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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46380
OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15 (https://dejure.org/2017,46380)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2017 - 11 B 6.15 (https://dejure.org/2017,46380)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2017 - 11 B 6.15 (https://dejure.org/2017,46380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 BImSchG, § 6 Abs 1 BImSchG, § 13 BImSchG, § 18 BImSchG, § 35 Abs 1 BauGB
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 BImSchG, § 6 Abs 1 BImSchG, § 13 BImSchG, § 18 BImSchG, § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 36 BauGB, § 70 Abs 1 BauO BB, § 8 StrG BB, § 1 BekV BB, § 42 Abs 1 Nr 1 BNatSchG
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier Windkraftanlagen; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Klage der Gemeinde gegen die Genehmigungserteilung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit; Unbeachtlichkeit nach Genehmigungserteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Cottbus - 4 K 424/10
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Er umfasst zum einen die wegemäßige Anbindung für den Betreiber, aber auch für Polizei, Feuerwehr und Rettungswesen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48/81 -, Juris, Rn. 15), zum anderen die Versorgung mit Strom und Wasser sowie die Abwasserbeseitigung (…vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rn. 69 a.E.).

    Art und Umfang der im konkreten Einzelfall gebotenen Erschließung ergeben sich vielmehr aus den Anforderungen des jeweiligen Vorhabens sowie aus dem Normzweck, zum einen, um die Zugänglichkeit des Vorhabens zu gewährleisten und zum anderen, um der Gemeinde keine unangemessenen Erschließungsaufgaben aufzudrängen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Juris, Rn. 14 f.).

    Angesichts der mit der Norm beabsichtigten Privilegierungen genügt bei Vorhaben, die von der Natur der Sache oder der Zweckbestimmung her bevorzugt in den Außenbereich gehören, ein "außenbereichsgemäßer" Standard, der unter Berücksichtigung des Verkehrsbedarfs des Vorhabens, der Herkömmlichkeit und der örtlichen Gegebenheiten ein Mindestmaß an Zugänglichkeit ermöglicht (BVerwG…, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30/84 -, Juris, Rn. 20; Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 - Juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Rn. 40 a. Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7/09 - Juris, Rn. 34).

    "Gesichert" ist die Erschließung, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks, spätestens bis zu seiner Gebrauchsabnahme, funktionsfähig angelegt ist, und wenn ferner davon auszugehen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 -, Juris, Rn. 40 m.w.N.).

    Schon mit seiner Hilfe kann sich der Bauherr die Möglichkeit verschaffen, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, BVerwG, Rn. 40).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Daher geht es auch zu ihren Lasten, wenn sich die Zumutbarkeit deshalb nicht abschließend beurteilen lässt, weil wesentliche Einzelheiten von der Gemeinde zugeliefert werden müssten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Februar 2002 - BVerwG 4 B 88/01 - Juris, Rn. 3 und 5, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46/91 -, Juris, Rn. 31 f.).

    Art und Umfang richten sich nach der konkreten Größe des Betriebes, seiner speziellen Ausprägung, der ggf. zugehörigen Wohnnutzung und dem hiernach im Rahmen der Nutzung zu erwartenden Verkehrsaufkommen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46/91 -, Juris, Rn. 14, 17).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Rn. 83 Der Tatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist erfüllt, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die geschützten Tiere signifikant erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 - Juris, Rn. 11).

    Rn. 84 Bei der Prüfung, ob der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand erfüllt ist, ist der Genehmigungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuzuerkennen, die sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der diesen im Falle einer Realisierung des Vorhabens drohenden Gefahren bezieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - BVerwG 4 C 1.12 - Juris, Rn. 14 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14

    Ausreichende Erschließung bei ausreichender Wassermenge zur Brandbekämpfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Daher entbindet die Erschließungszuständigkeit der Gemeinde den Bauherrn nicht von dem Erfordernis ausreichender Erschließung (OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 - Juris, Rn. 37).

    Rn. 63 Dementsprechend geht die Rechtsprechung auch anderer Oberverwaltungsgerichte davon aus, dass eine ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 BauGB nur bei genügender Löschwasserverfügbarkeit gesichert ist (OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, Juris, Rn. 24, 37 ff.; OVG Hamburg;… Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Bf 27/14 - Juris, Rn. 63; vgl. zu einer diesbezüglichen Erschließungspflicht der Gemeinde auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 26. Januar 1990 - 1 OVG A 115/88 -, Juris, Rn. 9.).

  • VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10

    Gemeinde Naundorf unterliegt im Streit um Einrichtung einer Klassenstufe 1 an der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Rn. 18 Mit Beschluss vom 30. November 2011 - VG 4 L 254/10 - stellte das Verwaltungsgericht Cottbus die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her bzw. ordnete sie an; ihre hiergegen erhobene Beschwerde - OVG 11 S 77.11 - nahm die Beilgeladene zurück.

    Rn. 29 Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens (5 Bände, 3 Hefte Anlagen) und des Eilverfahrens OVG 11 S 77.11/ VG 4 L 254/10 (2 Bände), den Verwaltungsvorgang des Beklagten (3 Ordner Antragsunterlagen, ein Heft Widerspruchsakte) sowie die Gerichtsakten des Baulandverfahrens 8 O 1/13 vor dem Landgericht Neuruppin (2 Bände) nebst zugehöriger Verwaltungsvorgänge (2 Ordner) Bezug genommen.

  • BVerwG, 13.02.2002 - 4 B 88.01

    Erschließungsangebot; Vertragsangebot; Wasserleitung.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Daher geht es auch zu ihren Lasten, wenn sich die Zumutbarkeit deshalb nicht abschließend beurteilen lässt, weil wesentliche Einzelheiten von der Gemeinde zugeliefert werden müssten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2002 - BVerwG 4 B 88/01 - Juris, Rn. 3 und 5…, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46/91 -, Juris, Rn. 31 f.).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Rn. 44 Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht daraus, dass in den zur Waldschlösschenbrücke ergangenen Entscheidungen der Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14. Januar 2016 - C-399/14 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 C 3/16 -) der dort aus einer im Nachgang der Planfeststellung erfolgten Listung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebietes resultierenden Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 2 der (FFH-)Richtlinie 92/43/EWG, Verschlechterungen zu vermeiden, durch eine auf den aktuellen Zeitpunkt abstellende Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie Rechnung zu tragen war.
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Nichts anderes ergibt sich auch aus den von der Klägerin weiter in Bezug genommenen Entscheidungen des EuGH vom 7. Juli 2004 (C-127/02, Waddenvereniging), und vom 14. Januar 2016 (C-141/14, Kommission gegen Bulgarien).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
    Rn. 44 Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht daraus, dass in den zur Waldschlösschenbrücke ergangenen Entscheidungen der Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14. Januar 2016 - C-399/14 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 C 3/16 -) der dort aus einer im Nachgang der Planfeststellung erfolgten Listung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebietes resultierenden Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 2 der (FFH-)Richtlinie 92/43/EWG, Verschlechterungen zu vermeiden, durch eine auf den aktuellen Zeitpunkt abstellende Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie Rechnung zu tragen war.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10

    Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtung

  • BVerwG, 05.01.1996 - 4 B 306.95

    Bauplanungsrecht: Erschließungserfordernis für Windkraftanlage im Außenbereich

  • EuGH, 14.01.2016 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 10 A 1060/06

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Windkraftanlage; …

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 A 115/88

    Finanzierung; Löschwasserleitung; Baugebiet; Gemeinde; Brandgefahr; …

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb …

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15

    NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - 10 A 9.05

    Normenkontrolle; Regionalplan; unterbliebene Ausfertigung; Unbeachtlichkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07

    Errichtung eines Windenergieparks in einem faktischen Vogelschutzgebiet: …

  • OVG Sachsen, 10.01.2013 - 4 B 183/12

    Schweinemastanlage, Erschließung, Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens, …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13

    Möglichkeit der Verlängerung der Frist nach § 18 Abs. 3 BImSchG nach deren Ablauf …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2024 - 7 A 5.24

    Windenergieanlagen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Nebenbestimmung, …

    Ausgehend von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - sei eine Bemessung der erforderlichen Löschwassermenge nach Arbeitsblatt W 405 ("Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung") des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) vom Februar 2008 (im Folgenden: DVGW-Arbeitsblatt W 405) als plausibel bewertet und zur ausreichenden Erschließung eine Löschwassermenge von 48 m³/h für die Dauer von zwei Stunden als notwendig erachtet worden.

    Ausgehend von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - sei das Erfordernis einer ausreichenden Löschwassererschließung nicht gegeben, soweit nach dem standortbezogenen Brandschutzkonzept die Löschwasserversorgung durch die planmäßige Löschwasserbereitstellung durch Fahrzeuge der Feuerwehr und durch die umliegenden Entnahmestellen erfolgen solle.

    Rn. 16 Er beruft sich für seine Auffassung auf die Rechtsprechung des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -.

    Eine dahingehende Bedeutung hat auch der Beklagte selbst der Nebenbestimmung etwa schon im Widerspruchsbescheid vom 11. Juni 2021 beigemessen, unter anderem durch seine ausdrückliche Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -.

    Rn. 27 Die Löschwasserverfügbarkeit gehört - auch bei Windenergieanlagen - zur ausreichenden Erschließung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, weil sie der Versorgung des Vorhabengrundstücks mit einer im Fall eines Brandes erforderlichen Ressource dient (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. Oktober 2021 - OVG 11 B 2.18 - juris Rn. 41…, vom 21. Oktober 2021 - OVG 11 B 4.18 - juris Rn. 48 und vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 62 ff.; s. ferner z.B. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 9. November 2022 - OVG 10 B 3/20 - juris Rn. 66; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 11. Juli 2023 - 2 M 36/23 - juris Rn. 42 [jeweils zu § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB]; VGH Kassel…, Beschluss vom 10. März 2022 - 9 B 1348/20 - juris Rn. 101; OVG Hamburg…, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Bf 27/14 - juris Rn. 63; OVG Koblenz…, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 - juris Rn. 37;… Rieger, in: Schrödter [Hrsg.], BauGB, 9. Aufl. 2019, § 35 Rn. 11;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 35 Rn. 7).

    Das Erschließungserfordernis erstreckt sich auf die Löschwasserversorgung des Randes des - je nach Größe der Windenergieanlagen - mit etwa 500 m zu bemessenden Sperrbereichs, in dem ein unmittelbarer Übergriff des Brandes von der Anlage oder heruntergefallenen Anlageteilen auf ihr Umfeld droht (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. Oktober 2021 - OVG 11 B 2.18 - juris Rn. 41…, vom 21. Oktober 2021 - OVG 11 B 4.18 - juris Rn. 48 und vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 65).

    Rn. 29 Der Beklagte stützt sich bei seiner Einschätzung zur Löschwassermenge, die nach seiner Auffassung vorliegend zur Verfügung stehen müsse, auf die Rechtsprechung des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -.

    Auch der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in einem Fall von Windenergieanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verstehen gegeben, dass er die Gefahr der Brandausbreitung angesichts der konkreten örtlichen Situation geringer einschätze als in dem Verfahren OVG 11 B 6.15 (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 - juris Rn. 19).

    Insbesondere ist unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falls kein Grund ersichtlich, aus dem mit dem Urteil des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - (…juris Rn. 77 f.) zu fordern sein sollte, dass für eine ausreichende Löschwassererschließung die zu überwindende Entfernung zwischen Wasserentnahmestellen und Standort(en) maximal 1.000 m betragen dürfe (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 - juris Rn. 19: Unbedenklichkeit einer Entfernung von 1.388 m bei Windenergieanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen).

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die …

    Art und Umfang richten sich nach der konkreten Größe des Betriebes, seiner speziellen Ausprägung, der ggf. zugehörigen Wohnnutzung und dem hiernach im Rahmen der Nutzung zu erwartenden Verkehrsaufkommen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, Rn. 52, juris).

    Dieser kann beispielsweise durch eine Grunddienstbarkeit oder Baulast abgesichert werden (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, Rn. 54, juris).

    Dass eine rein schuldrechtliche Vereinbarung des Bauherrn mit einem privaten Nachbarn nicht genügt, folgt aus der Notwendigkeit, die Erschließung auf Dauer zu sichern (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, Rn. 54, juris).

    Sofern hinsichtlich der Flächen, die für die Zuwegung in Anspruch genommen werden müssen, noch keine Absicherung - durch eine Dienstbarkeit oder Baulast - erfolgt ist, kann der Beklagte dies durch Erlass einer entsprechenden Nebenbestimmung zur Bedingung machen und so zukunftsbezogen - auf den maßgeblichen Herstellungszeitpunkt des Bauwerks - sicherstellen, dass mit der Herstellung nicht begonnen werden darf, solange die entsprechende Absicherung noch nicht erfolgt und nachgewiesen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, Rn. 55, juris).

  • VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17

    Immissionsschutzrecht

    Rn. 50 Auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin sind die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen (BVerwGE 137, 74-85; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 40, Juris).

    Dies folgt aus dem Schutz der als subjektive Rechtsposition ausgestalteten gemeindlichen Planungshoheit, unabhängig davon, ob der aus § 35 BauGB hergeleitete Versagungsgrund einen konkreten Bezug zu dieser hat (OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 40, Juris;… OVG Bautzen, B. v. 10. Januar 2013 -4 B 183/12 - Rn. 11, Juris).

    Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht (BVerwGE 156, 1-9, der sich auch das OVG Berlin-Brandenburg angeschlossen hat, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 42, Juris) ist auf den Erlasszeitpunkt des mit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens verbundenen Bescheids abzustellen.

    Rn. 54 Diese zum Baurecht ergangenen Rechtsprechung ist auf das Immissionsschutzrecht übertragbar, weil das gemeindliche Einvernehmenserfordernis den identischen Zweck verfolgt, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und die gemeindliche Planungshoheit zu gewährleisten (OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017, a.a.O., Rn. 41).

    Rn. 69 Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Absatz 1 S. 1 BauGB nur bei genügender Löschwasserverfügbarkeit gesichert ist (m. w. N. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 41, Juris).

    Der Löschwasserbrunnen liegt auch näher als 1000 m von beiden Anlagenstandorten entfernt (vgl. hierzu OVG Berlin- Brandenburg - U. v. 17. November 2017 OVG 11 B 6.15 - Rn. 77, Juris).

    Rn. 73 Auch rechtlich war die Löschwasserverfügbarkeit bereits zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Genehmigungserteilung gesichert (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 51 ff., Juris).

    Die rechtliche Sicherung der Erschließung durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bzw. Baulast kann auch bei Genehmigungserteilung durch eine Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid sichergestellt werden (OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017, a.a.O., Rn. 55).

  • VG Potsdam, 07.12.2023 - 16 K 3221/18

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwölf …

    Zudem ist der Normzweck zu berücksichtigen, nämlich die Zugänglichkeit des Vorhabens zu gewährleisten und der Gemeinde keine unangemessenen Erschließungsaufgaben aufzudrängen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 48 und 52).

    "Gesichert" ist die Erschließung, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks, spätestens bis zu seiner Gebrauchsabnahme, funktionsfähig angelegt ist, und wenn ferner davon auszugehen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 49).

    Damit kann nicht der Zustand eintreten, dass die Anlage ohne eine rechtliche Erschließung der in der Nebenbestimmung im Einzelnen aufgeführten Grundstücke errichtet werden darf (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris, Rn. 15).

    Schon mit seiner Hilfe kann sich der Bauherr die Möglichkeit verschaffen, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 49).

    Die Zumutbarkeit des Angebots hängt dabei immer von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 4 B 88/01 - juris Rn. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 50).

    Zudem ist weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Herstellung einer funktionsfähigen Erschließungsanlage aus technischen Gründen oder wegen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beigeladenen zweifelhaft ist oder das Angebot von wirklichkeitsfremden zeitlichen Vorgaben für die Herstellung der Erschließungsanlagen ausgeht (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 4 B 88/01 - juris Rn. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 50).

    Dem hat sich die Klägerin vorliegend verweigert, indem sie die wiederholten Anpassungen des Angebots durch die Beigeladene stets abgelehnt hat und ersichtlich zu keinem Zeitpunkt ernsthaft bemüht war, insoweit zu einer Einigung zu gelangen, so dass sie sich dies zurechnen lassen muss (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 4 B 88/01 - juris Rn. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2025 - 7 S 3.24

    Erfolgloser Eilantrag der Stadt Bernau bei Berlin gegen ein Windenergievorhaben

    Rn. 12 Auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin sind die Voraussetzungen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen (…vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 27. August 2020 - BVerwG 4 C 1.19 - juris Rn. 26 …und vom 1. Juli 2010 - BVerwG 4 C 4.08 - juris Rn. 32;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 28. Februar 2023 - OVG 3a B 1/23 - juris Rn. 28 und vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6/15 - juris Rn. 40).

    Für Windenergieanlagen im Wald hat der Senat Zweifel geäußert, ob die Herleitung des Löschwasserbedarfs von 48 m³/h für zwei Stunden im Urteil des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - (…juris Rn. 66) - den der Beklagte in seiner Praxis seither auf Windenergieanlagen in freier Landschaft übertragen hatte - überzeugt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - 11 S 4.18

    Notwendigkeit der Sicherung einer Löschwasserversorgung für Windkraftanlagen

    Rn. 6 1. Dass eine Gemeinde im Rahmen ihrer erforderlichen Beteiligung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 BauGB am die erforderliche Baugenehmigung einschließenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (vgl. § 13 BImSchG) das Fehlen der Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang zu rügen berechtigt ist und dies sowohl die bereits erstinstanzlich geltend gemachte Verletzung von Belangen des Naturschutzes als auch die erst im Beschwerdeverfahren beanstandete unzureichende Erschließung einschließlich der Löschwasserversorgung umfasst (§ 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB), ist zwischen den Verfahrensbeteiligten zu Recht unstreitig (vgl. dazu nur das Urteil des Senats vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, juris Rz. 40, 46, 61 ff. und 81 ff. m.w.N.).

    Rn. 15 Hinsichtlich der Notwendigkeit der Sicherung einer Löschwasserversorgung für Windkraftanlagen hat der Senat in seinem Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - (…juris Rz. 61 ff.) ausgeführt, es sei mit Blick auf einen möglichen Rotorbrand betreffend Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 105 m und auf das mögliche Übergreifen auf umgebende Waldflächen nach Beweisaufnahme durch einen sachverständigen Zeugen ein mit 500 m zu bemessender Sperrradius um die dortige Anlage und eine durch Löschwasserquellenversorgung oder Hydranten rechtlich und tatsächlich gesicherte Löschwassermenge von 48 m³ für zwei Stunden als erforderlich anzusehen.

    Rn. 19 Zwar ist die Entfernung zur WKA 01 damit größer als in der Bescheinigung der NWA vom 26. Juni 2013 zugrunde gelegt und ist auch die Nabenhöhe der streitgegenständlichen Windkraftanlagen mit 138, 4 m größer als im Verfahren OVG 11 B 6.15.

    Somit ist die konkrete örtliche Situation bezogen auf die Gefahr der Inbrandsetzung von nahegelegenen Waldflächen vorliegend weitaus geringer als im Verfahren OVG 11 B 6.15, wo es um Standorte ging, die nur ca. 90 m vom Rand eines sehr großen Waldgebietes entfernt lagen.

  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20

    Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden

    7.) Eine Verletzung bauordnungsrechtlicher Vorschriften zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz bei Sonderbauten liegt ebenso wenig vor wie ein Verstoß gegen die aus § 35 Abs. 1 BauGB folgende Verpflichtung zur ausreichenden Erschließung von privilegierten Außenbereichsvorhaben mit einer funktionierenden Löschwasserversorgung (dazu näher OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, zit. nach juris Rn. 62 f. m. w. N.).

    Diesem Befund steht das vom Antragsteller angeführte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 16. November 2017 (a. a. O.) nicht entgegen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025 - 7 A 9.25

    Drittanfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

    Dabei hat sie sich auf ein der Stadt P... unterbreitetes Erschließungsangebot bezogen, aufgrund dessen die Erschließung als "fingiert" anzusehen sei (für die Möglichkeit einer solchen "Erschließungsfiktion" vgl. u.a. BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 - juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 50; OVG Bautzen…, Beschluss vom 25. November 2024 - 1 B 10/24 - juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 02.12.2024 - 19 K 329.20

    Umbau einer Lagerhalle in ein Bordell baurechtlich zulässig

    Ihre Zugehörigkeit zur Erschließung ergibt sich insoweit aus dem Bestehen eines entsprechenden Versorgungsbedürfnisses, unabhängig davon, ob dessen Erfüllung mittels Anbindung an ein leitungsbezogenes Versorgungsnetz (Strom-, Wasser-, Abwasserleitungen, Hydranten) oder aber durch Zugriff auf eine nicht leitungsbezogene Versorgungsmöglichkeit (Generator, Brunnen, Sickergrube, Löschwasserentnahmestelle) erfolgt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 9. November 2022, a.a.O. Rn. 66 f., und Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, juris Rn. 62).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2023 - 3a A 55.23

    Umweltrechtsbehelf; Klagebegründungsfrist; Präklusion; Immissionsschutzrechtliche …

    Rn. 38 Auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin sind die Voraussetzungen für die Versagung des Einvernehmens im nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren in vollem Umfang und unabhängig von dem Vorbringen der Gemeinde nachzuprüfen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 - juris Rn. 34;… Urteil vom 27. August 2020 - 4 C 1.19 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 40).

    Auch hier soll die Beteiligung der Gemeinde und die Einholung ihres Einvernehmens die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens gewährleisten und die gemeindliche Planungshoheit sichern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28.86 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - juris Rn. 43; Urteil vom 28. Februar 2023 - OVG 3a B 1/23 - UA S. 10).

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2024 - 12 MS 24/24

    (erfolgreicher) vorläufiger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die Ersetzung ihres …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 11 B 5.18

    Zu den Wirkungen eines Moratoriums zur Sicherung regionalplanerischer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 - 10 B 3.20

    Sicherung der Erschließung - wegemäßige Erschließung - Erschließung mit …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18

    Versagung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - 3a A 1.23

    Nachbarschutz und Brandschutz bei immissionsschutzrechtlicher Genehmigung zur …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2025 - 7 A 29.25

    Hauptsachenerledigung; Kostenentscheidung; Untätigkeitsklage; Genehmigung eines …

  • VG Berlin, 10.03.2025 - 19 K 329.20

    Bordell im Außenbereich zulässig?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2023 - 3a B 1.23
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 4.18

    Drittanfechtung der Genehmigung von drei Windkraftwerken

  • OVG Sachsen, 25.11.2024 - 1 B 10/24

    Windenergieanlage; Windfarm; Nachbarrechtsschutz; Abstandsfläche; Abweichung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - 3a A 13.23

    Nachbarschutz gegen und Brandschutz bei immissionsschutzrechtliche Genehmigung …

  • VGH Bayern, 04.10.2024 - 9 CS 24.545

    Baugenehmigung, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Maßgeblicher Zeitpunkt …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - 3a A 60.23

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2025 - 2 R 35/25

    Genehmigung von Windenergieanlagen; Antragsbefugnis einer bereits nach § 36 BauGB …

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