Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
ROG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; EnWG § 43 Abs. 3
Konflikt zwischen Kiesabbau und Standort eines Leitungsmasts
- rechtsinformationen.bund.de
Konflikt zwischen Kiesabbau und Standort eines Leitungsmasts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 ROG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 3 ROG, § 7 Abs 1 S 4 ROG, § 7 Abs 3 S 2 Nr 1 ROG, § 43 Abs 3 EnWG
Konflikt zwischen Kiesabbau und Standort eines Leitungsmasts - doev.de
Planfeststellung für eine Höchstspannungsleitung; Konflikt zwischen Kiesabbau und Standort eines Leitungsmasts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsleitung unter Einhaltung der Vorschriften des Raumordnungsrechts; Beeinträchtigung durch einen Maststandort auf einem zur Kiesgewinnung genutzten Grundstück
- datenbank.nwb.de
Konflikt zwischen Kiesabbau und Standort eines Leitungsmasts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine pauschalen Einwände gegen Maststandorte!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kiesgrube oder Strommast?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Zulässigkeit Platzierung einzelner Masten einer Höchstspannungsfreileitung
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1508
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Das Abwägungsgebot verlangt, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und dass - drittens - weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 73).Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 82).
- BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07
Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Rn. 10 A. Die Klägerin, deren Grundstücke vom Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG) für einen Maststandort nebst Schutzstreifen und Zuwegung in Anspruch genommen werden, hat einen aus Art. 14 Abs. 3 GG abgeleiteten Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der objektiven Rechtmäßigkeit der Planungsentscheidung (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke kausal ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24 …und vom 31. März 2023 - 4 A 10.21 - UPR 2023, 495 Rn. 12).Rn. 13 a) Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist die Rechtslage bei dessen Erlass (BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ), soweit nicht spätere Rechtsänderungen einen vormaligen Rechtsverstoß entfallen lassen (BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 52).
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Maßgaben einer Landesplanerischen Feststellung gehören gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG zu den sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, die von den Trägern der Fachplanung als gutachterliche Äußerung zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 137 …sowie Beschluss vom 4. Juni 2008 - 4 BN 12.08 - ZfBR 2008, 592 Rn. 2).
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Das Abwägungsgebot verlangt, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und dass - drittens - weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 …und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 73). - BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Sie sind nach dem Typensystem der Raumordnung vielmehr kategorial unterschiedlich (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 103). - BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 …und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 82). - BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Rn. 26 Im Falle konkurrierender Planungsvorstellungen hat grundsätzlich diejenige Planung Rücksicht auf die andere zu nehmen, die einen zeitlichen Vorsprung hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 und vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ). - BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03
Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl; …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Rn. 13 a) Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist die Rechtslage bei dessen Erlass (BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ), soweit nicht spätere Rechtsänderungen einen vormaligen Rechtsverstoß entfallen lassen (BVerwG…, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 52). - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83
Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Rn. 26 Im Falle konkurrierender Planungsvorstellungen hat grundsätzlich diejenige Planung Rücksicht auf die andere zu nehmen, die einen zeitlichen Vorsprung hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 und vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ). - BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21
Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 6.23
Rn. 10 A. Die Klägerin, deren Grundstücke vom Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG) für einen Maststandort nebst Schutzstreifen und Zuwegung in Anspruch genommen werden, hat einen aus Art. 14 Abs. 3 GG abgeleiteten Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der objektiven Rechtmäßigkeit der Planungsentscheidung (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke kausal ist (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24 und vom 31. März 2023 - 4 A 10.21 - UPR 2023, 495 Rn. 12). - BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20
Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos
- BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02
Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung; …
- OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19
Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche …
- BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung
- BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 12.08
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
- BVerwG, 26.04.2023 - 4 VR 6.22
Eilrechtsschutz gegen eine Höchstspannungsfreileitung (hier: Abwägungsfehler)
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2001 - 2 M 130/01
- BVerwG, 20.06.2024 - 11 A 3.23
Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees …
Rn. 16 Bei seiner Prüfung ist der Senat auf den Prozessstoff beschränkt, den die Kläger durch die binnen der Frist nach § 6 Satz 1 UmwRG eingegangene Klagebegründung vom 17. November 2022 bestimmt haben (BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 6.23 - juris Rn. 10 m. w. N.).Das ist etwa der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führte (BVerwG…, Urteil vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 15 und vom 13. März 2024 - 11 A 6.23 - juris Rn. 10 m. w. N.).
- BVerwG, 29.06.2026 - 9 VR 6.26
Vorläufiger Rechtsschutz hinsichtlich des planfestgestellten Standorts eines …
Angesichts der Vielzahl bei einem Leitungsvorhaben festzulegender Maststandorte und der davon jeweils betroffenen Belange bedarf es in der Abwägungsentscheidung einer näheren Darlegung für einen einzelnen Maststandort jedoch nur im Falle dazu substantiiert erhobener Kritik (BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 6.23 - juris Rn. 29). - BVerwG, 02.10.2024 - 11 A 15.23
Gemeindeklage gegen Höchstspannungsfreileitung (einzelner Maststandort und …
Rn. 19 Die Platzierung einzelner Masten einer Höchstspannungsfreileitung unterliegt als fachplanerische Abwägungsentscheidung grundsätzlich den allgemeinen Anforderungen an die Auswahl unter verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, auch wenn es näherer Darlegungen dazu im Planfeststellungsbeschluss nur im Falle dazu substantiiert erhobener Kritik bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 6.23 - NVwZ 2024, 1508 Rn. 29).
- BVerwG, 26.03.2025 - 11 A 12.24
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch private Grundstückseigentümer …
Späterer, lediglich vertiefender Vortrag ist dabei nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 6.23 - NVwZ 2024, 1508 Rn. 10 m. w. N.). - BVerwG, 28.05.2025 - 11 A 17.24
Klage eines Vollerwerbslandwirt gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine …
Die Prüfung ist dabei auf den Prozessstoff beschränkt, den die Kläger durch die binnen der Frist nach § 6 Satz 1 UmwRG eingegangene Klagebegründung vom 7. Dezember 2023 bestimmt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 6.23 - NVwZ 2024, 1508 Rn. 10 m. w. N.). - VGH Bayern, 28.05.2025 - 8 A 22.40063
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss
Eine ausführlichere Auseinandersetzung des Planfeststellungsbeschlusses mit diesem Thema wäre nur im Falle einer substantiiert erhobenen Kritik im Verwaltungsverfahren erforderlich gewesen (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2024 - 11 A 6.23 - juris Rn. 29;… U.v. 2.10.2024 - 11 A 15.23 - BVerwGE 183, 194 Rn. 19), die nicht erfolgt ist. - VGH Bayern, 10.02.2026 - 15 N 22.2160
Normenkontrollantrag anerkannter Umweltvereinigung, Bebauungsplan, Sondergebiet …
Im Gegensatz zu den Zielen der Raumordnung sind deren Grundsätze keine landesplanerische Letztentscheidung, sondern haben gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG den Rang eines Abwägungsbelangs (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2024 - 11 A 6.23 - juris Rn. 15;… U.v. 6.4.2017 - 4 A 16.16 - juris Rn. 103). - BVerwG, 02.10.2024 - 11 A 18.23
K. ./. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Vorhaben Nr. 6 …
Die Prüfung ist auf den Prozessstoff beschränkt, den die Kläger durch die binnen der Frist nach § 6 Satz 1 UmwRG eingegangene Klagebegründung vom 7. Dezember 2023 bestimmt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 6.23 - NVwZ 2024, 1508 Rn. 10 m. w. N.). - BVerwG, 02.10.2024 - 11 A 16.23
G. ./. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Vorhaben Nr. 6 …
Die Prüfung ist allerdings auf den Prozessstoff beschränkt, den der Kläger durch die binnen der Frist nach § 6 Satz 1 UmwRG eingegangene Klagebegründung vom 7. Dezember 2023 bestimmt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 6.23 - NVwZ 2024, 1508 Rn. 10 m. w. N.).
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