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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12685
VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343 (https://dejure.org/2014,12685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2014 - 10 C 12.1343 (https://dejure.org/2014,12685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 10 C 12.1343 (https://dejure.org/2014,12685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr; Änderung eines Verwaltungsakts; Nichtigkeit; sachliche Zuständigkeit; behördeninterne Zuständigkeit; Mitwirkung des Rechtsanwalts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Rn. 17 Die nach § 146 Abs. 1 und 3 und § 147 Abs. 1 VwGO zulässige Beschwerde, über die der Senat entscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 19) und die er nach § 122 Abs. 1 in Verbindung mit § 88 VwGO im Hinblick auf die wechselnden Begründungen der Antragstellerin so versteht, dass es ihr um die Berücksichtigung einer Gebühr nach Nr. 1003 VV-RVG bei der Kostenfestsetzung unabhängig davon geht, ob es sich um eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG oder um eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG handelt, hat in der Sache Erfolg.

    Der Rechtsanwalt muss die Erledigung dabei nicht überwiegend oder allein herbeigeführt, sondern lediglich einen nicht ganz unerheblichen Beitrag dazu geleistet haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 36;… B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris Rn. 16).

    Er muss in der Weise zur Erledigung des Rechtsstreits beigetragen haben, dass seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 36;… B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777

    Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Daher kann eine Einigungsgebühr grundsätzlich auch dann anfallen, wenn der Rechtsstreit wie hier durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wird, falls gleichzeitig eine Einigung über die materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt worden ist (BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… B.v. 13.12.2012 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11).

    Rn. 21 a) Zwar steht der Entstehung der Einigungsgebühr nicht schon entgegen, dass eine etwaige Einigung der Beteiligten über materielle Ansprüche nicht in Form eines gerichtlichen Vergleichs zu Protokoll genommen worden ist (vgl. B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10).

    Rn. 48 Die Zurückverweisung an den Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts zur erforderlichen Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses beruht auf § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 572 Abs. 3 ZPO (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 10 C 09.1200

    Kostenerinnerung - unerheblicher Beitrag des Bevollmächtigten löst keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Rn. 40 Eine Mitwirkung bei der Erledigung im Sinne von Nr. 1002 VV-RVG setzt eine besondere, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit voraus, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (…BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2011 - 6 B 34/11 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 23.1.2009 - 10 C 08.2037 - juris - Rn. 16; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris Rn. 16).

    Der Rechtsanwalt muss die Erledigung dabei nicht überwiegend oder allein herbeigeführt, sondern lediglich einen nicht ganz unerheblichen Beitrag dazu geleistet haben (…vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 36; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53

    Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Die Abgrenzung, ob eine Aufgabe in den eigenen oder den übertragenen Wirkungskreis fällt, lässt sich daher trotz der genannten gesetzlichen Umschreibungen häufig nicht von vornherein eindeutig vornehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11).
  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 5/08

    Nichtigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Ob innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft die Gemeinschaftsversammlung, der Gemeinschaftsvorsitzende, der Geschäftsleiter oder sein Stellvertreter zuständig sind, ist angesichts der unübersichtlichen Zuständigkeitsregelung in Art. 6 Abs. 1 und 4 sowie Art. 7 Abs. 2 Satz 1 VGemO jedenfalls nicht offensichtlich (vgl. dazu, dass Verstöße gegen die innerbehördliche Zuständigkeit nicht zur Nichtigkeit eines Verwaltungsakts führen auch BGH, B.v. 3.11.2008 - AnwZ (B) 5/08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92

    Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Rn. 40 Eine Mitwirkung bei der Erledigung im Sinne von Nr. 1002 VV-RVG setzt eine besondere, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit voraus, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2011 - 6 B 34/11 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 23.1.2009 - 10 C 08.2037 - juris - Rn. 16;… B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 B 09.2966

    Hundehaltung; Labrador; Leinenzwang

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Rn. 36 Vor diesem Hintergrund kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Änderung des Bescheids vom 4. August 2010 zur Niederschrift des Gerichts in der mündlichen Verhandlung vom 27. Oktober 2011, selbst wenn dafür nicht die Antragstellerin, sondern die Verwaltungsgemeinschaft sachlich zuständig gewesen wäre, weil die mit der Änderung getroffene Regelung Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises betroffen hätte (…vgl. in diesem Sinne für vergleichbare Anordnungen zur Hundehaltung BayVGH, a.a.O. Rn. 13 f.; B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 20), an einem Fehler leidet, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 2 C 10.2444

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Anrechnung einer Geschäftsgebühr; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Er muss in der Weise zur Erledigung des Rechtsstreits beigetragen haben, dass seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 36; B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 2 C 12.2523

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Daher kann eine Einigungsgebühr grundsätzlich auch dann anfallen, wenn der Rechtsstreit wie hier durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wird, falls gleichzeitig eine Einigung über die materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt worden ist (…BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10; B.v. 13.12.2012 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 23.01.2009 - 10 C 08.2037

    Erledigungsgebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
    Rn. 40 Eine Mitwirkung bei der Erledigung im Sinne von Nr. 1002 VV-RVG setzt eine besondere, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit voraus, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (…BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2011 - 6 B 34/11 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 23.1.2009 - 10 C 08.2037 - juris - Rn. 16;… B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris Rn. 16).
  • VG München, 03.05.2012 - M 22 M 12.1405

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.1844

    Erledigungs- und Einigungsgebühr

    Rn. 17 Eine Mitwirkung bei der Erledigung im Sinn von Nr. 1002 VV RVG setzt eine besondere, auf Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit des Bevollmächtigten voraus, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris; B.v. 28.11.2001 - 6 B 34/11 - juris; BayVGH, B.v. 23.1.2009 - 10 C 08.2037 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Der Bevollmächtigte muss die Erledigung dabei nicht überwiegend oder allein herbeigeführt, sondern lediglich einen nicht ganz unerheblichen oder untauglichen Beitrag dazu geleistet haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Dabei muss die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung in einer besonderen Tätigkeit des Bevollmächtigten liegen, die über die bereits mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegoltene Einlegung und Begründung hinausgeht und auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichtet ist (…zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.12.2016 - 15 C 16.1973 - juris Rn. 14 ff.;… B.v. 2.9.2015 - 10 C 13.2563 - juris Rn. 41;… B.v. 18.5.2015 - 2 C 14.2703 - juris Rn. 14; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 40; B.v. 7.4.2014 - 8 M 13.40028 - juris;… B.v. 14.12.2011 - 15 C 11.1714 - juris Rn. 10;… B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 34 ff.;… OVG NW, B.v. 19.8.2016 - 18 E 66/16 - juris Rn. 6;… SächsOVG, B.v. 6.10.2015 - 3 E 82/15 - juris Rn. 5 - jeweils m.w.N.).

    Rn. 18 Ist ein Rechtsstreit durch die Änderung oder Aufhebung eines Verwaltungsakts materiell noch nicht zur Gänze erledigt, so kann sich eine besondere Mitwirkung zwar dadurch ergeben, dass der Bevollmächtigte beispielsweise durch die Beratung des Mandanten diesen zur endgültigen Beilegung des Rechtsstreits dazu bewegt, sich mit einer solchen Teilerledigung zufrieden zu geben (…vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 2 C 14.2703 - juris Rn. 15; 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, 1002 VV Rn. 52).

    Daher kann eine Einigungsgebühr grundsätzlich auch dann anfallen, wenn der Rechtsstreit - wie hier - durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wird, falls gleichzeitig eine Einigung über die materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt worden ist (BayVGH, B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 20;… B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… B.v. 13.12.2012 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 2 C 14.2703

    Kostenerinnerung; Erledigungsgebühr

    Rn. 12 Die zulässige Beschwerde, über die gemäß § 150 VwGO der Senat entscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris), hat keinen Erfolg.

    Rn. 14 Eine Mitwirkung bei der Erledigung im Sinn von Nr. 1002 VV RVG setzt eine besondere, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit des Bevollmächtigten voraus, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris; B.v. 28.11.2001 - 6 B 34/11 - juris; BayVGH, B.v. 23.1.2009 - 10 C 08.2037 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Der Bevollmächtigte muss die Erledigung dabei nicht überwiegend oder allein herbeigeführt, sondern lediglich einen nicht ganz unerheblichen oder untauglichen Beitrag dazu geleistet haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Ist der Rechtsstreit durch die Änderung oder Aufhebung eines Verwaltungsakts materiell noch nicht zur Gänze erledigt, so kann der Bevollmächtigte beispielsweise durch die Beratung des Mandanten noch an der endgültigen Erledigung mitwirken, in dem er den Mandanten dazu bewegt, sich mit einer solchen Teilerledigung zufrieden zu geben (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, 1002 VV Rn. 52).

  • VG Regensburg, 21.07.2015 - RN 9 M 15.1080

    Kein Anspruch auf Festsetzung einer Erledigungs- und Einigungsgebühr

    "Eine Mitwirkung bei der Erledigung im Sinn von Nr. 1002 VV RVG setzt eine besondere, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit des Bevollmächtigten voraus, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris; B.v. 28.11.2001 - 6 B 34/11 - juris; BayVGH, B.v. 23.1.2009 - 10 C 08.2037 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Der Bevollmächtigte muss die Erledigung dabei nicht überwiegend oder allein herbeigeführt, sondern lediglich einen nicht ganz unerheblichen oder untauglichen Beitrag dazu geleistet haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Daher kann eine Einigungsgebühr grundsätzlich auch dann anfallen, wenn der Rechtsstreit wie hier durch übereinstimmende Teilerledigungserklärungen beendet wird, falls gleichzeitig eine Einigung über die materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2019 - L 10 SF 1298/19 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr - …

    Die Einwirkung auf den Mandanten, der Erledigung des Rechtsstreits zuzustimmen, ist daher keine qualifizierte Mitwirkung im Sinne der Nr. 1006, 1005 VV RVG, auch nicht wenn der Rechtsanwalt Überzeugungsarbeit leisten muss, um das Einverständnis zu erlangen (Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.07.2011 - L 15 SF 82/10 B E -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.09.2015 - L 19 AS 1453/ B -, juris;… OVG Berlin-Brandenburg a.a.O.;… Schütz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage 2014, zu Nr. 1002 VV RVG Rdnr. 25; vgl. zu Konstellationen, in denen eine Beratung des Mandanten eine Erledigungsgebühr auslösen kann, z.B. BayVGH, Beschluss vom 20.05.2014 - 10 C 12.1343 -, juris).
  • VG München, 03.04.2019 - M 17 M 19.75

    Erfolglose Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Eine Mitwirkung bei der Erledigung im Sinn von Nr. 1002 VV RVG setzt eine besondere, auf Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit des Bevollmächtigten voraus, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris; B.v. 28.11.2001 - 6 B 34/11 - juris; BayVGH, B.v. 23.1.2009 - 10 C 08.2037 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Der Bevollmächtigte muss die Erledigung dabei nicht überwiegend oder allein herbeigeführt, sondern lediglich einen nicht ganz unerheblichen oder untauglichen Beitrag dazu geleistet haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Dabei muss die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung in einer besonderen Tätigkeit des Bevollmächtigten liegen, die über die bereits mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegoltene Einlegung und Begründung der Klage, bzw. hier des Rechtsmittels hinausgeht und auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichtet ist (…zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.12.2016 - 15 C 16.1973 - juris Rn. 14 ff.;… B.v. 2.9.2015 - 10 C 13.2563 - juris Rn. 41;… B.v. 18.5.2015 - 2 C 14.2703 - juris Rn. 14; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 40; B.v. 7.4.2014 - 8 M 13.40028 - juris;… B.v. 14.12.2011 - 15 C 11.1714 - juris Rn. 10;… B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 34 ff.;… OVG NW, B.v. 19.8.2016 - 18 E 66/16 - juris Rn. 6;… SächsOVG, B.v. 6.10.2015 - 3 E 82/15 - juris Rn. 5 - jeweils m.w.N.).

  • VG München, 10.09.2018 - M 17 M 18.3820

    Voraussetzungen für Erledigungsgebühr

    Rn. 15 Eine Mitwirkung bei der Erledigung im Sinn von Nr. 1002 VV RVG setzt eine besondere, auf Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit des Bevollmächtigten voraus, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris; B.v. 28.11.2001 - 6 B 34/11 - juris; BayVGH, B.v. 23.1.2009 - 10 C 08.2037 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Der Bevollmächtigte muss die Erledigung dabei nicht überwiegend oder allein herbeigeführt, sondern lediglich einen nicht ganz unerheblichen oder untauglichen Beitrag dazu geleistet haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris; B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 - juris; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris).

    Dabei muss die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung in einer besonderen Tätigkeit des Bevollmächtigten liegen, die über die bereits mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegoltene Einlegung und Begründung hinausgeht und auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichtet ist (…zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.12.2016 - 15 C 16.1973 - juris Rn. 14 ff.;… B.v. 2.9.2015 - 10 C 13.2563 - juris Rn. 41;… B.v. 18.5.2015 - 2 C 14.2703 - juris Rn. 14; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 40; B.v. 7.4.2014 - 8 M 13.40028 - juris;… B.v. 14.12.2011 - 15 C 11.1714 - juris Rn. 10;… B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 34 ff.;… OVG NW, B.v. 19.8.2016 - 18 E 66/16 - juris Rn. 6;… SächsOVG, B.v. 6.10.2015 - 3 E 82/15 - juris Rn. 5 - jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.09.2015 - 10 C 13.2563

    Vergütungsfestsetzung; beigeordneter Rechtsanwalt; anwendbares Recht; …

    Er muss in der Weise zur Erledigung des Rechtsstreits beigetragen haben, dass seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 36;… B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 - juris Rn. 5; B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 40;… B.v. 31.7.2015 - 10 C 15.1074 - juris Rn. 8).

    Rn. 45 Dass der Klägerbevollmächtigte in besonderer Weise auf seinen Mandanten hätte einwirken müssen, um ihn durch eine entsprechende Beratung dazu zu bewegen, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären (vgl. zu Konstellationen, in denen eine Beratung des Mandanten eine Erledigungsgebühr auslösen kann BayVGH, B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 41 ff.;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 21. Aufl. 2013, VV 1002 Rn. 52 ff.), ist weder ersichtlich noch geltend und glaubhaft gemacht.

  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 14 C 17.559

    Rechtsanwaltsvergütung nach Trennung von Verfahren

    Rn. 13 Die Beschwerde, über die der Senat entscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 17), hat Erfolg.
  • VGH Bayern, 30.12.2016 - 15 C 16.1973

    Kostenerinnerung nach Erledigung der Hauptsache

    Dabei muss die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung in einer besonderen Tätigkeit des Bevollmächtigten liegen, die über die bereits mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgeht (…vgl. BVerwG, B. v. 28.11.2011 - 6 B 34.11 - juris Rn. 4) und die auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichtet ist (…zum Ganzen: BayVGH, B. v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 34 ff.;… B. v. 14.12.2011 - 15 C 11.1714 - juris Rn. 10; B. v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 40;… B. v. 18.5.2015 - 2 C 14.2703 - juris Rn. 14;… B. v. 2.9.2015 - 10 C 13.2563 - juris Rn. 41;… OVG NW, B. v. 19.8.2016 - 18 E 66/16 - juris Rn. 6;… SächsOVG, B. v. 6.10.2015 - 3 E 82/15 - juris Rn. 5 - jeweils m. w. N.).

    Der Bevollmächtigte der Antragstellerin hat nicht dargelegt, dass eine besondere Einwirkung auf seine Mandantin notwendig gewesen ist (…vgl. BayVGH, B. v. 18.5.2015 a. a. O.;… B. v. 2.9.2015 - 10 C 13.2563 - juris Rn. 45; vgl. auch BayVGH, B. v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 41 ff., dort im Fall der Beratung der beklagten Behörde durch ihren Bevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung, die zu einer Änderung des dort streitgegenständlichen Bescheids und damit zur Erledigung führte).

  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 10 C 15.1074

    Abgabe einer Erledigungserklärung nach behördlicher Zusicherung der Aussetzung …

    Er muss in der Weise zu Erledigung des Rechtsstreits beigetragen haben, dass seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (stRspr auch des Senats; vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 40 m.w. Rspr.-nachweisen).

    Rn. 11 Unabhängig davon, dass dies vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers ohnehin nicht geltend gemacht wird, könnte dieser sich hier auch nicht darauf berufen, dass er nach der Zusicherung des Antragsgegners mit Schriftsätzen vom 11. und 14. März 2013 und nach dem darauf beruhenden gerichtlichen Schreiben vom 15. März 2013 den Antragsteller entsprechend beraten und zur Abgabe eine Erledigungserklärung bewegt hat (zu einer die Erledigungsgebühr auslösenden besonderen Mitwirkung und Beratung des Mandanten in der mündlichen Verhandlung vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 41 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2017 - L 12 SF 912/17 E-B
  • VGH Bayern, 15.10.2024 - 9 C 24.1355

    Beschwerde gegen Zurückweisung der Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2017 - 12 E 844/16

    Entstehung einer Erledigungsgebühr hinsichtlich Festsetzung der Kosten

  • VG München, 18.01.2017 - M 1 M 16.5983

    Keine Erledigungsgebühr ohne besondere Mitwirkung an Erledigung

  • VG München, 24.09.2015 - M 2 M 15.3565

    Anfallen der Erledigungsgebühr bei rechtsanwaltlichem Einfluss auf Änderung eines …

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