Baugesetzbuch
3. Kapitel - Sonstige Vorschriften (§§ 192 - 232) |
2. Teil - Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung (§§ 200 - 216) |
2. Abschnitt - Zuständigkeiten (§§ 203 - 206) |
(1) Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde durch Rechtsverordnung bestimmen, dass die nach diesem Gesetzbuch der Gemeinde obliegenden Aufgaben auf eine andere Gebietskörperschaft übertragen werden oder auf einen Verband, an dessen Willensbildung die Gemeinde mitwirkt.
(2) 1Durch Landesgesetz können Aufgaben der Gemeinden nach diesem Gesetzbuch auf Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder vergleichbare gesetzliche Zusammenschlüsse von Gemeinden, denen nach Landesrecht örtliche Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde obliegen, übertragen werden. 2In dem Landesgesetz ist zu regeln, wie die Gemeinden an der Aufgabenerfüllung mitwirken.
(3) Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung die nach diesem Gesetzbuch der höheren Verwaltungsbehörde zugewiesenen Aufgaben auf andere staatliche Behörden, Landkreise oder kreisfreie Gemeinden übertragen.
(4) 1Unterliegen die Planungsbereiche gemeinsamer Flächennutzungspläne (§ 204) oder von Flächennutzungsplänen und Satzungen eines Planungsverbands (§ 205) der Zuständigkeit verschiedener höherer Verwaltungsbehörden, ist die Oberste Landesbehörde für die Entscheidung im Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren zuständig. 2Liegen die Geltungsbereiche in verschiedenen Ländern, entscheiden die Obersten Landesbehörden im gegenseitigen Einvernehmen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.06.2004
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
Rechtsprechung zu § 203 BauGB
70 Entscheidungen zu § 203 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 A 2372/22
Keine Klage auf Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 A 2373/22
Nachbarklage
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 A 2374/22
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Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung ...
- BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 3.09
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Gemeindegrenze; ...
- BVerwG, 28.02.2023 - 4 BN 10.22
Erlass eines gemeinsamen gebietsübergreifenden Bebauungsplans zweier Gemeinden ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
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Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 4.07
Zulassung der Revision nach Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde bzw. ...
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Anspruch auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 Abs. 1 Baugesetzbuch ...
- BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 4.07