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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,34474
OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25 (https://dejure.org/2025,34474)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.11.2025 - 10 U 81/25 (https://dejure.org/2025,34474)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. November 2025 - 10 U 81/25 (https://dejure.org/2025,34474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGG § 1968; BGB § 2087 Abs. 1
    Testament; Auslegung; Erbenstellung; Vermächtnis; Auslegung eines Testaments hinsichtlich Erbeinsetzung

  • IWW

    § 2087 Abs. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1968, 2087 Abs. 1
    Auslegung eines Testaments; Person des Erben; Erbeinsetzung; Bedeutung der Zuwendung eines wesentlichen Vermögensgegenstands

  • erbrechtsiegen.de

    Die Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis: Wer trägt Bestattungskosten?

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei der Anfechtung der Annahme einer Erbschaft bei Überschuldung des Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGG § 1968 ; BGB § 2087 Abs. 1
    Testament; Auslegung; Erbenstellung; Vermächtnis; Auslegung eines Testaments hinsichtlich Erbeinsetzung

  • rechtsportal.de

    BGG § 1968 ; BGB § 2087 Abs. 1
    Testament; Auslegung; Erbenstellung; Vermächtnis; Auslegung eines Testaments hinsichtlich Erbeinsetzung

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Ist dagegen erkennbar, dass der Erblasser sein Vermögen mehr oder weniger umfassend auf eine oder mehrere Personen übergehen lassen will (vgl. dazu: BayObLG, Beschluss vom 12. März 2002 - 1Z BR 14/01 -, juris), die dann auch noch die Nachlassabwicklung übernehmen soll bzw. sollen, so deutet dies eher auf eine Erbeinsetzung hin (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, Rn. 11, juris, hinsichtlich Bestattungskosten; BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1Z BR 107/96 -, Rn. 23, juris;… BeckOK BGB/Litzenburger, 75. Ed. 01.08.2025, BGB § 2087 Rn. 5).

    Die Zuwendung eines wesentlichen Vermögensgegenstandes entbindet keineswegs von der Prüfung, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Testierenden in dessen wirtschaftliche Stellung eintreten soll (BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 1 Z BR 44/94, BeckRS 1995, 31022810, beck-online; BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1Z BR 107/96 -, Rn. 14, juris).

    In einem solchen Fall komme entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Vermögensgegenständen (Hausgrundstücke) oder Vermögensgruppen (Geldvermögen) bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen sei, dass die Ehegatten überhaupt keinen Erben berufen wollten (BayObLG…, Beschluss vom 19. März 1998 - 1Z BR 82/97 -, Rn. 13, juris; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1Z BR 107/96 -, Rn. 14, juris).

  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Ziel der Testamentsauslegung ist die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 11. März 2025 - 3 W 24/24 -, Rn. 45, juris; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 1Z BR 094/04 -, Rn. 37, juris).

    In der Entscheidung BayObLG, FGPrax 2005, 126, wurde vom Beschwerdegericht nicht beanstandet, dass das Landgericht den Beteiligten zu 2 als Alleinerben angesehen hatte, nachdem der Erblasser ihm sein gesamtes Immobilienvermögen, insbesondere das wertvolle Hausgrundstück, und darüber hinaus das beträchtliche, nach Abzug der Geldzuwendungen verbleibende übrige Vermögen zugewendet hatte.

    Darin habe das Landgericht einen entscheidenden Anhaltspunkt dafür sehen dürfen, dass er nur ihm die Stellung als Erbe habe verschaffen wollen, während die Geldzuwendungen an den Beteiligten zu 1 und die Enkelkinder Vermächtnisse darstellten (BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 1Z BR 094/04 -, Rn. 40, juris).

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Zwar ist richtig, dass die Zuwendung des wesentlichen Vermögensgegenstandes bzw. eines Grundstücks häufig als Erbeinsetzung zugunsten des damit Bedachten gewertet wird (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 17. Juli 1991 - 2 Wx 21/91 -, Rn. 16, juris; BayObLG, Beschluss vom 19. April 2000 - 1Z BR 130/99 -, Rn. 20 m.w.N., juris;… BeckOK BGB/Litzenburger, 75. Ed. 01.08.2025, BGB § 2087 Rn. 13).

    Die von den Klägerinnen zitierte Entscheidung BayObLG, NJW-RR 2000, 1174, betrifft einen Fall, in dem die Erblasserin mit ihren detaillierten Einzelverfügungen (Hausgrundstück, Geldvermögen, Schmuck bis hin zu Kleidung und Bastelsachen) ihr gesamtes Vermögen an die im Testament Bedachten verteilen und den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge ausschließen wollte (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. April 2000 - 1Z BR 130/99 -, Rn. 19, juris).

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    In der Entscheidung BayObLG, FamRZ 1999, 1392, war maßgeblich für die angenommene Erbenstellung der Empfänger eines Hausgrundstücks, das 77 % des Wertes des gesamten Nachlasses ausmachte, nicht allein der Blick auf diesen wesentlichen Nachlassgegenstand, sondern vielmehr die Einbeziehung der wesentlichen Tatsache, dass die Erblasserin die Zuwendung ihres Hausgrundstücks an die Beteiligten zu 7 und 8 mit verschiedenen, darunter auch langfristig die Verwaltung des Hauses betreffenden konkreten Anordnungen verbunden hatte.

    Auch hier waren also Anhaltspunkte dafür ausschlaggebend, wer die wirtschaftliche Stellung des Erblassers fortsetzen sollte (BayObLG, Beschluss vom 24. Februar 1999 - 1Z BR 100/98 -, Rn. 29, juris).

  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Die zitierte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Beschluss vom 19. März 1998 - 1Z BR 82/97 -, Rn. 10, juris = FamRZ 1998, 1334, verhält sich bereits nicht zu der Frage, ob der Nachlass allein durch Vermächtnisse verteilt werden kann.

    In einem solchen Fall komme entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Vermögensgegenständen (Hausgrundstücke) oder Vermögensgruppen (Geldvermögen) bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen sei, dass die Ehegatten überhaupt keinen Erben berufen wollten (BayObLG, Beschluss vom 19. März 1998 - 1Z BR 82/97 -, Rn. 13, juris; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1Z BR 107/96 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Hamm, 15.05.1996 - 15 W 256/95

    Nachlaßspaltung bei Vorhandensein von Grundbesitz in der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Die von den Klägerinnen dort in Bezug genommenen Fundstellen bezüglich Entscheidungen des OLG Hamm betreffen Fälle der - hier nicht einschlägigen - Nachlass-Spaltung, also die Konstellation, dass in der früheren DDR belegene Grundstücke eines im Westen vor dem 03.10.1990 gestorbenen Erblassers rechtlich als selbstständiger Nachlass gelten (Nachlassspaltung) (…MüKoBGB/Rudy, 9. Aufl. 2022, BGB § 2087 Rn. 3; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 15 W 256/95 -, Rn. 22 f., juris).

    Ein solcher Nachlass kann nicht erbenlos sein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 15 W 256/95 -, Rn. 25, juris = ZEV 1996, 346; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 15 W 94/97 -, Rn. 28 ff., juris = ZEV 1997, 504), und es war nicht ersichtlich, dass und wer aus Sicht des Erblassers insoweit stattdessen eine Erbenstellung hätte einnehmen sollen.

  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten - …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Ist dagegen erkennbar, dass der Erblasser sein Vermögen mehr oder weniger umfassend auf eine oder mehrere Personen übergehen lassen will (vgl. dazu: BayObLG, Beschluss vom 12. März 2002 - 1Z BR 14/01 -, juris), die dann auch noch die Nachlassabwicklung übernehmen soll bzw. sollen, so deutet dies eher auf eine Erbeinsetzung hin (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, Rn. 11, juris, hinsichtlich Bestattungskosten; BayObLG…, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1Z BR 107/96 -, Rn. 23, juris;… BeckOK BGB/Litzenburger, 75. Ed. 01.08.2025, BGB § 2087 Rn. 5).

    Ohnehin gilt der Grundsatz, dass gemeinhin nicht unterstellt werden kann, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen wollte (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 12. März 2002 - 1Z BR 14/01 -, juris), vornehmlich bei Privattestamenten juristischer Laien - wie hier nicht -, denen die Erbregel des § 2087 Abs. 2 BGB, wonach eine Erbeinsetzung hinsichtlich einzelner Gegenstände nicht möglich ist, nicht geläufig sei (OLG Hamm…, Urteil vom 2. Februar 2010 - I-10 U 137/09 -, Rn. 16, juris).

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Führt diese zu einem eindeutigen Ergebnis, ist für die Anwendung der gesetzlichen Regel kein Raum (BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 1 Z BR 44/94, BeckRS 1995, 31022810, beck-online; OLG München…, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 31 Wx 231/17 -, Rn. 9, juris).

    Die Zuwendung eines wesentlichen Vermögensgegenstandes entbindet keineswegs von der Prüfung, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Testierenden in dessen wirtschaftliche Stellung eintreten soll (BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 1 Z BR 44/94, BeckRS 1995, 31022810, beck-online; BayObLG…, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1Z BR 107/96 -, Rn. 14, juris).

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Von Bedeutung ist auch, ob der Bedachte unmittelbare Rechte am Nachlass oder nur Ansprüche gegen andere Bedachte erwerben soll (Anschluss BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16 -, Rn. 32, juris).

    Bei der Entscheidung, ob eine Person als Erbe eingesetzt ist, kommt es wesentlich darauf an, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass regeln soll und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten zählen, zu tilgen hat und ob der Bedachte unmittelbare Rechte am Nachlass oder nur Ansprüche gegen andere Bedachte erwerben soll (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16 -, Rn. 32, juris).

  • OLG Brandenburg, 11.03.2025 - 3 W 24/24
    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25
    Bei der gemäß § 133 BGB vorzunehmenden Testamentsauslegung kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an, ohne am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. März 2025 - 3 W 24/24 -, Rn. 45 m.w.N., juris).

    Ziel der Testamentsauslegung ist die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. März 2025 - 3 W 24/24 -, Rn. 45, juris; BayObLG…, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 1Z BR 094/04 -, Rn. 37, juris).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 3 Wx 141/13

    Auslegung eines Testaments bei Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände; …

  • OLG Hamm, 02.02.2010 - 10 U 137/09

    Auslegung eines Testaments mit Verfügung über einzelne Vermögensgegenstände

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2024 - 12 U 14/24

    Keine unentgeltliche Leistung bei eigener Verbindlichkeit des zahlenden Dritten …

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - 3 Wx 181/16

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im Erbscheinsverfahren

  • OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung zu Erbeinsetzung

  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97

    Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung; …

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum …

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers - …

  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02

    Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses; …

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dejure.org Übersicht OLG Braunschweig

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2026 - 10 U 81/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,6924
OLG Schleswig, 06.02.2026 - 10 U 81/25 (https://dejure.org/2026,6924)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2026 - 10 U 81/25 (https://dejure.org/2026,6924)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2026 - 10 U 81/25 (https://dejure.org/2026,6924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 Abs 1 Alt 1 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 143 Abs 1 BGB, § 143 Abs 2 BGB, § 242 BGB
    Anfechtung eines Immobilienkaufvertrags: Arglistige Täuschung über das Vorliegen eines Beschlusses der Wohnungseigentümer zur Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages einer Immobilie gegen Verkäufer wegen arglistiger Täuschung; Arglistige Täuschung über Nichtzustandekommen einer allstimmigen Beschlussfassung der WEG im Umlaufverfahren zur Wohnungsnutzung der betroffenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistige Täuschung über Beschluss der WEG ist Anfechtungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsrecht vs. Treu und Glauben

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.2000 - V ZR 149/99

    Zeitpunkt der Beeinträchtigung bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2026 - 10 U 81/25
    Sie kann sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die Rechtsstellung des Getäuschten durch die arglistige Täuschung nicht oder nicht mehr beeinträchtigt ist (BGH, NJW 2000, S. 2894;… Armbrüster in: Münchener Kommentar zum BGB, 10. Auflage, § 123 Rn. 91 - jeweils m. w. N.).

    Der Anfechtungsberechtigte braucht im Hinblick auf § 242 BGB nicht einmal abzuwarten, ob der Täuschende die durch die Täuschung verursachte Beeinträchtigung alsbald beseitigt (BGH, NJW 2000, S. 2894).

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl. …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2026 - 10 U 81/25
    Dafür genügt es, wenn der Getäuschte Umstände darlegt, die für seinen Entschluss bedeutsam sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der allgemeinen Lebenserfahrung bei der Art des in Rede stehenden Rechtsgeschäfts die Entschließung beeinflusst (BGH, NJW 1995, S. 2361 f.;… Armbrüster in: Münchener Kommentar zum BGB, 10. Auflage, § 123 Rn. 97, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 02.12.1977 - V ZR 155/75

    Anfechtung einer Vollmachtserteilung - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2026 - 10 U 81/25
    Es kommt nur darauf an, wie der Getäuschte ohne die Täuschung tatsächlich gehandelt hätte, nicht aber darauf, wie er bei verständiger Würdigung des Falles hätte handeln müssen (BGH, WM 1978, S. 221 f.;… OLG Rostock, NJW 2023, S. 213 ff.).
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