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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.11.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,930
BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05) (https://dejure.org/2007,930)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05) (https://dejure.org/2007,930)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05) (https://dejure.org/2007,930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, ... Art. 28 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, §§ 124a, 127; GrStG § 3; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, § 28 Abs. 3; WG LSA a. F. § 102 Abs. 1 und 2, § 104 Abs. 3, § 105 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3, § 106 Abs. 1; WG LSA n. F. § 105 Abs. 1a
    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; Befreiungstatbestand; korporativer Beitrag; Verbandslast; Solidarbeitrag; Grundsteuer; nichtsteuerliche Abgabe; Vorteilsbegriff; Nutznießer; Äquivalenzprinzip; Leistungsproportionalität; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1
    Ablehnung eines Sachverständigenbeweises; Anschlussberufung; Anschlussberufung; Aufklärungsrüge; Befreiungstatbestand; Berufung; Daseinsvorsorge; Demokratieprinzip; Demokratieprinzip; Fiktion; Finanzierungsverbund; Finanzierungsverbund; Flächenmaßstab; Flächenmaßstab; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs... . 2; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 124a; ; VwGO § 127; ; GrStG § 3; ; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; WVG § 8 Abs. 2; ; WVG § 28 Abs. 3; ; WG LSA a.F. § 102 Abs. 1; ; WG LSA a.F. § 102 Abs. 2; ; WG LSA a.F. § 104 Abs. 3; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 1; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 2; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 3 Satz 3; ; WG LSA a.F. § 106 Abs. 1; ; WG LSA n.F. § 105 Abs. 1a

  • Wolters Kluwer

    Rechtscharackter der ersten Stufe des zweistufigen Finanzierungssystems für die Kosten der Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt; Verfassungsrechtlicher Maßstab für die korporativen Beiträge (Verbandslasten) der ersten Stufe des zweistufigen Finanzierungssystems für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzierung der Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt; Umlage korporativer Beiträge auf Grundsteuerpflichtige; Anschlussberufung des Berufungsbeklagten nach Einlegung selbständiger Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 314
  • DVBl 2007, 1318 (Ls.)
  • DÖV 2008, 299
 
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Wird zitiert von ... (143)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Dieser Vorteil wird zulässigerweise gesetzlich vermutet (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508).

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert festzuhalten (…vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1992, a.a.O., S. 2 f. und vom 4. Juni 2002, a.a.O.).

    Der erkennende Senat ist in seinem Beschluss vom 4. Juni 2002 (a.a.O.) davon ausgegangen, dass für die Umlegung einer Verbandslast auf Nichtmitglieder keine anderen oder gar weitergehenden rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe gelten als für die Umlegung auf Verbandsmitglieder.

    Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 4. Juni 2002 (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, wenn er sich dort dagegen ausgesprochen hat, dass es zur Rechtfertigung der Umlage "des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf".

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Wenn im Bereich nichtkommunaler Selbstverwaltung, die vom Bundesverfassungsgericht als funktionale Selbstverwaltung bezeichnet wird (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5, 6/98 - BVerfGE 107, 59 ), Defizite der demokratischen Legitimation zu beobachten sind, lässt sich dieser Befund nicht unbesehen auf kommunale Zweckverbände übertragen, nur weil diese sonstige Rechtsträger organisatorisch in ihre Tätigkeit einbinden.

    Ihr durch die Mitgliedschaft organisatorisch gesicherter Einfluss auf die Tätigkeit der Unterhaltungsverbände bedarf deshalb keiner Kompensation nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht für die funktionale Selbstverwaltung entwickelten Regeln (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 2002, a.a.O., S. 93 und vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298, 1299/94 u.a. - BVerfGE 111, 191 ).

    Die funktionale Selbstverwaltung lässt sich - wie das Bundesverfassungsgericht es formuliert (Beschluss vom 5. Dezember 2002, a.a.O., S. 92) - "als organisierte Beteiligung der sachnahen Betroffenen an den sie berührenden Entscheidungen" verstehen.

  • BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91

    Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme - …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Der erkennende Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass "jedes Grundstück ... schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser verursacht und damit die Gewässerunterhaltung erschwert" (so Beschluss vom 3. Juli 1992 - BVerwG 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S. 2 m.w.N.).

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert festzuhalten (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1992, a.a.O., S. 2 f. …und vom 4. Juni 2002, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01

    Wasserrecht - Gewässerunterhaltungsbeitrag, Flächenmaßstab, Vorteilsmaßstab

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Die Behauptung, von seinem Waldgebiet fließe überhaupt kein Wasser in ein Gewässer zweiter Ordnung, habe der Kläger erst aufgestellt, als er darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass nach dem Senatsurteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 - (ZfW 2003, 104 ) auch ein geringer Wasserzufluss die Umlage der Beiträge rechtfertige.

    Dieser ist - wie die Vorinstanz ausgeführt hat (Urteil vom 6. Dezember 2001, a.a.O., S. 109) - jedenfalls darin zu sehen, dass den Eigentümern der Flächen, die im Verbandsgebiet der Grundsteuer unterliegen, eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbandes ist.

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Gleichgültig, ob man in diesem Zusammenhang von einem korporativen Beitrag oder einer Verbandslast spricht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass es sich um eine Umlage handelt, für die das Äquivalenzprinzip keinen tauglichen verfassungsrechtlichen Maßstab darstellt, weil umlagepflichtige und umlageberechtigte Körperschaft einander nicht gegenüberstehen wie abgabenpflichtige Bürger und Staat (vgl. Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 <392 f.).
  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Denn es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass eine Umlegung nach diesem Maßstab eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenkundig sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt (vgl. dazu Beschlüsse vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 S. 3 und vom 27. Juni 2005 - BVerwG 10 B 72.04 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 9 S. 14 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Wie die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungszitate (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - BVerfGE 93, 121 ; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 ) erhellen, hat die Vorinstanz bei der Prüfung, ob eine Abgabe im Ergebnis zu einer schrittweisen Konfiskation führt, die verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre, eine typisierende Betrachtung vorausgesetzt.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Vorrang hat jedenfalls der Gedanke, dass traditionell die Ertragsfähigkeit des Wirtschaftsguts "Grundbesitz" eine zulässige Steuerquelle darstellt, weil damit Zugriff auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des "fundierten Einkommens" genommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Es fehlt aber auch nicht an einer sachlichen Rechtfertigung hinsichtlich der Höhe der Umlage (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. -BVerfGE 108, 1 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Sie wird den Abgabenpflichtigen nicht unter Umgehung der finanzverfassungsrechtlichen Verteilungsregeln nach Art einer Steuer voraussetzungslos auferlegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung …

  • BFH, 19.07.2006 - II R 81/05

    Keine Grundsteuerbefreiung für selbstgenutztes Einfamilienhaus - Umfang der …

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung - …

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische …

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des …

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Beweisantrags auf …

  • BVerwG, 03.12.2025 - 9 C 5.24

    Heranziehung der Eigentümerin von Tagebaurestlochflächen zur Umlage der …

    Der Vorteil, der die Umlage der Verbandsbeiträge nach Art. 56 Abs. 1 WG LSA im Hinblick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung nach Art. 104a ff. GG rechtfertigt, liegt darin, dass den Eigentümern von Grundstücken im Verbandsgebiet eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbands ist (wie BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 29).

    Danach waren Flächen umlagefrei, wenn sie nicht zum Niederschlagsgebiet gehörten, weil nach den Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden konnte, dass sie Wasser an ein Gewässer zweiter Ordnung abführten (zur Auslegung der entsprechenden Regelung in § 106 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 3 WG LSA i. d. F. des Gesetzes vom 31. August 1995 vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 18).

    Dieser Vorteil wird zulässigerweise gesetzlich vermutet (BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 33 …und vom 29. April 2020 - 7 C 29.18 - BVerwGE 168, 86 Rn. 29).

    Jedes Grundstück verursacht allein aufgrund seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser und erschwert damit die Gewässerunterhaltung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 34 …und vom 29. April 2020 - 7 C 29.18 - BVerwGE 168, 86 Rn. 29).

    Als Nutznießer schulden die Grundstückseigentümer im Rahmen des in Sachsen-Anhalt eingeführten Finanzierungssystems einen Solidarbeitrag zu den Kosten der Gewässerunterhaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 34 f.).

    Sie soll eine Refinanzierung der Mitgliedsgemeinden des Unterhaltungsverbands auf Kosten der Nutznießer der Gewässerunterhaltung ermöglichen und unterscheidet sich insoweit deutlich von der Grundsteuer, die voraussetzungslos an die Ertragsfähigkeit des Wirtschaftsguts "Grundbesitz" als zulässige Steuerquelle anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 36).

    Denn die Niederschläge im Niederschlagsgebiet gehen in der Regel auf allen Grundstücken nieder, sodass unter gewöhnlichen Umständen damit gerechnet werden darf, dass das Niederschlagswasser den Gewässern zugeführt wird, zu denen das Niederschlagsgebiet nach Gefälle und sonstigen das Abflussverhalten beeinflussenden Faktoren entwässert (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 16).

    Die Grundstücke im Verbandsgebiet erschweren deshalb typischerweise die Gewässerunterhaltung mit der Folge, dass die Grundstückseigentümer von der Tätigkeit des Unterhaltungsverbands einen Vorteil haben (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 33 f.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 15/20

    Kostenerstattung für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung

    Es lege in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -) dem "Vorteilsbegriff das weite Verständnis zugrunde, das in § 8 WVG Ausdruck findet".

    Selbst wenn man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07, Rn. 40) das Äquivalenzprinzip auf die Erhebung von Verbandsbeiträgen und deren Umlage nicht für anwendbar halte, müsse die Erhebung einer nichtsteuerlichen Abgabe der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung tragen.

    Im Verhältnis verschiedener Träger öffentlicher Verwaltung kann die Umlage eine Lastenausgleichsfunktion haben; einen solchen Fall bildet die Umlage der Kosten der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf die Gemeinden als Mitglieder eines Unterhaltungsverbands in Form der Verbandsbeiträge nach § 55 Abs. 1 und 3-4 WG LSA (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 29).

    b. Die Heranziehung von Grundstückseigentümern für die Lasten der Unterhaltung 58 der Gewässer, in die ihre Grundstücke entwässern, findet einen rechtfertigenden Grund in ihrer Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Abfluss des Niederschlagswassers von ihrem Grundstück (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 32-36).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33-35): "(33) Der erkennende Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass mit der streitigen Umlage, auch wenn ihr ein Entgeltcharakter abzusprechen sein mag, dennoch ein 'Vorteil' der in Anspruch genommenen Grundsteuerpflichtigen korrespondiert.

    (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33-35; dem folgend LVerfG…, Urt. vom 30.06.2015 - LVG 3/14 -, Rn. 106; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2010 - VfGBbg 18/10 -, unter B. II. 1.;… ferner OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 44/13 -, Rn. 40;… in ausdrücklicher Abweichung vom Vorlagebeschluss des VG Halle auch VG Magdeburg, Urt. v. 26.11.2020 - 9 A 334/19, Rn. 57, 60 f. [juris] mit weiterem Verweis auf OVG LSA, Urt. v. 15.04.2005 - 1 L 314/04; aus der Kommentarliteratur Spieth, in: BeckOK Umweltrecht, hg.

    h. Deswegen kann sich die abweichende Auffassung der Vorlagebegründung auch 67 nicht auf Formulierungen in der Rechtsprechung stützen, die den Vorteil als Entlastung von einer "Unterhaltungspflicht" der Grundstückseigentümer beschreiben (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33; übernommen etwa seitens des OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 44/13 -, Rn. 40).

    Zu dem so bestimmten Vorteil ist das nach denselben Merkmalen bestimmte Maß der Beteiligung an der Finanzierung der Gewässerunterhaltung äquivalent (OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 310/01 -, Rn. 45-47) beziehungsweise - wenn man das Äquivalenzprinzip auf pauschalierte Vorteile, die nicht aus den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des einzelnen Grundstücks abgeleitet sind, nicht für anwendbar hält - verhältnismäßig im Sinne des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. zur Verhältnismäßigkeit des Flächenmaßstabs für die Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 37-41).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der …

    Rn. 28 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (23.05.1973 - IV C 21.70, BVerwGE 42, 210, 217;… 21.10.1987 - 7 B 64/87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 2; 04.06.2002 - 9 B 15/02 -, NVwZ 2002, 1508; 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, NVwZ 2008, 314, 317) - und entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. Urteilsabdruck S. 12) - hat jedoch das Äquivalenzprinzip für die Umlagen der Wasser- und Bodenverbände weder Geltung auf der ersten Stufe, auf der der Verband die Kosten auf die Gemeinden als Verbandsmitglieder umlegt ( § 3 Satz 1 GUVG ) noch auf der zweiten Stufe, auf der die Gemeinde die auf sie entfallende Verbandsumlage auf die grundsteuerpflichtigen Eigentümer des zum Gemeindegebiet gehörenden Verbandsgebietes abwälzt ( § 3 Satz 3 GUVG ).

    Sie sind als Solidarbeiträge zu dem Finanzierungssystem für die Kosten der Unterhaltungsverbände anzusehen (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für die in Sachsen-Anhalt geltende Finanzierungsregelung (§§ 105 und 106 Abs. 1 Satz 1 SachsAnhWassG) entschieden (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316), die mit dem nach § 3 GUVG M-V geltenden zweistufigen Finanzierungsmodell übereinstimmt (…zu der ähnlichen Regelung nach dem nordrhein-westfälischen Wassergesetz vgl. BVerwG, 03.07.1992, a.a.O.).

    Für diese Umlegung der Verbandslasten auf die Nichtmitglieder (die grundsteuerpflichtigen Eigentümer) gelten keine anderen oder gar weitergehenden rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe als für die Umlegung auf Verbandsmitglieder (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317).

    Dieser Regelungsmöglichkeit (§ 29 Abs. 1 Satz 2 WHG) liegt der Gedanke zugrunde, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet Zubringer von Wasser zu der zu unterhaltenden Gewässerstrecke ist und dadurch die Gewässerunterhaltung erschwert (…BVerwG, 23.05.1973, a.a.O., 214;… 03.07.1992, a.a.O., 612; 11.07.2007, a.a.O., 317;… s. dazu auch Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 10. Aufl., § 40, Rn. 24).

    Verursacht danach grundsätzlich jedes Grundstück des Verbandsgebietes infolge seiner Lage im Einzugsgebiet (Niederschlagsgebiet) des Gewässers den Zulauf von Wasser in die Gewässer und erschwert damit grundsätzlich die Gewässerunterhaltung (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317;… 03.07.1992, a.a.O., 611;… Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 40, Rn. 24;… Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, § 29, Rn. 33), obläge die Gewässerunterhaltungspflicht nach § 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WHG an sich, das heißt ohne landesgesetzliche Übertragung auf die Unterhaltungsverbände, auch den Eigentümern von Waldgrundstücken.

    Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen (…BVerwG, 04.06.2002, a.a.O., 1508; 11.07.2007, a.a.O., 317/318) ausdrücklich bestätigt.

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316) lässt sich aus dem Demokratieprinzip nicht die Forderung ableiten, dass grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümern ein Zugang zur Mitgliedschaft oder eine sonstige organisatorische Teilhabe in den Unterhaltungsverbänden eröffnet werden müsste, nur weil sie auf der zweiten Stufe des Finanzierungssystems den Gemeinden als Abgabenschuldner hafteten.

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BVerwG, 03.11.2005 - 10 C 11.05 (https://dejure.org/2005,66432)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2005 - 10 C 11.05 (https://dejure.org/2005,66432)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2005 - 10 C 11.05 (https://dejure.org/2005,66432)
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  • Doctrine

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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, …

    Zweifelhaft erscheint hingegen, ob mit einer Bemessung nach einem äquivalenten Vorteil oder einem sonst verfeinerten Maßstab etwa festzustellende Defizite in Ansehung des Demokratieprinzips ausgeglichen werden könnten; diese Frage ist möglicherweise Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (BVerwG 10 C 11.05), dem ein Klageverfahren aus Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, wo vergleichbar zur Rechtslage im Land Brandenburg eine vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder erfolgt (vgl. Zulassungsbeschluss zu dem genannten Revisionsverfahren vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05

    Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu …

    Zweifelhaft erscheint hingegen, ob mit einer Bemessung nach einem äquivalenten Vorteil oder einem sonst verfeinerten Maßstab etwa festzustellende Defizite in Ansehung des Demokratieprinzips ausgeglichen werden könnten; diese Frage ist möglicherweise Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (BVerwG 10 C 11.05), dem ein Klageverfahren aus Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, wo vergleichbar zur Rechtslage im Land Brandenburg eine vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder erfolgt (vgl. Zulassungsbeschluss zu dem genannten Revisionsverfahren vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 -).
  • BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05

    Zulassung der Revision

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 11.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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