Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.02.2012 - M 24 K 11.856
- VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Rn. 30 Der in Deutschland geborene Kläger, der als Familienangehöriger seiner dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland angehörenden türkischen Mutter unstreitig ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erworben hat, kann deshalb nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nur im Ermessenswege ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (stRspr; z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 17, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - Rn. 14 jeweils unter Verweis auf EuGH, U.v. 8.12.2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422).Rn. 33 Die Ausweisung des Klägers erweist sich als zur Wahrung des oben dargelegten Grundinteresses der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland unerlässlich im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (U.v. 8.12.2011 a.a.O. Rn. 86).
Bei dieser Prüfung müssen die Behörden sowohl die Grundrechte des Betroffenen, vor allem das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK), als auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und dabei die Dauer des Aufenthalts der betreffenden Person im Hoheitsgebiet dieses Staates, ihr Alter, die Folgen einer Ausweisung für die betreffende Person und ihre Familienangehörigen sowie ihre Bindungen zum Aufenthaltsstaat oder fehlende Bindungen zum Herkunftsstaat berücksichtigen (EuGH, U.v. 8.12.2011 a.a.O. Rn. 80 und 82).
- BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Damit liegen auch schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG vor (BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 11).Dass die Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und insbesondere dem vom Kläger gehandelten besonders gefährlichen Heroin ausgehen, besonders schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 12 mit Nachweisen der einschlägigen Rspr des EuGH und des EGMR;… BayVGH, B.v. 4.7.2013 - 10 ZB 13.949 u.a. - Rn. 4 m.w.N.).
Die danach von der Beklagten im Hinblick auf die Gefahr für die öffentliche Ordnung festzusetzende Frist ist zwar mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1, Art. 6 GG) sowie die Vorgaben aus Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 8 EMRK in einem zweiten Schritt zu relativieren, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen sowie seiner engeren Familienangehörigen zu begrenzen (BVerwG, U.v. 14.5.2013 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Rn. 28 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung, der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung und der vom Kläger hilfsweise begehrten Festsetzung einer kürzeren Sperrfrist ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr des BVerwG; vgl. U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - Rn. 12 m.w.N.).Rn. 30 Der in Deutschland geborene Kläger, der als Familienangehöriger seiner dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland angehörenden türkischen Mutter unstreitig ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erworben hat, kann deshalb nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nur im Ermessenswege ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (stRspr; z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 17, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - Rn. 14 jeweils unter Verweis auf EuGH, U.v. 8.12.2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422).
- BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10
Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Die Beklagte, die ihrer im materiellen Recht wurzelnden Verpflichtung zur Aktualisierung ihrer (Ausweisungs-) Ermessenserwägungen entsprechend mit Schriftsätzen vom 14. Oktober 2013 und zuletzt 16. Mai 2014 in verfahrensrechtlich zulässiger Weise gemäß § 114 Satz 2 VwGO die die Ausweisungsverfügung tragenden Ermessenserwägungen aktualisiert und ergänzt hat (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - juris Rn. 8 ff., 17), hat die schützenswerten Belange des Klägers in rechtlich nicht zu beanstandender Weise gewürdigt und abgewogen. - BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Rn. 30 Der in Deutschland geborene Kläger, der als Familienangehöriger seiner dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland angehörenden türkischen Mutter unstreitig ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erworben hat, kann deshalb nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nur im Ermessenswege ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (stRspr; z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 17, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - Rn. 14 jeweils unter Verweis auf EuGH, U.v. 8.12.2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422). - BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Rn. 30 Der in Deutschland geborene Kläger, der als Familienangehöriger seiner dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland angehörenden türkischen Mutter unstreitig ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erworben hat, kann deshalb nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nur im Ermessenswege ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (stRspr; z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 17, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - Rn. 14 jeweils unter Verweis auf EuGH, U.v. 8.12.2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422). - VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Die Verhinderung von weiteren erheblichen Straftaten des Klägers im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität stellt deshalb ein überragend wichtiges Interesse der Gesellschaft dar (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 10 B 10.1084 - juris Rn. 50). - VGH Bayern, 04.07.2013 - 10 ZB 13.949
Ausweisung; Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700
Dass die Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und insbesondere dem vom Kläger gehandelten besonders gefährlichen Heroin ausgehen, besonders schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, ist in der Rechtsprechung geklärt (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 12 mit Nachweisen der einschlägigen Rspr des EuGH und des EGMR; BayVGH, B.v. 4.7.2013 - 10 ZB 13.949 u.a. - Rn. 4 m.w.N.).
- VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
Nachträgliche Befristung der Wirkungen einer bestandskräftigen …
Dass die Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und insbesondere dem vom Kläger ebenfalls bereits gehandelten besonders gefährlichen Heroin ausgehen, besonders schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 31 m.w. Rspr-nachweisen;… vgl. auch BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 12).Jedenfalls wäre unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der Regel ein Zeitraum von maximal zehn Jahren den Zeithorizont darstellt, für den eine Prognose noch gestellt werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 a.a.O. Rn. 31 m.w.N.), und mit Blick auf andere vergleichbare Fälle (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 35) nach Auffassung des Senats in einem ersten Schritt eine Sperrfrist für die Wiedereinreise in das Bundesgebiet von mindestens sieben Jahren festzusetzen.
- VGH Bayern, 13.05.2015 - 10 C 14.2795
Zwingende Ausweisung; Heroinhandel; Recht auf Privatleben; Verhältnismäßigkeit; …
Dass insbesondere die Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und insbesondere dem vom Kläger gehandelten besonders gefährlichen Heroin ausgehen, besonders schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 31 m.w. Rspr-nachweisen). - VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 ZB 14.538
Ausweisung eines assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat jedoch die schützenswerten Belange des Klägers, die sich auf sein Privat- und Familienleben beziehen, unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (…vgl. dazu EuGH, U.v. 8.12.2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - juris Rn. 80 und 82; BayVGH, U.v.27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 33) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise gewürdigt und abgewogen. - VG Würzburg, 13.07.2015 - W 7 K 14.977
Rechtmäßige zwingende Ausweisung bei wiederholter Begehung von Straftaten
Die Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehen, sind besonders schwerwiegend und berühren ein Grundinteresse der Gesellschaft (vgl. z. B. BayVGH, U.v. 27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 31 m. w. N.).
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