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   LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17   

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https://dejure.org/2018,1563
LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17 (https://dejure.org/2018,1563)
LAG Köln, Entscheidung vom 31.01.2018 - 11 Sa 348/17 (https://dejure.org/2018,1563)
LAG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 11 Sa 348/17 (https://dejure.org/2018,1563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung; vertragliche Anpassung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG
    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 96/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Diese nimmt auf der Ebene der Betriebsrentner die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch erhöhte gesetzliche Renten in Bezug, während auf der Ebene der Beklagten entsprechend ihre (veränderten) wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind (vgl.: LAG Hamburg, Urt. v. 01.06.2017 - 7 Sa 96/16 -).

    Der Zusammenhang und die Reflexion der Regelungen § 6 Nr. 1. BVW-A sowie § 6 Nr. 3. BVW-A spricht für den dokumentierten Willen der Betriebsparteien, die Betriebsrenten grundsätzlich im Gleichlauf mit den gesetzlichen Renten zu erhöhen, mit dem Ziel, die Gesamtversorgung anhand dieser Dynamisierung synchron zur gesetzlichen Rente zu gestalten, um so einen bestimmten Grad an Lebensstandard zu gewährleisten und die Betriebsrenten in diesem Maße von einer Auszehrung zu schützen (vgl. hierzu: LAG Hamburg, Urt. v. 01.06.2017 - 7 Sa 96/16 - m.w.N.).

    In dieses Verteilungssystem der Gesamtversorgung würde eingegriffen, sofern nur die PE angepasst würde, da dies zu einer unterschiedlichen Steigerung der betrieblichen Gesamtversorgung bei den Betriebsrentnern führt, je nachdem, wie hoch der anteilige Betrag der Pensionsergänzungsrente im Verhältnis zur VK-Altersrente ist (LAG Köln, Urt. v. 06.10.2017 - 10 Sa 110/17 - im Anschluss an LAG Hamburg, Urt. v. 01.06.2017 - 7 Sa 96/16 -).

  • LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 110/17

    Betriebliche Altersversorgung; vertragliche Anpassung

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Die erkennende Kammer folgt der Rechtsansicht der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (u.a.: LAG Köln, Urt. v. 06.10.2017 - 10 Sa 110/17 - m.w.N.), wonach die Beklagte die Voraussetzungen für die Ausübung des Anpassungsvorbehalts gemäß § 6 Nr. 3. BVW-A nicht hinreichend plausibel dargelegt hat und zudem durch ihre Anpassungsentscheidungen gegen die in § 6 Nr. 1. BVW-A mitbestimmten Verteilungsgrundsätze verstoßen hat.

    Bei einer Kontrolle auf Unvertretbarkeit geht es allgemein darum zu prüfen, ob äußere Grenzen überschritten sind (LAG Köln, Urt. v. 06.10.2017 - 10 Sa 110/17- m.w.N.).

    In dieses Verteilungssystem der Gesamtversorgung würde eingegriffen, sofern nur die PE angepasst würde, da dies zu einer unterschiedlichen Steigerung der betrieblichen Gesamtversorgung bei den Betriebsrentnern führt, je nachdem, wie hoch der anteilige Betrag der Pensionsergänzungsrente im Verhältnis zur VK-Altersrente ist (LAG Köln, Urt. v. 06.10.2017 - 10 Sa 110/17 - im Anschluss an LAG Hamburg, Urt. v. 01.06.2017 - 7 Sa 96/16 -).

  • ArbG Köln, 15.11.2016 - 16 Ca 4504/16

    Erhöhung einer Betriebsrente hinsichtlich der Anpassungsverpflichtung im Umfang

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.11.2016- 16 Ca 4504/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15. November 2016, Az.: 16 Ca 4504/16 - aufzuheben und die Klage abzuweisen;.

    2.              im Rahmen der Anschlussberufung unter Beibehaltung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.11.2016, Az.: 16 Ca 4504/16, im Tenor zu 3) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 4.041,48 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 336, 79 EUR brutto seit dem 02.07.2016, 02.08.2016, 02.09.2016, 02.10.2016, 02.11.2016, 02.12.2016, 02.01.2017, 02.02.2017, 02.03.2017, 02.04.2017, 02.05.2017 und dem 02.06.2017 zu zahlen.

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17

    Betriebsrentenanpassung

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Die genannten Prozentsätze entsprechen den für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebenden Berechnungsregeln der §§ 121 Abs. 1 und Abs. 2, 123 Abs. 1 SGB VI (vgl. hierzu im Einzelnen: LAG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - ).

    Auszugehen ist von der Fälligkeit zum Monatsersten auch hinsichtlich der Differenzbeträge, da ein Anpassungsanspruch nach § 6 Nr. 1., Nr. 2. BVW-A besteht, der nach § 6 Nr. 3 BVW-A lediglich mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist (LAG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - m.w.N.).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Dies gilt auch für die Kürzung oder Einstellungen von Versorgungsleistungen (BAG, Urt. v. 21.01.2003 - 3 AZR 30/02 - m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Fällt der Monatserste auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag tritt Fälligkeit gemäß § 193 BGB erst am folgenden Werktag ein, so dass die Verzugsfolgen ab dem anschließenden Tag ausgelöst werden (vgl.: BGH, Urt. v. 01.02.2007 - III ZR 159/06 -).
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (vgl.: BAG, Urt. v. 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 - m.w.N.) Auch das Reorganisations- und Umstrukturierungsprogramm des Konzerns - einhergehend mit Aspekten des Einstellungsstopps, des Personalabbaus und sonstiger Sparprogramme zur Kostenreduzierung - liefern keine hinreichenden Erkenntnisse dafür, dass eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beklagten im Sinne der Unvertretbarkeits-voraussetzungen nach § 6 Nr. 3. BVW-A gegeben ist.
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Die Betriebsparteien können durch die Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine Auslegung und Anwendung ihrer Betriebsvereinbarung auf der Basis geänderter tatsächlicher Verhältnisse ermöglichen, wenn dies aufgrund der Besonderheiten des Regelungsgegenstandes erforderlich ist (BAG, Urt. v. 29.09.2010 - 3 AZR 557/08 - m.w.N.).
  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung (BAG, Urt. v. 26.09.2017 - 1 AZR 717/15 - m.w.N.).
  • BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 333/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Januar 2018 - 11 Sa 348/17 - teilweise aufgehoben.
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