Rechtsprechung
| OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 36 Abs 2 FamFG, § 69 Abs 1 S 2 FamFG, § 82 FamFG, § 83 Abs 1 FamFG, § 83 Abs 2 Alt 1 FamFG
Voraussetzungen einer Verfahrensbeendigung im Umgangsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1; FamFG § 83 Abs. 1
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Umgangsverfahren kann nicht durch protokollierte Vereinbarung der Eltern beendet werden
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Umgangsverfahren können nicht durch eine protokollierte Vereinbarung der Kindeseltern beendet werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Kostenentscheidung vor Beendigung des Umgangsverfahrens - Beendigung durch Billigung eines Vergleichs, Umgangsregelung, Umgangsausschluss oder Feststellung zur fehlenden Bedürftigkeit einer Regelung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren
Verfahrensgang
- AG Ludwigslust, 14.02.2024 - 28 F 202/23
- OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Papierfundstellen
- MDR 2024, 714
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- OLG Köln, 12.10.2021 - 10 UF 86/21
Beschwerde gegen eine unzulässige Teilentscheidung über die Kosten eines …
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Umgangsverfahren können mit Blick auf deren Charakter als Amtsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats (im Anschluss u.a. an OLG Köln, Beschluss vom 12. Oktober 2021, II-10 UF 86/21, Rn. 8, juris, m.w.N.) nur durch eine gerichtliche Umgangsregelung (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB), die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs (§ 156 Abs. 2 Satz 1 FamFG), einen gerichtlichen Umgangsausschluss (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB) oder - nach entsprechender Prüfung - durch eine gerichtlich begründete Feststellung, dass es keiner gerichtlichen Umgangsregelung (mehr) bedarf, etwa weil die Beteiligten sich außergerichtlich geeinigt haben, beendet werden.Rn. 16 aa) Bereits im Ansatz kann hier für eine auf § 83 Abs. 2, 1. Alt. FamFG gestützte Entscheidung über die Kosten kein Raum sein (Gleiches würde auch für den hier nicht zur Debatte stehenden Fall von § 83 Abs. 2, 2. Alt. FamFG - Antragsrücknahme - gelten.), weil Umgangsverfahren mit Blick auf deren Charakter als Amtsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats (im Anschluss u.a. an OLG Köln, Beschluss vom 12.10.2021, II-10 UF 86/21, Rn. 8, juris, m.w.N.) nur durch eine gerichtliche Umgangsregelung (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB), die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs (§ 156 Abs. 2 Satz 1 FamFG), einen gerichtlichen Umgangsausschluss (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB) oder - nach entsprechender Prüfung - durch eine gerichtlich begründete Feststellung, dass es keiner gerichtlichen Umgangsregelung (mehr) bedarf, etwa weil die Beteiligten sich außergerichtlich geeinigt haben, beendet werden können.
- OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 15 WF 29/19
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im …
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Rn. 19 Weiter erscheint dem Senat die Klarstellung angezeigt, dass dem Amtsgericht bei der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung gemäß § 83 FamFG in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Abhilfemöglichkeit zukommt (§ 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG), da es sich um eine Endentscheidung in einer Familiensache handelt (…vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11.12.2014, 4 WF 204/14, Rn. 20, beck-online; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2019, 15 WF 29/19, Rn. 6, juris) (…). - OLG Frankfurt, 11.12.2014 - 4 WF 204/14
Überprüfung des Ermessensgebrauchs des Amtsgerichts bei Kostenentscheidung in …
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Rn. 19 Weiter erscheint dem Senat die Klarstellung angezeigt, dass dem Amtsgericht bei der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung gemäß § 83 FamFG in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Abhilfemöglichkeit zukommt (§ 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG), da es sich um eine Endentscheidung in einer Familiensache handelt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11.12.2014, 4 WF 204/14, Rn. 20, beck-online; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 11.03.2019, 15 WF 29/19, Rn. 6, juris) (…).
- BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18
Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im …
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Es kann und muss ggf. zum Wohl des Kindes davon abweichen und eine eigene Entscheidung am Maßstab des Kindeswohls treffen (BGH, Beschluss vom 10.07.2019, XII ZB 507/18, Rn. 12, juris). - BGH, 22.03.2017 - XII ZB 391/16
Kindschaftssache: Befristete Erinnerung gegen die Bestellung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Da der Verfahrensbeistand Verfahrensbeteiligter ist, muss er einem abzuschließenden gerichtlich gebilligten Vergleich zustimmen (BGH, Beschluss vom 22.03.2017, XII ZB 391/16, Rn. 15, juris). - OLG Frankfurt, 03.12.2012 - 1 WF 327/12
Einschränkung der Dispositionsmaxime im Amtsverfahren
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Rn. 17 bb) Selbst wenn man - abweichend von der vorbezeichneten Senatsauffassung - im Ausgangspunkt in Fällen, in denen eine Verfahrensbeendigung an fehlender gerichtlicher Billigung des Vergleichs scheitert und das Gericht auch nicht im vorbezeichneten Sinne beschlussförmig festgestellt hat, dass kein Regelungsbedarf (mehr) bestehe, eine Kostenentscheidung auf der Grundlage von § 83 Abs. 2, 1. Alt. FamFG für möglich und hierfür eine formlose gerichtliche Feststellung einer sonstigen Erledigung des Verfahrens konkludent im Kostenbeschluss selbst für ausreichend halten wollte (so etwa OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 03.12.2012, 1 WF 327/12, Rn. 14, juris), hätte vorliegend keine Kostenentscheidung ergehen dürfen, weil (auch) ein solcher Fall hier nicht vorlag. - OLG Hamm, 11.04.2011 - 4 WF 185/10
Anforderungen an die Form der Protokollierung eines Vergleichs im Verfahren nach …
- OLG Frankfurt, 13.12.2021 - 6 WF 155/21
Amtswegig eingeleitete Umgangssachen nach § 1684 BGB
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Das Umgangsverfahren kann durch gerichtlichen Beschluss gemäß § 38 FamFG, der den Umgang konkret regelt, ausschließt oder feststellt, dass es einer Regelung nicht bedarf, oder durch gerichtlich gebilligten Vergleich beendet werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2021, 6 WF 155/21, Rn. 5 f., juris). - OLG Frankfurt, 10.02.2021 - 8 UF 175/20
Kostenentscheidung bei Großelternumgang
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Insbesondere scheidet Nr. 2 (Antrag des Beteiligten für diesen erkennbar von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg) aus, da die Vorschrift auf reine Amtsverfahren, wie das vorliegende, keine Anwendung findet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10.02.2021, 8 UF 175/20, Rn. 7, beck-online). - OLG Bremen, 04.03.2013 - 5 UF 11/12
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern …
Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24
Rn. 18 Zur Förderung des Verfahrens weist der Senat ohne Bindung für das Amtsgericht darauf hin, dass gegen eine Kostenentscheidung, nach der die Kindeseltern die Gerichtskosten je zur Hälfte tragen und außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden, nichts einzuwenden sein dürfte, da dies in Umgangsverfahren grundsätzlich der Billigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG entspricht (…vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 08.12.2020, 9 WF 252/20, Rn. 7, beck-online; OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2013, 5 UF 11/12, beck-online). - OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 9 WF 252/20
- OLG Frankfurt, 13.05.2026 - 6 UF 89/26
Keine isolierte Kostenentscheidung im Umgangsverfahren vor Beendigung
Der Antrag beim Familiengericht ist als bloße Anregung i. S. d. § 24 Abs. 1 FamFG zu verstehen (OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 205), so dass das Verfahren weder durch Rücknahme des "Antrags" oder andere Dispositionsakte der Beteiligten beendet werden kann (§ 22 Abs. 4 FamFG; vgl. OLG Rostock, MDR 2024, 714; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 03.12.2012 - 1 WF 327/12 -, Rn. 14 , juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 21.03.2014 - 9 WF 27/14 -, Rn. 3, juris;… Staudinger/Dürbeck (2023), Rn. 175 zu § 1684 BGB). - OLG Koblenz, 10.12.2024 - 9 WF 550/24
Beschwerde des Vaters wegen der umgangsrechtlichen Regelungen mit seinem Kind
Rn. 8 In einem Umgangsverfahren wie dem vorliegenden, welches nicht nur ein Familienverfahren, §§ 111 Nr. 2, 151 Nr. 2 FamFG, sondern auch ein Amtsverfahren darstellt, ist eine Beendigung nicht durch Antragsrücknahme oder übereinstimmende Erledigung möglich (§ 22 Abs. 4 FamFG), sondern nur entweder durch eine Umgangsregelung nach § 1684 Abs. 3 BGB, die Billigung eines Umgangsvergleichs nach § 156 Abs. 2 FamFG, einen Umgangsausschluss gem. § 1684 Abs. 4 BGB oder - nach entsprechender Prüfung - durch eine gerichtliche begründete Feststellung, dass es keiner familiengerichtlichen Umgangsregelung (mehr) bedarf (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - II-10 UF 86/21 -, Rn. 6, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 25. März 2024 - 10 WF 29/24 -, Rn. 10, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 6 WF 155/21-, Rn. 10, juris;… Thormeyer in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 1684 BGB [Stand: 15.11.2022], Rn. 212;… MüKoFamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018, FamFG § 22 Rn. 11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".