Rechtsprechung
| BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23 e |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
ZPO § 12, § ... 13, § 17, § 29, § 35, § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 260, § 261 Abs. 3 Nr. 2, § 281 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2, S. 4, § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1, § 696 Abs. 1 S. 1; EGZPO § 9; GasGVV § 22; StromGVV § 22; NDAV § 28; NAV § 28; AVBWasserV § 1, § 34
Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl - IWW
Prozessrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung einer Verweisung; Umfang der Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des zuständigen Gerichts nach Überleitung des Mahnverfahrens in das streitige Verfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehlerhafte Gerichtsstandswahl ist nicht bindend!
Papierfundstellen
- MDR 2023, 1408
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (35)
- BayObLG, 26.07.2022 - 102 AR 65/22
Bindender Verweisungsbeschluss
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25; Beschl. v. 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 13).Das nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Mahnantragstellers zuständige Mahngericht (hier: Amtsgericht Mayen) bleibt als Anknüpfungspunkt für die Feststellung des nach § 36 Abs. 2 ZPO zuständigen Gerichts außer Betracht (BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 15;… Beschluss vom 17. September 1998, 1Z AR 67/98, juris Rn. 3;… Beschluss vom 21. August 1998, 1Z AR 58/98, BayObLGZ 1998, 119 [juris Rn. 6]).
Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 17).
Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Als willkürlich zu werten ist insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18;… Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 24).
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 u. 15; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
- BayObLG, 09.01.2023 - 102 AR 150/22
Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnverfahren
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Ausgeübt wird die Wahl durch Bezeichnung des gewählten Gerichts in der Klageschrift und Einreichung bei diesem (…Toussaint in BeckOK ZPO, § 35 Rn. 5;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 35 Rn. 2) bzw. im Fall eines Mahnverfahrens durch die in den Mahnantrag aufzunehmende Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (BayObLG, Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).Mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids - hier am 12. Oktober 2021 - wurde diese Wahl verbindlich und unwiderruflich (BGH…, Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG, Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).
Ein tatsächlich bestehendes Wahlrecht ist zu diesem Zeitpunkt - vorbehaltlich eines, hier nicht vorliegenden, abweichenden Antrags der Parteien - bereits ausgeübt und erloschen und kann nicht mehr durch Abgabe- oder Verweisungsantrag ausgeübt werden (BayObLG, Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).
Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt zwar auch dann in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist (BayObLG, Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.) oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG, Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.).
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 u. 15; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
- BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25;… Beschl. v. 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 13).Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt allerdings nicht schlechthin, wenn der Beschluss nicht mit einer Begründung versehen ist (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 19, 28).
- OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 15 AR 6/06
Angabe eines sachlich unzuständigen Gerichts im Mahnantrag
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Rn. 42 (1) Das Wahlrecht war bezüglich dieser erst nachträglich gerichtlich geltend gemachten Ansprüche allerdings nicht bereits durch die Zustellung des Mahnbescheids verbraucht (vgl. dazu z. B. BayObLG…, Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 154/20, BeckRS 2021, 1758 Rn. 34; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2006, 15 AR 6/06, juris Rn. 15).Wählt der Kläger ein von vornherein sachlich unzuständiges Gericht, ist auch die Wahl der örtlichen Zuständigkeit nicht bindend (vgl. zu so einem Fall: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2006, 15 AR 6/06, juris Rn. 16;… zustimmend: Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 35 Rn. 24).
- AG Bad Segeberg, 22.02.2013 - 17 C 15/13
Zahlungsklage aus Stromgrundversorgungsvertrag: Örtliche Zuständigkeit; …
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Rn. 33 Aus § 22 StromGVV ergibt sich eine derartige Ausschließlichkeit nicht (vgl. zum Wortlaut und zur Gesetzessystematik von § 22 StromGVV überzeugend auch AG Bad Segeberg, Beschluss vom 22. Februar 2013, 17 C 15/13, juris Rn. 16).Aber auch aus dem Sinn und Zweck der Norm ist ein solcher Ausschließlichkeitsvorbehalt nicht abzuleiten (vgl. dazu ebenfalls AG Bad Segeberg, Beschluss vom 22. Februar 2013, 17 C 15/13, juris Rn. 17).
- OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2430/99
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Rn. 30 Angesichts dessen kann dahinstehen, ob und inwieweit sich auch aus § 29 ZPO ein Gerichtsstand beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) ergab (…vgl. zum Erfüllungsort bezüglich der sich aus einem Energie- oder Wasserlieferungsvertrag ergebenden Verpflichtungen beider Vertragspartner am Ort der Abnahme z. B. BGH, Urt. v. 17. September 2003, VIII ZR 321/02, NJW 2003, 3418;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 29 Rn. 89; zum Wasserversorgungsvertrag z. B. auch OLG Dresden, Urt. v. 11. November 1999, 4 U 2430/99, juris Rn. 4).Ebenso wenig für § 34 AVBWasserV (vgl. zur Annahme eines Wahlrechts insoweit auch OLG Dresden, Urt. v. 11. November 1999, 4 U 2430/99, juris Rn. 4).
- BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21
Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Gleichfalls als objektiv willkürlich ist es anzusehen, wenn der Verweisungsbeschluss auf einer evident einseitigen oder sonst offensichtlich falschen Erfassung des Sachverhalts beruht (BGH…, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 7]; BayObLG, Beschluss vom 24. Juni 2021, 101 AR 64/21, juris Rn. 42;… Beschluss vom 28. Oktober 2020, 101 AR 114/20, juris Rn. 22; KG…, Beschluss vom 20. Mai 1998, 28 AR 34/98, MDR 1999, 56 [juris Rn. 18]).Bei objektiver Klagehäufung, § 260 ZPO, ist die örtliche Zuständigkeit vielmehr für jeden der Streitgegenstände zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 24. Juni 2021, 101 AR 64/21, juris Rn. 44).
- BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02
Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Rn. 30 Angesichts dessen kann dahinstehen, ob und inwieweit sich auch aus § 29 ZPO ein Gerichtsstand beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) ergab (vgl. zum Erfüllungsort bezüglich der sich aus einem Energie- oder Wasserlieferungsvertrag ergebenden Verpflichtungen beider Vertragspartner am Ort der Abnahme z. B. BGH, Urt. v. 17. September 2003, VIII ZR 321/02, NJW 2003, 3418;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 29 Rn. 89;… zum Wasserversorgungsvertrag z. B. auch OLG Dresden, Urt. v. 11. November 1999, 4 U 2430/99, juris Rn. 4). - BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids - hier am 12. Oktober 2021 - wurde diese Wahl verbindlich und unwiderruflich (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG…, Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23). - OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
Keine Bindung der Verweisung an Wohnsitzgericht bei fehlendem Hinweis des …
- OLG Celle, 11.02.2005 - 4 AR 19/05
Bestimmung des zuständigen Gerichts; Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen …
- BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
Umfang der Bindungswirkung des § 35 ZPO bei nachträglicher objektiver …
- OLG Zweibrücken, 17.01.2012 - 2 AR 27/11
Gerichtszuständigkeit: Wahl des örtlich und sachlich zuständigen Gerichts durch …
- RG, 10.10.1929 - VIII 244/29
Können Militärpersonen neben dem gesetzlichen Wohnsitz nach § 9 BGB. und § 14 …
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
- BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch …
- OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06
Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers …
- OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20
Gerichtsstandsbestimmung: Keine Bindungswirkung für Verweisungsbeschluss im …
- OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der unbefugten Verwendung eines …
- BGH, 24.07.1996 - X ARZ 683/96
Auslegung einer Gerichtsstandvereinbarung
- OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08
Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines …
- OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 1 W 98/05
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung; …
- OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12
Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht
- BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 82/22
Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichts; Gerichtsstand des Erfüllungsortes …
- BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20
Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit
- BayObLG, 28.10.2020 - 101 AR 114/20
Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit - offenkundig aktenwidrige …
- OLG Frankfurt, 28.11.2018 - 11 SV 109/18
Willkür des Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung der eigenen …
- BayObLG, 18.01.2002 - 1Z AR 3/02
Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Übergang ins Streitverfahren bei …
- BayObLG, 12.05.1998 - 1Z BR 5/98
Voraussetzungen der Erteilung von Auskünften über einen Verstorbenen
- BayObLG, 21.08.1998 - 1Z AR 58/98
Zuständigkeit in einem Zuständigkeitsstreits nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in einem …
- KG, 20.05.1998 - 28 AR 34/98
- BayObLG, 17.09.1998 - 1Z AR 67/98
- BayObLG, 01.04.2004 - 1Z AR 33/04
- BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 68/98
- BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Wahl des örtlich …
Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 11;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, NJW-RR 2022, 1605 Rn. 20).Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG, Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 17).
Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschl. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Rn. 19 Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 und 15; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Rn. 20 Ein Verweisungsbeschluss kann unter anderem als willkürlich anzusehen sein, wenn weder aus seiner Begründung noch sonst aus dem Akteninhalt nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Verweisung erfolgt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17 m. w. N.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. November 2018, 11 SV 109/18, juris Rn. 18 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 8. Januar 2009, 8 AR 32/08, NJW-RR 2009, 482 [juris Rn. 10];… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 281 Rn. 10 und 17).
Die behauptete und für einen Verweisungsbeschluss nach § 281 Abs. 1 ZPO notwendige (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 28) eigene örtliche Unzuständigkeit wird jedoch mit keinem Wort begründet.
Auf § 35 ZPO geht das Amtsgericht weder ausdrücklich noch konkludent ein, obwohl die Beklagte schon im Schriftsatz vom 9. Dezember 2019 ausführlich und unter Zitat von Literaturstellen zur Ausübung des Wahlrechts durch den Kläger und zu der sich daraus ergebenden Bindungswirkung mit Zustellung des Mahnbescheids an die Beklagte ausgeführt hat (vgl. zur grundsätzlichen Notwendigkeit von Ausführungen zu § 35 ZPO BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 28;… Beschluss vom 18. Januar 2002, 1Z AR 3/02, juris Rn. 10; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Februar 2012, I-32 SA 3/12, juris Rn. 17).
Ausgeübt wird die Wahl durch Bezeichnung des gewählten Gerichts in der Klageschrift und Einreichung bei diesem (…Toussaint in BeckOK ZPO, 49. Ed. Stand 1. Juli 2023, § 35 Rn. 5;… Schultzky in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 35 Rn. 2) bzw. im Fall eines Mahnverfahrens durch die in den Mahnantrag aufzunehmende Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 44;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).
Mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids an die Beklagte am 10. August 2019 wurde diese Wahl verbindlich und unwiderruflich (BGH…, Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 45;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).
Ein tatsächlich bestehendes Wahlrecht ist zu diesem Zeitpunkt - vorbehaltlich eines, hier nicht vorliegenden, abweichenden Antrags der Parteien - bereits ausgeübt und erloschen und kann nicht mehr durch Abgabe- oder Verweisungsantrag ausgeübt werden (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 45;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).
Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt zwar auch dann in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.).
Ändert sich später die sachliche Zuständigkeit durch eine Erweiterung der Klage, wird die einmal begründete örtliche Zuständigkeit hierdurch nicht berührt (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 47; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 17. Januar 2012, 2 AR 27/11, juris Rn. 5 f.;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 35 Rn. 26).
Rn. 33 (1) Im Fall einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO ist die örtliche Zuständigkeit für jeden der Streitgegenstände gesondert zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 21;… Beschluss vom 24. Juni 2021, 101 AR 64/21, juris Rn. 44;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 29 Rn. 22).
Auch das Wahlrecht bezüglich erst nachträglich gerichtlich geltend gemachter, vom Mahnbescheidsantrag nicht umfasster Streitgegenstände wird nicht bereits durch die Zustellung des Mahnbescheids verbraucht (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 50;… Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 154/20, juris Rn. 35; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. April 2006, 15 AR 6/06, juris Rn. 15).
- BayObLG, 24.11.2025 - 102 AR 124/25
Verweisungsbeschluß, Gerichtsstandsvereinbarung, Bayerisches Oberstes …
Die (wie hier) jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 11).Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 23; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 17).
Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 23; Beschl. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17).
Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 24; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.;… BayObLG, Beschl. v. 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 25; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
- BayObLG, 25.10.2024 - 102 AR 120/24
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verweisungsbeschluß, Gerichtsstandklauseln, …
Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG…, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 38; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 17).Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufgedrängt hat, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 und 15; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17 m. w. N.).
- BayObLG, 31.07.2026 - 102 AR 101/26
Sachliche Zuständigkeit, Mahnverfahren, Streitwertgrenze, Übergangsrecht, …
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein Antragsteller, der mit der Angabe eines (zuständigen) Prozessgerichts im Mahnbescheidsantrag eine - grundsätzlich bindende - Wahl gemäß § 35 ZPO trifft, erneut unter mehreren in Betracht kommenden Gerichtsständen frei wählen könnte, da sich seine Wahl als "fehlerbehaftet" darstellen würde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 51, wonach die Wahl eines von vornherein sachlich unzuständigen Gerichts auch für die örtliche Zuständigkeit die Bindungswirkung entfallen lässt). - BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Örtliche Zuständigkeit, …
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufgedrängt hat, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 und 15; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17 m. w. N.).Auch unter Einbeziehung der Verfügung fehlt jedoch jedwede - für einen Verweisungsbeschluss nach § 281 Abs. 1 ZPO notwendige (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 28; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 28) - Auseinandersetzung mit der Frage der eigenen (Un-)Zuständigkeit.
Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17) oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35; Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17).
- BayObLG, 31.07.2023 - 102 AR 128/23
Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift setzt die Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht voraus, dass das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig ist (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23, juris Rn. 28;… Thole in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2018, § 281 Rn. 18;… Prütting in M.er Kommentar zur ZPO, § 281 Rn. 25;… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 4). - BayObLG, 01.09.2023 - 102 AR 130/23
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamem besonderem Gerichtsstand
Das nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Mahnantragstellers zuständige Mahngericht bleibt als für die Feststellung des nach § 36 Abs. 2 ZPO zuständigen Gerichts außer Betracht (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 15;… Beschluss vom 17. September 1998, 1Z AR 67/98, juris Rn. 3).Zwar wäre in letzterem Fall die Wahl des Landgerichts Ingolstadt nach § 35 ZPO fehlerbehaftet und nicht bindend (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 35 Rn. 3;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, § 35 Rn. 2).
- BayObLG, 21.05.2026 - 102 AR 81/26
Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikt, Verweisungsbeschluss, …
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 24. November 2025, 102 AR 124/25 e, juris Rn. 35;… Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 25; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18). - BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Zuständigkeit für Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks
Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2013, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 16). - OLG Hamm, 16.12.2024 - 18 U 179/23
Gerichtsstandsklausel
Eine fehlerfrei getroffene Wahl ist unwiderruflich und bindend (BGH…, Beschl. vom 19.1.1993, Az. X ARZ 845/92, NJW 1993, S. 1273 für die Ausübung der Wahl bereits im Mahnbescheidsantrag; BayObLG, Beschl. vom 20.7.2023, Az. 101 AR 150/23e, BeckRS 2023, 17767, Rn. 37; OLG Hamm, Beschl. vom 22.12.2012, Az. 32 SA 84/11, BeckRS 2012, 5566;… Zöller/Schultzky, a.a.O., § 35 Rn. 3;… Musielak/Heinrich, ZPO, 21. Aufl., § 35 Rn. 3). - BayObLG, 13.03.2026 - 102 AR 23/26
Örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, Erfüllungsort, …
- BayObLG, 31.08.2023 - 102 AR 167/23
Kein Zuständigkeitswechsel bei Klageerhebung vor zuständigem Gericht infolge …
- BayObLG, 10.03.2025 - 101 AR 5/25
Verweisungsbeschluß, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertfestsetzung, …
- BayObLG, 05.06.2024 - 101 AR 63/24
Unwirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen das …
- BayObLG, 12.08.2025 - 102 AR 64/25
Mehrere Antragsgegner, Gerichtsstandsbestimmung, Aufsichtsratsmitglied, …
- OLG Frankfurt, 07.10.2025 - 3 W 20/25
Unwiderruflichkeit der Ausübung des Wahlrechts aus § 2 Abs. 3 ArbGG
- BayObLG, 11.01.2024 - 101 AR 222/23
Stufenklage und Auskunft betreffend Prämienanpassungen - fehlende Bindungswirkung …
- BayObLG, 11.01.2024 - 102 AR 221/23
Zuständigkeitsstreitwert bei einer die Rückzahlung von Prämienerhöhungen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".