Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 17.04.2018 | OLG Oldenburg

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1186
OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,1186)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,1186)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,1186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,1186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Nr. 3 VOL/B; § 305 Abs. 1 BGB; § 307 Abs. 1 BGB
    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines Schülerbeförderungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines Schülerbeförderungsvertrages

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines Schülerbeförderungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Der Grundsatz "kein dulde und liquidiere" gilt auch im Vergaberecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz ohne Primärrechtschutz?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Geld im Zivilverfahren ohne Rüge

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drei gleiche Verträge mit einem Vertragspartner geschlossen: Schutz des AGB-Rechts greift! (IBR 2018, 297)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet: Kein Anspruch auf Schadensersatz! (VPR 2018, 94)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet: Kein Anspruch auf Schadensersatz! (IBR 2018, 340)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 314
  • BauR 2018, 1922
  • VergabeR 2018, 342
  • ZfBR 2018, 400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.11.2015 - VII ZR 282/14

    VOB-Einheitspreisvertrag: Inhaltskontrolle für formularmäßigen Ausschluss einer

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nämlich eine Klausel gem. § 307 BGB unwirksam, nach der Ansprüche auf Anpassung der Vergütung nicht nur nach § 2 Nr. 3 VOB/B (ob dies auch für § 2 Nr. 3 VOL/B gilt, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden) ausgeschlossen sein sollen, sondern auch nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - VII ZR 259/16 , juris Rn. 24 f.; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - VII ZR 282/14 , juris Rn. 25).

    "Massenänderungen - auch über 10 % - sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Preiskorrektur" (VII ZR 282/14, juris Rn. 2).

  • BGH, 20.07.2017 - VII ZR 259/16

    Einheitspreis-Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verbindlichkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nämlich eine Klausel gem. § 307 BGB unwirksam, nach der Ansprüche auf Anpassung der Vergütung nicht nur nach § 2 Nr. 3 VOB/B (ob dies auch für § 2 Nr. 3 VOL/B gilt, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden) ausgeschlossen sein sollen, sondern auch nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - VII ZR 259/16 , juris Rn. 24 f.; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - VII ZR 282/14 , juris Rn. 25).

    "Die dem Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich" (VII ZR 259/16, juris Rn. 3 a. E.).

  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 79/92

    Festpreisklausel in Einheitspreisverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    In Bezug auf § 2 Nr. 3 VOB/B hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass diese Regelung nicht zu der für die Klauselbewertung maßgeblichen gesetzlichen Regelung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB zählt ( BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 - VII ZR 79/92 , juris Rn. 27).

    In der vorgenannten Entscheidung vom 8. Juli 1993 (VII ZR 79/92 , juris Rn. 6) war die Fallkonstellation dergestalt, dass mit der dortigen Regelung ausdrücklich nur "Massenänderungen im Sinne von § 2 Nr. 3 VOB/B " angesprochen waren.

  • LG Hildesheim, 13.06.2017 - 3 O 157/13

    Grundsatz "kein dulde und liquidiere" auch im Vergaberecht?

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 13. Juni 2017 - Az.: 3 O 157/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen,.

    das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 13. Juni 2017 - Az.: 3 O 157/13 - aufzuheben und den Rechtsstreit zur Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    Denn dass Derartiges oder Vergleichbares vorliegend der Fall gewesen ist, macht die Klägerin nicht geltend (insbesondere nicht in dem Schriftsatz vom 27. November 2017, in dem die Klägerin zu der Berufungsbegründung des Beklagten Stellung genommen hat, in der wiederum der Beklagte die vorstehend aufgezeigte Problematik zum zentralen Gegenstand seiner Berufung gemacht hat, vgl. dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 , juris Rn. 6 und vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 , juris Rn. 2, und auch nicht in der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 2017, in der - s. die diesbezügliche Sitzungsniederschrift - diese Problematik von dem Senat mit den Parteien diskutiert worden ist) und ergibt sich im Übrigen auch aus der beigezogenen Beiakte nicht.
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    Denn dass Derartiges oder Vergleichbares vorliegend der Fall gewesen ist, macht die Klägerin nicht geltend (insbesondere nicht in dem Schriftsatz vom 27. November 2017, in dem die Klägerin zu der Berufungsbegründung des Beklagten Stellung genommen hat, in der wiederum der Beklagte die vorstehend aufgezeigte Problematik zum zentralen Gegenstand seiner Berufung gemacht hat, vgl. dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 , juris Rn. 6 und vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 , juris Rn. 2, und auch nicht in der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 2017, in der - s. die diesbezügliche Sitzungsniederschrift - diese Problematik von dem Senat mit den Parteien diskutiert worden ist) und ergibt sich im Übrigen auch aus der beigezogenen Beiakte nicht.
  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    a) Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, und wenn nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (z. B. BGH, Urteil vom 8. September 2016 - VII ZR 168/15 , juris Rn. 21).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    Insoweit ist dem Senat bewusst, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es im Rahmen des § 254 BGB nur im Ausnahmefall in Betracht kommt, eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung in Betracht zu ziehen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14 , juris Rn. 10).
  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    b) Der Bundesgerichtshof ( Urteil vom 19. April 2016 - X ZR 77/14 , uris Rn. 21 ff.) hat in Bezug auf die Vorschrift des § 20 Abs. 3 VOF eine Entscheidung getroffen, die zwar nicht unmittelbar einschlägig für die vorliegende Fallkonstellation ist, die aber anhand von allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen begründet worden ist (insbesondere Rn. 29, 30 und 32), die nach Auffassung des Senats auch auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar sind.
  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17
    b) Der Bundesgerichtshof hat nach Maßgabe dieser allgemeinen Grundsätze bereits einmal eine Entscheidung eines Berufungsgerichtes aufgehoben, der Ansprüche nach §§ 2 Nr. 5 , Nr. 6 und § 6 Nr. 6 VOB/B zugrunde lagen ( BGH, Urteil vom 9. November 2006 - VII ZR 151/05 , juris Rn. 17).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12

    Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

  • BGH, 30.03.2017 - VII ZR 170/16

    Bauvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehalts

  • BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03

    Anwendung der Unklarheitenregel auf eine Verlängerungsklausel bei einem

  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

    Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S.

    Das Oberlandesgericht hat dort einen Ausschluss späterer Einwendungen im Zivilverfahren nur für den Fall angenommen, dass die Vereinbarung einer nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksamen Vertragsbedingung einen Vergabefehler darstellt (OLG X, Urteil vom 18. Januar 2018 - 11 U 121/17 , juris Rn. 41 ff.; anders wohl verstanden von Summa in: jurisPK-Vergaberecht, § 156 GWB Rn. 66.1).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 22 U 8/21

    Feststellung des Fortbestands eines Vertragsverhältnisses; Verträge über

    Dass die Beklagte durch die Vorgaben des Vergaberechts zur Mehrfachverwendung "gezwungen" worden ist, steht der Qualifikation als AGB nicht entgegen (offen gelassen von OLG Celle, Urt. v. 18.01.2018 - 11 U 121/17, NZBau 2018, 314; für Qualifikation als AGB Overbuschmann VergabeR 2018, 347; die von der Klägerin zitierte Entscheidung OLG Köln, Urt. v. 24.11.2016 - 7 U 77/16, juris äußert sich zu dieser Frage nicht).

    Dahinstehen kann, ob sich die Klägerin schon deshalb nicht auf die (vermeintliche) Unwirksamkeit der Regelungen zur Kündigung in der Probezeit und zur Erbringung der Produktivstunden berufen darf, weil sie diese Regelungen nicht gerügt hat (vgl. OLG Celle, Urt. v. 18.01.2018 - 11 U 121/17, NZBau 2018, 314).

  • OLG Naumburg, 07.06.2019 - 7 U 69/18

    Zuschlagsschreiben - Vertragsschluss bei Vergabe durch Zuschlagsschreiben mit

    cc) Die Geltendmachung von Sekundäransprüchen wegen eines Vergaberechtsverstoßes hängt überdies nicht, jedenfalls nicht generell von der Anbringung einer - hier unterstellt gebotenen - Rüge nach § 160 Abs. 3 GWB und erst recht nicht von der Anbringung eines Nachprüfungsantrags ab (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2008, I-27 U 1/07, VergabeR 2009, 501, in juris Tz. 116; OLG Naumburg, Urteil v. 23.12.2014, 2 U 74/14, VergabeR 2015, 497, in juris Tz. 25; a.A. OLG Celle, Urteil v. 18.01.2018, 11 U 121/17, VergabeR 2018, 342, in juris Tz. 41).
  • VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4

    Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Unterlagen zum Zwecke der Vergabe

    Die Antragstellerin könne nicht ohne weiteres den Verstoß im Vergabeverfahren dulden, um ihn anschließend zu liquidieren (OLG Celle, Urteil vom 18.1.2018 - 11 U 121/17).

    Der Beschluss des OLG Celle (Beschluss vom 18.1.2018 - 11 U 121/17) ist aus Sicht der Vergabekammer nicht zu vergleichen.

  • OLG Koblenz, 21.11.2019 - 1 U 298/19

    Höchstbegrenzter Selbstkostenerstattungspreis: Muss eine Überzahlung verzinst

    Sie verweise daher auf eine Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 18. Januar 2018 - 11 U 121/17), das in einer vergleichbaren Vertragssituation entschieden habe, dass die dortige Klägerin, die sich auf die Unwirksamkeit der Klausel berufen habe, es versäumt habe, die Unwirksamkeit der Klausel im Vergabenachprüfungsverfahren geltend zu machen.
  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 11 U 18/16

    Schadenersatz wegen Ausschluss vom Vergabeverfahren

    Denn die ausschließliche Geltendmachung von Sekundäransprüchen würde sich in diesem Fall als ein "dulde und liquidiere" darstellen, was der Gesetzgeber anderweitig als mit dem Grundgedanken des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht vereinbar ansehe, wie dies zB in § 839 Abs. 3 BGB zum Ausdruck komme (OLG Celle, Urteil vom 18.1.2018 - 11 U 121/17 Rn 41f - zit. nach iuris).
  • LG Bielefeld, 19.11.2020 - 16 O 7/20
    Mit diesem Grundsatz wäre es unvereinbar, wenn ein Bieter, dem im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Auftrag erteilt worden ist, nachträglich die Möglichkeit hätte, in einem Zivilverfahren geltend zu machen, dass einzelne Regelungen der Ausschreibung unwirksam gewesen (OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22855
OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,22855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.04.2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,22855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. April 2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,22855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Verwirkung eines "Stammrechts" auf Hilfe im Haushalt - Anmerkung zum Urteil des OLG Schleswig vom 17.04.2018" von Prof. Dr. Patrick Ostendorf, original erschienen in: NJW 2018, 2500 - 2503.

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2500
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Für die Frage der Verwirkung ist allerdings hier - ähnlich wie bei Unterhaltsleistungen (vgl. dazu BGH, Urteil v. 16.06.1982, Az. IVb ZR 709/80, NJW 1982, 1999) - danach zu unterscheiden, ob es sich um rückständige oder laufende Hilfeleistungen handelt oder ob es darum geht, dass das Recht auf Haushaltshilfe als solches verwirkt sein soll.

    Wie die von Schubert dafür in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16.06.1982, Az. IVb ZR 709/80, NJW 1982, 1999) ausführt, finden die sich aus § 242 BGB ergebenden allgemeinen Grundsätze der Verwirkung im Bereich des Unterhaltsrechts deshalb keine Anwendung, weil es dort mit §§ 1611 Abs. 1 S. 2, 1579 ggf. iVm § 1361 Abs. 3 BGB besondere Vorschriften gibt, die abschließende Regelungen darstellen und für die Fälle des Wegfalls des Unterhaltsrechts aufgrund des Verhaltens des Unterhaltsberechtigten die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung verdrängen (BGH., a.a.O - Tz. 9).

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Die bei Palandt-Grüneberg (a.a.O.) zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 128) und des Kammergerichts (NZM 2008, 129) stützen die dortige pauschale Aussage nicht.
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Gegenstand der Verwirkung können nur subjektive Rechte sein, weil nur bei ihnen davon gesprochen werden kann, ihre Ausübung stehe in Widerspruch zu der länger andauernden Nichtausübung, die bei dem Schuldner auf Grund bestimmter Umstände einen entsprechenden Vertrauenstatbestand begründet habe (BGH, Urteil v. 21.10.2005, Az. V ZR 169/04; NJW-RR 2006, 235 - Tz. 10 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.10.2016 - 8 U 1325/15

    Darlehensrecht: Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (OLG Koblenz, Urt. v. 07.10.2016, Az. 8 U 1325/15 - Tz. 37 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2007 - 5 U 52/06

    Leibrente: Anwendbarkeit der Grundsätze zur Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Die Anwendung der unterhaltsrechtlichen Maßstäbe hat das OLG Zweibrücken zwar für die Verwirkung des Leibrentenanspruchs aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag bejaht (OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.03.2007, Az. 5 U 52/06).
  • KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04

    Gewerberaummietvertrag: Nebenkostenzahlungspflicht ohne Erhebung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Die bei Palandt-Grüneberg (a.a.O.) zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 128) und des Kammergerichts (NZM 2008, 129) stützen die dortige pauschale Aussage nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg - 11 U 121/17   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,111080
OLG Oldenburg - 11 U 121/17 (https://dejure.org/9999,111080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,111080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kläger bekommt neues Fahrzeug ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht