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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,22831
VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489 (https://dejure.org/2025,22831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.2025 - 11 B 24.489 (https://dejure.org/2025,22831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 2025 - 11 B 24.489 (https://dejure.org/2025,22831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GKG § ... 47 Abs. 1 S. 1, § 52 Abs. 1, Abs. 2; RDGEG § 3, § 5; StVO § 39 Abs. 1, § 41 Abs. 1, § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1; VwGO § 55a, § 55d, § 67 Abs. 4 S. 4, § 113 Abs. 1 S. 1, § 114 S. 1, § 121 S. 1 Nr. 1, § 125 Abs. 1 S. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, § 133; ZPO § 264 Nr. 3, § 708
    Verkehrsrechtliche Anordnung, Eingeschränktes Haltverbot an einer Zufahrtsstraße zu einem Sessellift, Aufhebung einer inhaltsähnlichen Anordnung in einem Vorprozess, Reichweite der Rechtskraft bei teilidentischer Verfügung sowie neu dokumentierten und dargelegten ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen, …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Eine von der Rechtskraftbindung des früheren Urteils befreiende entscheidungserhebliche Änderung der Sachlage liegt danach vor, wenn es für die geltend gemachte Rechtsfolge um die rechtliche Bewertung eines jedenfalls in wesentlichen Punkten neuen Sachverhalts geht, zu dem das rechtskräftige Urteil - auch unter Berücksichtigung seiner Rechtsfrieden und Rechtssicherheit stiftenden Funktion - keine verbindlichen Aussagen mehr enthält (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.2001 - 1 C 7.01 - BVerwGE 115, 118 = juris Rn. 10 f.;… Bamberger in Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 121 Rn. 24).

    Rn. 25 Zwar ist zwar anerkannt, dass die Rechtskraftwirkung unabhängig davon besteht, ob das rechtskräftig gewordene Urteil die seinerzeit bestehende Sach- und Rechtslage erschöpfend und zutreffend gewürdigt hat (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.2001 - 1 C 7.01 - BVerwGE 115, 118 = juris Rn. 13;… U.v. 30.8.1962 - I C 161.58 - BVerwGE 14, 359 = juris Rn. 9).

    Eine Befreiung von der Rechtskraftwirkung tritt demzufolge grundsätzlich nicht allein deshalb ein, weil sich nachträglich neue Erkenntnisse über zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits vorhandene Tatsachen ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.2001 a.a.O. Rn. 13).

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht offengelassen, ob die Rechtskraftwirkung bei unrichtigen Urteilen dann entfällt, wenn die Aufrechterhaltung des durch die Vorentscheidung geschaffenen Zustands schlechthin unerträglich wäre (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.2001 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Die Beklagte ist zwar, wie das Verwaltungsgericht annimmt, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehalten zu prüfen, ob die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch durch weniger weitreichende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 5.4.2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139 = juris Rn. 22;… BayVGH, U.v. 24.7.2024 - 11 B 23.589 - juris Rn. 35).

    Denn eine Regelung, die all diesen Unterschieden Rechnung trägt, müsste sehr differenziert ausfallen und erscheint daher, auch aus Gründen der Übersichtlichkeit der getroffenen Regelung und der Klarheit des verfügten Verbots, nicht geboten (…vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 21.1.1999 - 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056 = juris Rn. 15; U.v. 5.4.2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139 = juris Rn. 36;… OVG SH, U.v. 11.6.1997 - 4 L 131/96 - VerkMitt 1999, Nr. 22 = juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 24.07.2024 - 11 B 23.589

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Durchfahrverbot für Lkw über 7, 5 t, Klagebefugnis …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Abwägungserheblich sind dabei nur sog. qualifizierte Interessen, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2024 - 11 B 23.589 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Die Beklagte ist zwar, wie das Verwaltungsgericht annimmt, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehalten zu prüfen, ob die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch durch weniger weitreichende Anordnungen gewährleistet werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 5.4.2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139 = juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 24.7.2024 - 11 B 23.589 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 29.04.2025 - 11 ZB 25.263

    Anordnung eines beidseitigen Haltverbots

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Die darüber hinausgehenden erhöhten Anforderungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, die voraussetzen, dass auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, gelten insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs und kommen daher für das hier streitgegenständliche, den ruhenden Verkehr betreffende Haltverbot gemäß Zeichen 286 (lfd.Nr. 63 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, Zeichen 286) nicht zur Anwendung (…vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2024 - 3 C 5.23 - BVerwGE 182, 356 Rn. 36; BayVGH, B.v. 29.4.2025 - 11 ZB 25.263 - juris Rn. 8).

    Es genügt die Feststellung, die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder auf einer bestimmten Strecke einer Straße lege die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (BayVGH, B.v. 29.4.2025 - 11 ZB 25.263 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Den Straßenverkehrsbehörden obliegt nach ständiger Rechtsprechung eine Pflicht zur Darlegung und Dokumentation der Gefahrenlage als tatbestandliche Voraussetzung der Anordnung (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 Rn. 22;… B.v. 14.1.2022 - 11 CS 21.2672 - juris Rn. 14;… OVG Hamburg, B.v. 19.12.2023 - 4 Bs 154/23 - juris Rn. 27;… vgl. auch BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 32.09 - DAR 2011, 39 = juris Rn. 27).

    Ist eine Gefahrenlage nicht dokumentiert, ermitteln die Verwaltungsgerichte - soweit für den Senat ersichtlich - nach ständiger Praxis nicht von Amts wegen, sondern heben die angegriffene Verfügung ohne Weiteres auf (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 28.12.2020 a.a.O. Rn. 21 - 23).

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 6 B 17.519

    Rechtswidrige Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Soweit der personelle und sachliche Umfang der Rechtskraft reicht, ist die im Vorprozess unterlegene Behörde bei unveränderter Sach- und Rechtslage daran gehindert, einen neuen Verwaltungsakt aus den vom Gericht missbilligten Gründen zu erlassen (…vgl. BVerwG, B.v. 24.8.2016 - 9 B 54.15 - NVwZ 2017, 568 Rn. 7; BayVGH, U.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - BayVBl 2018, 245 = juris Rn. 17).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gegenstand der erneuten Verfügung - wie hier - bereits von dem im Erstprozess beanstandeten Verwaltungsakt umfasst war (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - BayVBl 2018, 245 = juris Rn. 20;… Rennert in Eyermann, VwGO, § 121 Rn. 26;… zur Rechtskraftwirkung bei inhaltsähnlichen Verwaltungsakten s. auch Gärmelmann in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 121 Rn. 98).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Denn eine Regelung, die all diesen Unterschieden Rechnung trägt, müsste sehr differenziert ausfallen und erscheint daher, auch aus Gründen der Übersichtlichkeit der getroffenen Regelung und der Klarheit des verfügten Verbots, nicht geboten (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 21.1.1999 - 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056 = juris Rn. 15;… U.v. 5.4.2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139 = juris Rn. 36;… OVG SH, U.v. 11.6.1997 - 4 L 131/96 - VerkMitt 1999, Nr. 22 = juris Rn. 37).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Denn eine Regelung, die all diesen Unterschieden Rechnung trägt, müsste sehr differenziert ausfallen und erscheint daher, auch aus Gründen der Übersichtlichkeit der getroffenen Regelung und der Klarheit des verfügten Verbots, nicht geboten (…vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 21.1.1999 - 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056 = juris Rn. 15;… U.v. 5.4.2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139 = juris Rn. 36; OVG SH, U.v. 11.6.1997 - 4 L 131/96 - VerkMitt 1999, Nr. 22 = juris Rn. 37).
  • BVerwG, 06.06.2024 - 3 C 5.23

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs von Anwohnern gegen die …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Die darüber hinausgehenden erhöhten Anforderungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, die voraussetzen, dass auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, gelten insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs und kommen daher für das hier streitgegenständliche, den ruhenden Verkehr betreffende Haltverbot gemäß Zeichen 286 (lfd.Nr. 63 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, Zeichen 286) nicht zur Anwendung (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2024 - 3 C 5.23 - BVerwGE 182, 356 Rn. 36;… BayVGH, B.v. 29.4.2025 - 11 ZB 25.263 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
    Allgemein ist anerkannt, dass die Gewährleistung der Flüssigkeit und damit der Leichtigkeit des Verkehrs zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gehört (…vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1980 - 7 C 19.78 - NJW 1981, 184 = juris Rn. 22; U.v. 27.1.1993 - 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …

  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs; …

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid; …

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 27.15

    Kein Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; …

  • VGH Bayern, 07.05.2024 - 11 B 23.1992

    Verbot des Radfahrens auf einer öffentlichen Straße

  • BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die …

  • VGH Bayern, 21.02.2011 - 11 B 09.3032

    Klage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, der auf den Widerspruch …

  • VGH Bayern, 13.01.2025 - 11 ZB 22.2678

    Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit mehr als 12 m Länge - …

  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen …

  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 11 CS 21.2672

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Durchfahrtsverbots

  • OVG Hamburg, 19.12.2023 - 4 Bs 154/23

    Vollsperrung eines Weges wegen Straßenschäden

  • VGH Bayern, 17.02.2022 - 11 ZB 21.3055

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen …

  • VG Karlsruhe, 27.07.2026 - 9 K 7631/24

    Cannabis-Auflagen - Vergütungsdeckel und Rufbereitschaft gehen zu weit

    Es liegt eine zulässige Anpassung des Klageantrags aufgrund nachträglicher Veränderungen, nämlich dem Erlass des Änderungsbescheids vom 09.01.2025 vor; dabei wurde der Klagegrund nicht geändert oder ausgewechselt (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall Bay. VGH, Urteil vom 05.08.2025 - 11 B 24.489 -, juris Rn. 16; OVG NRW…, Urteil vom 22.05.2025 - 8 D 181/23.AK -, juris Rn. 23 f.).
  • VG München, 17.12.2025 - M 23 K 23.5881

    Anordnung eingeschränktes Haltverbot

    Eine zwingende Erforderlichkeit im Sinne von § 45 Abs. 9 S. 1 StVO ist bereits dann gegeben, wenn die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs im Sinne von § 45 Abs. 1 S. 1 StVO konkret gefährdet ist, d.h. wenn der Eintritt eines schädigenden Ereignisses hinreichend wahrscheinlich ist (BayVGH, U. v. 05.08.2025 - 11 B 24.489 - juris, Rn. 33).

    Rn. 36 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 1, Abs. 9 S. 1 StVO gegeben, steht das Tätigwerden im Ermessen der zuständigen Behörde (BayVGH, U. v. 05.08.2025 - 11 B 24.489 - juris, Rn. 34).

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