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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 01.07.2024 | KG, 19.06.2023

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2251
OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2024,2251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2024 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2024,2251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2024,2251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Dokumentenpauschale bei Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GvKostG KV Nr. 700
    Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Kosten des Gerichtsvollziehers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dokumentenpauschale bei Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dokumentenpauschale für Gerichtsvollzieher bei Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (IVR 2024, 159)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 935
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 22.08.2023 - 25 W 192/23

    Voraussetzungen zum Ansatz einer Dokumentenpauschale nach Nr. 700 Ziff. 1. b) KV …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 22.08.2023 (Az.: 25 W 192/23, BeckRS 2023, 21370) hat es ausgeführt, es sei allein entscheidend darauf abzustellen, in welcher Form der Antrag bei der Beschwerdegegnerin eingegangen sei.

    Rn. 19 Anders als das OLG Hamm in der von dem Landgericht zitierten Entscheidung meint, fertigt der Gerichtsvollzieher in den Fällen der elektronischen Übermittlung diese Kopien nicht etwa von Amts wegen, was sich daraus ergeben soll, dass die Vorschrift des § 193 Abs. 1 Satz 3 ZPO - im Gegensatz zu Satz 2 2. Hs. - ihm kein Ermessen hinsichtlich des Ausdrucks einräumt (so: OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2023, BeckRS 2023, 21370 und wohl auch Kawell in Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Auflage, KV GvKostG Nr. 700 Rn. 10).

    Rn. 21 Damit kommt es - entgegen der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 22.08.2023, a.a.O.) auch nicht entscheidend darauf an, in welcher Form der Zustellungsantrag bei dem Gerichtsvollzieher eingeht.

  • LG Oldenburg, 30.01.2023 - 6 T 28/23
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
    Rn. 28 So weist das LG Oldenburg zutreffend darauf hin, dass es keine gesetzliche Grundlage oder keinen allgemein anerkannten Rechtssatz dergestalt gibt, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa die Kostenbestimmungen des GvKostG, nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) dem Sinn und Zweck des ERV entsprechend auszulegen und anzuwenden sind (LG Oldenburg, Beschluss vom 30.1.2023, DGVZ 2023, 84, recherchiert nach beck-online).

    Allein der Wunsch nach einem Gleichlauf zwischen dem elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten einerseits und dem elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern andererseits, vermag eine Abweichung von der bestehenden Gesetzeslage nicht zu begründen (vgl. hierzu: LG Oldenburg, Beschluss vom 30.1.2023, DGVZ 2023, 84, recherchiert nach beck-online; LG Arnsberg, Beschluss vom 22.5.2023, BeckRS 2023, 13104;… Ulrici, BeckOK, ZPO, § 753 Rn. 1.2).

  • OLG Köln, 07.05.2019 - 7 VA 3/19

    Verstöße nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
    Maßgeblich sind hierfür die §§ 192 ff. ZPO (vgl. hierzu auch: OLG Köln, NJW-RR 2019, 888, recherchiert nach beck-online;… Ulrici in BeckOK, ZPO, § 753 Rn. 1.2).
  • LG Krefeld, 13.09.2023 - 7 T 111/23
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
    Die andere Auffassung würde bei Einschaltung der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts in den Übermittlungsvorgang ansonsten auch zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass die Erstattungspflicht in Bezug auf die Dokumentenpauschale davon abhängig ist, ob das jeweilige Vollstreckungsgericht bereits an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen ist oder nicht (vgl. hierzu auch: LG Krefeld Beschl. v. 13.9.2023 - 7 T 111/23, BeckRS 2023, 25563).
  • LG Arnsberg, 22.05.2023 - 5 T 68/23
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
    Allein der Wunsch nach einem Gleichlauf zwischen dem elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten einerseits und dem elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern andererseits, vermag eine Abweichung von der bestehenden Gesetzeslage nicht zu begründen (vgl. hierzu: LG Oldenburg, Beschluss vom 30.1.2023, DGVZ 2023, 84, recherchiert nach beck-online; LG Arnsberg, Beschluss vom 22.5.2023, BeckRS 2023, 13104;… Ulrici, BeckOK, ZPO, § 753 Rn. 1.2).
  • AG Krefeld, 07.08.2023 - 111 M 659/23
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
    Dabei bezieht sich der Begriff der Erforderlichkeit darauf, ob diese zum Zwecke der ordnungsgemäßen Zustellung benötigt werden und nicht darauf, ob der Gläubiger eine Einreichungspflicht verletzt hat (vgl. auch: AG Krefeld Beschl. v. 28.7.2023 - 111 M 659/23, BeckRS 2023, 23361).
  • LG Bonn, 21.03.2025 - 43 T 47/24

    Dokumentenpauschale, Abnahme der Vermögenauskunft, Ladung zur Abnahme der …

    Unter Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.02.2024 (Az. 10 W 100/23) vertritt der Gerichtsvollzieher die Auffassung, dass eine planwidrige Gesetzeslücke nicht vorliege.

    Etwas Anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.02.2024 (Az. 10 W 100/23), was das Landgericht Krefeld in seiner Entscheidung vom 19.06.2024 (Az. 7 T 70/24, BeckRS 2024, 14866) entschieden habe.

    Rn. 9 Der Gerichtsvollzieher verweist demgegenüber auf die Entscheidung des Landgerichts Münster vom 18.02.2025 (Az. 5 T 30/25) sowie darauf, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.02.2024 (Az. 10 W 100/23) auch im Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.06.2024 (Az. 5652-Z.20) zitiert werde.

    Ein konkludenter Antrag der Gläubigerin auf Fertigung einer Abschrift des Vollstreckungsauftrags zwecks Zustellung zusammen mit der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft wäre nur anzunehmen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme ohne eine Zustellung des Vollstreckungsauftrags nicht zulässig wäre (LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24;… BeckOK KostenR/Herrfurth, 47. Ed., Stand: 01.10.2024, GvKostG KV 700 Rn. 28.2; Herrfurth, DGVZ 2024, 217; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024 - 10 W 100/23, juris; LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227).

    Denn ohne die Fertigung der Kopien wäre eine Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Personen, bei denen eine elektronische Zustellung ausscheidet, nicht möglich (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024 - 10 W 100/23, juris; LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227;… BeckOK KostenR/Herrfurth, a.a.O, GvKostG KV 700 Rn. 28.2; Herrfurth, DGVZ 2024, 217).

  • AG Ahaus, 19.12.2024 - 6 M 1692/24
    Rn. 47 Mit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.03.2024 - 1-10 W 94/23 und vom 06.02.2024 - 1-10 W 100/23 wurde nunmehr einschlägig und abschließend obergerichtlich entschieden, dass eine Dokumentenpauschale anzusetzen ist..

    Rn. 52 Außerdem verweise ich auf die in der DGVZ 2024, 89 veröffentlichte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024 mit der entsprechenden Anmerkung des Schriftleiters der DGVZ (Anlage VI), wonach für die Fertigung von Ausdrucken für die Zustellung die Dokumentenpauschale angesetzt werden kann..

    In dem Zustellungsbegehren ist konkludent ein Antrag auf Fertigung von Kopien zu sehen, sodass der Auslagentatbestand KV 700 erfüllt ist (vgl. DGVZ 2024, 89, beck-online, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024, 10 W 100/23).

    Der Antrag muss insoweit nicht ausdrücklich erfolgen, ist insoweit aber eindeutig mit dem geäußerten Zustellungsbegehren verbunden, denn ohne die Fertigung der Kopien wäre eine Zustellung bei Personen, bei denen eine elektronische Zustellung ausscheidet, nicht möglich (vgl. hierzu auch: Toussaint/Uhl, 53. Aufl. 2023, GvKostG, KV 700 Rn. 6-10, Herrfurth in BeckOK, Kostenrecht, KV 700 GvKostG, Rn. 29, 30 - DGVZ 2024, 89, beck-online, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024, 10 W 100/23).

    Zu dem sonstigen Aufwand gehört allgemeines Schreibwerk und zählen insbesondere die in der BT-Drucksache Nr. 14/3432 (Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts) auf Seite 33 aufgeführten Abschriften (etwa die Abschrift der Zustellungsurkunde in den Fällen des § 829 Abs. 2 Satz 2 ZPO oder die Abschrift der Benachrichtigung des Drittschuldners und des Schuldners nach § 845 Abs. 1 Satz 2 ZPO, vgl. DGVZ 2024, 89, beck-online unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024, 10 W 100/23).

  • AG Siegburg, 02.06.2024 - 37 M 615/24
    Insofern verweist der Obergerichtsvollzieher auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024 - 10 W 100/23-.

    Rn. 21 Auch wenn ein Antrag nicht ausdrücklich durch den Gläubiger gestellt wurde, so ist mit der Beauftragung zur Abnahme der Vermögensauskunft zumindest ein konkludenter Antrag auf Herstellung einer Abschrift des Auftrags und der Forderungsaufstellung erfolgt, weil ohne das Beifügen entsprechender Unterlagen eine Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht ordnungsgemäß erfolgen konnte (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024 - 10 W 100/23 m.w.N.).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Ladung nebst Vollstreckungsantrags in Papierform an den Schuldner zugestellt werden musste und insoweit eine Abschrift des Vollstreckungsantrags erforderlich war (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024 - 10 W 100/23 m.w.N.).

    Zutreffend führt der Obergerichtsvollzieher aus, dass sich in der Gesetzesbegründung zu § 193 ZPO im Verhältnis Gläubiger und Gerichtsvollzieher anders als in der Gesetzesbegründung zu § 133 ZPO im Verhältnis Gläubiger und Gericht keinerlei Hinweis darauf findet, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Auslagen des Gerichtsvollziehers nach KV 700 GvKostG entfällt ( siehe hierzu auch OLG Düsseldorf zur Problematik der Zustellung eines Pfübs, Beschluss vom 06.02.2023, Az: 10 W 100/23 mwN, dem sich die Abteilungsrichterin vollumfänglich anschließt; aA: OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2023, Az.: 25 W 192/23)).

    § 133 ZPO regelt ausschließlich die Zustellung von Amts wegen und ist auf Verfahren mit mündlicher Verhandlung zugeschnitten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024 - 10 W 100/23-).

  • LG Krefeld, 19.06.2024 - 7 T 70/24
    Die ergangenen Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024 (I-10 W 100/23) und 05.03.2024 (I-10 W 94/23) hinsichtlich der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen seien nicht auf die übrigen Zwangsvollstreckungsaufträge übertragbar.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe in seiner Entscheidung vom 06.02.2024 (I-10 W 100/23) festgestellt, dass der Zustellungsauftrag die Fertigung erforderlicher Schriftstücke umfasse.

    Rn. 25 Etwas anderes folgt nicht aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024, Az. I-10 W 100/23, in dem hinsichtlich eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgeführt wird:.

    Zwar ist der Auffassung, wonach mangels einer Pflicht zur Einreichung von Auftragsdoppeln bei elektronischer Antragstellung keine Dokumentenpauschale für deren Fertigung durch den Gerichtsvollzieher entsteht (…vgl. Seibel u.a., Zwangsvollstreckungsrecht aktuell, § 3 Das EuKoPfVODG - Auswirkungen auf Vollstreckungspraxis und Kostenberechnung des Gerichtsvollziehers Rn. 45, beck-online;… Kindl/Meller-Hannich, Zwangsvollstreckung, Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) Anlage (zu § 9) Kostenverzeichnis Abschnitt 7 KV GvKostG Nr. 700 Rn. 10, beck-online), nicht uneingeschränkt beizutreten (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024, Az. I-10 W 100/23, II. 1.2. hinsichtlich eines Antrags auf Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses).

  • LG Bonn, 04.09.2025 - 43 T 48/24

    Dokumentenpauschale, Abnahme der Vermögensauskunft, Ladung zur Abnahme der …

    Unter Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.02.2024 (Az. 10 W 100/23) vertritt der Gerichtsvollzieher die Auffassung, dass eine planwidrige Gesetzeslücke nicht vorliege.

    Ein konkludenter Antrag der Gläubigerin auf Fertigung einer Abschrift des Vollstreckungsauftrags zwecks Zustellung zusammen mit der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft wäre nur anzunehmen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme ohne eine Zustellung des Vollstreckungsauftrags nicht zulässig wäre (LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Bonn, Beschl. v. 21.03.2025 - 43 T 47/24, DGVZ 2025, 116, 117;… BeckOK KostenR/Herrfurth, 49. Ed., Stand: 01.06.2025, GvKostG KV 700 Rn. 28.2; Herrfurth, DGVZ 2024, 217; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024 - 10 W 100/23, juris; LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227).

    Denn ohne die Fertigung der Kopien wäre eine Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Personen, bei denen eine elektronische Zustellung ausscheidet, nicht möglich (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024 - 10 W 100/23, juris; LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227;… BeckOK KostenR/Herrfurth, a.a.O, GvKostG KV 700 Rn. 28.2; Herrfurth, DGVZ 2024, 217).

  • LG Arnsberg, 12.11.2025 - 5 T 147/24
    Sie verweist unter anderem auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024 - I-10 W 100/23 -, auf die sie Bezug nimmt.

    So habe das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 06.02.2024, Az. I-10 W 100/23, für den dortigen Fall, dass eine Zustellung auf dem postalischen Wege erfolgt, entschieden, dass die Fertigung der Kopien gem. Nr. 700 Nr. 1a) KV GvKostG in den Fällen des Zustellungsauftrages bzgl. eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gerade auf Antrag des Gläubigers, der den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beauftragt habe, erfolge.

  • LG Münster, 25.02.2025 - 5 T 14/25
    Er stützte sich dabei auf die Begründung des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024, Az. 10 W 100/23.

    § 130d ZPO gilt in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht (so auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024, - 10 W 100/23 -, DGVZ 2024, 89).

  • LG Itzehoe, 25.06.2025 - 4 T 105/25
    Rn. 14 Nach Auffassung der Kammer hat die Obergerichtsvollzieherin die Kopien gem. KV Nr. 700 Nr. 1 a) GvKostG im Auftrag der Gläubigerin gefertigt (…ebenfalls zu Vermögensauskunft: LG Münster Beschl. v. 18.2.2025 - 5 T 30/25, BeckRS 2025, 2442 Rn. 18 ff.; vgl. auch OLG Düsseldorf Beschl. v. 6.2.2024 - I-10 W 100/23, BeckRS 2024, 1874 Rn. 8;… a.A. OLG Hamm Beschl. v. 4.4.2025 - I-25 W 69/25, BeckRS 2025, 6488 Rn. 13 f.).

    Dabei bezieht sich der Begriff der Erforderlichkeit darauf, ob diese zum Zwecke der ordnungsgemäßen Zustellung benötigt werden (…OLG Hamm Beschl. v. 4.4.2025 - I-25 W 69/25, BeckRS 2025, 6488 Rn. 16; OLG Düsseldorf Beschl. v. 6.2.2024 - I-10 W 100/23, BeckRS 2024, 1874 Rn. 18).

  • OLG Hamm, 13.05.2025 - 25 W 61/25

    Beifügung der elektronischen Eingangsbestätigung zu der elektronischen …

    Auch insoweit lässt sich dem Wortlaut mithin kein weitergehender Anhalt dafür entnehmen, dass es auf das Vorliegen eines Pflichtversäumnisses des Auftraggebers ankommen könnte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024 - I-10 W 100/23 -, juris Rn. 20 mwN.; Herrfurth, DGVZ 2024, 217, Anm. zu LG Krefeld, Beschluss vom 19.06.2024 - 7 T 70/24 -, DGVZ 2024, 214 ff.).
  • LG Münster, 17.02.2025 - 5 T 14/25
    Er stützte sich dabei auf die Begründung des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024, Az. 10 W 100/23.

    § 130d ZPO gilt in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht (so auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024, - 10 W 100/23 -, DGVZ 2024, 89).

  • LG Aachen, 04.11.2024 - 5 T 52/24
  • LG Bonn, 10.09.2024 - 43 T 45/24

    Dokumentenpauschale Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • AG Coesfeld, 25.02.2025 - 7 M 41/25
  • OLG Schleswig, 18.11.2025 - 9 W 53/25

    Ansatz der Dokumentenpauschale und von Auslagen durch einen …

  • OLG Hamm, 04.04.2025 - 25 W 69/25

    Dokumentenpauschale

  • LG Münster, 18.02.2025 - 5 T 30/25

    Vermögensauskunft

  • AG Arnsberg, 23.07.2024 - 43 M 1189/24
  • AG Aachen, 20.06.2024 - 901 M 862/24
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.07.2024 - 10 W 100/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22372
OLG Hamm, 01.07.2024 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2024,22372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2024 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2024,22372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2024 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2024,22372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 1329
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14

    Erbscheinverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts beim …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2024 - 10 W 100/23
    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (im Anschluss an: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).

    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Wx 27/12

    Erbscheinsverfahren; Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2024 - 10 W 100/23
    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (im Anschluss an: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).

    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).

  • OLG München, 02.11.2016 - 3 U 1522/16

    Erfolgloser Grundbuchberichtigungsantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2024 - 10 W 100/23
    Selbst chronischer Alkoholmissbrauch rechtfertigt die Annahme von Geschäftsunfähigkeit nur dann, wenn durch den suchtbedingten Abbau der Persönlichkeit psychopathologische Störungen entstanden sind, die die freie Willensbildung ausschließen (OLG München, Urteil vom 02.11.2016, 3 U 1522/16, Rn. 24).
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Rechtsprechung
   KG, 19.06.2023 - 10 W 100/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14127
KG, 19.06.2023 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2023,14127)
KG, Entscheidung vom 19.06.2023 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2023,14127)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2023 - 10 W 100/23 (https://dejure.org/2023,14127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Ablehnung eines Richters: Zulässigkeit eines bedingten Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de

    Verfahren nach Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit Zulässigkeit eines unter einer Bedingung gestellten Ablehnungsgesuchs

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    Verfahren nach Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit Zulässigkeit eines unter einer Bedingung gestellten Ablehnungsgesuchs

  • ibr-online

    Ablehnungsantrag ist bedingungsfeindlich!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahren nach Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit eines unter einer Bedingung gestellten Ablehnungsgesuchs

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 13 U 195/12

    Richterablehnung: Offensichtlich unzulässiges und missbräuchliches …

    Auszug aus KG, 19.06.2023 - 10 W 100/23
    Im Hinblick auf § 47 ZPO muss Klarheit bestehen, ob der abgelehnte Richter bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch weiter tätig sein kann (BFH, Beschluss vom 18. Oktober 1994 - VIII B 120/93, BeckRS 1994, 12477 unter II. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. April 2013 - 13 U 195/12, NJW-RR 2013, 960; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - L 34 SF 392/11 , BeckRS 2011, 76535;… BeckOK ZPO/Vossler, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 44 Rn. 2).
  • BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93

    Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung …

    Auszug aus KG, 19.06.2023 - 10 W 100/23
    Im Hinblick auf § 47 ZPO muss Klarheit bestehen, ob der abgelehnte Richter bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch weiter tätig sein kann (BFH, Beschluss vom 18. Oktober 1994 - VIII B 120/93, BeckRS 1994, 12477 unter II. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. April 2013 - 13 U 195/12, NJW-RR 2013, 960; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - L 34 SF 392/11 , BeckRS 2011, 76535;… BeckOK ZPO/Vossler, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 44 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das …

    Auszug aus KG, 19.06.2023 - 10 W 100/23
    Das Beschwerderecht folgt aber aus § 567 Absatz 1 Nummer 2 ZPO, da ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist, oder einer entsprechenden Anwendung von § 46 Absatz 2 ZPO (siehe nur OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 10 WF 25/09, BeckRS 2009, 9477).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2011 - L 34 SF 392/11

    Ablehnungsantrag - innerprozessuale Bedingung

    Auszug aus KG, 19.06.2023 - 10 W 100/23
    Im Hinblick auf § 47 ZPO muss Klarheit bestehen, ob der abgelehnte Richter bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch weiter tätig sein kann (BFH, Beschluss vom 18. Oktober 1994 - VIII B 120/93, BeckRS 1994, 12477 unter II. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. April 2013 - 13 U 195/12, NJW-RR 2013, 960; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - L 34 SF 392/11 , BeckRS 2011, 76535;… BeckOK ZPO/Vossler, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 44 Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2026 - L 9 AS 1888/21
    Dies gilt insbesondere, wenn das Ablehnungsgesuch unter die Bedingung gestellt wird, dass ein gleichzeitig gestellter Verlegungsantrag abgelehnt wird (KG, Beschluss vom 19.06.2023 - 10 W 100/23 -, Rn. 3, juris).
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