Rechtsprechung
| BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22 |
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- BAYERN | RECHT
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 38, § 281 Abs. 2; GG Art. 103
Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Die Verletzung des in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Gebots stellt einen so schwerwiegenden Mangel des Verweisungsbeschlusses dar, dass ihm die Bindungswirkung im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO abzuerkennen ist. 2. Einer Feststellung, dass ...
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Verweisung an ein örtlich zuständiges Gericht Schwerwiegender Mangel eines Verweisungsbeschlusses Fehlende Ursächlichkeit einer Gehörsverletzung für einen Verweisungsbeschluss
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Gehörsverstoß nimmt Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung!
Verfahrensgang
- LG Bamberg - 22 O 512/21
- LG Düsseldorf - 16 O 148/22
- BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 68
- NZI 2023, 54
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (30)
- KG, 31.01.2008 - 2 AR 63/07
Zuständigkeitsbestimmung: Treuwidrige Berufung auf Gerichtsstandsklausel nach …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Es sind aber keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass die Vertragsparteien diese Klausel im Hinblick auf eine mögliche Sitzverlegung der Beklagten übereinstimmend dahin verstanden haben, dass mit ihr für Passivprozesse gegen die Beklagte nur andere besondere Gerichtsstände abbedungen werden, nicht aber die Zuständigkeit eines - nach Sitzverlegung - an sich unzuständigen Gerichts begründet wird (vgl. KG, Beschluss vom 31. Januar 2008, 2 AR 63/07, juris Rn. 25;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 38 Rn. 57).Dass es im Interesse der Beklagten liegen dürfte, nur an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt zu werden, genügt nicht, um entgegen des eindeutigen Wortlauts der Klausel auf den jeweiligen Sitz der Beklagten abzustellen, denn dies wäre für die andere Vertragspartei mit Unsicherheiten verbunden, auch wenn sich die - nach einer Sitzverlegung - im allgemeinen Gerichtsstand verklagte Partei nach verbreiteter Ansicht nach § 242 BGB nicht mehr auf eine Gerichtsstandsvereinbarung berufen kann, die nach ihrem Wortlaut als Gerichtsstand den Ort des früheren Sitzes vorsieht (vgl. KG, Beschluss vom 31. Januar 2008, 2 AR 63/07, juris Rn. 25;… Quantz in BeckOGK, Stand 1. Dezember 2021, BGB § 307 - Gerichtsstandsklausel Rn. 20.1;… Rodi in Staudinger, BGB, Anh zu §§ 305310 Rn. M 62b;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 38 Rn. 27; Cuypers, ZAP 2012, 741 [744]).
Rn. 27 Die Argumentation, wenn im Zeitpunkt der Vereinbarung der vereinbarte Gerichtsstand dem allgemeinen Gerichtsstand (§ 17 ZPO) entsprochen habe, hätten die Parteien nicht den Willen, die Zuständigkeit "eines an sich unzuständigen Gerichts zu begründen", vielmehr sollte nur die "etwaige Zuständigkeit weiterer Gerichte abbedungen werden" (vgl. KG, Beschluss vom 31. Januar 2008, 2 AR 63/07, juris Rn. 25;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 38 Rn. 57), stellt auf die Formulierung des § 38 ZPO ab.
Selbst wenn eine eindeutige Regelung zu Unbilligkeiten führt, ist für eine ergänzende Vertragsauslegung kein Raum (…Ellenberger in Grüneberg, BGB, § 157 Rn. 3; offenlassend, ob bei einer Sitzverlegung eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht kommt: KG, Beschluss vom 31. Januar 2008, 2 AR 63/07, juris Rn. 24).
Rn. 31 Eine der Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 31. Januar 2008, 2 AR 63/07, juris Rn. 25) vergleichbare Fallkonstellation liegt hier nicht vor.
- BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21
Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Mit Schriftsatz vom "17. Juni 2022", der am 17. August 2022 bei dem Landgericht Bamberg eingegangen ist, hat die Beklagte auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. Oktober 2021, Az. 101 AR 148/21, Bezug genommen und mitgeteilt, sie gehe ebenfalls von der Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf aus.In dem erst nach Ablauf der gesetzten Äußerungsfrist eingegangenen, auf den 17. Juni 2022 datierten Schriftsatz hat die Beklagte zudem auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. Oktober 2021 (101 AR 148/21) Bezug genommen, die sich mit der Inhaltskontrolle einer Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen befasst, und damit - implizit - auf die zwischen der Insolvenzschuldnerin und der Beklagten getroffene Gerichtsstandsvereinbarung hingewiesen.
Auch wenn die Beklagte einer Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Düsseldorf nicht widersprochen hat und die Gerichtsstandsvereinbarung wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam hält, ist nicht ausgeschlossen, dass das Landgericht Bamberg zu einer anderen Beurteilung gekommen wäre, zumal die streitgegenständliche Gerichtsstandsvereinbarung keine salvatorische Klausel enthält und sich dadurch von dem der von der Beklagten zitierten Entscheidung (BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, 101 AR 148/21, juris Rn. 4, 32 ff.) zugrundeliegenden Fall unterscheidet.
Handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind die Verständnismöglichkeiten des typischen Vertragspartners des Verwenders maßgeblich (…BGH, Urt. v. 27. Mai 2020, VIII ZR 45/19, BGHZ 225, 352 Rn. 119;… Urt. v. 17. Oktober 2019, III ZR 42/19, BGHZ 223, 269 Rn. 34; BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, 101 AR 148/21, juris Rn. 33;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 26).
Rn. 32 ee) Handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung der Beklagten, ist die Klausel am Transparenzgebot zu messen; eine unangemessene Benachteiligung kann sich nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist (BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, 101 AR 148/21, juris Rn. 31 ff.).
- BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Die jeweils ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt mithin das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12;… Beschluss vom 19. Februar 2013, X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 5;… Beschluss vom 10. Dezember 1987, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338 [juris Rn. 6];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35).Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15;… Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9;… Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.];… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).
- BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2018, X ARZ 5/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8).Rn. 21 Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. August 2014, X ARZ 275/14 (…juris Rn. 7 f.) lag die Konstellation zugrunde, dass die beklagte Partei zwar nicht den Verweisungsantrag, aber den vorher erteilten Hinweis des Gerichts erhalten hat, zu dem nur der Klagepartei eine Stellungnahmefrist eingeräumt worden ist, vor deren Ablauf das Gericht den Rechtsstreit verwiesen hat.
- BGH, 14.02.2018 - X ARZ 5/18
Bestimmen des zuständigen Gerichts i.R.e. Antrags eines Gläubigers auf Anordnung …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018, X ARZ 5/18, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8).Rn. 20 Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 14. Februar 2018, X ARZ 5/18 (…juris Rn. 13) beruht ein Verweisungsbeschluss jedenfalls dann, wenn die Zuständigkeit des zunächst angerufenen oder eines anderen Gerichts weder durch rügelose Einlassung noch durch Vereinbarung mit dem Gegner begründet werden kann (vgl. § 40 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), nicht auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs.
- BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 17/15
Bestimmung des international zuständigen Gerichts für eine Kaufpreiszahlungsklage …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Rn. 33 c) Auch die Klägerin als Insolvenzverwalterin ist an die Gerichtsstandsvereinbarung gebunden, denn sie nimmt die Rechte der Insolvenzschuldnerin aus dem mehrere Jahre vor Einleitung des Insolvenzverfahrens mit der Beklagten geschlossenen und bereits vor Insolvenzeröffnung gekündigten Vertrag als Partei kraft Amtes wahr (vgl. BGH, Urt. v. 16. September 2015, VIII ZR 17/15, juris Rn. 32 - zu Art. 23 Brüssel-IVO; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 31. Januar 2018, 5 Sa 1/18, juris Rn. 8; BayObLG…, Beschluss vom 9. März 1999, 1Z AR 5/99, BayObLGZ 1999, 75 [juris Rn. 7];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 38 Rn. 13;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 19a Rn. 6;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, § 19a Rn. 7). - BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96
Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass das vereinbarte Gericht bei Vertragsschluss, dem maßgeblichen Zeitpunkt für den durch interessengerechte Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 1998, V ZR 360/96, NJW 1998, 3268 [3269 f., juris Rn. 17];… Ellenberger in Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 133 Rn. 6b), für eine gegen die Partei gerichtete Klage, die in dem vom Kammergericht entschiedenen Fall Verwenderin war, zuständig gewesen wäre und sich dessen Zuständigkeit erst infolge der späteren Sitzverlegung nicht mehr aus § 17 ZPO ergibt. - BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 78/20
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Die zwischen der Insolvenzschuldnerin und der Beklagten getroffene Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands ist auch bei der Durchsetzung der vor Insolvenzeröffnung entstandenen vertraglichen Ansprüche durch die Insolvenzverwalterin zu beachten, obwohl diese selbst nicht gemäß § 38 Abs. 1 ZPO pro- und derogationsbefugt ist (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 78/20, juris Rn. 45 m. w. N.). - BGH, 25.04.2013 - IX ZR 49/12
Insolvenzverfahren: Bindung des Insolvenzverwalters an die Schiedsvereinbarung …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Gegenstand der Klage ist nicht ein Rückgewähranspruch aus Insolvenzanfechtung (§ 143 Abs. 1 InsO), der aus einem selbständigen, der Verfügungsgewalt des Schuldners entzogenen Recht des Insolvenzverwalters folgt (BGH, Urt. v. 25. April 2013, IX ZR 49/12, juris Rn. 9) und auf den sich eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht erstreckt (…Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, § 38 Rn. 133). - OLG Bremen, 28.12.2011 - 2 W 123/11
Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten am "Hauptsitz" des …
Auszug aus BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Wird ein bestimmtes Gericht vereinbart, bei dem eine Partei ihren Sitz hat, so kann bei deren Verlegung die Abrede nicht ohne Weiteres auf das Gericht bezogen werden, in dessen Bezirk der neue Sitz liegt (…vgl. Bork in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 38 Rn. 69; vgl. dagegen zur Auslegung einer Gerichtsstandsklausel, die auf den Hauptsitz des Auftraggebers abstellt: Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 28. Dezember 2011, 2 W 123/11, juris Rn. 5 f.). - OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18
Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft …
- BayObLG, 09.03.1999 - 1Z AR 5/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für andere Streitgenossen
- LG Kleve, 13.12.2000 - 7 O 75/00
- BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19
Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei …
- BGH, 17.10.2019 - III ZR 42/19
Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage …
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
- BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …
- BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02
Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …
- BGH, 06.12.2018 - IX ZR 22/18
Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel-I-VO: Sachliche Reichweite der in …
- BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00
Anwendung der Unklarheitenregel
- BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19
Gehörsverletzung des Gerichts durch Nichtabwarten einer selbst gesetzten Frist
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
- BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
- OLG Hamm, 17.09.2019 - 32 SA 60/19
Gerichtsstandbestimmung; örtliche Zuständigkeit; Rügeverzicht; Verweisung; …
- BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22
Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen …
- OLG München, 29.11.2013 - 34 AR 297/13
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses …
- OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 21 AR 15/08
Sachliche Zuständigkeit: Streit um die Nichterfüllung von Zahlungspflichten aus …
- OLG Hamm, 16.08.2019 - 32 SA 50/19
Gerichtsstandbestimmung; rechtliches Gehör; Verweisung; unverbindlich
- BayObLG, 30.10.2003 - 1Z AR 112/03
Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt - …
- OLG Frankfurt, 12.02.1980 - 20 AR 49/79
Anspruch auf rechtliches Gehör; Unzuständiges Gericht; Verweisung; …
- BayObLG, 31.07.2026 - 102 AR 101/26
Sachliche Zuständigkeit, Mahnverfahren, Streitwertgrenze, Übergangsrecht, …
Einer Feststellung, dass die Verweisung bei ordnungsgemäßer Anhörung beider Parteien möglicherweise unterblieben wäre, bedarf es nicht (BayObLG…, Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 28; Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, juris Rn. 18 m. w. N.).Lediglich, wenn nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden kann, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2018, X ARZ 5/18, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8; BayObLG…, Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 28; Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, juris Rn. 18).
- BayObLG, 22.09.2026 - 101 AR 132/26
Sachliche Zuständigkeit bei Erstattungsansprüchen aus privater …
Einer Feststellung, dass die Verweisung bei ordnungsgemäßer Anhörung beider Parteien möglicherweise unterblieben wäre, bedarf es nicht (BayObLG…, Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 28; Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, juris Rn. 18 m. w. N.). - BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel
Rn. 36 Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller, wäre ein Hinweis erteilt worden, Umstände, die eine andere Entscheidung des verweisenden Gerichts als möglich erscheinen ließen, mitgeteilt hätte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, NJW-RR 2023, 68 Rn. 22 m. w. N.).
- OLG Celle, 14.07.2026 - 20 UH 19/26
Begründen der maßgeblichen Anhängigkeit durch den Eingang des …
Wenn also nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden kann, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, BeckRS 2014, 17303 Rn. 5 ff., und vom 14. Februar 2018 - X ARZ 5/18, BeckRS 2018, 2505; BayObLG, BeckRS 2024, 20926 Rn. 25 und NJW-RR 2023, 68 [BayObLG 17.10.2022 - 101 AR 80/22] Rn. 17; BVerfG, NJW 1982, 2367, 2368 [BVerfG 07.07.1982 - 1 BvR 787/81];… Anders/Gehle/Anders, aaO § 281 Rn. 32;… Musielak/Foerste, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn. 17). - BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25
Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag
Einer Feststellung, dass die Verweisung bei ordnungsgemäßer Anhörung beider Parteien möglicherweise unterblieben wäre, bedarf es nicht (BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, juris Rn. 18 m. w. N.).Kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2018, X ARZ 5/18, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8; BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, juris Rn. 18).
- BayObLG, 19.03.2025 - 101 AR 10/25
Verweisungsbeschluß, Gewöhnlicher Aufenthalt, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes …
Einer Feststellung, dass die Verweisung bei ordnungsgemäßer Anhörung beider Parteien möglicherweise unterblieben wäre, bedarf es nicht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 102 AR 80/22, NJW-RR 2023, 68 [juris Rn. 18] m. w. N.;… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17a;… Thole in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2018, § 281 Rn. 58). - BayObLG, 16.08.2024 - 101 AR 103/24
Streitwert eines Feststellungsantrages
Rn. 30 Die Verletzung des in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Gebots stellt einen so schwerwiegenden Mangel des Verweisungsbeschlusses dar, dass ihm die Bindungswirkung im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO abzuerkennen ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, NJW-RR 2023, 68 Rn. 18). - BayObLG, 07.06.2023 - 101 AR 126/23
Reichweite der Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertrag zugunsten Dritter
Sofern nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind, kommt die sich zu Lasten des Klauselverwenders auswirkende Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB zur Anwendung (…BGH, Urt. v. 27. Mai 2020, VIII ZR 45/19, BGHZ 225, 352 Rn. 119;… Urt. v. 17. Oktober 2019, III ZR 42/19, BGHZ 223, 269 Rn. 34; BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, NJW-RR 2023, 68 Rn. 25 [juris Rn. 26] m. w. N.). - BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23
Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ
Rn. 38 Die Verletzung des in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Gebots stellt einen so schwerwiegenden Mangel des Verweisungsbeschlusses dar, dass ihm die Bindungswirkung im Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO abzuerkennen ist (BGH…, Beschluss vom 15. März 1978, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69 [72 f., juris Rn. 4]; BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, NJW-RR 2023, 68 [juris Rn. 18]). - BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23
Gerichtsstandsbestimmung - schwerwiegender Mangel des Verweisungsbeschlusses
Rn. 37 Die Verletzung des in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Gebots stellt einen so schwerwiegenden Mangel des Verweisungsbeschlusses dar, dass ihm die Bindungswirkung im Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO abzuerkennen ist (BGH…, Beschluss vom 15. März 1978, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69 [72 f., juris Rn. 4]; BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, NJW-RR 2023, 68 [juris Rn. 18]). - BayObLG, 13.06.2023 - 102 AR 13/23
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer …
- BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
Italien, Unanfechtbarkeit, Mitgliedstaat, Fahrzeug, Frist, Verweisungsantrag, …
- BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss
- BayObLG, 06.06.2025 - 101 AR 18/25
Klageerweiterung, Verweisungsbeschluß, Sachliche Zuständigkeit, Bayerisches …
- OLG Schleswig, 22.07.2024 - 8F AR 5/24
Örtliche Zuständigkeit für Überprüfungsverfahren bei Kindesumzug
- BayObLG, 05.06.2024 - 101 AR 63/24
Unwirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen das …
- BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 29/24
Unanfechtbarkeit, Verletzung, Bindungswirkung, Mietvertrag, Kenntnis, Bank, …
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