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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3102
OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16 (https://dejure.org/2018,3102)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2018 - 11 M 29.16 (https://dejure.org/2018,3102)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 11 M 29.16 (https://dejure.org/2018,3102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 Abs 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, Art 6 GG, Art 8 MRK, Art 24 Abs 3 EUGrdRCh
    Anspruch auf Kindernachzugsvisum - Sicherung des Lebensunterhalts

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 32 Abs 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, Art 6 GG, Art 8 MRK, Art 24 Abs 3 EUGrdRCh
    Visum; Türkei; Kindernachzug; Eltern und deutsche Geschwister im Bundesgebiet; Lebensunterhalt nicht gesichert; kein Ausnahmefall; 14 Jahre bei Antragstellung; überwiegendes Aufwachsen ohne Kernfamilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16
    Rn. 5 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - den Vorschriften des § 28 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG und des § 28 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 AufenthG, wonach das minderjährige ledige Kind eines Deutschen und der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben bzw. dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden soll, den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, dass beim Nachzug in eine Familie, der ein deutscher Staatsangehöriger angehört, dem fiskalischen Interesse ein geringeres Gewicht zukommt als beim Nachzug in eine rein ausländische Familie (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 30).

    Derartige Umstände hat das Bundesverwaltungsgericht für einen Fall bejaht, in dem der Nachzug in eine Kernfamilie erfolgen sollte, die bei einer qualitativen Betrachtung aller für die Bestimmung des Lebensmittelpunkts maßgeblichen Umstände ihren Schwerpunkt in Deutschland hatte und in dem der Kläger im Zeitpunkt der mündlichen Tatsachenverhandlung erst zwölf Jahre alt war, ein Lebensalter, bis zu dem ein gesteigerter Schutz- und Betreuungsbedarf bestehe und Kinder in besonderem Maße auf ein Aufwachsen in der Kernfamilie angewiesen seien, und gegen die Eltern des Klägers keine Sanktionen wegen Verletzung ihrer sozialrechtlichen Verpflichtung nach §§ 31 ff. SGB II verhängt worden waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - Rn. 30 ff., juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 09. November 2016 - OVG 3 B 3.15 -, Rn. 29, juris).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16
    Sie begründen aber für die Mitglieder einer Familie ebenfalls kein subjektives Recht auf Aufnahme im Hoheitsgebiet eines Staates und lassen sich nicht dahin auslegen, dass den Staaten bei der Prüfung von Anträgen auf Familienzusammenführung kein Ermessensspielraum verbliebe (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006 - C-540/03 -, Rn. 59 f., juris).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16
    Dabei ist zugrunde zu legen, dass der Gesetzgeber in der Unterhaltssicherung eine Erteilungsvoraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse und zugleich die wichtigste Voraussetzung sieht, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12/10 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 3 B 3.15

    Erteilung eines Visums an einen chinesischen Jugendlichen zum Familiennachzug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16
    Derartige Umstände hat das Bundesverwaltungsgericht für einen Fall bejaht, in dem der Nachzug in eine Kernfamilie erfolgen sollte, die bei einer qualitativen Betrachtung aller für die Bestimmung des Lebensmittelpunkts maßgeblichen Umstände ihren Schwerpunkt in Deutschland hatte und in dem der Kläger im Zeitpunkt der mündlichen Tatsachenverhandlung erst zwölf Jahre alt war, ein Lebensalter, bis zu dem ein gesteigerter Schutz- und Betreuungsbedarf bestehe und Kinder in besonderem Maße auf ein Aufwachsen in der Kernfamilie angewiesen seien, und gegen die Eltern des Klägers keine Sanktionen wegen Verletzung ihrer sozialrechtlichen Verpflichtung nach §§ 31 ff. SGB II verhängt worden waren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - Rn. 30 ff., juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. November 2016 - OVG 3 B 3.15 -, Rn. 29, juris).
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 19 ZB 20.2659

    Keine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug wegen ungesichertem …

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16/12 -, Rn. 16, juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 5.2.2018 - OVG 11 M 29.16 - juris Rn. 2).

    Derartige Umstände hat das Bundesverwaltungsgericht für einen Fall bejaht, in dem der Nachzug in eine Kernfamilie erfolgen sollte, die bei einer qualitativen Betrachtung aller für die Bestimmung des Lebensmittelpunkts maßgeblichen Umstände ihren Schwerpunkt in Deutschland hatte und in dem der Kläger im Zeitpunkt der mündlichen Tatsachenverhandlung erst zwölf Jahre alt war, ein Lebensalter, bis zu dem ein gesteigerter Schutz- und Betreuungsbedarf bestehe und Kinder in besonderem Maße auf ein Aufwachsen in der Kernfamilie angewiesen seien, und gegen die Eltern des Klägers keine Sanktionen wegen Verletzung ihrer sozialrechtlichen Verpflichtung nach §§ 31 ff. SGB II verhängt worden waren (…vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013, a.a.O., juris Rn. 30 ff.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 5.2.2018 - OVG 11 M 29.16 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.209

    Sicherung des Lebensunterhalts und des Krankenversicherungsschutz beim …

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (…vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Bbg, B.v. 5.2.2018 - OVG 11 M 29.16 - juris Rn. 2).
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