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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,13768
OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25 (https://dejure.org/2025,13768)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.06.2025 - 10 LB 70/25 (https://dejure.org/2025,13768)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juni 2025 - 10 LB 70/25 (https://dejure.org/2025,13768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2; AsylG § 77 Abs. 1 Satz 1; AsylG § 77 Abs. 2 Satz 2; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7; EMRK Art. 3; GRC Art. 4; VwGO § 130a S. 1
    Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; Länderleitentscheidung; Schattenwirtschaft; informelle Siedlungen; Tatsachenrevision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; Länderleitentscheidung; Schattenwirtschaft; informelle Siedlungen; Tatsachenrevision

  • rechtsportal.de

    Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; Länderleitentscheidung; Schattenwirtschaft; informelle Siedlungen; Tatsachenrevision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 23.23

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem, am 31. März 2025 im Volltext veröffentlichten, Urteil vom 21. November 2024 (- 1 C 23.23 -, juris) im sogenannten Verfahren der Tatsachenrevision (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 11, 13 und 15) für die Gruppe der nichtvulnerablen Drittstaatsangehörigen, denen in Italien internationaler Schutz zuerkannt worden ist (zu Elternteilen mit minderjährigen Kindern vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris), grundsätzlich entschieden, dass diese bei einer Rückkehr nach dorthin nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unabhängig von ihren persönlichen Entscheidungen in eine Lage extremer materieller Not geraten werden, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 14 und 26).

    Mit Schreiben vom 16. Mai 2025 ist den Beteiligten unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2024 (- 1 C 23.23 -), zu deren Begründung der Kläger bereits mit Verfügung vom 1. April 2025 angehört worden war, angekündigt worden, dass der Senat beabsichtige, über die Berufung der Beklagten durch Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO zu entscheiden.

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Länderleitentscheidung (…vgl. dazu etwa Buchheister in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2024, § 137 Rn. 10a m. w. N.) vom 24. November 2024 (- 1 C 23.23 -) zu der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lage im Zielstaat Italien (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 13) für die Gruppe nicht vulnerabler Schutzberechtigter grundsätzlich verneint.

    Die Unzulässigkeitsentscheidung ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil die Lebensverhältnisse, die den Kläger als anerkannten Schutzberechtigten in Italien erwarten, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzten, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC zu erfahren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 - , juris Rn. 18;… Senatsurteil vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 23).

    Daraus folgt allerdings nicht, dass die Gefahr von Art. 4 GRC-widrigen Lebensbedingungen im Abschiebezielstaat dauerhaft ausgeschlossen sein muss (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 25).

    Solche Schwachstellen erreichen allerdings erst dann die für die Annahme einer Verletzung von Art. 4 GRC bzw. des ihm entsprechenden Art. 3 EMRK besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden des betreffenden Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 91 f.; BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 20).

    Dies ist im Allgemeinen insbesondere der Fall, wenn die rückzuüberstellende Person in dem zuständigen Mitgliedstaat ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach finden oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basis- bzw. Notbehandlung erhalten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 21, …und vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 -, juris Rn. 12).

    Bei der Beurteilung einer drohenden unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung sind neben staatlichen Unterstützungsleistungen auch Unterstützungsangebote nichtstaatlicher Hilfsorganisationen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 22).

    Ohne Bedeutung ist demnach für sich genommen, ob das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber systemische Schwachstellen aufweisen und/oder Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (Anerkennungsrichtlinie) vorliegen (EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 85 und 92), anerkannte Schutzberechtigte auf familiäre Solidarität zurückgreifen können (EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 94; BVerwG…, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 20), Integrationsprogramme mangelhaft sind (EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 96) oder die Asylbewerber sich in einer durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse gekennzeichneten Situation befinden, sofern die genannten Mindestbedürfnisse in dem Mitgliedstaat weiterhin tatsächlich gedeckt werden können und sie sich damit nicht in einer solch schwerwiegenden Lage oder einer Situation extremer materieller Not befinden, dass diese einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris juris Rn. 93; BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 19 - 21, …und Beschluss vom 24.10.2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… Senatsbeschluss vom 5.12.2023 - 10 LB 19/23 -, juris Rn. 29).

    Bei einer in dieser Weise drohenden Verletzung von Art. 4 GRC ist es den Mitgliedstaaten untersagt, von der durch Art. 33 Abs. 2 Buchst. a) Richtlinie 2013/32/EU eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 18; vgl. EuGH…, Beschluss vom 13.11.2019 - C-540/17 u. a., Hamed u. a. -, juris Rn. 35;… s. a. Urteil vom 19.3.2019 - C-297/17 u. a., Ibrahim u. a. -, juris Rn. 88).

    Damit ist geklärt, dass Verstöße gegen Art. 4 GRC im Mitgliedstaat der anderweitigen Schutzgewährung nicht nur bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, sondern bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung führen (BVerwG, Urteile vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 18, …und vom 17.6.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 23;… Senatsurteil vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 25).

    Dies entspricht dem Maßstab der tatsächlichen Gefahr ("real risk") in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 3 EMRK bzw. der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im nationalen Recht (BVerwG…, Urteil vom 17.6.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 20 und 23 - 25).

    Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK besteht daher nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur in dem Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 20).

    Ferner erfordert der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine zeitliche Nähe des Gefahreneintritts im Sinne eines engen zeitlichen Zusammenhangs mit der Abschiebung durch den Vertragsstaat, um diese Gefahr bei wertender Betrachtung der Rücküberstellung noch zurechnen zu können (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 23).

    Maßgeblich für die Gefahrenprognose ist daher grundsätzlich, ob der Betroffene nach seiner Rückkehr, gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen oder Unterstützungsleistungen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 24 f.).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. November 2024 (- 1 C 23.23 -, juris Rn. 26 - 123) ausgeführt:.

    Damit ist die Unzulässigkeitsentscheidung der Beklagten unter Ziff. 1 des Bescheids rechtmäßig und folglich auch (unter Ziff. 3) die Aufforderung zur Ausreise mit Wochenfrist sowie die damit verbundene Abschiebungsandrohung nach §§ 34, 35 und 36 Abs. 1 AsylG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 124).

    Ferner folgt daraus auch, dass die Beklagte unter Ziff. 2 des Bescheids, mangels einer drohenden Verletzung von dem Art. 4 GRC entsprechenden Art. 3 EMRK, zu Recht festgestellt hat, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 124), zumal relevante Erkrankungen weder geltend gemacht noch ersichtlich sind.

    Dementsprechend war auch der erstinstanzlich hilfsweise gestellte Antrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG abzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 126).

  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 24 B 22.31109

    Asylrecht, Sekundärmigration (Italien), anerkannt Schutzberechtigte, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    a) Mit dem Berufungsgericht ist davon auszugehen, dass aus Italien ausgereiste Schutzberechtigte, deren Aufenthaltstitel zwischenzeitlich abgelaufen ist, im Falle einer Rückkehr nach Italien dort auf Antrag erneut ein Aufenthaltsrecht erhalten (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 27. November 2023 - 13 A 10953/22.OVG - juris S. 10; siehe auch VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - juris Rn. 31).

    Es mag dahinstehen, ob diese schwer verständliche Aussage, auf die sich die Rechtsprechung bisweilen stützt (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - juris Rn. 31), zutreffend und wie sie zu verstehen ist.

    Da die Betroffenen nicht notwendig Kenntnis von einer solchen Zuweisung erlangen, kann nicht allein aus fehlendem Vorbringen zu einem Voraufenthalt in einer SAI-Einrichtung auf das Fortbestehen des Unterbringungsrechts geschlossen werden (so wohl auch VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - juris Rn. 35; a. A. OVG Greifswald…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 68.17 [ECLI:DE:OVGMV:2022: 0119.4LB68.17.00] - juris Rn. 26 ff., 35).

    Für diese hier zu beurteilende Personengruppe kann deshalb ohne abschließende Aufklärung zu deren Gunsten unterstellt werden, dass für sie die Möglichkeit der Unterbringung in einer SAI-Einrichtung wegen Ablaufs der maximalen Verweildauer, unentschuldigten Verlassens oder unentschuldigter Nichtinanspruchnahme eines zugewiesenen Aufnahmeplatzes nicht mehr besteht (so der Sache nach auch VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - juris Rn. 35).

    cc) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass der reguläre (private) Wohnungsmarkt nach Italien zurückkehrenden international Schutzberechtigten im Regelfall schon aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht offensteht (OVG Koblenz…, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 55; ebenso etwa OVG Münster…, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 62; VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - Rn. 36).

    Nichtvulnerablen Schutzberechtigten (jeden Geschlechts) ist es nach alledem zumutbar, sich darüber zu informieren, an welchem Ort und bei welchem Anbieter noch Kapazitäten bestehen und ihren Aufenthalt gegebenenfalls dorthin zu verlagern (so auch VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - juris Rn. 38).

    aa) Für nichtvulnerable Schutzberechtigte, die keinen Platz in einer staatlichen Unterbringungseinrichtung haben, ist keine ohne Weiteres durchsetzbare Möglichkeit ersichtlich, ihre Grundbedürfnisse durch Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen zu sichern (siehe auch OVG Münster…, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 138 ff.; VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - juris Rn. 31 und 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    Soweit die Verwaltungen aufgrund von Altfällen auch weiterhin überlastet seien und für die Registrierung mehr Zeit benötigten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 69 m. w. N.), bestünden hinreichende Hilfsangebote zur Überbrückung etwaiger Wartezeiten (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 57 und 68, auf das der angefochtene Beschluss verweist).

    cc) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass der reguläre (private) Wohnungsmarkt nach Italien zurückkehrenden international Schutzberechtigten im Regelfall schon aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht offensteht (OVG Koblenz…, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 55; ebenso etwa OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 62; VGH München…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - Rn. 36).

    dd) In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird überwiegend festgestellt, dass nach Italien zurückkehrende international Schutzberechtigte ohne besondere Vulnerabilitäten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in einer nichtstaatlichen (Not-)Unterkunft ein (jedenfalls zeitweiliges) Obdach finden können (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 63 ff.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 9 f.; a. A. OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 68 ff.).

    Soweit von einer erheblichen Reduzierung der in Notunterkünften verfügbaren Plätze aufgrund der Covid-19-Pandemie berichtet worden ist (dazu auch OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 77 f., 98;… SFH, Auskunft an OVG Münster, 17. Mai 2021, S. 4), bestehen für ein aktuelles Fortbestehen dieser Lage keine Anhaltspunkte.

    aa) Für nichtvulnerable Schutzberechtigte, die keinen Platz in einer staatlichen Unterbringungseinrichtung haben, ist keine ohne Weiteres durchsetzbare Möglichkeit ersichtlich, ihre Grundbedürfnisse durch Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen zu sichern (siehe auch OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 138 ff.; VGH München…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - juris Rn. 31 und 44).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hingegen zu der Überzeugung gelangt ist, international Schutzberechtigte seien im Fall der Rückkehr nach Italien nicht in der Lage, sich aus eigenen, durch Erwerbstätigkeit zu erzielenden Mitteln mit dem für ein Überleben notwendigen Gütern zu versorgen (Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 102 ff.), basiert dies zum einen auf einer seinerzeit prognostizierten Arbeitslosenquote für 2021 von 10 % und den durch die Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen am Arbeitsmarkt, die sich in der aktuellen Erkenntnislage nicht mehr widerspiegeln.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2023 - 13 A 10948/22

    Aufhebung eines sogenannten Drittstaatenbescheides, mit dem ein Asylantrag als …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    Soweit die Verwaltungen aufgrund von Altfällen auch weiterhin überlastet seien und für die Registrierung mehr Zeit benötigten (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 69 m. w. N.), bestünden hinreichende Hilfsangebote zur Überbrückung etwaiger Wartezeiten (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 57 und 68, auf das der angefochtene Beschluss verweist).

    Das gilt namentlich für verkürzte Öffnungszeiten während der Covid-19-Pandemie sowie für einen Rückstau, der sich durch die nach Aufhebung des Salvini-Dekrets im Dezember 2020 erforderlich gewordene nachträgliche Registrierung einer Vielzahl von Asylsuchenden gebildet haben kann (OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 57;… SFH, Aufnahmebedingungen in Italien, 10. Juni 2021, S. 13).

    Aus diesem Grund bedarf es für diese Fallgruppe auch keiner abschließenden Beurteilung der Frage, ob bzw. mit welcher Wahrscheinlichkeit der Erhalt eines Platzes in einer SAI-Unterkunft nach Rückkehr an fehlenden Kapazitäten scheitern würde (so die Vorinstanz mit nicht ohne Weiteres überzeugender Begründung in dem in Bezug genommenen Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 53 f., siehe auch OVG Koblenz…, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 13 A 10945/22.OVG [ECLI:DE:OVGRLP:2024: 0123.13A10945.22.OVG.00] - juris Rn. 30 ff.).

    cc) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass der reguläre (private) Wohnungsmarkt nach Italien zurückkehrenden international Schutzberechtigten im Regelfall schon aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht offensteht (OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 55; ebenso etwa OVG Münster…, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 62; VGH München…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - Rn. 36).

    dd) In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird überwiegend festgestellt, dass nach Italien zurückkehrende international Schutzberechtigte ohne besondere Vulnerabilitäten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in einer nichtstaatlichen (Not-)Unterkunft ein (jedenfalls zeitweiliges) Obdach finden können (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 63 ff.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 9 f.; a. A. OVG Münster…, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 68 ff.).

    bb) Die Einschätzung des Berufungsgerichts (BA S. 11 unter Verweis auf das Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 49 ff., 72 ff.) und weiterer Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe (VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - juris Rn. 39; OVG Schleswig…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4/23 [ECLI:DE:OVGSH:2024:0125.4LB4.23.00] - juris Rn. 95 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A [ECLI:DE:OVGSN:2022:0314.4A341.20.A.00] - juris Rn. 52 ff.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 12; OVG Greifswald…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 [ECLI:DE:OVGMV: 2022:0119.4LB68.17.00] - juris Rn. 30 ff.), wonach nach Italien zurückkehrende international Schutzberechtigte oder sogenannte Dublin-Rückkehrer grundsätzlich auch durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (mit) für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten, deckt sich mit der aktuellen Erkenntnislage.

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    4 GRC verbietet ebenso wie der ihm entsprechende Art. 3 EMRK ausnahmslos jede Form unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und hat mit seiner fundamentalen Bedeutung allgemeinen und absoluten Charakter (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 - , juris Rn. 78).

    Die Gewährleistung von Art. 4 GRC gilt auch nach dem Abschluss des Asylverfahrens, insbesondere auch im Fall der Zuerkennung internationalen Schutzes (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 88 f.;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.10.2019 - 2 BvR 721/19 -, juris Rn. 19 f.).

    Das Gericht hat auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 90).

    Solche Schwachstellen erreichen allerdings erst dann die für die Annahme einer Verletzung von Art. 4 GRC bzw. des ihm entsprechenden Art. 3 EMRK besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden des betreffenden Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 91 f.; BVerwG…, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 20).

    Ohne Bedeutung ist demnach für sich genommen, ob das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber systemische Schwachstellen aufweisen und/oder Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (Anerkennungsrichtlinie) vorliegen (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 85 und 92), anerkannte Schutzberechtigte auf familiäre Solidarität zurückgreifen können (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 94; BVerwG…, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 20), Integrationsprogramme mangelhaft sind (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 96) oder die Asylbewerber sich in einer durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse gekennzeichneten Situation befinden, sofern die genannten Mindestbedürfnisse in dem Mitgliedstaat weiterhin tatsächlich gedeckt werden können und sie sich damit nicht in einer solch schwerwiegenden Lage oder einer Situation extremer materieller Not befinden, dass diese einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris juris Rn. 93; BVerwG…, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 19 - 21, …und Beschluss vom 24.10.2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… Senatsbeschluss vom 5.12.2023 - 10 LB 19/23 -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    Damit ist geklärt, dass Verstöße gegen Art. 4 GRC im Mitgliedstaat der anderweitigen Schutzgewährung nicht nur bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, sondern bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung führen (…BVerwG, Urteile vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 18, und vom 17.6.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 23;… Senatsurteil vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 25).

    Dies entspricht dem Maßstab der tatsächlichen Gefahr ("real risk") in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 3 EMRK bzw. der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im nationalen Recht (BVerwG, Urteil vom 17.6.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 20 und 23 - 25).

    Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat sich der Tatrichter in einem Hauptsacheverfahren die volle Überzeugung von der Richtigkeit sowohl der Prognosebasis als auch der anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu treffenden Prognose zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 17.6.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 28).

    Hierbei handelt es sich um eine tatrichterliche Aufgabe, bei der auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen ist, ob im Zielland entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die gerade die rückzuüberstellende Person als anerkannten Flüchtling der Art. 4 GRC verletzenden Gefahr extremer materieller Not aussetzen würden (BVerwG, Urteil vom 17.6.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 29 m. w. N.;… Senatsurteil vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 10 LB 244/20

    Asylantrag; unzulässiger Asylantrag; Drittstaatenbescheid; Griechenland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    Die Unzulässigkeitsentscheidung ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil die Lebensverhältnisse, die den Kläger als anerkannten Schutzberechtigten in Italien erwarten, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzten, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC zu erfahren (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 - , juris Rn. 18; Senatsurteil vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 23).

    Bei Familien mit Kindern kann sich eine Gefährdung der durch Art. 4 GRC geschützten Rechte auch daraus ergeben, dass der bzw. die Betroffene(n) nicht zugleich die eigene Existenz und die seiner bzw. ihrer Familie sichern können würden (BVerwG…, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 -, juris Rn. 25 bis 28;… zu allem Vorstehenden vgl. bereits Senatsurteile vom 5.12.2023 - 10 LB 19/23 -, juris Rn. 28, und vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 24; vgl. zu Familien mit Kindern auch BVerwG…, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 23).

    Damit ist geklärt, dass Verstöße gegen Art. 4 GRC im Mitgliedstaat der anderweitigen Schutzgewährung nicht nur bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, sondern bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung führen (…BVerwG, Urteile vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 18, …und vom 17.6.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 23; Senatsurteil vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 25).

    Hierbei handelt es sich um eine tatrichterliche Aufgabe, bei der auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen ist, ob im Zielland entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die gerade die rückzuüberstellende Person als anerkannten Flüchtling der Art. 4 GRC verletzenden Gefahr extremer materieller Not aussetzen würden (BVerwG…, Urteil vom 17.6.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 29 m. w. N.; Senatsurteil vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw. …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann es insoweit genügen, wenn dem Schutzberechtigten ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten "informellen Siedlung" zur Verfügung steht, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (BVerwG…, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - [ECLI:DE:BVerwG:2022:190122B1B83.21.0] - juris Rn. 14; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 [ECLI:DE: VGHBW:2021:1108.A4S2850.21.00] - juris Rn. 10).

    dd) In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird überwiegend festgestellt, dass nach Italien zurückkehrende international Schutzberechtigte ohne besondere Vulnerabilitäten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in einer nichtstaatlichen (Not-)Unterkunft ein (jedenfalls zeitweiliges) Obdach finden können (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 63 ff.; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 9 f.; a. A. OVG Münster…, Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - juris Rn. 68 ff.).

    bb) Die Einschätzung des Berufungsgerichts (…BA S. 11 unter Verweis auf das Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 49 ff., 72 ff.) und weiterer Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe (VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - juris Rn. 39; OVG Schleswig…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4/23 [ECLI:DE:OVGSH:2024:0125.4LB4.23.00] - juris Rn. 95 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A [ECLI:DE:OVGSN:2022:0314.4A341.20.A.00] - juris Rn. 52 ff.; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 12; OVG Greifswald…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 [ECLI:DE:OVGMV: 2022:0119.4LB68.17.00] - juris Rn. 30 ff.), wonach nach Italien zurückkehrende international Schutzberechtigte oder sogenannte Dublin-Rückkehrer grundsätzlich auch durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (mit) für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten, deckt sich mit der aktuellen Erkenntnislage.

  • BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem, am 31. März 2025 im Volltext veröffentlichten, Urteil vom 21. November 2024 (- 1 C 23.23 -, juris) im sogenannten Verfahren der Tatsachenrevision (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 11, 13 und 15) für die Gruppe der nichtvulnerablen Drittstaatsangehörigen, denen in Italien internationaler Schutz zuerkannt worden ist (zu Elternteilen mit minderjährigen Kindern vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris), grundsätzlich entschieden, dass diese bei einer Rückkehr nach dorthin nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unabhängig von ihren persönlichen Entscheidungen in eine Lage extremer materieller Not geraten werden, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen (BVerwG…, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 14 und 26).

    Bei Familien mit Kindern kann sich eine Gefährdung der durch Art. 4 GRC geschützten Rechte auch daraus ergeben, dass der bzw. die Betroffene(n) nicht zugleich die eigene Existenz und die seiner bzw. ihrer Familie sichern können würden (BVerwG…, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 -, juris Rn. 25 bis 28;… zu allem Vorstehenden vgl. bereits Senatsurteile vom 5.12.2023 - 10 LB 19/23 -, juris Rn. 28, …und vom 19.4.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 24; vgl. zu Familien mit Kindern auch BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 23).

    Ohne Bedeutung ist demnach für sich genommen, ob das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber systemische Schwachstellen aufweisen und/oder Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (Anerkennungsrichtlinie) vorliegen (EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 85 und 92), anerkannte Schutzberechtigte auf familiäre Solidarität zurückgreifen können (EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 94; BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 20), Integrationsprogramme mangelhaft sind (EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 96) oder die Asylbewerber sich in einer durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse gekennzeichneten Situation befinden, sofern die genannten Mindestbedürfnisse in dem Mitgliedstaat weiterhin tatsächlich gedeckt werden können und sie sich damit nicht in einer solch schwerwiegenden Lage oder einer Situation extremer materieller Not befinden, dass diese einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris juris Rn. 93; BVerwG…, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 19 - 21, …und Beschluss vom 24.10.2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… Senatsbeschluss vom 5.12.2023 - 10 LB 19/23 -, juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2018 - 10 LB 201/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Italien; systemische Mängel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
    Eine sachgerechte Entscheidung des Streitfalls ist dem Senat daher aufgrund der Aktenlage und der vorhandenen Erkenntnismittel möglich (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2024 - 1 B 17.24 -, juris Rn. 7; Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2018 - 10 LB 201/18 -, juris Rn. 31).

    Einer Entscheidung des Senats nach § 130a Satz 1 VwGO steht auch nicht entgegen, dass schon vor dem Verwaltungsgericht keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, da die Beteiligten nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts mit der Eingangsverfügung (§ 77 Abs. 2 Satz 3 AsylG; Bl. 32 f. d. A. VG) freiwillig davon abgesehen haben, eine mündliche Verhandlung gemäß § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG zu beantragen (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 10.7.2019 - 1 B 57.19, 1 PKH 29.19 -, juris Rn. 13; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 3.6.2024 - 2 LB 37/20 -, juris Rn. 23; Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2018 - 10 LB 201/18 -, juris Rn. 29).

    Dieses Ergebnis entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu in Italien anerkannten nichtvulnerablen Schutzberechtigten (vgl. Senatsbeschluss vom 21.12.2018 - 10 LB 201/18 - , juris, und Urteil vom 6.4.2018 - 10 LB 109/18 -, juris; zum grundsätzlich möglichen Verweis auf Tätigkeiten im Bereich der sogenannten Schattenwirtschaft vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.6.2022 - 10 LA 77/22 -, juris).

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 24.23

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

  • BVerfG, 12.12.2024 - 2 BvR 1341/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Eilentscheidung trotz …

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2023 - 10 LB 19/23

    Hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme des ernsthaften Risikos einer …

  • BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 17.24
  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20

    Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 7 B 11097/18

    Kein Verantwortungsübergang für Flüchtlinge bei bloßer Aufenthaltsgestattung

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 10 ZB 19.34074

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1689/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 2982/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …

  • VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24

    Unzulässiges Asylverfahren nach Schutzgewährung in Griechenland

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - 11 A 1255/22

    Aussetzung eines asylrechtlichen Verfahrens und Vorlage von Fragen an den EuGH …

  • EuGH, 29.07.2024 - C-112/22

    Sozialhilfe: Der Zugang langfristig aufenthaltsberechtigter …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 3/23

    Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 13 A 10945/22

    Drittstaatenverfahren; Abschiebung vulnerabler Personen nach Italien

  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 4 A 341/20

    Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen …

  • EuGH, 01.08.2022 - C-422/21

    Ministero dell'Interno (Retrait des conditions matérielles d'accueil) - Vorlage …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23

    Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 4 LB 68/17

    Asylrecht: Rücküberstellung eines jungen alleinstehenden in Italien als …

  • VG Hamburg, 15.08.2024 - 12 A 3228/24

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2023 - 13 A 10953/22

    Syrien: Dublin Italien: Zuerkannter Flüchtlingsstatus in Italien; Keine …

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 10 LA 77/22

    Existenzminimum; Existenzsicherung; Schattenwirtschaft; Schwarzarbeit

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2024 - 18a L 1299/24

    Lebensverhältnisse für Schutzberechtigte in Griechenland

  • EuGH - C-223/22 (anhängig)

    ND

  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …

  • BVerfG, 07.10.2019 - 2 BvR 721/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Überstellung Asylsuchender in den gem Dublin …

  • BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 22.23

    Verfahrensfehlerhafte Annahme systemischer Schwachstellen wegen Verweigerung der …

  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 57.19

    Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; Verzicht auf mündliche …

  • VG Braunschweig, 08.02.2024 - 2 A 106/24

    Armut; Frauen; Obdachlosigkeit; Systemische Schwachstellen; Verelendung; …

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 2 LB 37/20

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen arabischer Volks- und sunnitischer …

  • OVG Hamburg, 10.12.2025 - 6 Bf 57/22

    Allgemeine abschiebungsrelevante Lage für international Schutzberechtigte in …

    Seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2024 und vom 19. Dezember 2024 haben sich die Umstände in Italien nicht maßgeblich zum Nachteil anerkannt Schutzberechtigter verändert (…s. auch VGH Kassel, Beschl. v. 12.8.2025, 2 A 1129/25.A, juris Rn. 37; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.6.2025, 10 LB 70/25, juris Rn. 132).
  • VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25

    Asylantrag einer alleinstehenden vulnerablen Frau nach Schutzgewährung in Italien

    Rn. 34 dd) Die Lage für anerkannte international Schutzberechtigte in Italien hat sich seit den angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts nicht maßgeblich verändert (so auch OVG Nds., Beschluss vom 04.06.2025 - 10 LB 70/25 -, juris Rn. 132).
  • VG Göttingen, 22.10.2025 - 2 B 599/25
    Sollten die Voraussetzungen für einen Zugang zum legalen Arbeitsmarkt in den ersten Wochen bis zu Monaten nach der Rückkehr nicht vorliegen, wäre es ihr möglich und zumutbar, während dieser Zeit eine Tätigkeit in der Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit) aufzunehmen (vgl. dazu ausführlich BVerwG…, Urteil vom 16.04.2025 - 1 C 18.24 -, juris Rn. 45 ff.; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 04.06.2025 - 10 LB 70/25 -, juris Rn. 105 f.).
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