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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,62
BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00 (https://dejure.org/2000,62)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 (https://dejure.org/2000,62)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 (https://dejure.org/2000,62)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO §§ 42, 113 Abs. 1; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 5, § 72 Abs. 1, § 74 Abs. 3, § 75 Abs. 2 Satz 2; AEG § 18 Abs. 1
    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Schallschutzgarantie; Schutzauflagen; nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens; Prognoserisiko; Liberalisierung des Zugangs zum ...

  • Judicialis

    VwGO § 42; ; VwGO § 113 Abs. 1; ; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 5; ; VwVfG § 72 Abs. 1; ; VwVfG § 74 Abs. 3; ; VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 2; ; AEG § 18 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts - Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss - Entscheidungsvorbehalt - Schallschutzgarantie - Schutzauflagen - Nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens - Prognoserisiko - Liberalisierung des Zugangs ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 42 VwGO, § 113 VwGO, § 36 VwVfG, § 72 VwVfG, § 74 VwVfG, § 75 VwVfG, § 18 AEG
    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes; Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Schallschutzgarantie; Schutzauflagen; nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens; Prognoserisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Schallschutzgarantie; Schutzauflagen; nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens; Prognoserisiko; Liberalisierung des Zugangs zum ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Isolierte Aufhebung von Nebenbestimmung eines VA?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Ausnahmen der isolierten Anfechtungsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 221
  • NVwZ 2001, 429
  • DVBl 2001, 405 (Ls.)
  • DÖV 2001, 691
 
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Wird zitiert von ... (523)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen; …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Denn eine Anordnung nach diesen Vorschriften kann die Planfeststellungsbehörde nur zum Ausgleich für solche Beeinträchtigungen treffen, deren Eintritt im Zeitpunkt der Entscheidung gewiss ist oder sich prognostisch abschätzen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88 S. 84).

    Die Planfeststellungsbehörde kann und muss solchen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens nicht Rechnung tragen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen können, weil sich ihr Eintritt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht einmal als möglich abzeichnet (vgl. BVerwGE 80, 7 ; Urteile vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 85, und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7).

    Nur dann, wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen, kann gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG die Frage eines Ausgleichs einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorbehalten bleiben (vgl. Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 9, und vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 84 f.).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Nur dann, wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen, kann gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG die Frage eines Ausgleichs einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorbehalten bleiben (vgl. Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 9, …und vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 84 f.).

    Auch für einen Ermessensspielraum der Behörde ist insoweit nichts ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1999 - 8 C 13126/97
    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    OVG Rheinland-Pfalz vom 15.12.1999 - Az.: OVG 8 C 13126/97 -.

    BVerwG 11 C 2.00 OVG 8 C 13126/97.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (vgl. BVerwGE 60, 269 ).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Die Planfeststellungsbehörde kann und muss solchen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens nicht Rechnung tragen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen können, weil sich ihr Eintritt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht einmal als möglich abzeichnet (vgl. BVerwGE 80, 7 ;… Urteile vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 85, und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7).
  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Die Planfeststellungsbehörde kann und muss solchen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens nicht Rechnung tragen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen können, weil sich ihr Eintritt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht einmal als möglich abzeichnet (vgl. BVerwGE 80, 7 ;… Urteile vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 85, und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Ein solcher Auflagenvorbehalt ist im Planfeststellungsrecht wegen des dort geltenden Grundsatzes umfassender Problembewältigung (vgl. BVerwGE 61, 307 ) nur zulässig, wenn er den Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 VwVfG genügt.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm; …

    Die Erklärung des Beklagten, auf die Genehmigung nächtlicher Bauarbeiten mit nachträglichen Anordnungen/Festsetzungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG zu reagieren, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von § 74 Abs. 2 Satz 2 und § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. Urteil vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 55 S. 15 ).

    Die Erklärung des Beklagten, auf die Genehmigung nächtlicher Bauarbeiten mit nachträglichen Anordnungen/Festsetzungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG zu reagieren, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von § 74 Abs. 2 Satz 2 und § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. Urteil vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 55 S. 15 ).

  • VG Berlin, 30.08.2019 - 24 K 301.18

    Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg

    Eine isolierte Aufhebbarkeit der in Rede stehenden Nebenbestimmung scheidet auch nicht offenkundig von vornherein aus (zu diesem Maßstab s. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - juris, Rn 25 m.w.N.), zumal der Beklagte die Genehmigung zuvor bereits mehrere Jahre lang ohne eine derartige "Maßgabe" erteilt hatte.
  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20

    Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten …

    Rn. 8 1. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die isolierte Anfechtungsklage gegen eine belastende Nebenbestimmung begründet, wenn die Nebenbestimmung rechtswidrig ist und der Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f., vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 , vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 , vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 48 Rn. 20…, vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5 …und vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - BVerwGE 167, 60 Rn. 18).

    Maßgeblich ist, ob zwischen der Nebenbestimmung und dem eigentlichen Inhalt des Verwaltungsakts "ein Zusammenhang besteht, der die isolierte Aufhebung ausschließt" (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 30 - Brandschutz; vgl. auch Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - [insoweit in BVerwGE 112, 221 nicht abgedruckt] juris Rn. 33).

    Die Prüfung der isolierten Aufhebbarkeit ist bisher entsprechend eng geführt und thematisch auf den in Streit stehenden Gegenstand der Nebenbestimmung beschränkt worden (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ;… juris Rn. 26, 33, vom 19. November 2009 - 3 C 10.09 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 55 Rn. 23 …und vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 48 Rn. 31).

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