Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 249 BGB, § 254 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 633 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB
Haftung eines Planers und eines Bauunternehmers bei Vorliegen eines Planungs- und eines Ausführungsfehlers - IWW
BGB § 254, BGB § 278, BGB § 280, BGB § 249, BGB § 637 Abs. 3, VOB/B § 13 Abs. 5 Nr. 2
BGB, VOB/B
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Wird ein Mangel an einem Werk durch einen Planungsfehler des vom Auftraggeber beauftragten Planers (hier: Statiker) und unabhängig davon durch einen Ausführungsfehler des Bauunternehmers verursacht, wobei beide Fehler für sich allein jeweils den ganzen Schaden ...
- rechtsportal.de
Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an einer Tiefgarage Risse in einer Bodenplatte Fall der Doppelkausalität einer Schadensverursachung Gesamtschuldnerische Haftung von Schadensverursachern Festsetzung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftraggeber will "günstige" Mängelbeseitigung: Auftragnehmer muss Bedenken anmelden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gesamtschuldnerschaft im Fall der Doppelkausalität bei Werkmangel durch Planungsfehler des Planers und Aufsführungsfehler des Bauunternehmers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Problem mit der Doppelkausalität im Baurecht
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftraggeber wählt ungeeigneten Sanierungsweg: Auftragnehmer muss Kostenvorschuss zahlen! (IBR 2022, 237)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Risse wegen Planungs- und Ausführungsfehlern: Zur Haftung in Fällen der Doppelkausalität (IBR 2022, 180)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 28.05.2020 - 7 O 9/16
- OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 392
- NZBau 2022, 212
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (23)
- BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12
Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Es genügt, wenn eine Person zwei Ursachen setzt, welche jede für sich den vollen Schaden herbeigeführt hätte (BGH, Urteil vom 04. April 2014 - V ZR 275/12 -, BGHZ 200, 350-362, juris Rn. 16).Einer wertenden Korrektur der Äquivalenztheorie bedarf es hier nicht (BGH, Urteil vom 04. April 2014 - V ZR 275/12 -, BGHZ 200, 350-362, Rn. 17).
Rn. 124 Nach überzeugender Auffassung steht der Annahme einer Doppelkausalität aber nicht entgegen, dass sich der Geschädigte das Verhalten des einen Schädigers im Verhältnis zum anderen Schädiger als eigenes anrechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 04. April 2014 - V ZR 275/12 -, BGHZ 200, 350-362, juris Rn. 16, allerdings unter Verweis auf BGH…, Urteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 339/11, NJW 2013, 2018 Rn. 26 f.).
- BGH, 20.02.2013 - VIII ZR 339/11
Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit der Lieferung von Baustoffen zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
In diesen Fällen der sogenannten Doppelkausalität bedarf es einer entsprechenden Modifikation der Äquivalenztheorie, weil der eingetretene Schadenserfolg ansonsten auf keine der tatsächlich wirksam gewordenen Ursachen zurückgeführt werden könnte (BGH…, Urteil vom 07. Mai 2004 - V ZR 77/03 -, juris Rn. 12; Urteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 339/11 -, juris Rn. 11 mwN.).Dann sei die Vorschrift des § 254 Abs. 1 BGB anwendbar (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 339/11 -, Rn. 33, juris).
Rn. 124 Nach überzeugender Auffassung steht der Annahme einer Doppelkausalität aber nicht entgegen, dass sich der Geschädigte das Verhalten des einen Schädigers im Verhältnis zum anderen Schädiger als eigenes anrechnen lassen muss (BGH…, Urteil vom 04. April 2014 - V ZR 275/12 -, BGHZ 200, 350-362, juris Rn. 16, allerdings unter Verweis auf BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 339/11, NJW 2013, 2018 Rn. 26 f.).
- BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14
VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Dies erfordert, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und die mit der Nichteinhaltung verbundenen Konsequenzen und Risiken hinweist oder sich diese ohne Weiteres aus den Umständen ergeben oder der Auftraggeber hierüber bereits z.B. durch Privat- oder Gerichtsgutachten informiert ist (BGH, Urteil vom 14. November 2017 - VII ZR 65/14, BGHZ 217, 13-24, Rn. 29).Die Parteien können eine solche Vereinbarung auch nach Vertragsschluss treffen (BGH, Urteil vom 14. November 2017 - VII ZR 65/14 -, BGHZ 217, 13-24, Rn. 29).
Die Parteien können eine solche Vereinbarung auch nach Vertragsschluss treffen (BGH, Urteil vom 14. November 2017 - VII ZR 65/14 -, BGHZ 217, 13, Rn. 29).
- OLG Jena, 21.07.2011 - 1 U 1223/05
Haftung des Bauunternehmers wegen mangelhafter Werkleistung und Haftung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Dies gilt sowohl, wenn der Ausführungsfehler auch ohne den Planungsmangel selbstständig zum vollen eingetretenen Schaden beigetragen hat (OLG Frankfurt…, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 U 90/11 -, juris Rn. 46; OLG Dresden…, Urteil vom 18. März 1998 - 13 U 1894/97 -, juris Rn. 20), als auch dann, wenn eine Aufteilung der Mängelbeseitigungskosten nach Verursachungsbeiträgen nicht möglich ist, weil erst das Zusammenwirken beider Ursachen zu den vorhandenen Mängeln geführt hat (BGH…, Urteil vom 01. Dezember 1994 - VII ZR 232/93 -, juris Rn. 11 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Juli 2011 - 1 U 1223/05 -, juris Rn. 48;… Werner/Pastor, Rn. 2480).Denn auch in solchem Fall besteht eine gesamtschuldnerische Haftung des Planers und des für den Ausführungsfehler Verantwortlichen, soweit Schadensidentität vorliegt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Juli 2011 - 1 U 1223/05 -, juris Rn. 48 ff.) Dies ist hier der Fall, soweit es um die nach oben Ziff. 4 ersatzfähigen Maßnahmen geht, während für einen darüber hinausgehenden Aufwand, der nur zur Beseitigung der Folgen der geltend gemachten Planungsfehler erforderlich ist, nur der hierfür verantwortliche Planer und ggf. der ausführende Unternehmer unter diesem anderen Aspekt einstandspflichtig wären.
- BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Die gesamtschuldnerische Haftung des Unternehmers mit dem Planer besteht in diesem Fall lediglich in Höhe dieser Quote (BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2014 - VII ZR 152/12 -, juris Rn. 24; BGH, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06 -, BGHZ 179, 55-71, juris Rn. 35;… Werner/Pastor, aaO Rn. 2480). - BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07
Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Wird sie dennoch erhoben, hat sie lediglich klarstellende Funktion (BGH…, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84 -, juris Rn. 19; Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07 -, juris Rn. 8). - BGH, 25.06.2015 - VII ZR 220/14
VOB-Vertrag: Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Entspricht die Werkleistung dem nicht, liegt ein Werkmangel vor (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2014 - VII ZR 55/13 -, Rn. 17, juris zur Architektenhaftung; Urteil vom 25. Juni 2015 - VII ZR 220/14 -, Rn. 39, juris zum VOB-Bauvertrag). - BGH, 10.07.2014 - VII ZR 55/13
Architektenhaftung: Schadensersatz wegen Planungsfehlern und Errichtung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Entspricht die Werkleistung dem nicht, liegt ein Werkmangel vor (BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - VII ZR 55/13 -, Rn. 17, juris zur Architektenhaftung;… Urteil vom 25. Juni 2015 - VII ZR 220/14 -, Rn. 39, juris zum VOB-Bauvertrag). - BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03
Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
In diesen Fällen der sogenannten Doppelkausalität bedarf es einer entsprechenden Modifikation der Äquivalenztheorie, weil der eingetretene Schadenserfolg ansonsten auf keine der tatsächlich wirksam gewordenen Ursachen zurückgeführt werden könnte (BGH, Urteil vom 07. Mai 2004 - V ZR 77/03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 339/11 -, juris Rn. 11 mwN.). - BGH, 16.10.2014 - VII ZR 152/12
Bauvertrag: Dem Besteller zurechenbares schuldhaftes Verhalten des mit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Die gesamtschuldnerische Haftung des Unternehmers mit dem Planer besteht in diesem Fall lediglich in Höhe dieser Quote (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - VII ZR 152/12 -, juris Rn. 24; BGH…, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06 -, BGHZ 179, 55-71, juris Rn. 35;… Werner/Pastor, aaO Rn. 2480). - BGH, 22.02.2001 - VII ZR 115/99
Darlegungen zur Anspruchshöhe bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung
- BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser; …
- OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10
Bauträgervertrag: Anforderungen an die Darlegung der Anspruchshöhe bei …
- KG, 19.02.2019 - 21 U 40/18
Vorschussprozess für Mängelbeseitigungskosten gegen den Bauträger einer …
- OLG Stuttgart, 30.09.2019 - 10 U 107/19
Innenausgleich zwischen Gesamtschuldnern wegen Rissen im Bauwerk
- OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 9 U 90/11
Schadenersatz gegen Generalunternehmer und Architekten wegen Baumangel
- BGH, 01.12.1994 - VII ZR 232/93
Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Bauunternehmer für …
- BGH, 01.04.1982 - VII ZR 287/80
Bindung des Auftragnehmers an Planung
- OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 6 W 99/08
Kostenhaftung bei Erbengemeinschaft als Prozessverlierer
- OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 5 U 86/13
Auslegung eines Werkvertrages hinsichtlich der Beschaffenheit eines zu liefernden …
- RG, 23.09.1905 - V 261/05
Nebenintervention
- OLG Dresden, 18.03.1998 - 13 U 1894/97
- BGH, 11.07.1955 - III ZR 178/53
Parteiwechsel des Streitgehilfen
- OLG Stuttgart, 28.03.2023 - 10 U 29/22
Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem mangelhaften Dachaufbau (sog. …
Die Parteien können eine solche Vereinbarung auch nach Vertragsschluss treffen (BGH…, Urteil vom 14. November 2017 - VII ZR 65/14 -, BGHZ 217, 13-24, Rn. 29; Senat, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 10 U 336/20 -, juris Rn. 114 ). - OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 10 U 38/24
Architektenhaftung: Vereinbarung einer Abweichung von den allgemein anerkannten …
Dies erfordert, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und die mit der Nichteinhaltung verbundenen Konsequenzen und Risiken hinweist, es sei denn, diese sind dem Auftraggeber bekannt oder ergeben sich ohne Weiteres aus den Umständen (BGH…, Urteil vom 14. November 2017 - VII ZR 65/14 -, BGHZ 217, 13-24, Rn. 29; Senat, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 10 U 336/20 -, juris Rn. 114 ).Die Parteien können eine solche Vereinbarung auch nach Vertragsschluss treffen (BGH…, Urteil vom 14. November 2017 - VII ZR 65/14 -, BGHZ 217, 13-24, Rn. 29; Senat, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 10 U 336/20 -, juris Rn. 114 ).
- OLG Brandenburg, 07.11.2024 - 12 U 162/23
Mangelhaftigkeit der Werkleistung durch Fehlen der erforderlichen …
Eine solche Konstellation liegt vor, wenn der Ausführungsfehler auch ohne den Planungsmangel und umgekehrt selbstständig zum vollen eingetretenen Schaden beigetragen hat (…vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 170, juris Rn. 20;… OLG Frankfurt, NZV 2013, 232, juris Rn. 48; OLG Stuttgart NJW-RR 2022, 392 juris Rn. 119). - LG Stuttgart, 30.06.2026 - 7 O 191/25
Schadensersatz (auch) für Bauteilöffnungen!
Ist nicht ein fester Betrag der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten zu bestimmen, sondern bewegen sich diese in einer Bandbreite, hat das Gericht im Rahmen seines Schätzungsermessens nach § 287 ZPO den Betrag in der Regel innerhalb dieser Spanne festzusetzen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 10 U 336/20 -, juris, Rn. 98 ; KG Berlin…, Urteil vom 19. Februar 2019 - 21 U 40/18 -, juris, Rn. 38) bzw. einen mittleren Betrag als Vorschuss zuzusprechen (…vgl. Rast, in: BeckOGK BGB, Stand: 01.04.2026, § 637 Rn. 209; Halfmeier, BauR 2022, 830, 833 f.).
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Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 10 U 336/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 9 Abs 1 SGB 7, § 6 Abs 3 S 1 BKV vom 10.07.2017, Anl 1 Nr 2112 BKV
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 - Gonarthrose - Stichtagsregelung - Rückwirkung - Erkrankung eines weiteren Knies nach dem Stichtag - kein neuer Versicherungsfall: Nichtvorliegen einer einseitig kniebelastenden Tätigkeit - alleinige ... - rechtsportal.de
SGB VII § 9 ; BKV § 6 ; BKV Anl. 1 Nr. 2112
Tritt eine Gonarthrose vor dem Stichtag 01.10.2002 und damit außerhalb des zeitlichen Rückwirkungsumfangs der BK 2112 auf, kann sie nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Das Vorliegen von schwerer Gonarthrose an einem Knie begründet den Eintritt des ... - rechtsportal.de
SGB VII § 9 ; BKV § 6 ; BKV Anl. 1 Nr. 2112
Anerkennung einer Kniegelenkserkrankung als Berufskrankheit der Nr. 2112 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine Berufskrankheit bei Eintritt einer Gonarthrose vor dem Stichtag 01.10.2002 Kein neuer Versicherungsfall bei Gonarthrose am anderen Knie nach dem ...
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 19.03.2014 - S 4 U 1994/12
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 10 U 336/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BSG, 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem Anl 1 Nr 2112 BKV - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 10 U 336/20
Das zeitlich nach dem Stichtag erfolgende Auftreten einer entsprechenden Gonarthrose an dem anderen Knie begründet kein Eintreten eines neuen Versicherungsfalls, wenn - wie hier - eine einseitig kniebelastende Tätigkeit nicht vorgelegen hat (Anschluss an BSG 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R = SozR 4-2700 § 9 Nr. 29).Rn. 27 Mit Beschluss vom 22.07.2016 hat der Senat auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf ein seinerzeit beim Bundessozialgericht (BSG) anhängiges Revisionsverfahren (B 2 U 5/16 R) angeordnet.
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (s. nur BSG 20.03.2018, B 2 U 5/16 R, in juris, Rn. 12 m.w.N., auch zum Folgenden) ist für die Feststellung einer Listen-BK (Versicherungsfall) erforderlich, dass die Verrichtung einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder ähnlichem auf den Körper geführt hat (Einwirkungskausalität) und diese Einwirkungen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
Rn. 39 Der Versicherungsfall einer Listen-BK setzt somit voraus, dass die Bundesregierung als Verordnungsgeberin die Krankheit als Berufskrankheit in der Anlage 1 der BKV bezeichnet hat und dass sämtliche Merkmale dieses Tatbestands erfüllt sind (BSG 20.03.2018, B 2 U 5/16 R, a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).
Diese Regelung ist nachfolgend ohne inhaltliche Änderung mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 22.12.2014 (BGBl. I S. 2397) in § 6 Abs. 2 Satz 1 BKV a.F. und mit der aktuellen, seit dem 01.08.2017 geltenden Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 10.07.2017 (BGBl. I S. 2229) in § 6 Abs. 3 Satz 1 BKV verschoben worden, der somit hier anzuwenden ist (vgl. nur BSG 20.03.2018, B 2 U 5/16 R, in juris, Rn. 9, 14); diese Stichtagsregelung ist mit höherrangigem Recht vereinbar (…BSG a.a.O. Rn. 22 m.w.N., auch zur Rspr. des Bundesverfassungsgerichts).
Fehl geht dabei auch die Annahme, das BSG habe in seinem Urteil vom 20.03.2018 (B 2 U 5/16 R, a.a.O., Rn. 18) durch Bezugnahme allein auf das Merkblatt vom 30.12.2009 einen entsprechenden ("röntgenologische Diagnose") Rechtssatz gebildet.
Zum einen hat das BSG in der Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein ministerielles Merkblatt die Tatbestandsvoraussetzungen einer BK gerade nicht verbindlich konkretisiert, zum anderen hatte das BSG überhaupt keine Veranlassung im konkreten Fall, die allgemeine (generelle) Tatsache des Diagnosekriteriums anhand des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands revisionsrechtlich zu überprüfen (…s. dazu BSG 23.04.2015, B 2 U 10/14 R, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.), denn im dortigen Fall hatte das Tatsachengericht für das Revisionsgericht bindend (§ 163 SGG) festgestellt, dass "diese Diagnosekriterien am Stichtag (30.9.2002) erfüllt" gewesen sind (s. BSG 20.03.2018, B 2 U 5/16 R, a.a.O., Rn. 14, 19).
nachgewiesen ist, auch dies haben die Sachverständigen und B1 überzeugend und übereinstimmend dargelegt, nicht zur Feststellung der BK 2112, denn dies ändert nichts daran, dass die (einheitliche) "Erkrankung Gonarthrose" i.S.d. BK 2112 insgesamt bereits vor dem Stichtag vorlag (s.o. und erneut BSG 20.03.2018, B 2 U 5/16 R, a.a.O., Rn. 21).
Rn. 55 Zwar hat das BSG in seinem Urteil vom 20.03.2018 (a.a.O. m.w.N.) ausgeführt, dass "jedenfalls theoretisch nicht völlig auszuschließen" sei, dass sich in "besonders gelagerten Einzelfällen" feststellen lasse, dass die Schäden an den einzelnen Knien auf voneinander unabhängige Einwirkungen, namentlich überwiegend einseitige berufliche Kniebelastungen, zurückzuführen seien, sodass sie "ausnahmsweise" als selbständige Erkrankungsfälle anzusehen wären.
Wie oben schon dargelegt, müssen die dort genannten diagnostischen Kriterien kumulativ (s. erneut BSG 20.03.2018, B 2 U 5/16 R, a.a.O., Rn. 18) erfüllt sein, was sich indes gerade keinem der vorliegenden Gutachten und auch den übrigen aktenkundigen Befundunterlagen nicht entnehmen lässt.
- BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht: …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 10 U 336/20
Ohnehin kann das Merkblatt vom 30.12.2009 denklogisch neue oder auch nur "geläuterte" Erkenntnisse in der Zukunft nicht umfassen, weswegen sich die einschlägigen medizinischen Fachkreise mit Vertretern verschiedener Fachgesellschaften und Organisationen gerade damit befasst und entsprechende Ergänzungen und Präzisierungen konsentiert haben, was die Wissenschaftliche Stellungnahme vom 24.10.2011 (…a.a.O.) und die Begutachtungsempfehlung (…a.a.O.) - denen die unfallmedizinische Literatur folgt - anschaulich zeigen (zur Maßgeblichkeit von aktuellen Begründungen namentlich des Sachverständigenbeirats und von Konsensempfehlungen - neben Merkblättern des zuständigen Ministeriums - s. nur BSG 23.04.2015, B 2 U 10/14 R, in juris, Rn. 20); unabhängig davon ist stets - auch bei rückschauender Betrachtung - der aktuelle, ggf. auch "geläuterte", wissenschaftliche Erkenntnisstand zugrunde zu legen (…BSG a.a.O.).Zum einen hat das BSG in der Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein ministerielles Merkblatt die Tatbestandsvoraussetzungen einer BK gerade nicht verbindlich konkretisiert, zum anderen hatte das BSG überhaupt keine Veranlassung im konkreten Fall, die allgemeine (generelle) Tatsache des Diagnosekriteriums anhand des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands revisionsrechtlich zu überprüfen (s. dazu BSG 23.04.2015, B 2 U 10/14 R, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.), denn im dortigen Fall hatte das Tatsachengericht für das Revisionsgericht bindend (§ 163 SGG) festgestellt, dass "diese Diagnosekriterien am Stichtag (30.9.2002) erfüllt" gewesen sind (…s. BSG 20.03.2018, B 2 U 5/16 R, a.a.O., Rn. 14, 19).
- BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 10 U 336/20
Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (BSG 20.12.2016, B 2 U 16/15 R, in juris, Rn. 23 m.w.N.). - BSG, 05.08.1993 - 2 RU 34/92
Gewährung von Verletztenrente infolge eines erlittenen Arbeitsunfalls - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 10 U 336/20
Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (s. nur BSG 05.08.1993, 2 RU 34/92, in juris, Rn. 16 m.w.N.). - BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 10 U 336/20
Rn. 36 Dagegen wendet sich der Kläger statthaft und auch im Übrigen zulässig mit der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Var. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 56 SGG; dazu statt vieler nur BSG 15.09.2011, B 2 U 22/10 R, in juris, Rn. 10 m.w.N., st. Rspr.).
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