Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 3 MRK; Art 4 EUGrdRCh
Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien; systemische Mängel - milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AsylG, § 29 Abs 1; MRK, Art 3; EUGrdRCh, Art 4
Afghanistan: Keine systemischen Mängel der Aufnahmebedingungen für anerkannte schutzberechtigte in Italien. Rückführung von Flüchtlingen nach Italien ist zulässig. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Rückführung von Flüchtlingen nach Italien ist zulässig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Flüchtlinge müssen trotz Obdachlosigkeit nach Italien zurückkehren
Verfahrensgang
- VG Hannover, 05.10.2017 - 7 A 5868/15
- OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Wird zitiert von ... (153) Zitiert selbst (23)
- OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Rn. 27 Bei der Prüfung, ob Italien hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzberechtigten gegen Art. 3 EMRK verstößt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 28).Rn. 30 Zur Bestimmung der wesentlichen Kriterien für das Vorliegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dem mit Art. 4 EUGrCh übereinstimmenden Art. 3 EMRK zurückzugreifen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 31; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 25.06.2015 - 11 LB 248/14 -, juris Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07.03.2014 - 1 A 21/12.A -, juris Rn. 112).
Anerkannte Schutzberechtigte müssen sich deshalb auf den für alle italienischen Staatsangehörigen vorhandenen Lebensstandard verweisen lassen (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 9 und 11).
Rn. 32 Zusammenfassend liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und das Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32 und 34; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 36) und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 32 und 40).
Im Unterschied beispielsweise zu der Lage in Bulgarien (siehe hierzu Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff, 45 ff. und 49 ff.) werden sie nämlich nicht durch die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Zugangs zu den Sozialleistungen von diesen ausgeschlossen.
Rn. 58 In diesen gerade auf die Situation anerkannter Schutzberechtigter reagierenden Hilfebemühungen und in den bereits tatsächlich umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage (Erhöhung der Zahl der Unterkunftsplätze im SPRAR-System um 10.000 Plätze) liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu der Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien, die sich dort letztlich staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sehen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40).
Außerdem besteht ein maßgeblicher Unterschied darin, dass der bulgarische Staat seinen Staatsangehörigen soziale Leistungen anbietet, zu denen anerkannte Schutzberechtigte jedoch keinen Zugang haben (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff., 46 f. und 50), während der italienische Staat anerkannte Schutzberechtigte in jeder Hinsicht gleich behandelt mit italienischen Staatsangehörigen.
Rn. 66 2. Soweit der Kläger die Verpflichtung der Beklagten begehrt, in Bezug auf Italien Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG festzustellen, liegt eine Klageänderung im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO vor, weil nachträglich im Wege der Klagehäufung nach § 44 VwGO ein weiteres Klagebegehren geltend gemacht wird (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 54).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Daraus hat der Europäische Gerichtshof die Vermutung abgeleitet, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, Rn. 80).Die Fokussierung der Prognose auf systemische Mängel ist dabei, wie sich aus den Erwägungen des Gerichtshofs zur Erkennbarkeit der Mängel für andere Mitgliedstaaten ergibt (EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, Rn. 88 bis 94), Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite, weil sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.
Rn. 29 Das erfordert eine aktuelle Gesamtwürdigung der zur jeweiligen Situation vorliegenden Berichte und Stellungnahmen, wobei regelmäßigen und übereinstimmenden Berichten von internationalen Nichtregierungsorganisationen besondere Bedeutung zukommt (BVerfG…, Beschluss vom 21.04.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11; vgl. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2011, - C-411/10 und C-493/10 -, juris Rn. 90 f.).
Es ist aber jedenfalls mit Art. 3 EMRK unvereinbar, wenn sich ein Asylbewerber, der von staatlicher Unterstützung vollständig abhängig ist und sich in einer gravierenden Mangel- oder Notsituation befindet, staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sieht (vgl. EGMR, Urteil vom 21.12.2011, a.a.O., Rn. 53).
- OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 10 LB 96/17
Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Italien; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Rn. 34 Für Dublin-Rückkehrer, die in Italien noch keinen Schutzstatus erhalten haben, hat der Senat in seinem Urteil vom 4. April 2018 (- 10 LB 96/17 -, juris) systemische Mängel in den Aufnahmebedingungen und die beachtliche Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen Art. 4 EUGrCh und Art. 3 EMRK ebenfalls verneint.Denn Ende Februar 2015 waren lediglich 67.128 Plätze vorhanden, davon 9.504 im Erstaufnahmesystem, 20.596 im SPRAR-System und 37.028 in den Notfallzentren (Schweizerische Flüchtlingshilfe vom 23.04.2015, Anfragebeantwortung an VG Schwerin, Seite 2; Auswärtiges Amt vom 25.03.2015, Anfragebeantwortung an VG Schwerin, Seite 2), nunmehr bestehen 183.225 Plätze im Unterkunftssystem (siehe hierzu ausführlich das Senatsurteil vom 04.04.2018 - 10 LB 96/17 -, juris), davon 31.313 Plätze im SPRAR-System (SFH, Anfragebeantwortung an VG Hannover vom 12.09.2017, Seite 2).
Rn. 49 Hinsichtlich des aufgrund Art. 4 EUGrCh und Art. 3 EMRK nicht zu fordernden Zugangs zu dem weiterführenden medizinischen Leistungsangebot in Italien hat der Senat in seinem Urteil vom 4. April 2018 (- 10 LB 96/17 -, juris) ausgeführt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 13 A 63/16
Aufrechterhalten eines Bescheids bei Ablehnung eines Asylantrags wegen der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Rn. 33 Nach diesen strengen Maßstäben bestehen in Italien keine grundlegenden Defizite im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen für anerkannte Schutzberechtigte, da diese in ihrer Gesamtheit zur Überzeugung des Senats nicht die Annahme rechtfertigen, dass anerkannten Schutzberechtigten - wie dem Kläger - bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK droht (ebenfalls eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für rücküberstellte anerkannte Schutzberechtigte verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16. A -, juris Rn. 51 ff; VG Braunschweig…, Urteil vom 26.09.2017 - 7 A 338/16 -, juris Rn. 57 ff.).Soweit es danach im Bereich der Versorgung mit einer Unterkunft und mit den Leistungen zum Lebensunterhalt - wie im Folgenden dargestellt wird - zu Problemen kommen kann, ergeben sich daraus keine systemischen Mängel in den Aufnahmebedingungen für anerkannte Schutzberechtigte, die eine Verletzung von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK begründen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16. A -, juris Rn. 55 ff.).
Da Italien anerkannte Schutzberechtigte im Hinblick auf die Sozialleistungen genauso behandelt wie seine eigenen Staatsangehörigen, scheidet deshalb auch ein Verstoß gegen die Qualifikationsrichtlinie von vornherein aus (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16. A -, juris Rn. 58).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Als erniedrigend ist eine Behandlung dann anzusehen, wenn sie eine Person demütigt oder herabwürdigt und fehlenden Respekt für ihre Menschenwürde zeigt oder diese herabmindert oder wenn sie Gefühle der Furcht, Angst oder Unterlegenheit hervorruft, die geeignet sind, den moralischen oder psychischen Widerstand der Person zu brechen (EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, M.S.S./Belgium and Greece, NVwZ 2011, 413, Rn. 220).Dessen Beurteilung ist allerdings relativ, hängt also von den Umständen des Falles ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung und ihren physischen und psychischen Auswirkungen sowie mitunter auch vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (EGMR, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O., Rn. 219).
Die Verpflichtung zur Versorgung mittelloser Asylsuchender mit einer Unterkunft und einer materiellen Grundausstattung kann sich ferner aus europarechtlichen Verpflichtungen wie der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) ergeben (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O., Rn. 249-250; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 92/15 -, juris, …und Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 57 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 516/14
Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Denn diese versorgen sie nicht nur mit Lebensmitteln und Unterkunftsplätzen (Auswärtiges Amt, Anfragebeantwortung an OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2016 zum Az. 13 A 516/14.A, Seite 5; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, August 2016, Seite 80), sondern bieten auch andere, speziell auf anerkannte Flüchtlinge zugeschnittene und durch staatliche sowie europäische Mittel geförderte Hilfen wie Jobtrainings, Praktika und Sprachkurse (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, August 2016, Seite 53; BAMF, Länderinformation: Italien, Mai 2017, Seite 3) und auch Projekte an, die beim Übergang zur Selbstständigkeit nach der Beendigung der Unterbringung in einem SPRAR-Zentrum unterstützen sollen (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, August 2016, Seite 51).Das beinhaltet einen in der Regel kostenlosen Zugang zu allen öffentlichen medizinischen Leistungen wie Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus (Auswärtiges Amt, Anfragebeantwortung an OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2016, zum Az. 13 A 516/14.A, Seite 6).
- BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Ist hingegen ernsthaft zu befürchten, dass die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber bzw. anerkannte Schutzberechtigte im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Personen im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK zur Folge haben, ist eine Überstellung mit dieser Bestimmung unvereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris Rn. 6).Die Widerlegung der oben genannten Vermutung aufgrund systemischer Mängel setzt deshalb voraus, dass das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 8 LB 184/15
Asyl; Berufung; Dublin III-Verfahren; systemische Mängel; Ungarn
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Die Verpflichtung zur Versorgung mittelloser Asylsuchender mit einer Unterkunft und einer materiellen Grundausstattung kann sich ferner aus europarechtlichen Verpflichtungen wie der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) ergeben (vgl. EGMR…, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O., Rn. 249-250; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 92/15 -, juris, und Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 57 m.w.N.).Rn. 32 Zusammenfassend liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und das Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (…Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32 und 34; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 36) und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (…Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 32 und 40).
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Rn. 60 Der Kläger gehört schließlich auch nicht zu einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis, bei dem nach dem Urteil des EGMR vom 4. November 2014 im Verfahren Tarakhel ./. Schweiz (Az. 29217/12, NVwZ 2015, 127 ff.) eine Abschiebung nach Italien nur zulässig ist, wenn zuvor besondere Garantien von den italienischen Behörden eingeholt worden sind. - EGMR, 13.01.2015 - 51428/10
Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Niederlande (Az. 51428/10) festgestellt hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 13 A 2302/15
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Italien bei Vorliegen von systemischen …
- BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16
EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären
- EGMR, 28.02.2008 - 37201/06
Saadi ./. Italien
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
- BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an ablehnende …
- OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 92/15
Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines …
- EuGH, 30.05.2013 - C-528/11
Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …
- OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 248/14
Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören, …
- OVG Niedersachsen, 10.03.2017 - 2 ME 63/17
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien - Abänderungsantrag bleibt …
- VG Braunschweig, 26.09.2017 - 7 A 338/16
Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20
Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …
Rn. 175 vgl. Nds. OVG, Urteil vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, und vom 21. Dezember 2018 - 10 LB 201/18 -, jeweils juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris,. - VG Göttingen, 15.10.2018 - 3 A 745/17
30-tägige Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; …
Rn. 25 Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK - zusammenfassend - (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und das Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (vgl. EGMR, Große Kammer…, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 - M.S.S. / Belgien u. Griechenland, NVwZ 2011, 413, Rn. 263 f.; BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2018, a. a. O., Rn. 9 - 11; Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018 - 10 LB 109/18 -, juris, Rn. 31;… Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris, Rn. 32 und 34) und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (vgl. EGMR…, Urteil vom 21.12.2011, a. a. O., Rn. 53;… Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, Tarakhel / Schweiz, NVwZ 2015, 127, 129 ff., Rn. 98; BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2018, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O.;… Urteil vom 29.01.2018, a. a. O., Rn. 32 und 40; VG Göttingen…, Urteil vom 11.12.2017 - 3 A 186/17 -, juris, Rn. 36 ff.).Rn. 26 Dies zugrunde gelegt ist das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK hinsichtlich des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten sicheren Drittstaates Italien - unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2018, a. a. O., Rn. 11) - nicht festzustellen (vgl.Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 33 ff.; OVG NRW…, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16. A -, juris, Rn. 51 ff.; VG Braunschweig…, Urteil vom 26.09.2017 - 7 A 338/16 -, juris, Rn. 57 ff.; VG Magdeburg…, Urteil vom 06.04.2017 - 8 A 92/16 -, juris, Rn. 15 ff.).
Rn. 27 Der erkennende Einzelrichter folgt der umfassenden Auswertung und Bewertung neuster Erkenntnismittel durch das Nds. OVG im Hinblick auf das Asylverfahren, die Unterkunftssituation, die medizinische Versorgung und die Bereitstellung der übrigen materiellen Leistungen (vgl. Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 35 - 53) und macht sich diese Ausführungen - insbesondere auch in Bezug auf die Vorgaben der Qualifikationsrichtlinie - nach eigener Prüfung zu Eigen.
Dies ist unionsrechtlich im Grundsatz nicht zu beanstanden (vgl. nochmals Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 31; OVG NRW…, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16. A -, juris, Rn. 51 ff., 58).
Außerdem werden anerkannte Schutzberechtigte in Italien - im Unterschied beispielsweise zu der Lage in Bulgarien (siehe hierzu Nds. OVG…, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris, Rn. 36 ff., 45 ff. und 49 ff.; VG Göttingen…, Urteil vom 11.12.2017 - 3 A 186/17 -, juris, Rn. 39 ff., 51) - nicht durch die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Zugangs zu den Sozialleistungen von diesen ausgeschlossen (vgl. nochmals Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 38).
Da Italien anerkannte Schutzberechtigte im Hinblick auf die Sozialleistungen genauso behandelt wie seine eigenen Staatsangehörigen, scheidet deshalb auch ein Verstoß gegen die Qualifikationsrichtlinie von vornherein aus (Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 3; vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.08.2016, a. a. O., Rn. 58):.
Rn. 31 Darüber hinaus ist eine Verletzung von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK auch deshalb zu verneinen, weil der italienische Staat auf die Situation der anerkannten Schutzberechtigten keineswegs mit Gleichgültigkeit reagiert (Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 55 -58):.
Als junger - achtundzwanzigjähriger -, alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Mann gehört er offensichtlich nicht zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Personen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 60 ff.).
Rn. 37 Der Einzelrichter sieht sich durch den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.03.2017 (- 1 C 17/16 -, juris) nicht an einer Entscheidung gehindert (vgl. hierzu und zum Folgenden Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 22).
Rn. 38 Auch der Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 (- 1 C 26/16 -, juris) ist hier nicht einschlägig (vgl. hierzu und zum Folgenden wiederum Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 23).
Jedoch verstoßen nach Auffassung des Einzelrichters - in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung des Nds. OVG - die Lebensverhältnisse in Italien für anerkannte Schutzberechtigte - wie oben bereits dargestellt wurde - nicht gegen die Qualifikationsrichtlinie (vgl. nochmals Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 34 ff.), so dass die Vorlagefrage aus diesem Grunde hier nicht einschlägig ist.
Rn. 48 Soweit der Kläger mit dem weiteren Verpflichtungsantrag von der Beklagten die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG bezüglich Italien begehrt, ist die Klage zwar zulässig (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 68), hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …
Für Dublin-Rückkehrer, die in Italien bereits einen Schutzstatus erhalten haben, hat das Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 06.08.2018 - 10 LB 109/18 - (bestätigt durch Beschluss vom 21.12.2018 - 10 LB 201/18 -, beide Juris) u.a. überzeugend ausgeführt:.
- OVG Niedersachsen, 21.12.2018 - 10 LB 201/18
Anerkannte Schutzberechtigte; Italien; systemische Mängel
Die Aufnahmebedingungen für in Italien bereits anerkannte Schutzberechtigte weisen keine systemischen Mängel auf, die die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK bei ihrer Rücküberstellung nach Italien begründen (Festhalten an Senatsurteil vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris).Es ist nicht zu erkennen, dass sich die Situation von anerkannten Schutzberechtigten in Italien seit dem Urteil des Senats vom 6. April 2018 (- 10 LB 109/18 -, juris) in entscheidungserheblicher Weise verändert hätte.
Denn der Senat hatte mit - zwischenzeitlich rechtskräftigem - Grundsatzurteil vom 6. April 2018 entschieden, dass die Aufnahmebedingungen für in Italien bereits anerkannte Schutzberechtigte keine systemischen Mängel aufweisen, die die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: GRC) und Art. 3 EMRK bei ihrer Rücküberstellung nach Italien begründen (Senatsurteil vom 06.04.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Leitsatz und Rn. 25 ff.).
Zudem habe er - anders als der Kläger in dem Verfahren 10 LB 109/18 - schon zu seiner Zeit in Italien keinen Zugang mehr zu sozialer Absicherung gehabt, weil er den ihm zugestandenen Zeitraum in der Unterkunft überschritten habe.
Rn. 25 Mit Schreiben vom 14. November 2018 ist den Beteiligten unter Verweis auf das Senatsurteil vom 6. April 2018 (10 LB 109/18, a.a.O.) angekündigt worden, dass der Senat beabsichtige, sowohl über die Berufung der Beklagten als auch über die Anschlussberufung des Klägers durch Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO zu entscheiden.
Der Senat hat in dem bereits angeführten Verfahren 10 LB 109/18 aufgrund der dortigen mündlichen Verhandlung vom 6. April 2018 mit in juris veröffentlichtem Urteil vom selben Tag grundsätzlich entschieden, dass dies für anerkannte Schutzberechtigte ohne wesentliche gesundheitliche Einschränkungen - wie den Kläger - nicht der Fall ist.
Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 6. April 2018 (10 LB 109/18, a.a.O., Rn. 27 ff.) ausgeführt:.
Auch im Berufungsverfahren 10 LB 109/18 war klägerseits geltend gemacht worden, dass anerkannte Schutzberechtigte lediglich die Möglichkeit einer auf sechs Monate befristeten Aufnahme im sogenannten SPRAR-System hätten (…a.a.O., Rn. 14).
- VG Schleswig, 21.01.2021 - 10 A 577/19
Somalia: Dublin Italien: Keine grundlegend defizitären Bedingungen für …
Das Gericht ist auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnismittel und unter Berücksichtigung der entsprechenden (obergerichtlichen) Rechtsprechung aktuell (vgl. § 77 Abs. 1 AsylG) nicht davon überzeugt, dass in Italien gegenwärtig grundlegend defizitäre Bedingungen für rücküberstellte Schutzberechtigte bestehen, die in ihrer Gesamtheit betrachtet die Annahme rechtfertigen, dass dem Schutzberechtigten bei einer Abschiebung nach Italien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh droht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, Rn. 54 ff. …und Beschluss vom 2 1 . Dezember 2018 - 10 LB 201/18 -, Rn. 33 ff. m.w.N.; jüngst ebenso VG Gera, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 6 E 1148/20 Ge -, zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AsylG; VG Karlsruhe, Urteil vom 14. September 2020 - A 9 K 3639/18 -, Rn. 38; VG Freiburg, Urteil vom 19. August 2020 - A 10 K 3159/18 -, Rn. 46; VG Arnsberg, Urteil vom 9. Juli 2020 - 5 K 2904/18.A -, Rn. 49 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 11. Mai 2020 - W 8 K 20.50114 -, Rn. 39 zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AsylG; VG Kassel, Urteil vom 8. April 2020 - 4 K 1375/17.KS.A -, Rn. 42; a. A. VG Köln, Beschluss vom 27. August 2020 - 8 L 1429/20.A -, Rn. 30 ff., allerdings im - 7-.Art. 4 GRCh ist im Kern ein Abwehrrecht gegen unwürdiges Staatsverhalten im Sinne eines strukturellen Versagens bei dem durch den Vertragsstaat zu gewährenden angemessenen materiellen Mindestniveau und weniger ein individuelles Leistungsrecht einzelner Personen auf bestimmte materielle Lebens- und Sozialbedingungen (vgl. zu Art. 3 EMRK, der Art. 4 GRCh nach Bedeutung und Tragweite entspricht: OVG Niedersachsen, Urteil vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris, Rn. 31 m.w.N.; ferner VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 93).
Im Übrigen ist auch hinsichtlich sozialer Rechte und des Zugangs zu Sozialleistungen abermals festzustellen, dass anerkannte Schutzberechtigte den italienischen Staatsangehörigen nach wie vor völlig gleichgestellt sind (…vgl. BFA Österreich, Länderinformation der Staatendokumentation Italien aus dem COI-CMS, 11. November 2020, S. 24;… ACCORD, Anfragebeantwortung vom 18. September 2020, S. 1 ff. m.w.N., insbesondere unter Bezugnahme auf den Bericht der SFH, Aufnahmebedingungen in Italien, Januar 2020;… vgl. ferner SFH, Aufnahmebedingungen in Italien, August 2016, S. 11; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation - Italien [Stand: 27. September 2018], S. 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, Rn. 36 f. m.w.N., juris).
In diesem Fall sowie bei Ablauf der maximalen Aufenthaltsdauer in einer solchen Einrichtung, haben die betroffenen Personen, sofern sie nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen und eine Wohnung zu mieten, und auch keinen Unterkunftsplatz in den bereits erwähnten kommunalen und karitativen Einrichtungen oder mit Hilfe der NGO's erhalten, ebenso wie italienische Staatsangehörige in vergleichbarer Situation nur Zugang zu Notschlafstellen und zu Unterkünften in besetzten Häusern (OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris, Rn. 44 m.w.N.).
Der italienische Staat darf den Zugang zum SIPROIMI-System versagen, wenn der Schutzberechtigte die Unterkunft zuvor "eigenmächtig" verlassen hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris, Rn. 44;… vgl. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a i.V.m. Art. 18 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (ABl. L 180 vom 29. Juni 2013, S. 96; im Folgenden: Aufnahmerichtlinie).
Schließlich ist eine Verletzung dieser Rechte bzw. die Annahme systemischer Mängel auch deshalb zu verneinen, weil der italienische Staat auf die Situation der anerkannten Schutzberechtigten keineswegs mit Gleichgültigkeit reagiert, sondern unter anderem die Unterkunftskapazitäten erhöht und im Oktober 2017 einen Nationalen Integrationsplan erlassen hat (vgl. http://www.interno.gov.it/sites/default/files/piano_nazionale_integrazione _eng.pdf; hierzu ausführlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, Rn. 54 ff., juris).
- VG Köln, 06.06.2019 - 8 K 2689/18 Rn. 74 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 31.
Rn. 77 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 36 ff., 47 m. w. Nachw.
A -, juris Rn. 58; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 37.
Rn. 84 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 38 m. w. Nachw.
Rn. 86 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 39 m. w. Nachw.
- VG Köln, 06.06.2019 - 8 K 8451/18
Anerkannte, keine systemischen Mängel, keine unmenschliche oder erniedrigende …
Rn. 42 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 31.Rn. 45 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 36 ff., 47 m. w. Nachw.
A -, juris Rn. 58; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 37.
Rn. 51 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 38 m. w. Nachw.
Rn. 53 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 39 m. w. Nachw.
- VG Lüneburg, 19.09.2019 - 8 B 154/19
Bürgergeld; SIPROIMI
Dies ist für anerkannte Schutzberechtigte in Italien, deren Situation auch bei sogenannten Dublin-Rückkehrern und der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG in den Blick zu nehmen ist (…vgl. Urt. d. Gerichts v. 10.07.2019 - 8 A 6/18 -, juris Rn. 19 m.w.N.), nicht der Fall (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.04.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 33 ff.).Anerkannte Schutzberechtigte werden zunächst im Zweitaufnahmesystem (nunmehr sog. SIPROIMI), das sich durch Unterstützungs- und Integrationsmaßnahmen auszeichnet, untergebracht; dort erhalten sie neben Obdach und Lebensmitteln auch ein Taschengeld (Nds. OVG, Urt. v. 06.04.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 41, 44).
Zudem werden sie durch kommunale und karitative Einrichtungen unterstützt, die Jobtrainings, Praktika und Sprachkurse anbieten und Hilfestellung geben nach der Beendigung der Unterbringung in den Aufnahmeeinrichtungen und die anerkannte Schutzberechtigte - sofern erforderlich - mit Lebensmitteln und Unterkunftsplätzen versorgen (zu alledem vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.04.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 35, 39).
Durch die Einführung des Bürgergeldes für italienische Staatsangehörige haben sich die Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte, denen auch zuvor in Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohte (Nds. OVG, Urt. v. 06.04.2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 33), letztlich nicht in einer im Hinblick auf Art. 3 EMRK relevanten Weise verändert.
- VG Würzburg, 04.02.2019 - W 8 K 18.32181
Gewährung eines internationalen Schutzstatus in Italien
Denn zum einen bleibt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft davon unberührt und zum anderen wird die anerkannten Schutzberechtigten erteilte Aufenthaltsbewilligung, die fünf Jahre gültig ist, in Italien bei Ablauf in der Regel automatisch verlängert (vgl. NdsOVG, B.v. 6.4.2018 - 10 LB 109/18 - EzAR-NF 65 Nr. 58 - juris Rn. 35).Des Weiteren wird auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. April 2018 (10 LB 109/18 - juris) verwiesen, wonach die Aufnahmebedingungen in Italien keine systemischen Mängel aufweisen, die die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 EUGrCH und Art. 3 EMRK bei ihrer Rücküberstellung nach Italien begründen.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist in seinem Urteil vom 6. April 2018 (10 LB 109/18 - juris) unter ausdrücklicher Würdigung der tatsächlichen Situation zu der Einschätzung gelangt, dass systemische Mängel in Italien unter keinen in Betracht kommenden Aspekt vorliegen, so dass systemische Mängel weder mit Blick auf die Unterkunftssituation noch bezüglich der Gesundheitsversorgung noch hinsichtlich der Versorgung mit den zum übrigen Lebensunterhalt notwendigen Leistungen anzunehmen sind.
Da die Lebensverhältnisse in Italien auch nicht gegen die Qualifikationsrichtlinien verstoßen, gerade bei anerkannten Schutzberechtigten (vgl. NdsOVG, U.v. 6.4.2018 - 10 LB 109/18 - juris), ist hier auch die Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2017 - 1 C 26/16 - Buchholz 451.902 Europ.
Darüber hinaus lässt sich aus den verfügbaren Erkenntnisquellen entnehmen, dass der größte Teil der anerkannten Schutzberechtigten gerade nicht über einen längeren Zeitraum obdachlos ist und bleibt (vgl. zum Ganzen NdsOVG, B.v. 6.4.2018 - 10 LB 109/18 - EzAR-NF 65 Nr. 58 - juris mwN).
- VG Karlsruhe, 14.09.2020 - A 9 K 3639/18
Rückführung nach Italien trotz der Corona-Pandemie
Rn. 37 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 06.04.2018 - 10 LB 109/18 - juris Rn. 26 ff. …und Urteil vom 21.12.2018 - 10 LB 201/18 - juris Rn. 33 ff.) hat sich im Jahr 2018 ausführlich mit der Situation anerkannter Schutzberechtigter in Italien befasst und ist zum Ergebnis gekommen, dass diesen grundsätzlich keine mit Art. 4 GRCh unvereinbaren Lebensverhältnisse drohen.Art. 4 GRCh ist im Kern ein Abwehrrecht gegen unwürdiges Staatsverhalten im Sinne eines strukturellen Versagens bei dem durch den Vertragsstaat zu gewährenden angemessenen materiellen Mindestniveau und weniger ein individuelles Leistungsrecht einzelner Personen auf bestimmte materielle Lebens- und Sozialbedingungen (vgl. zu Art. 3 EMRK, der Art. 4 GRCh nach Bedeutung und Tragweite entspricht: OVG Niedersachsen, Urteil vom 06.04.2018 - 10 LB 109/18 - juris Rn. 31 m. w. N.; ferner VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - Rn. 93 ).
- VG Hannover, 13.08.2019 - 5 B 3516/19
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; anerkannt Schutzberechtigte; …
- VG Hannover, 04.09.2019 - 5 B 11115/17
Berücksichtigung der hypothetischen Anerkennungssituation; Dublin; Dublin III - …
- VG Dresden, 04.03.2021 - 12 K 1073/20
Nigeria: Dublin: Keine systemischen Mängel für Dublin-Rückkehrer und anerkannte …
- VG Braunschweig, 21.02.2021 - 5 A 74/18
Somalia: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für anerkannt …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 10 LA 64/19
Circular letters; Dublin; Dublin-Rückkehrer; Garantieerklärung; Rundschreiben
- VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 7608/17
Schutzberechtigte, anerkannte Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende …
- OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 10 LB 96/17
Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Italien; …
- VG Minden, 28.01.2020 - 10 K 401/19
- VG Gelsenkirchen, 25.05.2020 - 1a K 9184/17
Dublinverfahren, Italien, anerkannt Schutzberechtigter, Coronavirus
- VG Minden, 16.03.2020 - 10 K 181/20
- VG Minden, 02.03.2020 - 10 K 2475/19
- VG Minden, 16.03.2020 - 10 K 1840/18
- VG Minden, 28.01.2020 - 10 K 4676/18
- VG Saarlouis, 01.02.2023 - 3 K 1141/22
Personen mit einem Schutzstatus in Italien erhalten in Italien eine medizinische …
- OVG Niedersachsen, 06.06.2018 - 10 LB 167/18
Durchführung eines Asylverfahrens in einem sogenannten Dublin-Verfahren; …
- VG Göttingen, 04.12.2018 - 3 A 610/17
Italien, Drittstaatenregelung, internationaler Schutz in EU-Staat, psychische …
- VG Minden, 08.03.2021 - 10 K 71/19
- OVG Niedersachsen, 13.06.2018 - 10 LB 204/18
Côte d'Ivoire: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für Asylantragsteller
- VG Lüneburg, 03.06.2024 - 5 A 674/21
Gambia: Dublin Italien: Kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh bei …
- VG Hannover, 12.02.2021 - 4 A 2210/18
Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, alleinstehende Männer, systemische …
- VG Magdeburg, 01.12.2020 - 7 B 375/20
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Abschiebungsanordnung nach Italien
- OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 10 LB 92/17
Mali: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für Asylantragsteller
- VG Oldenburg, 02.07.2021 - 6 A 2745/19
Corona; COVID-19; Italien; Rücküberstellung
- VG Stade, 16.11.2020 - 4 A 3618/17
Sudan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien, auch nicht wegen/während …
- VG Lüneburg, 27.03.2019 - 8 B 75/19
Nachweis; Vorlagefrage
- VG Kassel, 08.04.2020 - 4 K 1375/17
Unzulässigkeitsentscheidung bei in Italien erfolgter Gewährung subsidiären …
- OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 10 LB 202/18
Alleinstehende Frau; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Dublin-Rückkehrer; …
- VG Würzburg, 11.05.2020 - W 8 K 20.50114
Kein Abschiebungsverbot nach Italien wegen COVID-19-Pandemie
- VG Lüneburg, 23.02.2023 - 5 B 11/23
Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG Oldenburg, 30.06.2021 - 6 A 1759/21
Corona; COVID-19; Familie; Italien; Rücküberstellung
- VG Aachen, 10.11.2020 - 9 K 6001/17
Asyl; Drittstaatverfahren; systemische Mängel; Rechtsschutzverfahren; …
- VG Magdeburg, 20.10.2020 - 7 A 60/20
Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG Freiburg, 19.08.2020 - A 10 K 3159/18
Möglichkeit der Überstellung nach Italien trotz Einführung des Bürgergelds und …
- OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; …
- VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
Sudan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Lüneburg, 01.10.2020 - 8 B 111/20
Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Rumänien, Antrag unbegründet
- VGH Bayern, 09.01.2019 - 10 CE 19.67
Rechtmäßige Zurückschiebung einer Schwangeren nach Italien
- VG Lüneburg, 16.05.2022 - 5 A 119/21
Iran: Dublin Bulgarien; Ablehnung des Asylantrags in Deutschland als unzulässig …
- VG Cottbus, 01.04.2021 - 5 K 1582/17
- VG Würzburg, 10.02.2020 - W 8 S 20.30180
Erfolgloser Eilantrag einer in Italien anerkannten nigerianischen Asylbewerberin …
- VG Lüneburg, 06.07.2020 - 8 A 405/17
Syrien: Dublin Bulgarien: für gesunde, arbeitsfähige, anerkannt Schutzberechtigte …
- VG Würzburg, 12.05.2020 - W 8 K 20.50144
Keine systemischen Mängel des italienischen Asylsystems
- VG Lüneburg, 18.11.2022 - 5 A 135/21
Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Rumänien
- VG Gelsenkirchen, 26.02.2020 - 1a K 887/18
Rückkehr anerkannt Schutzberechtigter nach Italien; Vulnerabilität; Familien mit …
- OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 10 LB 90/17
Rückführung von Flüchtlingen nach Italien ist zulässig
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - 10 A 11029/18
Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 2-4 AsylVfG 1992 - Fehlerhafte Fristsetzung in …
- VG Osnabrück, 12.04.2023 - 5 B 70/23
Iran: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für alleinstehende Frau, …
- VG Cottbus, 24.11.2020 - 5 K 122/20
Internationaler Schutz in EU-Staat, Italien, Unzulässigkeit, Übergangsregelung, …
- VG Hannover, 09.10.2020 - 5 A 3239/16
Alleinstehender Mann; alleinstehender, gesunder Mann; anerkannt …
- VG Cottbus, 26.08.2020 - 5 K 1123/19
- VG München, 30.08.2022 - M 11 K 18.31438
Unzulässigkeitsentscheidung wegen Gewährung internationalen Schutzes in einem …
- VG Cottbus, 04.11.2021 - 5 K 1633/16
Tschad: Dublin Italien: Rückführung 6-köpfiger international schutzberechtigter …
- VG Arnsberg, 09.07.2020 - 5 K 2904/18
Somalia: Dublin Italien: Unbegründete Anfechtungsklage; International …
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 160/19
Nationale Abschiebungsverbote bei Rückführung nach Bulgarien - Sekundärmigration
- VG Minden, 13.08.2018 - 10 L 715/18
Abschiebungshindernis, inländisches; Asylverfahren; Behandlung, unmenschliche …
- VG Hamburg, 27.03.2023 - 9 A 1520/20
Iran: Dublin Italien: Familieneinheit in Italien möglich, keine systemischen …
- VG München, 09.07.2021 - M 11 K 18.31931
Abschiebung in Heimatstaat nach Gewährung subsidiären Schutzes in Italien
- VG Aachen, 23.04.2021 - 9 K 2732/20
Asyl; Drittstaatverfahren; Italien
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 181/19
Nationale Abschiebungsverbote bei Rückführung nach Bulgarien (Sekundärmigration)
- VG Lüneburg, 08.04.2019 - 8 B 72/19
Amputation; Behinderung; Körperbehinderung; SIPROIMI
- VG Lüneburg, 15.03.2019 - 8 B 59/19
Decreto Legge
- VG München, 07.02.2019 - M 10 S7 18.53007
Keine Abänderung im Dublin-Verfahren wegen nachgeborenen Kindes
- VG Minden, 26.02.2021 - 10 K 3523/18
Guinea: Dublinfall; Asylantrag unzulässig wegen vorheriger Asylantragstellungen …
- VG Düsseldorf, 27.05.2020 - 22 K 5035/18
Unzulässigkeitsentscheidung, Schutzgewährung, Abschiebungsverbot, Hauptantrag, …
- VG Arnsberg, 12.09.2019 - 5 K 5990/17
Somalia: Dublin Italien: Schutzberechtigter in Italien; Keine menschenunwürdige …
- OVG Niedersachsen, 29.05.2018 - 10 LB 160/18
Côte d'Ivoire: Dublin; Italien; Berufung stattgegeben; Erstinstanzliche …
- VG Hamburg, 19.02.2024 - 9 A 4685/22
Iran: Dublin Italien; Bestätigung der Unzulässigkeitsentscheidung des Bundsamtes …
- VG Lüneburg, 08.02.2024 - 5 B 11/24
Liberia: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel; Überstellung möglich
- VG Hamburg, 14.02.2023 - 9 A 3390/17
Somalia: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel, Suspendierung, …
- VG Karlsruhe, 26.10.2021 - A 14 K 3284/19
Dublin-Verfahren; Rückschiebung von Asylbewerbern nach Frankreich
- VG München, 06.02.2019 - M 10 S7 19.50049
Keine Reduzierung des Selbsteintrittrechts des Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO zum …
- VG Hamburg, 28.12.2021 - 9 AE 5190/21
Afghanistan: Dublin: Abschiebungsanordnung rechtmäßig; Antrag ohne Erfolg; …
- VG Aachen, 19.11.2021 - 9 K 1626/19
Drittstaatverfahren; Italien
- VG Hamburg, 01.09.2021 - 9 AE 1424/21
Iran: Dublin Italien: kein § 80 Abs. 5 VwGO, keine systemischen Mängel, gut …
- VG Hamburg, 30.08.2021 - 9 AE 820/21
Afghanistan: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für Mutter mit 16-jährigen …
- VG Würzburg, 21.12.2020 - W 8 S 20.50319
Zur Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien während COVID-19-Pandemie
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 164/19
Nationale Abschiebungsverbote bei Rückführung nach Bulgarien (Sekundärmigration)
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 176/19
Nationale Abschiebungsverbote bei Rückführung nach Bulgarien (Sekundärmigration)
- VG Hamburg, 07.06.2019 - 9 AE 1416/19
Keine systemischen Schwachstellen im Asylsystem Italiens bezüglich nicht zum …
- VG Lüneburg, 03.05.2022 - 5 B 31/22
Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Polen
- VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Syrien: Dublin: Bulgarien, keine systemischen Mängel für nicht vulnerable …
- VG Osnabrück, 19.08.2020 - 5 B 201/20
Côte d'Ivoire: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien. Auch die …
- VG Lüneburg, 08.02.2024 - 5 A 16/22
Somalia: Dublin Italien: Kläger hat Anspruch auf Feststellung eines …
- VG Lüneburg, 29.06.2023 - 5 B 93/23
Senegal: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel bei Dublin-Rückkehrenden, …
- VG Aachen, 05.03.2021 - 9 K 2220/19
Drittstaatverfahren; Italien
- VG Stuttgart, 25.02.2021 - A 4 K 1044/20
Rücküberstellung nach Italien
- VG Aachen, 01.12.2020 - 9 K 3816/18
Äthiopien: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- OVG Saarland, 16.03.2020 - 2 A 208/19
Abschiebungsverbot Bulgarien; Würdigung des Einzelfalls; grundsätzliche Bedeutung …
- VG München, 23.01.2019 - M 9 S 17.52280
Frage "systemischer Mängel" betrifft nur die Durchführung des Asylverfahrens
- VG Chemnitz, 26.04.2022 - 6 L 143/22
Pakistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Stuttgart, 07.06.2021 - A 10 K 3534/20
Togo: Dublin, Italien; Ungültigkeitsentscheidung und Abschiebungsanordnung …
- VG München, 03.03.2021 - M 11 K 17.44183
Dublin-Verfahren (Italien)
- VG Regensburg, 13.09.2019 - RO 12 K 18.50785
Ermessensentscheidung über Selbsteintritt bei inlandsbezogenem …
- VG Berlin, 09.01.2019 - 34 K 1131.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Magdeburg, 27.06.2023 - 7 B 170/23
Irak: Dublin Italien: keine systemischen Mängel
- VG Hannover, 15.06.2022 - 12 B 2381/22
Dublin; Polen; Systemische Mängel
- VG Kassel, 31.05.2021 - 1 K 973/19
Eritrea: Dublin Rumänien; Unzulässiger Asylantrag bei vorliegender …
- VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Osnabrück, 28.07.2020 - 5 B 176/20
Côte d'Ivoire: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Würzburg, 02.03.2020 - W 8 S 20.50089
Dublin III-Verfahren: Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die …
- VG Würzburg, 19.12.2019 - W 4 S 19.32094
Rechtmäßigkeit der Androhung einer sofortigen Abschiebung für einen in Italien …
- VG Hamburg, 20.04.2021 - 9 A 1387/19
- VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
- VG Kassel, 14.06.2018 - 1 K 406/18
Lettland, Terminsverlegung, Ablehnung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Fehlende …
- VG Braunschweig, 08.12.2025 - 1 A 394/23
- VG Lüneburg, 08.03.2022 - 5 B 23/22
Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Polen
- VG Aachen, 05.03.2021 - 9 K 3008/18
Klagefrist; falsche Rechtsbehelfsbelehrung, Mann
- VG Göttingen, 04.08.2020 - 3 A 232/17
Sudan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG Würzburg, 20.01.2020 - W 8 S 20.50028
Reaktion Italiens auf Aufnahmegesucht eines Flüchtlings - Rücküberstellung
- VG Kassel, 21.10.2019 - 3 L 2365/19
Dublin-Verfahren, Anwendbarkeit der Dublin III-VO, systemische Mängel in Italien, …
- VG Kassel, 05.06.2018 - 1 K 7114/17
Garantieerklärung nach Tarakhel, Kostenaufhebung trotz Nachgeben der Behörde
- VG Dresden, 02.11.2022 - 12 L 745/22
Libyen: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für arbeitsfähigen, jungen Mann
- VG Cottbus, 15.04.2021 - 5 K 1863/20
Sudan: Dublin Italien: Unbegründete Anfechtungsklage; Anerkannt …
- VG Lüneburg, 30.03.2021 - 5 B 33/21
Sudan: Dublin: Zuständigkeit Frankreichs; Keine systemischen Mängel
- VG Lüneburg, 06.02.2019 - 8 A 236/17
Flüchtlingsstatus; junger Mann; Somalia
- VG Lüneburg, 27.09.2023 - 5 B 124/23
Russische Föderation: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien
- VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
Afghanistan: Dublin: Internationaler Schutz in Polen; Keine Verletzung der Rechte …
- VG Freiburg, 27.11.2020 - A 1 K 2205/18
Nigeria: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- OVG Hamburg, 04.11.2020 - 4 Bf 88/20
Äthiopien: keine Verletzung von Art. 3 EMRK in Italien
- VG Karlsruhe, 27.10.2020 - A 3 K 12299/17
Nigeria: Dublin Italien: Anerkannt Schutzberechtigter; Keine Verletzung von Art. …
- VG Saarlouis, 30.09.2019 - 3 K 653/19
Nicht vulnerablen, arbeitsfähigen jungen Männern droht in Italien keine extreme …
- VG Hannover, 08.02.2019 - 10 B 493/19
Integrationsprogramm; Italien; Situation anerkannter Schutzberechtigter
- VG München, 21.12.2018 - M 19 S 18.52174
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien
- VG München, 02.08.2018 - M 19 S 18.52168
Abschiebung nach Italien im Dublin-Verfahren
- VG Dresden, 23.11.2022 - 12 L 785/22
Tunesien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG Hannover, 15.06.2022 - 12 B 2245/22
Irak: Dublin Polen: keine aufschiebende Wirkung der Klage; keine systemischen …
- VG Dresden, 16.09.2021 - 12 L 536/21
Tunesien: Dublin Italien; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80 Abs. 5 …
- VG Stuttgart, 27.01.2021 - A 10 K 3535/20
Togo: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Kassel, 24.09.2020 - 1 L 1678/20
Äthiopien: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG München, 01.03.2019 - M 9 S 17.40283
Erfolgloser Eilantrag wegen Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach § 29 …
- VG München, 24.09.2018 - M 21 S 18.33539
Unzulässigkeitsentscheidung wegen Gewährung internationalen Schutzes in einem …
- VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
Gewährung internationalen Schutzes in Italien - erfolgloser Eilantrag
- VG Lüneburg, 22.05.2024 - 5 A 15/22
Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG Hannover, 20.04.2022 - 6 A 5792/21
Iran: Dublin Italien: Anspruch auf Selbsteinritt; außergewöhnliche humanitäre …
- VG Köln, 16.03.2021 - 12 K 4358/20
- VG Stuttgart, 16.10.2020 - A 19 K 5758/18
Gambia: Dublin Italien: Schutzberechtigter in Italien; Keine menschenunwürdige …
- VG Hamburg, 28.04.2020 - 9 A 3189/19
Irak: Klage abgewiesen. Die Ablehnung des Asylantrages als unzulässig nach § 29 I …
- VG Hamburg, 28.04.2020 - 9 A 3182/19
Eritrea: Dublin: Verletzung des Art. 3 EMRK in Italien
- VG Wiesbaden, 02.04.2020 - 5 L 1712/19
Äthiopien: Dublin: keine sysmetischen Mängel in Italien
- VG Gera, 21.11.2019 - 4 K 1441/19
Nigeria: Dublin: keine Notwendigkeit einer individuellen Zusicherung aus Italien
- VG Würzburg, 08.02.2019 - W 4 K 18.30720
Wegen subsidiärer Schutzgewährung in Malta erfolglose Klage
- VG München, 20.12.2018 - M 19 S 18.52176
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien
- VG Berlin, 01.11.2018 - 34 L 313.18
Asylrecht: Abschiebungsverfahren bei einem psychisch erkrankten Asylanten.
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