Rechtsprechung
| BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, ... Art. 28 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, §§ 124a, 127; GrStG § 3; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, § 28 Abs. 3; WG LSA a. F. § 102 Abs. 1 und 2, § 104 Abs. 3, § 105 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3, § 106 Abs. 1; WG LSA n. F. § 105 Abs. 1a
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; Befreiungstatbestand; korporativer Beitrag; Verbandslast; Solidarbeitrag; Grundsteuer; nichtsteuerliche Abgabe; Vorteilsbegriff; Nutznießer; Äquivalenzprinzip; Leistungsproportionalität; ... - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1
Ablehnung eines Sachverständigenbeweises; Anschlussberufung; Anschlussberufung; Aufklärungsrüge; Befreiungstatbestand; Berufung; Daseinsvorsorge; Demokratieprinzip; Demokratieprinzip; Fiktion; Finanzierungsverbund; Finanzierungsverbund; Flächenmaßstab; Flächenmaßstab; ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs... . 2; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 124a; ; VwGO § 127; ; GrStG § 3; ; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; WVG § 8 Abs. 2; ; WVG § 28 Abs. 3; ; WG LSA a.F. § 102 Abs. 1; ; WG LSA a.F. § 102 Abs. 2; ; WG LSA a.F. § 104 Abs. 3; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 1; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 2; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 3 Satz 3; ; WG LSA a.F. § 106 Abs. 1; ; WG LSA n.F. § 105 Abs. 1a
- Wolters Kluwer
Rechtscharackter der ersten Stufe des zweistufigen Finanzierungssystems für die Kosten der Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt; Verfassungsrechtlicher Maßstab für die korporativen Beiträge (Verbandslasten) der ersten Stufe des zweistufigen Finanzierungssystems für die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Finanzierung der Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt; Umlage korporativer Beiträge auf Grundsteuerpflichtige; Anschlussberufung des Berufungsbeklagten nach Einlegung selbständiger Berufung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2008, 314
- DVBl 2007, 1318 (Ls.)
- DÖV 2008, 299
Wird zitiert von ... (143) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Dieser Vorteil wird zulässigerweise gesetzlich vermutet (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508).Insoweit ist an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert festzuhalten (…vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1992, a.a.O., S. 2 f. und vom 4. Juni 2002, a.a.O.).
Der erkennende Senat ist in seinem Beschluss vom 4. Juni 2002 (a.a.O.) davon ausgegangen, dass für die Umlegung einer Verbandslast auf Nichtmitglieder keine anderen oder gar weitergehenden rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe gelten als für die Umlegung auf Verbandsmitglieder.
Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 4. Juni 2002 (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, wenn er sich dort dagegen ausgesprochen hat, dass es zur Rechtfertigung der Umlage "des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf".
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Wenn im Bereich nichtkommunaler Selbstverwaltung, die vom Bundesverfassungsgericht als funktionale Selbstverwaltung bezeichnet wird (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5, 6/98 - BVerfGE 107, 59 ), Defizite der demokratischen Legitimation zu beobachten sind, lässt sich dieser Befund nicht unbesehen auf kommunale Zweckverbände übertragen, nur weil diese sonstige Rechtsträger organisatorisch in ihre Tätigkeit einbinden.Ihr durch die Mitgliedschaft organisatorisch gesicherter Einfluss auf die Tätigkeit der Unterhaltungsverbände bedarf deshalb keiner Kompensation nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht für die funktionale Selbstverwaltung entwickelten Regeln (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 2002, a.a.O., S. 93 und vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298, 1299/94 u.a. - BVerfGE 111, 191 ).
Die funktionale Selbstverwaltung lässt sich - wie das Bundesverfassungsgericht es formuliert (Beschluss vom 5. Dezember 2002, a.a.O., S. 92) - "als organisierte Beteiligung der sachnahen Betroffenen an den sie berührenden Entscheidungen" verstehen.
- BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91
Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme - …
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Der erkennende Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass "jedes Grundstück ... schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser verursacht und damit die Gewässerunterhaltung erschwert" (so Beschluss vom 3. Juli 1992 - BVerwG 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S. 2 m.w.N.).Insoweit ist an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert festzuhalten (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1992, a.a.O., S. 2 f. …und vom 4. Juni 2002, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
Wasserrecht - Gewässerunterhaltungsbeitrag, Flächenmaßstab, Vorteilsmaßstab
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Die Behauptung, von seinem Waldgebiet fließe überhaupt kein Wasser in ein Gewässer zweiter Ordnung, habe der Kläger erst aufgestellt, als er darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass nach dem Senatsurteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 - (ZfW 2003, 104 ) auch ein geringer Wasserzufluss die Umlage der Beiträge rechtfertige.Dieser ist - wie die Vorinstanz ausgeführt hat (Urteil vom 6. Dezember 2001, a.a.O., S. 109) - jedenfalls darin zu sehen, dass den Eigentümern der Flächen, die im Verbandsgebiet der Grundsteuer unterliegen, eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbandes ist.
- BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84
Krankenhausumlage
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Gleichgültig, ob man in diesem Zusammenhang von einem korporativen Beitrag oder einer Verbandslast spricht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass es sich um eine Umlage handelt, für die das Äquivalenzprinzip keinen tauglichen verfassungsrechtlichen Maßstab darstellt, weil umlagepflichtige und umlageberechtigte Körperschaft einander nicht gegenüberstehen wie abgabenpflichtige Bürger und Staat (vgl. Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 <392 f.). - BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Denn es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass eine Umlegung nach diesem Maßstab eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenkundig sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt (vgl. dazu Beschlüsse vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 S. 3 und vom 27. Juni 2005 - BVerwG 10 B 72.04 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 9 S. 14 f. m.w.N.). - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Wie die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungszitate (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - BVerfGE 93, 121 ; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 ) erhellen, hat die Vorinstanz bei der Prüfung, ob eine Abgabe im Ergebnis zu einer schrittweisen Konfiskation führt, die verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre, eine typisierende Betrachtung vorausgesetzt. - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Vorrang hat jedenfalls der Gedanke, dass traditionell die Ertragsfähigkeit des Wirtschaftsguts "Grundbesitz" eine zulässige Steuerquelle darstellt, weil damit Zugriff auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des "fundierten Einkommens" genommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Es fehlt aber auch nicht an einer sachlichen Rechtfertigung hinsichtlich der Höhe der Umlage (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. -BVerfGE 108, 1 ). - BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Sie wird den Abgabenpflichtigen nicht unter Umgehung der finanzverfassungsrechtlichen Verteilungsregeln nach Art einer Steuer voraussetzungslos auferlegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ). - BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung …
- BFH, 19.07.2006 - II R 81/05
Keine Grundsteuerbefreiung für selbstgenutztes Einfamilienhaus - Umfang der …
- BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …
- BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02
Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"
- BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86
Begründung der Anschlußberufung
- BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …
- BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96
Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung - …
- BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82
Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten
- BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85
Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische …
- BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95
Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des …
- BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98
Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Beweisantrags auf …
- BVerwG, 03.12.2025 - 9 C 5.24
Heranziehung der Eigentümerin von Tagebaurestlochflächen zur Umlage der …
Der Vorteil, der die Umlage der Verbandsbeiträge nach Art. 56 Abs. 1 WG LSA im Hinblick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung nach Art. 104a ff. GG rechtfertigt, liegt darin, dass den Eigentümern von Grundstücken im Verbandsgebiet eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbands ist (wie BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 29).Danach waren Flächen umlagefrei, wenn sie nicht zum Niederschlagsgebiet gehörten, weil nach den Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden konnte, dass sie Wasser an ein Gewässer zweiter Ordnung abführten (zur Auslegung der entsprechenden Regelung in § 106 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 3 WG LSA i. d. F. des Gesetzes vom 31. August 1995 vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 18).
Dieser Vorteil wird zulässigerweise gesetzlich vermutet (BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 33 …und vom 29. April 2020 - 7 C 29.18 - BVerwGE 168, 86 Rn. 29).
Jedes Grundstück verursacht allein aufgrund seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser und erschwert damit die Gewässerunterhaltung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 34 …und vom 29. April 2020 - 7 C 29.18 - BVerwGE 168, 86 Rn. 29).
Als Nutznießer schulden die Grundstückseigentümer im Rahmen des in Sachsen-Anhalt eingeführten Finanzierungssystems einen Solidarbeitrag zu den Kosten der Gewässerunterhaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 34 f.).
Sie soll eine Refinanzierung der Mitgliedsgemeinden des Unterhaltungsverbands auf Kosten der Nutznießer der Gewässerunterhaltung ermöglichen und unterscheidet sich insoweit deutlich von der Grundsteuer, die voraussetzungslos an die Ertragsfähigkeit des Wirtschaftsguts "Grundbesitz" als zulässige Steuerquelle anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 36).
Denn die Niederschläge im Niederschlagsgebiet gehen in der Regel auf allen Grundstücken nieder, sodass unter gewöhnlichen Umständen damit gerechnet werden darf, dass das Niederschlagswasser den Gewässern zugeführt wird, zu denen das Niederschlagsgebiet nach Gefälle und sonstigen das Abflussverhalten beeinflussenden Faktoren entwässert (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 16).
Die Grundstücke im Verbandsgebiet erschweren deshalb typischerweise die Gewässerunterhaltung mit der Folge, dass die Grundstückseigentümer von der Tätigkeit des Unterhaltungsverbands einen Vorteil haben (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 33 f.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 15/20
Kostenerstattung für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
Es lege in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -) dem "Vorteilsbegriff das weite Verständnis zugrunde, das in § 8 WVG Ausdruck findet".Selbst wenn man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07, Rn. 40) das Äquivalenzprinzip auf die Erhebung von Verbandsbeiträgen und deren Umlage nicht für anwendbar halte, müsse die Erhebung einer nichtsteuerlichen Abgabe der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung tragen.
Im Verhältnis verschiedener Träger öffentlicher Verwaltung kann die Umlage eine Lastenausgleichsfunktion haben; einen solchen Fall bildet die Umlage der Kosten der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf die Gemeinden als Mitglieder eines Unterhaltungsverbands in Form der Verbandsbeiträge nach § 55 Abs. 1 und 3-4 WG LSA (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 29).
b. Die Heranziehung von Grundstückseigentümern für die Lasten der Unterhaltung 58 der Gewässer, in die ihre Grundstücke entwässern, findet einen rechtfertigenden Grund in ihrer Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Abfluss des Niederschlagswassers von ihrem Grundstück (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 32-36).
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33-35): "(33) Der erkennende Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass mit der streitigen Umlage, auch wenn ihr ein Entgeltcharakter abzusprechen sein mag, dennoch ein 'Vorteil' der in Anspruch genommenen Grundsteuerpflichtigen korrespondiert.
(BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33-35; dem folgend LVerfG…, Urt. vom 30.06.2015 - LVG 3/14 -, Rn. 106; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2010 - VfGBbg 18/10 -, unter B. II. 1.;… ferner OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 44/13 -, Rn. 40;… in ausdrücklicher Abweichung vom Vorlagebeschluss des VG Halle auch VG Magdeburg, Urt. v. 26.11.2020 - 9 A 334/19, Rn. 57, 60 f. [juris] mit weiterem Verweis auf OVG LSA, Urt. v. 15.04.2005 - 1 L 314/04; aus der Kommentarliteratur Spieth, in: BeckOK Umweltrecht, hg.
h. Deswegen kann sich die abweichende Auffassung der Vorlagebegründung auch 67 nicht auf Formulierungen in der Rechtsprechung stützen, die den Vorteil als Entlastung von einer "Unterhaltungspflicht" der Grundstückseigentümer beschreiben (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33; übernommen etwa seitens des OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 44/13 -, Rn. 40).
Zu dem so bestimmten Vorteil ist das nach denselben Merkmalen bestimmte Maß der Beteiligung an der Finanzierung der Gewässerunterhaltung äquivalent (OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 310/01 -, Rn. 45-47) beziehungsweise - wenn man das Äquivalenzprinzip auf pauschalierte Vorteile, die nicht aus den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des einzelnen Grundstücks abgeleitet sind, nicht für anwendbar hält - verhältnismäßig im Sinne des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. zur Verhältnismäßigkeit des Flächenmaßstabs für die Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 37-41).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05
Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der …
Rn. 28 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (23.05.1973 - IV C 21.70, BVerwGE 42, 210, 217;… 21.10.1987 - 7 B 64/87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 2; 04.06.2002 - 9 B 15/02 -, NVwZ 2002, 1508; 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, NVwZ 2008, 314, 317) - und entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. Urteilsabdruck S. 12) - hat jedoch das Äquivalenzprinzip für die Umlagen der Wasser- und Bodenverbände weder Geltung auf der ersten Stufe, auf der der Verband die Kosten auf die Gemeinden als Verbandsmitglieder umlegt ( § 3 Satz 1 GUVG ) noch auf der zweiten Stufe, auf der die Gemeinde die auf sie entfallende Verbandsumlage auf die grundsteuerpflichtigen Eigentümer des zum Gemeindegebiet gehörenden Verbandsgebietes abwälzt ( § 3 Satz 3 GUVG ).Sie sind als Solidarbeiträge zu dem Finanzierungssystem für die Kosten der Unterhaltungsverbände anzusehen (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317).
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für die in Sachsen-Anhalt geltende Finanzierungsregelung (§§ 105 und 106 Abs. 1 Satz 1 SachsAnhWassG) entschieden (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316), die mit dem nach § 3 GUVG M-V geltenden zweistufigen Finanzierungsmodell übereinstimmt (…zu der ähnlichen Regelung nach dem nordrhein-westfälischen Wassergesetz vgl. BVerwG, 03.07.1992, a.a.O.).
Für diese Umlegung der Verbandslasten auf die Nichtmitglieder (die grundsteuerpflichtigen Eigentümer) gelten keine anderen oder gar weitergehenden rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe als für die Umlegung auf Verbandsmitglieder (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317).
Dieser Regelungsmöglichkeit (§ 29 Abs. 1 Satz 2 WHG) liegt der Gedanke zugrunde, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet Zubringer von Wasser zu der zu unterhaltenden Gewässerstrecke ist und dadurch die Gewässerunterhaltung erschwert (…BVerwG, 23.05.1973, a.a.O., 214;… 03.07.1992, a.a.O., 612; 11.07.2007, a.a.O., 317;… s. dazu auch Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 10. Aufl., § 40, Rn. 24).
Verursacht danach grundsätzlich jedes Grundstück des Verbandsgebietes infolge seiner Lage im Einzugsgebiet (Niederschlagsgebiet) des Gewässers den Zulauf von Wasser in die Gewässer und erschwert damit grundsätzlich die Gewässerunterhaltung (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317;… 03.07.1992, a.a.O., 611;… Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 40, Rn. 24;… Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, § 29, Rn. 33), obläge die Gewässerunterhaltungspflicht nach § 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WHG an sich, das heißt ohne landesgesetzliche Übertragung auf die Unterhaltungsverbände, auch den Eigentümern von Waldgrundstücken.
Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen (…BVerwG, 04.06.2002, a.a.O., 1508; 11.07.2007, a.a.O., 317/318) ausdrücklich bestätigt.
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316) lässt sich aus dem Demokratieprinzip nicht die Forderung ableiten, dass grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümern ein Zugang zur Mitgliedschaft oder eine sonstige organisatorische Teilhabe in den Unterhaltungsverbänden eröffnet werden müsste, nur weil sie auf der zweiten Stufe des Finanzierungssystems den Gemeinden als Abgabenschuldner hafteten.
- VG Cottbus, 19.03.2008 - 6 L 459/07
Erhebung einer Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes
Dieser Einwand wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - zitiert nach juris; OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.).Dieser Vorteil wird zulässiger Weise gesetzlich vermutet (vgl. zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.; ferner BVerwG, U. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - veröffentlicht in Juris; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 15. April 2005 - 1 L 314/04 - veröffentlicht in Juris).
Als Nutznießer schulden die grundsteuerpflichtigen Eigentümer einen Solidarbeitrag zum Finanzierungssystem, das in Brandenburg für die Kosten der Gewässerunterhaltung eingeführt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508; Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S.2).
Verfassungsrechtliche Bedenken wegen des in der Belastung mit der Abgabe liegenden Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bestehen nicht; die Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer als Lastengemeinschaft ist nach Vorstehendem grundsätzlich sachgerecht, und die Umlegung der Kostenlast ist auch nicht sachunangemessen oder übermäßig belastend (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O. zu § 80 BbgWG a.F.; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005, a.a.O.).
Unter Berufung auf das Äquivalentprinzip können die Antragsteller nicht verlangen, als Waldbesitzer von der Umlage ganz oder teilweise freigestellt zu werden (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O. …und Beschluss vom 4. Juni 2002 a.a.O), der sich die Kammer anschließt, wonach es zur Rechtfertigung der Umlage nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf.
Rn. 22 Auch der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens dem Gesetzgeber nicht, Verbandsbeiträge ungeachtet der jeweiligen Nutzungsart der Grundstücke ausschließlich nach dem Flächenanteil auf die Grundsteuerpflichtigen abzuwälzen (ebenso BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.; S. 10 f. des E.A.).
Die Schonung der Waldbesitzer dürfte weder landes- noch bundesrechtlich geboten sein (wie hier BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).
- VG Cottbus, 13.03.2008 - 6 L 458/07
Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Nutzungsart des Grundstücks; …
Dieser Einwand wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - zitiert nach juris; OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.).Dieser Vorteil wird zulässiger Weise gesetzlich vermutet (vgl. zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.; ferner BVerwG, U. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - veröffentlicht in Juris; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 15. April 2005 - 1 L 314/04 - veröffentlicht in Juris).
Als Nutznießer schulden die grundsteuerpflichtigen Eigentümer einen Solidarbeitrag zum Finanzierungssystem, das in Brandenburg für die Kosten der Gewässerunterhaltung eingeführt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508; Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S.2).
Verfassungsrechtliche Bedenken wegen des in der Belastung mit der Abgabe liegenden Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bestehen nicht; die Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer als Lastengemeinschaft ist nach Vorstehendem grundsätzlich sachgerecht, und die Umlegung der Kostenlast ist auch nicht sachunangemessen oder übermäßig belastend (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O. zu § 80 BbgWG a.F.; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005, a.a.O.).
Unter Berufung auf das Äquivalenzprinzip können die Antragsteller nicht verlangen, als Waldbesitzer von der Umlage ganz oder teilweise freigestellt zu werden (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O. …und Beschluss vom 4. Juni 2002 a.a.O), der sich die Kammer anschließt, wonach es zur Rechtfertigung der Umlage nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf.
22 Auch der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens dem Gesetzgeber nicht, Verbandsbeiträge ungeachtet der jeweiligen Nutzungsart der Grundstücke ausschließlich nach dem Flächenanteil auf die Grundsteuerpflichtigen abzuwälzen (ebenso BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.; S. 10 f. des E.A.).
Die Schonung der Waldbesitzer dürfte weder landes- noch bundesrechtlich geboten sein (wie hier BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).
- VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10
Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Aufgrund der Abhängigkeit der Umlageerhebung auf der zweiten Stufe von der Beitragserhebung auf der ersten Stufe dürfen Grundstückseigentümer gegen ihre Heranziehung einwenden, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314, 317).Das Verwaltungsgericht hat ausführlich und im Übrigen im Einklang mit der einschlägigen fachgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, aaO; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 - 9 B 13.05 -, LKV 2007, 374) begründet, dass bei generalisierender Betrachtung jedes Grundstück zum Unterhaltungsbedarf der Gewässer II. Ordnung beitrage und daher die Anwendung des reinen Flächenmaßstabes unabhängig von den konkreten (Niederschlags-, Abfluss-, Lage-, Nutzungs- und Ertrags-)Verhältnissen der jeweiligen Grundstücke sowie den zu unterhaltenden Gewässern gerechtfertigt sei.
41 Bundesgerichtlich ist bereits entschieden, dass die Gleichbehandlung aller Verbandsflächen, die sich aus der Heranziehung der Grundstückseigentümer nach dem reinen Flächenmaßstab ergibt, auf einleuchtende, sachlich vertretbare sowie dem Regelungsgegenstand gerecht werdende Gesichtspunkte zurückzuführen und daher mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. grundlegend BVerwGE 42, 210ff; zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, aaO).
Aus dem Demokratieprinzip ist nicht die Verpflichtung abzuleiten, denjenigen eine organisierte Beteiligung an den Verbänden einzuräumen, die auf der zweiten Stufe des Finanzierungssystems mit den Kosten der Gewässerunterhaltung belastet werden können (s. zur Lage in Sachsen-Anhalt BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314).
Ihr durch die Mitgliedschaft organisatorisch gesicherter Einfluss auf die Tätigkeit der Unterhaltungsverbände bedürfe deshalb keiner Kompensation nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht für die funktionale Selbstverwaltung entwickelten Regeln (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, aaO, S. 316).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2024 - 3 L 4/24
Heranziehung zur Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen für Grundstücke eines …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 33-35), der sich das Landesverfassungsgericht (…Beschluss vom 24. August 2021 - LVG 15/20 - juris Rn. 59 ff.) angeschlossen habe, sei von einem weiten Vorteilsbegriff auszugehen und von dem Ansatz, dass jedes Grundstück schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet im Hinblick auf den natürlichen Wasserkreislauf den Zulauf von Wasser verursache und damit die Gewässerunterhaltung erschwere.Das Bundesverwaltungsgericht habe in dem Urteil vom 11. Juli 2007 (- 9 C 1.07 -), dem ein Sachverhalt in Sachsen-Anhalt zugrunde gelegen habe, entschieden, dass mit der Umlage ein Vorteil korrespondiere, der darin zu sehen sei, dass den Eigentümern der betroffenen Flächen eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen werde.
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 11. Juli 2007 (a.a.O. Rn. 20) gerade Raum dafür gelassen, die gesetzliche Vermutung eines Abflusses von Niederschlagswasser zu widerlegen.
Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007 (a.a.O.) könne dabei nicht pauschal abgestellt werden, da der Entscheidung normale Wald- und Wegeflächen zugrunde gelegen hätten, die mit der besonderen Situation eines Tagebaurestlochs nicht vergleichbar seien.
Wie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007 (a.a.O.) ergebe, sei eine Beteiligung aller Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet an den Unterhaltungskosten gerechtfertigt, auch wenn kein konkreter Entwässerungsbedarf bestehe.
Dies entspricht der Erwägung, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebiets gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser verursacht und damit die Gewässerunterhaltung erschwert (BVerwG…, Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149/91 - juris Rn. 3; Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - juris Rn. 34).
Als Nutznießer schulden die grundsteuerpflichtigen Eigentümer einen Solidarbeitrag zum Finanzierungssystem, das in Sachsen-Anhalt für die Kosten der Gewässerunterhaltung eingeführt worden ist (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - juris Rn. 33 ff.).
Rn. 43 e) Somit ergibt sich aus der Heranziehung der Grundstückseigentümer in einem Einzugsgebiet nach dem Flächenmaßstab ( §§ 55 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 56 Abs. 1 Satz 2 WG LSA ), bei dem es auf die konkrete Zurechenbarkeit des jeweiligen Grundstücks zu den (allgemeinen) Unterhaltungsmaßnahmen nicht ankommt, kein Verstoß gegen die wasserverbandsrechtlichen Vorschriften der §§ 8 Abs. 1, 28 Abs. 3 und 30 WVG oder gegen das Äquivalenzprinzip (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - juris Rn. 34 und 37).
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen
Mit Schriftsatz vom 31. August 2007 wurde mit diesem Antrag Anschlussberufung eingelegt und mit Schriftsatz vom 26. März 2008 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007 (Az. 9 C 1.07) erklärt, dass die ursprünglich selbstständige Berufung nur noch als Anschlussberufung aufrechterhalten werde. - VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18 Rn. 75 "Auch wenn die Umlage des Gewässerunterhaltungsbeitrages weder eine Gebühr noch ein Beitrag im Rechtssinne ist und ihr ein Entgeltcharakter abzusprechen sein mag, korrespondiert mit ihr ein "Vorteil" der in Anspruch genommenen Umlagepflichtigen, weil diesen eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbands ist (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314 [317], RdNr. 34).
Dabei liegt diesem Vorteilsbegriff das weite Verständnis zugrunde, das in § 8 WG Ausdruck findet (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a.a.O., [S.317], RdNr. 33f., m.w.N.).
Das Landesverfassungsgericht legt dabei - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 11. Juli 2007, - 9 C 1/07 -, NVwZ 2008, 314) - dem "Vorteilsbegriff das weite Verständnis zugrunde, das in § 8 WVG Ausdruck findet".
Das Landesverfassungsgericht geht insoweit ferner davon aus, dass ein Vorteil der Eigentümer der Flächen, die im Verbandsgebiet der Grundsteuer unterliegen, zulässigerweise gesetzlich vermutet werde, zitiert aber in diesem Zusammenhang wörtlich das zu der vor dem 01. Januar 2015 geltenden Fassung des WG LSA ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. Juli 2007 (- 9 C 1/07 -, NVwZ 2008, 314).
Hiernach ist der Vorteil, der den Eigentümern der Flächen, die im Verbandsgebiet der Grundsteuer unterliegen, durch die Tätigkeit der Unterhaltungsverbände zugutekommt, bei der Gewässerunterhaltung darin zu sehen, dass diesen eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007, a.a.O. Rdnr. 33).
Selbst wenn man davon ausgeht, dass das aus Art. 3 GG herzuleitende Äquivalenzprinzip nicht anwendbar ist, wenn es um die Erhebung von Verbandsbeiträgen (wie auch um die Umlage der Verbandsbeiträge auf die Eigentümer der Flächen, die im Verbandsgebiet der Grundsteuer unterliegen) geht (so BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007, a.a.O. Rdnr. 40 zu einer älteren Fassung des WG LSA;… vgl. auch Reinhardt/ Hasche, a.a.O.), so ist jedoch der in Art. 3 Abs. 1 GG enthaltene Gleichbehandlungsgrundsatz auch hier anzuwenden (…vgl. hierzu: Rapsch/Pencereci/Brandt, Wasserverbandsrecht, 2. Auflage, 2020, Rdnr. 429).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise …
Dieser soll die Selbstfinanzierung des Zwangsverbandes gewährleisten und beruht auf dem Gedanken des Ausgleichs der bestimmungsgemäßen Aufwendungen durch eine Umlage auf die Mitgliedsgemeinden (so BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 1.07 [BVerwG 10 C 11.05] -, NVwZ 2008, 314 [316], RdNr. 29).Dabei liegt diesem Vorteilsbegriff das weite Verständnis zugrunde, das in § 8 WVG Ausdruck findet (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a.a.O., [S. 317], RdNr. 33 f., m.w.N.).
Ob durch Grundstücke verursachte Lasten für die Gemeinden als Rechtfertigung für die Grundsteuer angeführt werden können, ist wachsenden Zweifeln ausgesetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a.a.O., [S. 317], RdNr. 36 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23
Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum …
- VG Cottbus, 24.11.2022 - 1 K 569/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06
Straßensinkkäste
- BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18
Umlagefähigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen …
- VG Magdeburg, 26.11.2020 - 9 A 334/19
Gewässerunterhaltungsumlage
- VG Aachen, 24.08.2016 - 6 K 79/16
Stadt Aachen: Kuttentrageverbot rechtens
- BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07
Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte …
- VG Frankfurt/Oder, 24.05.2019 - 5 K 2522/17
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Magdeburg, 23.02.2011 - 9 A 326/10
Mitgliedschaft von Verbandsgemeinden in Unterhaltungsverbänden nach dem …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
Beiträge zur allgemeinen Gewässerunterhaltung von Gewässern erster Ordnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2024 - 3 L 1/24
Heranziehung zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag; Behandlung sog. abflussloser …
- VG Frankfurt/Oder, 30.04.2019 - 5 K 242/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Frankfurt/Oder, 28.01.2021 - 4 K 1530/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 N 125.08
Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage; …
- VG Cottbus, 27.01.2023 - 1 K 292/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2022 - 2 L 14/20
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2010 - 1 L 90/06
Organisation der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern
- VG Düsseldorf, 04.11.2016 - 17 K 5903/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 5.18
Erhebung eines Wasserverbandsbeitrags
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 7.18
Wasser- und Bodenverband; Verbandsbeitrag; Umlage auf Grundstückseigentümer; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 9 N 62.09
Zeitpunkt der Festsetzung eines Gewässerunterhaltungsbeitrages
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13
Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08
Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2026 - 9 A 3195/21
Ablehnunng des Antrags auf Zulassung der Berufung des Kläglers mangels …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …
- VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15
Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität; …
- BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei …
- VG Cottbus, 10.09.2013 - 4 K 536/11
Gewässerunterhaltungsgebühren
- VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Frankfurt/Oder, 15.05.2015 - 5 L 552/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Düsseldorf, 23.11.2020 - 29 K 17430/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 1.18
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Gewässerunterhaltungsumlage als …
- VG Düsseldorf, 22.12.2020 - 29 K 97/20
Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
Begünstigung eines seine Schadstofffracht ganz erheblich reduzierenden …
- OVG Niedersachsen, 14.11.2007 - 13 LB 13/03
Heranziehung zu Verbandsbeiträgen (hier : Wasserverband) für unter Naturschutz …
- VG Düsseldorf, 21.12.2020 - 29 K 7707/18
Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 40 in Tunnellage …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 11 D 31/08
Planung für Bau des A 40-Tunnels in Dortmund rechtswidrig
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2014 - 2 O 121/14
Erhebung der Anfechtungsklage nur durch Adressat desselben; Heranziehung eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsgemäße Bestimmung des …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2025 - 3 LZ 1023/18
Veranlagung einer Fläche zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren; …
- VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
- BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 78.15
Umlage des Beitrags zur Gewässerunterhaltung durch Gemeinde auf Eigentümer; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 3.18
Gewässerunterhaltung; Umlage; rückwirkende klarstellende Satzungsänderung …
- BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 79.15
Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als …
- VG Magdeburg, 12.04.2022 - 9 A 223/20
Umlage von Beiträgen zur Gewässerunterhaltung
- VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; gesetzliche Nachgründung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 13 A 1536/09
Möglichkeit von Ausnahmen von der Aufbewahrungspflicht für Rückstellmuster von …
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 25.14
Abwasser; Wasserverband; Wasserverbandsumlage; Direkteinleiter; …
- VGH Bayern, 03.12.2013 - 22 ZB 13.1452
Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheide eines Wasser- und Bodenverbands; …
- OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 13 LA 185/11
Zulässigkeit der Zugrundelegung eines Flächenmaßstabs bei der Berechnung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08
Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige …
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 3231/16
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 1151/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2010 - 9 N 123.08
Gewässerunterhaltungsumlage anhand eines Flächenmaßstabes auch für …
- VG Potsdam, 12.01.2018 - 1 L 949/17
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- OVG Bremen, 10.12.2025 - 1 LC 397/24
"bekannt und bewährt"; Anschlussberufung; Auswahlkriterium; …
- VG Düsseldorf, 24.11.2021 - 5 K 3992/21
- OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21
Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag; …
- VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 5 K 5524/18
- VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
Heranziehung eines Mitglieds einer Eigentümergemeinschaft zu …
- VG Aachen, 03.11.2016 - 6 K 369/15
Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebaus Hambach ; …
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15
- BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 80.15
Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als …
- BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
Kriterien für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für …
- BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 81.15
Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - 9 N 55.09
Gewässerunterhaltungsbeitrag; Refinanzierung; Gewässerunterhaltungsumlage; …
- BVerwG, 21.06.2018 - 6 BN 4.17
Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder; Verbandssatzung des …
- VG Frankfurt/Oder, 20.06.2018 - 5 K 593/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
Heranziehung zu Gewässerunterhaltungsumlagen; Beeinflussung der Verbandsgebiete …
- VGH Bayern, 30.08.2011 - 8 B 11.172
Straßen- und wegerechtliche Inanspruchnahme Beteiligter; Anwendbarkeit …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 286/07
Erstattung der Kosten der auswärtigen Unterbringung im Bereich der Tagesbetreuung …
- OVG Thüringen, 27.02.2008 - 4 EO 355/05
Überprüfung eines Verbandsumlagebescheides im Verfahren des vorläufigen …
- VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 477/15
Deichverband; Derogation; Hochwasser; Hochwassergebiet; Mitgliedschaft; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2013 - 9 S 8.13
Gewässerunterhaltungsumlage; Umlagebescheid; Eilantrag; Antragsgegner; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 9 N 46.10
Anwendung des WasVerbG auf Gewässerunterhaltungsverbände; Stellung der Gemeinden …
- VG Greifswald, 14.12.2007 - 3 A 587/05
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 795/13
Widmung; öffentliche Einrichtung; Benutzung; Nutzung; Anschluss- und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 55/11
Gewässerunterhaltungsbeitrag; Zuständigkeit der Verbandsgemeinde; übertragener …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 9 B 63.11
Gewässerunterhaltung; Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08
Rechtsverhältnisse in einem Gewässerunterhaltungsverband: Voraussetzung für die …
- BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 53/08 B
- OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach …
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 28.14
Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2025 - 9 A 701/21
- VG Leipzig, 08.11.2016 - 6 K 631/15
Anforderungen an die rechtmäßige Festsetzung einer Gewässerunterhaltungsabgabe …
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 26.14
Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 43.14
Ableiten des Abwassers durch den Abfallverursacher über die Kläranlage des …
- OVG Niedersachsen, 21.11.2012 - 13 LA 92/12
Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erweiterung der Küstenschutzanlagen …
- VG Düsseldorf, 18.05.2010 - 17 K 1096/09
Gewässerunterhaltung; Verbandsbeitrag; Flächenmaßstab; Erscherer; Erschwerung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2009 - 1 L 113/05
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
Unterhaltungslast von Schöpfwerken; Verfassungsmäßigkeit des GUVG MV § 3a
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.03.2024 - 3 LZ 715/21
Heranziehung zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren; Bemessungsmaßstab
- VG Halle, 23.03.2023 - 4 A 579/21
Umlagen von Gewässerunterhaltungsverbänden
- VG Frankfurt/Oder, 02.09.2015 - 5 K 159/12
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 27.14
Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 9 N 2.12
Bestimmung des Einzugsgebiets eines Wasser- und Bodenverbands - vom …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2024 - 3 K 748/20
Gebühren für die Unterhaltung von Schöpfwerken und Deichen; Erhebung eines …
- VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Wasserrechtliche Erschwernisumlage für Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen
- VG Greifswald, 25.03.2021 - 3 A 1006/19
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- VG Halle, 09.06.2017 - 3 B 99/17
Verbandsumlagesatzung, Änderungen der Rechtsinhaberschaft im Beitragsjahr, …
- VG Magdeburg, 19.09.2012 - 9 A 155/11
Gewässerunterhaltungsumlage: Beachtlichkeit von Einwendungen eines …
- VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Gebührenschuldner im Rahmen des Wasser- und Bodenverbandsgebührenrechts
- VG Halle, 19.11.2019 - 8 A 152/18
Beitrag zum Unterhaltungsverband
- VG Halle, 12.07.2017 - 3 B 30/17
- OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
Niederschlagswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2013 - 9 N 103.13
Gewässerunterhaltungsumlage; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Durchgriffsrüge; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 15 A 151/10
Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Beiträgen für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2013 - 9 N 65.13
Gewässerunterhaltung; Wasser- und Bodenverband; Beitragsbescheid; Gemeinde; …
- VG Potsdam, 09.05.2012 - 6 K 2294/07
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Frankfurt/Oder, 13.04.2010 - 3 K 1283/05
Beiträge an einen Gewässerunterhaltungsverband
- VG Halle, 13.06.2017 - 3 B 100/17
Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Gewässerunterhaltungsbeitrag
- VG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 5 K 547/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 1408/09
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2016 - 5 K 23/13
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Köln, 14.04.2015 - 14 K 119/13
Erhöhung der Abwasserabgaben für die Einleitung des verschmutzten Schmutzwassers …
- VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 9 N 53.13
Heranziehung einer Gemeinde seitens des Gewässerunterhaltungsverbandes zum …
- VG Halle, 17.07.2014 - 4 A 72/14
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Bestimmung des Beitragsschuldners
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 9 L 40.10
Gewässerunterhaltungsbeitrag begrenzt durch Grund und Höhe des Verbandsbeitrages …
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 1924/06
Heranziehung zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren und Differenzierung nach …
- VG Düsseldorf, 24.07.2019 - 5 K 5516/18
- VG Schwerin, 25.01.2019 - 4 A 37/17
Erhebung eines Wasserverbandsbeitrages; Schadensverhütung
- VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 997/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Düsseldorf, 19.02.2014 - 17 K 2150/13
Heranziehung einer Stadt zu Beiträgen für den Ausgleich der Wasserführung und den …
- VG Frankfurt/Oder, 21.12.2010 - 3 K 1837/06
Umlegung von Beiträgen an einen Gewässerunterhaltungsverband
- VG Frankfurt/Oder, 21.12.2010 - 3 K 1836/06
Umlegung von Beiträgen an einen Gewässerunterhaltungsverband
- VG Frankfurt/Oder, 29.06.2011 - 3 K 1074/05
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.2005 - 10 C 11.05 |
Volltextveröffentlichung
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05
Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, …
Zweifelhaft erscheint hingegen, ob mit einer Bemessung nach einem äquivalenten Vorteil oder einem sonst verfeinerten Maßstab etwa festzustellende Defizite in Ansehung des Demokratieprinzips ausgeglichen werden könnten; diese Frage ist möglicherweise Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (BVerwG 10 C 11.05), dem ein Klageverfahren aus Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, wo vergleichbar zur Rechtslage im Land Brandenburg eine vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder erfolgt (vgl. Zulassungsbeschluss zu dem genannten Revisionsverfahren vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05
Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu …
Zweifelhaft erscheint hingegen, ob mit einer Bemessung nach einem äquivalenten Vorteil oder einem sonst verfeinerten Maßstab etwa festzustellende Defizite in Ansehung des Demokratieprinzips ausgeglichen werden könnten; diese Frage ist möglicherweise Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (BVerwG 10 C 11.05), dem ein Klageverfahren aus Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, wo vergleichbar zur Rechtslage im Land Brandenburg eine vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder erfolgt (vgl. Zulassungsbeschluss zu dem genannten Revisionsverfahren vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 -). - BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05
Zulassung der Revision
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 11.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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