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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 04.02.2020

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.09.2020 - 10 U 23/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81992
OLG Hamburg, 01.09.2020 - 10 U 23/19 (https://dejure.org/2020,81992)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2020 - 10 U 23/19 (https://dejure.org/2020,81992)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2020 - 10 U 23/19 (https://dejure.org/2020,81992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zahlung der von einer Provision einbehaltenen Abzügen wegen Kostenbeteiligung an Kreditkartengebühren bei der Ausführung eines Agenturgeschäfts Provisionsvereinbarung beim Einsatz von Flottenkarten an Tankstellen Keine unangemessene Benachteiligung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 86 a HGB, § 86 a A... bs. 1 HGB, § 86 a Abs. 3 HGB, § 87 Abs. 4 HGB, § 87 b HGB, § 87 d HGB, § 89 b HGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 1 BGB, § 812 BGB
    Inhaltskontrolle einer Klausel, die eine Provisionsreduzierung im Kartengeschäft vorsieht, Darlegungs- und Beweislast für die Unangemessenheit einer berechneten Gebühr, Abzug der Kreditkartengebühren von der Provision des TStH

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 05.09.2019 - 413 HKO 18/19

    Überlassung von erforderlichen Unterlagen an einen Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2020 - 10 U 23/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.9.2019 (Az.: 413 HKO 18/19) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 5.9.2019 (Az. 413 HKO 18/19) Bezug genommen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.9.2019, Az.: 413 HKO 18/19, dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 51.620,28 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ab Zustellung des Mahnbescheides sowie aus weiteren 47.620,28 EUR ab Rechtshängigkeit der Klagerweiterung zu zahlen,.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.9.2019, Az.: 413 HKO 18/19, dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird,.

  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 12 U 165/15

    Begriff der Unterlagen i.S. von § 86a Abs. 1 HGB ; Anspruch eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2020 - 10 U 23/19
    Insbesondere liegt hier auch im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 17.6.2016 (Az.: 12 U 165/15) kein Fall einer Divergenz vor.

    Diese Voraussetzungen liegen hier im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 17.6.2016 (Az.: 12 U 165/15) nicht vor.

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2020 - 10 U 23/19
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet - also einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154 S. 288) und ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2012, Az.: 1 BvR 2365/11).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2020 - 10 U 23/19
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet - also einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154 S. 288) und ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2012, Az.: 1 BvR 2365/11).
  • BGH, 17.11.2016 - VII ZR 6/16

    Handelsvertretervertrag: Kostenfreie Zuverfügungstellung von Unterlagen durch den …

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2020 - 10 U 23/19
    Im übrigen ist erneut darauf zu verweisen, dass etwaige Zweifel zur Auslegung des § 86 a HGB hier durch das der Entscheidung des OLG Hamm nachfolgende Urteil des BGH vom 17.11.2016 (Az.: VII ZR 6/16), worin dieser zu den Grundsätzen des § 86 a Abs. 1 HGB im Tankstellenagenturgeschäft ausführlich Stellung genommen hat, beseitigt sein dürften.
  • KG, 17.03.2022 - 2 U 4/20

    Handelsvertreterprovision im Kraftstoff-Vertrieb an Tankstellen: …

    Rn. 19 Nach diesem Maßstab ist die Zurverfügungstellung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten durch die Beklagte nicht als erforderliche Unterlage im Sinne des § 86a Abs. 1 HGB anzusehen (ebenso OLG Hamm…, Urteil vom 08.02.2021 - I-18 U 59/20, ZVertriebsR 2021, 193, Rn. 72-76 nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2021 - I-18 U 60/20, Seite 12 des Umdrucks; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 01.09.2020 - 10 U 23/19, Seite 5 des Umdrucks, rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschluss vom 23.06.2021 - VII ZR 154/20).
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   OLG Hamburg, 04.02.2020 - 10 U 23/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,113078
OLG Hamburg, 04.02.2020 - 10 U 23/19 (https://dejure.org/2020,113078)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2020 - 10 U 23/19 (https://dejure.org/2020,113078)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 10 U 23/19 (https://dejure.org/2020,113078)
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Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK (Leitsatz)

    § 86 a HGB, § 86 a Abs. 1 HGB, § 86 a Abs. 3 HGB, § 87 Abs. 4 HGB, § 87 b HGB, § 87 d HGB, § 89 b HGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB
    Inhaltskontrolle einer Klausel, die eine Provisionsreduzierung im Kartengeschäft vorsieht, Darlegungs- und Beweislast für die Unangemessenheit einer berechneten Gebühr, Abzug der Kreditkartengebühren von der Provision des TStH

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