Rechtsprechung
| EuGH, 10.04.1984 - 108/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Beschl. Abl. Nr. 152 vom 13.7.1967 Art. 4
- EU-Kommission
Luxemburg / Parlament
1 . NICHTIGKEITSKLAGE - ANFECHTBARE HANDLUNGEN - ENTSCHLIESSUNG DES PARLAMENTS - ERFORDERLICHKEIT DES ENTSCHEIDUNGSCHARAKTERS
- EU-Kommission
Luxemburg / Parlament
- Wolters Kluwer
Entscheidungscharakter eines Parlamentsentschlusses; Zuständigkeit des Parlaments zur Regelung ordnungsgemäßer Arbeitsweisen seiner Dienststellen; Zuständigkeit zur Verlagerung des Generalsekretariats; Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Parlament und den einzelnen ...
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Beschl. Abl. Nr. 152 vom 13.7.1967 Art. 4
1. NICHTIGKEITSKLAGE - ANFECHTBARE HANDLUNGEN - ENTSCHLIESSUNG DES PARLAMENTS - ERFORDERLICHKEIT DES ENTSCHEIDUNGSCHARAKTERS - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Arbeitsorte des Parlaments - Dort beschäftigte Bedienstete.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1984 - 108/83
- EuGH, 10.04.1984 - 108/83
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.02.1983 - 230/81
Luxemburg / Parlament
Auszug aus EuGH, 10.04.1984 - 108/83
Es handele sich also um eine schlichte Aufforderung zum Tätigwerden, wie dies bereits bei der Entschließung vom 7. Juli 1981 in bezug auf die Organisation des Generalsekretariats der Fall gewesen sei; diese sei Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 10. Mai 1983 in der Rechtssache 230/81 (Großherzogtum Luxemburg/Europäisches Parlament, Slg. 1983, 255) gewesen.Nichtigkeitsklage des Großherzogtums Luxemburg, über die mit Urteil des Gerichtshofes vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Slg. 1983, 255) entschieden wurde.
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
Rn. 20 Danach sei hier die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG zwingend geboten: Aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Juli 1986 (Az. 3 Ausl. Reg. 108/83), mit dem ein unter dem Aktenzeichen 2 BvM 1/86 als Parallelverfahren geführter Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde, ergebe sich, daß der Bundesminister der Justiz als der zuständige Repräsentant des Verfassungsorgans Bundesregierung die Meinung vertrete, der völkerrechtliche ordre public verbiete in Fällen der vorliegenden Art die Auslieferung des Verfolgten an die Türkei. - Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
Französische Republik gegen Europäisches Parlament. - Arbeitsorte des …
Wie Sie sich erinnern werden, wurden Sie in den ersten beiden Fällen von unserem Gastland angerufen: am 7. August 1981 gegen eine Maßnahme, die seiner Auffassung nach die Verpflichtung zur Abhaltung bestimmter Plenartagungen in Luxemburg verletzte (Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81, Slg. 1983, 255), und am 10. Juni 1983 gegen eine Entschließung, von der es annahm, sie sei in rechtswidriger Weise darauf gerichtet, einen großen Teil der Beamten des Generalsekretariats von Luxemburg nach Brüssel und nach Straßburg zu versetzen (Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83, Slg. 1984, 1945).Ein Interesse am Beitritt machen die Antragsteller jedoch auch als Mitglieder des Parlaments und als Vertreter von Argumenten geltend, die das Organ in den Rechtssachen 230/81 und 108/83 nicht vorgebracht habe und die ohne ihren Beitritt als Streithelfer erneut unausgesprochen bleiben würden.
Die Handlungen, auf die sich die Rechtssachen 230/81 und 108/83 beziehen, wurden innerhalb der Frist des Artikels 173 EWG- Vertrag (im ersten Fall) und innerhalb der Frist des Artikels 38 EGKS-Vertrag (im zweiten Fall) angefochten, beide jedoch vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt.
Wie ich gerade festgestellt habe, wurde die Entschließung, in der sie enthalten ist, (ob nun rechtmäßiger- oder rechtswidrigerweise) auf der Grundlage der internen Organisationsgewalt angenommen, die dem Organ nach den Verträgen zukommt; dieser Umstand und die Feststellung, daß diese Entschließung präzise Bestimmungen enthält, erlauben es, ihr im technischen Sinne Entscheidungscharakter zuzuerkennen und demgemäß die Eignung, rechtliche Wirkungen zu entfalten (Urteil in der Rechtssache 108/83, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-149/96
Portugiesische Republik gegen Rat der Europäischen Union. - Gemeinsame …
(11) - Zu den Entschließungen, die aufgrund ihres Inhalts bindende Wirkung haben, siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1984, 1945, Randnr. 23) und vom 28. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-213/88 und C-39/89 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1991, I-5643, Randnrn.(34) - Zur Anwendung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit nach Artikel 5 EG-Vertrag auf die Handlungen der Gemeinschaftsorgane siehe die Urteile vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255, Randnrn. 36 bis 38) und vom 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821, Randnrn. 34 bis 36) sowie Beschluß vom 13. Juli 1990 in der Rechtssache C-2/88 (Zwartveld u. a., Slg. 1990, I-3365, Randnrn. 17 bis 21).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-208/03
Le Pen / Parlament
{FN:20} - Wie in der Rechtssache 108/83 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1984, 1945, Randnrn. 21 und 22). - VGH Hessen, 23.07.1990 - 13 UE 2918/88
Vermutung der Erstreckung der Sippenhaft auf Kinder von in der Bundesrepublik …
Soweit demgegenüber der damals ausschließlich für Asylrecht zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 19. Dezember 1985 eine in Afghanistan geübte Praxis einer generellen Sippenhaft nicht feststellen konnte (zum Beispiel 10 UE 568/84; 10 UE 2971/84; ferner Urteil v. 13. November 1986 -- 10 UE 108/83 --), beruht dies weitgehend auf den Auskünften des Auswärtigen Amtes vom 27. Oktober 1982 (an das Verwaltungsgericht Minden), vom 16. Februar 1983 (an das Verwaltungsgericht Trier) und vom 29. März 1985 (an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen) und damit auf einer oben bereits dargelegten, inzwischen erkennbar gewandelten Auskunftslage. - EuGH, 28.11.1991 - 213/88
Luxemburg / Parlament
Die Streitigkeiten, die durch diese Entschließungen hervorgerufen wurden, haben zu drei Urteilen des Gerichtshofes geführt, die am 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Großherzogtum Luxemburg/Europäisches Parlament, Slg. 1983, 255), am 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83 (Großherzogtum Luxemburg/Europäisches Parlament, Slg. 1984, 1945) und am 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Französische Republik/Europäisches Parlament, Slg. 1988, 4821) ergingen. - Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1988 - 114/86
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Kommission der …
- Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83, Großherzogtum Luxemburg/Europäisches Parlament, Slg. 1984, 1945. - EuGH, 03.07.1986 - 358/85
Frankreich / Parlament
DIE FÜNF ANTRAGSTELLER MACHEN UNTER BEZUGNAHME AUF DIE URTEILE DES GERICHTSHOFES VOM 10. FEBRUAR 1983 IN DER RECHTSSACHE 230/81 ( LUXEMBURG/PARLAMENT , SLG. 1983, 255 ) UND VOM 10. APRIL 1984 IN DER RECHTSSACHE 108/83 ( LUXEMBURG/PARLAMENT , SLG. 1984, 1945 ) GELTEND , DASS DAS PARLAMENT IN DIESEN RECHTSSACHEN BESTIMMTE GRUNDSATZFRAGEN NICHT ERÖRTERT HABE , DIE , WENN SIE JETZT NICHT ALS STREITHELFER ZUGELASSEN WÜRDEN , MÖGLICHERWEISE WIEDER NICHT AUFGEWORFEN WÜRDEN , SO DASS DER AUSGANG DES VORLIEGENDEN VERFAHRENS IHRE LAGE VERSCHLECHTERN KÖNNTE. - Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-303/90
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
( 4 ) Unter eben diesem Gesichtspunkt hat der Gerichtshof z. B. als anfechtbare Handlungen angesehen eine Entschließung des Europäischen Parlaments, soweit sie Wirkungen gegenüber Dritten zeitig (Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83, Luxemburg/Europäisches Parlament, Slg. 1984, 1945), einen BeschlufTdes Rates, soweit er darauf abzielt, Rechtswirkungen zu erzeugen (Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263) oder schließlich eine gegenüber einem Beamten getroffene mündliche Entscheidung (Urteil vom 9. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 316/82 und 40/83, Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641). - Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - 366/88
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Interne …
- In diesem Zusammenhang sind die Urteile, in denen die Passivlegitimation des Europäischen Parlaments anerkannt wurde, von besonderer Bedeutung: Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81, Luxemburg/Europäisches Parlament, Slg. 1983, 255; Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83, Luxemburg/Europäisches Parlament, Slg. 1984, 1945; Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, "Les Verts'VEuropäisches Parlament, Slg. 1986, 1339; Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 190/84, "Les Verts'VEuropäisches Parlament, Sie. - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1986 - 34/86
Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäisches Parlament. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1997 - C-345/95
Französische Republik gegen Europäisches Parlament. - Sitz der Organe - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1991 - 213/88
Großherzogtum Luxemburg gegen Europäisches Parlament. - Sitz der Organe und …
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Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 23.06.1983 - V 108/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1983, 537
Wird zitiert von ... (3)
- FG Brandenburg, 18.10.1995 - 2 K 366/95
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 06.05.1998 - 10 V 2394/98
Änderung einer vorläufigen Einkommensteuerfestsetzung; Anknüpfungspunkt der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 23.06.1998 - 10 V 9543/97
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1984 - 108/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Großherzogtum Luxemburg gegen Europäisches Parlament.
Arbeitsorte des Parlaments - Dort beschäftigte Bedienstete
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1984 - 108/83
- EuGH, 10.04.1984 - 108/83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.02.1983 - 230/81
Luxemburg / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1984 - 108/83
meine Herren Richter! 1. Ein Jahr nach Ihrem Urteil vom 10. Februar 1983 über die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Rechtssache 230/81, Slg. 1983, 255) sind Sie von neuem dazu aufgerufen, eine Entscheidung zu diesem Thema zu erlassen.In meinen Schlußanträgen vom 7. Dezember in der Rechtssache 230/81 habe ich ausgeführt, daß die als "Zagari-Bericht" bekannte Entschließung einen echten Beschluß enthielt, Beamte von Luxemburg nach Straßburg, insbesondere aber nach Brüssel zu versetzen.
Im vorliegenden Rechtsstreit, in dem die Fragen des Verfahrens in der Rechtssache 230/81 unverändert erneut zur Debatte stehen, möchte ich nicht nochmals auf die Frage zurückkommen, welchen Anforderungen eine Maßnahme des Parlaments genügen muß, damit man sie als Entscheidung ansehen kann.
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Rechtsprechung
| RG, 10.03.1883 - Rep. I. 108/83 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verlust eines Widerspruchsrechtes gegen eine Arrestverfügung durch Hinterlegung eines dieserhalb festgesetzten Geldbetrages; Ausübung eines Pfandrechts durch einen Kommissionär wegen aller Forderungen aus laufender Rechnung bei Vorliegen eines Kommissionsgeschäfts
Papierfundstellen
- RGZ 9, 167
- RGZ 9, 424
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 01.10.1881 - I 699/80
Rechtliche Wirkung der Übergabe des Ladescheines. Bedeutung der im Ladescheine …
Auszug aus RG, 10.03.1883 - I 108/83
des R.G.'s in Civils. Bd. 5 S. 79 flg.,.
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Rechtsprechung
| LG Aschaffenburg, 13.07.1983 - T 108/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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