Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EMRK Art. 8; ARB 1/80 Art. 7 S. 1, Art. 14; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2; AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 55 Abs. 1 Nr. 4; FreizügG/EU § 6; BZRG § 51 Abs. 1
Ausweisung von assoziationsrechtlich privilegierten türkischen Staatsangehörigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Ablehnung von Anträgen auf Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels, das sofort vollziehbar verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Abschiebungsandrohung in die Türkei
Verfahrensgang
- VG München, 08.01.2024 - M 12 S 23.4914
- VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.1978
Ausweisung eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis wegen erheblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht die angefochtene Ausweisungsverfügung zurecht am Maßstab von § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG gemessen, da § 53 Abs. 3 AufenthG exakt die Voraussetzungen wiedergibt, die nach ständiger Rechtsprechung für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gemäß Art. 14 ARB 1/80 erfüllt sein mussten (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.6.2023 - 19 ZB 22.1978 - juris Rn. 10 m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 25 und 27;… so im Übrigen auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2023, § 53 Rn. 186 a.E.).Rn. 17 Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (…stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77; B.v. 6.6.2023 - 19 ZB 22.1978 - juris Rn. 11 jew. m.w.N.).
- VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 B 12.2219
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Es hat darüber hinaus bei seiner Einschätzung auch berücksichtigt, dass der Antragsteller sich ein bereits im Jahr 2010 eingeleitetes Ausweisungsverfahren, das allerdings aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2013 (10 B 12.2219) mit der Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und Aufhebung des Ausweisungsbescheids vom 25. November 2010 endete, nicht hat zur Warnung dienen lassen, sondern vielmehr im Jahr 2018 dem aufgrund seiner Nähe zur organisierten Kriminalität vom Verfassungsschutz beobachteten Club "Hells Angels" beigetreten ist und die anlassgebenden massiven Betäubungsmittelstraftaten begangen hat.Ebenso wenig steht dem entgegen, dass der Verwaltungsgerichtshof in dem bereits angeführten Urteil vom 5. März 2013 (10 B 12.2219) die Ausweisungsverfügung vom 25. November 2010 unter Würdigung der schützenswerten Belange des Antragstellers als jedenfalls nicht unerlässlich und damit ermessensfehlerhaft bewertet und demgemäß aufgehoben hat (…UA Rn. 36).
- BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht die angefochtene Ausweisungsverfügung zurecht am Maßstab von § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG gemessen, da § 53 Abs. 3 AufenthG exakt die Voraussetzungen wiedergibt, die nach ständiger Rechtsprechung für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gemäß Art. 14 ARB 1/80 erfüllt sein mussten (…stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.6.2023 - 19 ZB 22.1978 - juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 25 und 27;… so im Übrigen auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2023, § 53 Rn. 186 a.E.).
- BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Allerdings ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen (stRspr des BVerfG, vgl. z.B. B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24 m.w.N.). - BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Allerdings kommt diesen tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung zu, weshalb es für eine abweichende Einschätzung der Wiederholungsgefahr einer substantiierten, eigenständigen Begründung bedarf (stRspr des BVerfG, vgl. zuletzt B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Rn. 17 Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77;… B.v. 6.6.2023 - 19 ZB 22.1978 - juris Rn. 11 jew. m.w.N.). - VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963
Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Dabei hat das Verwaltungsgericht den Begriff des faktischen Inländers (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - juris Rn. 40 m.w.N.) nicht verkannt und die diesbezüglichen Vorgaben der EMRK in rechtlich nicht zu beanstandender Weise berücksichtigt. - VGH Bayern, 12.08.2022 - 10 ZB 22.1511
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
Die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind stellt einen Umstand dar, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfalten kann (BayVGH, B.v. 12.8.2022 - 10 ZB 22.1511 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VG Bayreuth, 03.07.2024 - B 6 S 24.265
Ausweisung, Betäubungsmitteldelikte, Assoziationsberechtigter, faktischer …
Da der Antragsteller allerdings bereits seit zehn Jahren mit seiner jetzigen Ehefrau eine Beziehung führt und schon über Jahre hinweg mit dieser zusammengelebt hat, kann insoweit nicht von einer verringerten Schutzwürdigkeit (…vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2024 - 19 ZB 22.2263 - juris Rn. 41; B.v. 6.3.2024 - 10 CS 24.185 - juris Rn. 20) ausgegangen werden. - VGH Bayern, 13.05.2024 - 10 CS 24.761
Erfolglose Beschwerde gegen sofort vollziehbare Ausweisung
Ohne dass es hierauf entscheidungserheblich ankäme, hätte das Verwaltungsgericht dabei auch nicht gegen das Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG verstoßen, wenn es - neben einer jüngeren Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts - auch berücksichtigt hätte, dass der Antragsteller wegen bereits getilgter Jugendstrafen mit Schreiben vom 26. März 2014 im Alter von 19 Jahren bereits ausländerrechtlich verwarnt worden war (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2024 - 10 CS 24.185 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 13.05.2024 - 10 CS 24.76110 C 24.763 Ohne dass es hierauf entscheidungserheblich ankäme, hätte das Verwaltungsgericht dabei auch nicht gegen das Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG verstoßen, wenn es - neben einer jüngeren Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts - auch berücksichtigt hätte, dass der Antragsteller wegen bereits getilgter Jugendstrafen mit Schreiben vom 26. März 2014 im Alter von 19 Jahren bereits ausländerrechtlich verwarnt worden war (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2024 - 10 CS 24.185 - juris Rn. 11).
- OVG Saarland, 14.11.2025 - 2 B 184/25
Beschwerde gegen Versagung von Abschiebungsschutz
Bei der Bewertung der familiären Beziehungen sind sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen; es verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann.[Vgl. Bayr. VGH, Beschlüsse vom 4.8.2025 - 10 CE 25.808 - und vom 6.3.2024 - 10 CS 24.185 -, juris][Vgl. Bayr. VGH, Beschlüsse vom 4.8.2025 - 10 CE 25.808 - und vom 6.3.2024 - 10 CS 24.185 -, juris].
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