § 47 Abs. 1 Satz 1 GemO ), denen die Erfüllung der der Gemeinde gemäß § 2 GemO übertragenen staatlichen Aufgaben obliegt ( § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GemO ) und die Dienstvorgesetzte der Gemeindebediensteten sind ( § 47 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GemO ), - im Unterschied etwa zu Gemeinderatsmitgliedern oder auch Abgeordneten einer Volksvertretung - den Status eines Beamten innehaben und auch als gewählte Bürgermeister nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Beamten ernannt werden (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 21 m.w.N.; siehe § 54 Abs. 1 Satz 1 GemO ).
Sie unterliegen damit als kommunale Wahlbeamte von Verfassungs wegen sowohl dem Regime des Gemeinde- als auch dem des Beamtenrechts, deren Regelungen das Wahlamt gleichermaßen bestimmen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 21).
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Rn. 37 Insoweit ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die ausschließlich wahlverfassungsrechtliche Regelung des Art. 50 LV den sogenannten Funktionsvorbehalt zu Gunsten des Beamtentums gemäß Art. 125 LV unberührt lässt, wonach die Hoheitsrechte des Staates in der Regel von Berufs- und Ehrenbeamten ausgeübt werden (vgl. VerfGH RP…, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 21; ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 55 ff.; Masuch, NVwZ 2023, 1694 [1695]).ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 55 f.).
In seiner wesentlichen Funktion als Teil der vollziehenden Gewalt unterscheidet er sich aber nicht von den Berufsbeamten (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, juris Rn. 24; ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 55; BayVerfGH, Entscheidung vom 19. April 1989 - Vf. 1 - VI/88 -, NVwZ 1990, 357), weshalb auch er als kommunaler Wahlbeamter von Verfassungs wegen zur Verfassungstreue verpflichtet ist (siehe auch ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 58; Masuch, NVwZ 2023, 1694 [1695]).
Vielmehr kann gerade vom höchsten Repräsentanten der Kommunalverwaltung verfassungsrechtlich nicht weniger verlangt werden als von anderen Beamten des Landes und der Gemeinden (vgl. ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 58; Masuch, NVwZ 2023, 1694 [1695]).
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es jedenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (siehe auch Art. 19, 20 und 126 Abs. 1 LV), dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370 = juris Rn. 15;….Unverzichtbar ist aber, dass der Beamte die freiheitliche demokratische Grundordnung bejaht, sie als schützenswert anerkennt, in diesem Sinne sich zu ihr bekennt und aktiv für sie eintritt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 17
; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370 = juris Rn. 16 ff.;… siehe auch Meier, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2. Aufl. 2022, Art. 126 Rn. 7).Dabei erfolgt hier keine Sanktionierung von rein persönlichen Kontakten des Antragstellers (vgl. insoweit zur Verletzung der Verfassungstreuepflicht als Dienstvergehen etwa BVerwG
, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370 = juris Rn. 89). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
Keine Verlegung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Coronavirus-Krise
- VGH Bayern, 18.01.2002 - 4 ZE 02.135
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.04.2025 - VGH O 11/24
Erfolglose Anträge der AfD im Organstreitverfahren betr in den Sozialen Medien …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12
Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch …
- BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93
Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa- …
- StGH Bremen, 27.04.2023 - St 4/23
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
- BVerwG, 14.08.2024 - 6 VR 1.24
Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus
- BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00
Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische …
- VGH Hessen, 02.05.2024 - 1 A 271/23
Charakterliche Eignung eines Polizeibewerbers bei mehrdeutigen …
- BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Nichtannahmebeschluss: Kommunalverfassungsrechtliches Abwahlverfahren begründet …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH B 22/13
Kein Anspruch kleiner Ratsfraktionen auf einen Sitz in jedem Ausschuss
- VerfGH Bayern, 19.04.1989 - 1-VI-88
- BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten
- BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen …
- BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1218/22
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
- BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …
- BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …
- VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.1023
Polizeibeamter (BesGr. A 9), Vertraulichkeit der Kommunikation, Verfassungstreue, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22
Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - 1 N 96.20
Verletzung der Menschenwürde durch die Forderung nach Erhalt des deutschen Volkes …
- BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80
Extremisten im Öffentlichen Dienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 3d A 1732/14
- VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
Ablehnung eines Mitglieds der Partei "Der III. Weg" für den juristischen …
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97
Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr
- BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99
Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist …
- BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96
Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2021 - 1 B 1102/21
Ablehnung der Einstellung eines Beamten wegen fehlender charakterlicher Eignung
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
- BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz - Erfolgloser Eilantrag gegen …
- BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Vorfeld einer …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH B 14/15
Verfassungsgerichtliche Überprüfung eines Neuzuschnitts einzelner Wahlkreise
- BVerfG, 13.08.2025 - 2 BvR 957/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Untätigkeit des Wahlprüfungsausschusses
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im …
- StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
StGH Bremen bestätigt AfD-Ausschluss von Wahl - StGH Bremen bestätigt …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 10 A 10410/15
Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation einer Wählergruppe; Zulassung …
- VG Koblenz, 10.07.2013 - 6 L 674/13
Bopparder Bürgermeister darf ernannt werden
- BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1461/99
- VG Göttingen, 31.08.2026 - 1 B 229/26
Nachgelagerter Rechtschutz; Wahlprüfungsverfahren; Verfassungstreue; …
Deshalb erfasst § 78 VwGO auch Vereinigungen, soweit sie nach § 61 Nr. 2 VwGO fähig sind, an verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt zu sein und gerade diese verpflichtet sind, das vom Antragsteller geltend gemachte Recht zu gewähren, falls es besteht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 12;… Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider, 48. EL Juli 2025, VwGO § 78 Rn. 35; vgl. zum entsprechenden Ansatz im sog. Kommunalverfassungsstreit Nds. OVG…, Beschluss vom 19. April 2012 - 10 ME 9/12 - juris Rn. 20).Denn allein ihm obliegt - als besonderes Wahlorgan - nach § 28 NKWG die Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge (vgl. so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 12 sowie OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 - juris Rn. 18; anders ohne Begründung VG Lüneburg, Beschluss vom 15. August 2016 - 5 B 120/16 - juris).
Dementsprechend entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass der Grundsatz der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens auch im Bereich der Kommunalwahl Anwendung findet (vgl. ausdrücklich zu Kommunalwahlen bereits BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 - juris Rn. 2 …sowie Beschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 - juris Rn. 15 ff.;… Beschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 - juris Rn. 3 f.; ferner VerfGH Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 17. September 2025 - VGH A 28/25 - juris Rn. 32; StHG Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 - juris Rn. 2; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 15 unter Abstellen auf das Homogenitätsprinzips in Art. 28 Abs. 1 GG; siehe zur Einfügung des § 45d Abs. 7 NKWG, Begründung zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 21. Januar 2026, wo ausdrücklich nur die Kontrolle im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren in den Blick genommen wurde, LT-Drs.
Teile der Rechtsprechung wollen eine Ausnahme vom anerkannten Grundsatz nachgelagerten Rechtschutzes zulassen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden könne, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leide, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führe (vgl. so etwa OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG - juris Rn. 3; Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 20; davon ging bei der Schaffung des § 45d Abs. 7 NKWG offensichtlich auch der Ausschuss für Inneres und Sport aus, siehe LT-Drs. 19/10493 S. 6).
Ein offensichtlicher Fehler wird nach der oben zitierten Rechtsprechung nur anerkannt, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren gemäß § 46 ff. NKWG zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 20 m.w.N.; enger VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) - juris Rn. 71 f.).
Voraussetzung wäre, dass sich der Wahlvorschlag offenkundig als gültig erweist (vgl. so ausdrücklich etwa OVG Saarland
…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 - juris Rn. 22) oder ein Fehler vorliegt, der sich bei objektiver Betrachtung geradezu aufdrängt (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 23).Ebenfalls ist höchstrichterlich geklärt, dass die mit der Verfassungstreueanforderung einhergehende Beschränkung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 57 Abs. 2 Satz 1 NV - hier als Eingriff in das passive Wahlrecht - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 36 ff.; Thüringer OVG…, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 - juris Rn. 54 ff.; so auch LT-Drs. 19/10493 S. 3 f.).
Sie sind Beamte im statusrechtlichen Sinne und stehen ebenso wie die Berufsbeamten in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 - juris Rn. 24; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 38; Thüringer OVG…, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 - juris Rn. 58; ausführlich dazu Nitschke, NdsVBl. 2025, 74, 76 ff.).
Die Verfassungstreuepflicht verlangt vom kommunalen Wahlbeamten - im Einklang mit Verfassungsrecht -, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung bejahen, sie als schützenswert anerkennen, in diesem Sinne sich zu ihr bekennen und aktiv für sie eintreten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 45).
Es genügen bereits berechtigte Zweifel hieran (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 46; so auch der Ausschussbericht zur Einführung des § 45d Abs. 7 NKWG (LT-Drs. 19/9623 S. 14) unter Verweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 - juris Rn. 7, wo es um die Entlassung eines Beamten auf Widerruf ging).
Erforderlich ist ein Mindestmaß an Eignungszweifeln, das aus Sicht eines vernünftig denkenden Menschen geeignet ist, Misstrauen daran zu begründen, ob der Bewerber dieser Gewähranforderung genügt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 46; siehe zum "Summeneffekt" auch Nds. OVG…, Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 - juris Rn. 25).
Eine derartige "Sperrwirkung" kommt Art. 21 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 GG bereits deshalb nicht zu, weil sich die Regelung in Voraussetzungen, Funktion und Rechtsfolge grundlegend von der Beurteilung der Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht für kommunale Wahlbeamten unterscheidet (vgl. so zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 15.23 - juris Rn. 48 und im hiesigen Kontext OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 45; VG Oldenburg, Beschluss vom 17. August 2026 - 6 B 4195/26 - V.n.b., BA S. 7).
Die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und § 52 Abs. 2 GKG und orientiert sich an der hier entsprechend anwendbaren Ziffer 22.1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 68).
- VG Oldenburg, 21.08.2026 - 6 B 4310/26
Verfassungstreue; freiheitlich demokratische Grundordnung; Kommunalwahl; Antrag …
Die Verfassungsmäßigkeit einer entsprechenden Verfassungstreueanforderung für unmittelbar gewählte kommunale Wahlbeamte ist jedenfalls nicht offensichtlich zu verneinen (so auch OVG Koblenz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - , juris Rn. 38).Der Ausschussbericht geht davon aus, dass grundsätzlich der Wahleinspruch nach § 46 NKWG eröffnet ist, stellt jedoch zugleich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2025 (- 10 B 11032/25.OVG -, juris) fest, dass "in eng begrenzten Ausnahmefällen" bereits während des laufenden Wahlverfahrens vorgelagerter Rechtsschutz gewährt werden könne, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden könne, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leide, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen werde (LT-Drs. 19/10493, Seite 6).
Ein die Gewährung vorgezogenen Rechtsschutzes rechtfertigender offensichtlicher Fehler liegt dabei vor, wenn sich dieser bei objektiver Betrachtung geradezu aufdrängt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 23).
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, Rn. 38) hat eine nahezu gleichlautende Regelung für Bürgermeister ausdrücklich für verfassungsgemäß gehalten.
Erforderlich ist ein Mindestmaß an Eignungszweifeln, das aus Sicht eines vernünftig denkenden Menschen geeignet ist, Misstrauen daran zu begründen, ob der Bewerber dieser Gewähranforderung genügt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 46).
Gefordert ist dabei mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung, sondern vielmehr, dass der Beamte sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 45 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2026 - 10 ME 280/26
Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens; Bewerber; Kandidat; effektiver …
Davon ist auch der niedersächsische Landesgesetzgeber ausgegangen, wenngleich er - unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2025 (- 10 B 11032/25.OVG -) - dabei wohl angenommen hat, dass "in eng begrenzten Ausnahmefällen [...] zudem nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch während des laufenden Verfahrens vorgelagert Rechtsschutz gewährt werden" könne (…vgl. LT-Drs. 19/10493 - Schriftlicher Bericht zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport (LT-Drs. 19/10458, S. 6)).Eilrechtsschutz kommt entgegen der Auffassung des Antragstellers nach niedersächsischem Recht auch dann nicht in Betracht, wenn ein "evidenter" (Wahlprüfungsgericht Berlin, Entscheidung vom 19.1.1979 - WPG 1/79 - NJW 1979, 1448) oder "offensichtlicher" Wahlfehler geltend gemacht wird, der zur (teilweisen) Ungültigkeit der Wahl führen würde (vgl. zu "offensichtlichen" Wahlfehlern wiederum OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.8.2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 21, …und vom 30.4.2014 - 10 B 10415/14 - juris Rn. 3 zu § 48 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz, der im Wortlaut von § 46 Abs. 2 NKWG abweicht; vgl. dazu auch: VerfGH Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 17.9.2025 - VGH A 28/25 -, juris Rn. 3 ff.; VG Neustadt (Weinstraße)…, Beschluss vom 13.12.2011 - 3 L 1061/11.NW -, juris Rn. 14 für den Fall, dass keine Wahlverschiebung erforderlich ist; offengelassen: VerfG Brandenburg…, Beschluss vom 20.3.2026 - 36/26 -, juris Rn. 18; OVG Saarland…, Beschluss vom 30.4.2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 20 f.; StGH Bremen…, Beschluss vom 27.4.2023 - St 4/23 -, juris Rn. 23).
Offensichtlichkeit soll dabei anzunehmen sein, wenn sich der Fehler bei objektiver Betrachtung geradezu aufdränge, was von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls abhängen solle (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.8.2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 23).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH B 27/25
Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den …
Ihm steht, wie bereits das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 16 ), gemäß § 58 in Verbindung mit § 48 Satz 1 Kommunalwahlgesetz - KWG - gegen die Gültigkeit der Wahl als Rechtsbehelf die Möglichkeit des Einspruchs offen.Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich ausgeführt, dass die Frage, ob sich die aufgrund der Angaben im Schreiben der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Juli 2025 begründeten Zweifel an der Gewähr des Beschwerdeführers für ein jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes auch in tatsächlicher Hinsicht als hinreichend tragfähig erweisen, einer Prüfung in einem etwaigen Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleiben müsse (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 63 ).
Insoweit nimmt der Verfassungsgerichtshof zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts, das sich mit dieser Frage bereits umfassend befasst hat, Bezug und macht sich diese zu eigen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 18 ).
- VG Oldenburg, 17.08.2026 - 6 B 4195/26
Freiheitlich demokratische Grundordnung; Kommunalwahl; Verfassungstreue
Die Verfassungsmäßigkeit einer entsprechenden Verfassungstreueanforderung für unmittelbar gewählte kommunale Wahlbeamte ist jedenfalls nicht offensichtlich zu verneinen (so auch OVG Koblenz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 38).Der Ausschussbericht geht davon aus, dass grundsätzlich der Wahleinspruch nach § 46 NKWG eröffnet ist, stellt jedoch zugleich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2025 (- 10 B 11032/25.OVG -, juris) fest, dass "in eng begrenzten Ausnahmefällen" bereits während des laufenden Wahlverfahrens vorgelagerter Rechtsschutz gewährt werden kann, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (…LT-Drs. 19/10493, S. 6).
Ein die Gewährung vorgezogenen Rechtsschutzes rechtfertigender offensichtlicher Fehler liegt dabei vor, wenn sich dieser bei objektiver Betrachtung geradezu aufdrängt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 23).
Erforderlich ist ein Mindestmaß an Eignungszweifeln, das aus Sicht eines vernünftig denkenden Menschen geeignet ist, Misstrauen daran zu begründen, ob der Bewerber dieser Gewähranforderung genügt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 46).
Nach dem von dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 63) für eine vergleichbare Wahlzulassungsentscheidung entwickelten Maßstab können die tatsächliche Tragfähigkeit der Erkenntnisse und eine unter Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfolgende Auslegung etwaig mehrdeutiger Äußerungen dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleiben, solange die belastende Würdigung nicht offensichtlich ausscheidet.
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH A 28/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines von der AfD nominierten Kandidaten gegen …
Ihm steht, wie bereits das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 16 ), gemäß § 58 in Verbindung mit § 48 Satz 1 Kommunalwahlgesetz - KWG - gegen die Gültigkeit der Wahl als Rechtsbehelf die Möglichkeit des Einspruchs offen.Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich ausgeführt, dass die Frage, ob sich die aufgrund der Angaben im Schreiben der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Juli 2025 begründeten Zweifel an der Gewähr des Beschwerdeführers für ein jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes auch in tatsächlicher Hinsicht als hinreichend tragfähig erweisen, einer Prüfung in einem etwaigen Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleiben müsse (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 63 ).
Insoweit nimmt der Verfassungsgerichtshof zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts, das sich mit dieser Frage bereits umfassend befasst hat, Bezug und macht sich diese zu eigen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, juris Rn. 18 ).
- BVerfG, 16.09.2025 - 2 BvR 1399/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Ausschluss eines Kandidaten von der …
vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -,.
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