Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Mitte, 21.09.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,749
BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93 (https://dejure.org/1994,749)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 (https://dejure.org/1994,749)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 (https://dejure.org/1994,749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft - Initiativrecht - Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde - Ermessensfehlerfreie Entscheidung - Städtebauliche Entwicklung - Gemeindliche Vekehrskonzepte - Planungs- und Entwicklungsbelangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 28 Abs. 2 ; StVO § 45 Abs. 1b

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 333
  • NVwZ 1995, 165
  • NZV 1994, 493
  • DVBl 1994, 1194
  • DÖV 1994, 1049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dasselbe gilt auch dann, wenn - wie hier - die Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde eine derartige verkehrsbeschränkende Anordnung trifft, die zuständige Widerspruchsbehörde diese Regelung aber auf den zulässigen Widerspruch eines Verkehrsteilnehmers (vgl. BVerwGE 27, 181 ; 92, 32 ) gegen den Willen der Gemeinde aufhebt (vgl. dazu Art. 109 Abs. 2 und Art. 119 Nr. 2 der bayerischen Gemeindeordnung).

    Dies bedeutet zwar nicht, daß § 45 StVO seinen Charakter als straßenverkehrsrechtliche Norm im Bereich des sachlich begrenzten Ordnungsrechts (BVerfGE 40, 371 ; 67, 299 ; BVerwGE 92, 32 ) mit Rechten und Pflichten für die (staatlichen) Straßenverkehrsbehörden verliert.

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).

    Ob der Kläger nach seinem zu substantiierenden Vorbringen in seinen Rechten verletzt sein kann, ist dabei nach den Vorschriften des materiellen Rechts zu beurteilen (vgl. BVerwGE 60, 154 ; 61, 256 ; Beschluß vom 21. Januar 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, daß eine Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid nicht klagebefugt ist, wenn dieser Bescheid nicht den eigenen, sondern den übertragenen Wirkungskreis betrifft; denn insoweit nimmt die Gemeinde nicht Selbstverwaltungs-, sondern staatliche Aufgaben wahr und kann daher durch eine von ihren Wünschen oder Vorstellungen abweichende Entscheidung der Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in ihren Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO verletzt sein (vgl. BVerwGE 19, 121 ; Urteile vom 11. März 1970 - BVerwG 4 C 59.67 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 3 S. 7 und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).

    Die Aufgaben und Befugnisse der (örtlichen) Straßenverkehrsbehörde zur Regelung des Straßenverkehrs gehören seit jeher zu den staatlichen Aufgaben, nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Wirkungskreises (Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 7 C 71.72 - Buchholz 442.151 § 44 StVO Nr. 1 S. 3 und vom 29. Juni 1983, a.a.O., S. 12).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Soweit es die Veränderung von Verkehrsstraßen und -strömen zum Inhalt hat, muß es - drittens - den Erfordernissen planerischer Abwägung genügen und insbesondere darlegen, weshalb bestimmte Straßen(züge) entlastet und welche neuen Straßen(züge) in für dortige Anwohner zumutbarer Weise belastet werden sollen und können (vgl. dazu Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies bedeutet zwar nicht, daß § 45 StVO seinen Charakter als straßenverkehrsrechtliche Norm im Bereich des sachlich begrenzten Ordnungsrechts (BVerfGE 40, 371 ; 67, 299 ; BVerwGE 92, 32 ) mit Rechten und Pflichten für die (staatlichen) Straßenverkehrsbehörden verliert.
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dasselbe gilt auch dann, wenn - wie hier - die Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde eine derartige verkehrsbeschränkende Anordnung trifft, die zuständige Widerspruchsbehörde diese Regelung aber auf den zulässigen Widerspruch eines Verkehrsteilnehmers (vgl. BVerwGE 27, 181 ; 92, 32 ) gegen den Willen der Gemeinde aufhebt (vgl. dazu Art. 109 Abs. 2 und Art. 119 Nr. 2 der bayerischen Gemeindeordnung).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz - …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Drittschutz vermitteln nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm für die Behörde auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren Personenkreises dienen (vgl. z.B. BVerwGE 81, 329 ).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies bedeutet zwar nicht, daß § 45 StVO seinen Charakter als straßenverkehrsrechtliche Norm im Bereich des sachlich begrenzten Ordnungsrechts (BVerfGE 40, 371 ; 67, 299 ; BVerwGE 92, 32 ) mit Rechten und Pflichten für die (staatlichen) Straßenverkehrsbehörden verliert.
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende …

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des …

  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen …

  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif - …

  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im …

  • BVerwG, 10.10.1991 - 4 B 167.91

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses im …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines …

    Die Vorschrift dient zwar neben staatlichen Interessen den zum Selbstverwaltungsbereich gehörenden Planungs- und Entwicklungsbelangen der Gemeinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333).

    Ein - hinreichend konkretisiertes - städtebauliches Verkehrskonzept, aus dem sich ergibt, welche verkehrlichen Maßnahmen in einem bestimmten räumlichen Bereich gerade aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung für erforderlich oder zweckmäßig gehalten werden und welche Gesichtspunkte der planerischen Abwägung insoweit zugrunde lagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 a. a. O.), hat die Klägerin bislang nicht erstellt.

    Dem steht nicht entgegen, dass straßenverkehrsrechtliche Regelungen übergeordneter staatlicher Behörden im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde (§ 2 Abs. 1, § 3 StVO-ZustG) oder als untere Straßenverkehrsbehörde (§ 1 StVO-ZustG i. V. m. § 15 Abs. 1 LVG ) keine Rechtspositionen im Selbstverwaltungsbereich tangieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 = juris Rn. 13 m. w. N. sowie hierauf hinweisend Berkemann, NuR 2012, 517, 529).

  • BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22

    Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

    Vielmehr gehören die Aufgaben der unteren und örtlichen Straßenverkehrsbehörden seit jeher zu den staatlichen Aufgaben (BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    kommunale Entscheidungen zur Einrichtung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen nach § 45 Abs. 1 b StVO (im Anschluß an Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194 ).

    Die auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts bestehenden Aufgaben werden von den Gemeinden auch nach der Änderung des § 45 StVO in der hier maßgeblichen Fassung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Juli 1980 (BGBl I S. 1060) weiterhin als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (vgl. § 13 Abs. 2 LVwG BaWü) wahrgenommen (vgl. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können fachaufsichtliche Weisungen gegenüber einer Gemeinde von dieser im allgemeinen nicht angefochten werden, weil ihnen das für die Annahme eines Verwaltungsakts notwendige Merkmal der unmittelbaren Außenwirkung fehlt, jedenfalls aber keine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist (vgl. BVerwGE 6, 101 ; 17, 87 ; 19, 121 ; zuletzt Urteil vom 20. April 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. April 1994 (a.a.O.) dargelegt, daß die Befugnisse der Gemeinden auf der Grundlage des Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 (BGBl I S. 413) mit der darin enthaltenen Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 15 StVG und durch § 45 der Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Juli 1980 (…a.a.O.) in bestimmten Bereichen bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen verstärkt worden sind.

    Ob das Verkehrskonzept der Klägerin den im Senatsurteil vom 20. April 1994 (a.a.O.) genannten inhaltlichen und verfahrensmäßigen Anforderungen entspricht, ist eine Frage der Begründetheit der Klage und daher nicht Gegenstand des vorliegenden Revisionsverfahrens.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 21.09.1993 - 11 C 17/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,31473
AG Berlin-Mitte, 21.09.1993 - 11 C 17/93 (https://dejure.org/1993,31473)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 21.09.1993 - 11 C 17/93 (https://dejure.org/1993,31473)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 21. September 1993 - 11 C 17/93 (https://dejure.org/1993,31473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,31473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 573 Abs. 4 ; ZGB § 120 Abs. 2
    Kündigungsfrist; abweichende Vereinbarung in Altverträgen im Beitrittsgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht AG Berlin-Mitte
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht