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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3179
OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13 (https://dejure.org/2013,3179)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2013 - 10 LA 12/13 (https://dejure.org/2013,3179)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 10 LA 12/13 (https://dejure.org/2013,3179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG
    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungszulassungsverfahren ablehnenden Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungszulassungsverfahren ablehnenden Beschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungszulassungsverfahren ablehnenden Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 444
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Rn. 4 Diese Auslegung steht im Einklang mit dem Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924 = DVBl 2003, 932), welcher der gesetzlichen Einführung der Anhörungsrüge zugrunde liegt.

    Erfolgt die behauptete Verletzung des Verfahrensgrundrechts jedoch in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz und ist der Fehler entscheidungserheblich, muss die Verfahrensordnung eine eigenständige gerichtliche Abhilfemöglichkeit vorsehen (vgl. BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 = DVBl 1992, 1215).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Denn die Prozesskostenhilfe dient dem Gebot weitgehender Rechtsschutzgleichheit Bedürftiger und Nichtbedürftiger, das sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz ergibt, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck gefunden hat (BVerfG, Senatsbeschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347 = Nds MBl 1990, 882 = DVBl 1990, 926 = NJW 1991, 413).
  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Verfahren betreffend Wahlen werden hiervon nicht erfasst (vgl. EGMR, Urteil vom 12. Juli 2001 - 44759/98 - Ferrazzini -, NJW 2002, 3453;… Meyer, in: Karpenstein/Mayer, EMRK, 2012, Art. 6 Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 24 U 204/05

    Gehörsrüge: Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs bei Zurückweisung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Rn. 5 Soweit eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss eines Obergerichts, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, zum Teil mit der Begründung für unstatthaft erachtet wird, der den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss sei der Rechtskraft nicht fähig und eine Wiederholung des Antrags sei jederzeit möglich, wenn neue Tatsachen vorlägen oder sich die Rechtlage geändert habe (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 24 U 204/05 -, juris zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, juris zu § 178a SGG), überzeugt diese Argumentation jedenfalls nicht in Fällen, in denen eine Änderung der Sach- und Rechtslage - wie hier im Hinblick auf die vom Kläger angefochtene, bereits abgeschlossene Wahl zum Samtgemeinderat der Samtgemeinde Niederwöhren - aller Voraussicht nach ausscheidet.
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Sie soll gerade den Anspruch des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör sichern (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 18. Juni 1957 - 1 BvR 41/57 -, BVerfGE 7, 53; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1976 - BVerwG V C 1.75 -, BVerwGE 51, 277 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 26 = DÖV 1977, 368 = VerwRspr 28, 878 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 8 B 171/06

    Anhörungsfehler; Anhörungsrüge; Beendigung; Darlegungslast; Endentscheidung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Soweit zum Teil vertreten wird, eine Anhörungsrüge gegen einen die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Landessozialgerichts oder Oberverwaltungsgerichts sei bei Gerichtskostenfreiheit und fehlendem Anwaltszwang im erstinstanzlichen Verfahren unstatthaft (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2006 - L 8 B 171/06 AS RG -, NdsRpfl 2006, 380; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Februar 2008 - 3 O 364/08 -, juris), trägt die hierfür maßgebliche Erwägung, dass eine nicht mehr mit Rechtsmitteln angreifbare Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags im gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang den Rechtssuchenden nicht an der Weiterführung des eigentlichen Rechtsstreits hindere, nicht im vorliegenden Fall, in dem das beabsichtigte Berufungszulassungsverfahren gerichtskostenpflichtig ist und Anwaltszwang herrscht.
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75

    Rechtliches Gehör - Beiordnung eines Anwalts - Armenrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Sie soll gerade den Anspruch des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör sichern (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 18. Juni 1957 - 1 BvR 41/57 -, BVerfGE 7, 53; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1976 - BVerwG V C 1.75 -, BVerwGE 51, 277 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 26 = DÖV 1977, 368 = VerwRspr 28, 878 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2007 - 5 B 143.07

    Mitwirkung - entsprechende Anwendung - konkret - Befangenheit - rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Das rechtliche Gehör ist nicht allein dadurch verletzt, dass das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten nicht die aus dessen Sicht richtige Bedeutung zumisst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2007 - BVerwG 5 B 143.07, BVerwG 5 B 143.07 -, Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 3; Beschlüsse des Senats vom 23. November 2005 - 10 LA 191/05 -, n.v. und vom 9. März 2012 - 10 LA 6/12 und 10 LA 200/11 -, n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2007 - L 11 R 5526/07

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
    Rn. 5 Soweit eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss eines Obergerichts, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, zum Teil mit der Begründung für unstatthaft erachtet wird, der den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss sei der Rechtskraft nicht fähig und eine Wiederholung des Antrags sei jederzeit möglich, wenn neue Tatsachen vorlägen oder sich die Rechtlage geändert habe (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 24 U 204/05 -, juris zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, juris zu § 178a SGG), überzeugt diese Argumentation jedenfalls nicht in Fällen, in denen eine Änderung der Sach- und Rechtslage - wie hier im Hinblick auf die vom Kläger angefochtene, bereits abgeschlossene Wahl zum Samtgemeinderat der Samtgemeinde Niederwöhren - aller Voraussicht nach ausscheidet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.02.2008 - 3 O 364/08

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 12.07.2013 - 6/12
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht …

    Rn. 1 Die Anhörungsrüge des Klägers, die sich gegen die ihm Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Senats vom 23. Januar 2019 richtet, ist zwar gemäß § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 VwGO statthaft (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris, Rnrn. 2 und 5;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.1.2019 - 2 S 2804/18 -, juris, Rn. 2).

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Beschl. v. 8.1.2019 - 2 S 2804/18 -, juris, Rn. 9; a. A. auch Nds. OVG, Beschl. v. 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, insoweit nicht bei juris), wonach keine solche Kostenentscheidung zu treffen wäre, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) keine Anwendung finde.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr …

    Dies überzeugt zum einen aber nicht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen eine Änderung der Sach- und Rechtslage schon wegen Zeitablaufs nicht zum Tragen kommen kann (ebenso NiedersOVG, Beschluss vom 26.02.2013 - 10 LA 12/13 -, juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 28.09.2022 - 1 E 204/22

    Kein Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge

    Zwar ist unter einer "Endentscheidung" im Sinne der genannten Vorschrift im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber in einem Beschwerderechtszug abschließen.[vgl. BT-Drucks. 15/3706, Seiten 22 und 16; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. BT-Drucks. 15/3706, Seiten 22 und 16; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als Endentscheidung kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Verweisung eines Prozesskostenhilfeverfahrens instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Zwar ist unter einer "Endentscheidung" im Sinne der genannten Vorschrift im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber in einem Beschwerderechtszug abschließen (vgl. BT-Drucks. 15 aus 3706, Seite 22 und Seite 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als Endentscheidung kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von …

    Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Normenkontrolleilverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit Anwaltszwang ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit um eine "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als "Endentscheidung" kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Zwar ist unter einer "Endentscheidung" im Sinne der genannten Vorschrift im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber in einem Beschwerderechtszug abschließen (vgl. BT-Drucks. 15/3706, Seiten 22 und 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als Endentscheidung kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • VG Würzburg, 22.07.2013 - W 3 K 13.30204

    Anhörungsrüge; unanfechtbarer Prozesskostenhilfebeschluss; Statthaftigkeit; …

    Rn. 11 Das Gericht geht davon aus, dass eine Anhörungsrüge gegen einen unanfechtbaren (§ 80 AsylVfG) Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO, wonach gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung die Rüge nicht stattfindet, statthaft ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 - juris; BVerwG, B.v. 24.05.2013 - 5 B 36/13 - juris; BayVGH, B.v. 20.08.2012 - 22 CS 12.1715 - juris; v. 19.03.2013 - 7 ZB 13.477 - juris; NdsOVG, B.v. 26.02.2013 - 10 LA 12/13 - juris;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 152a Rn. 9;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 152a Rn. 5).
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