Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17 |
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Art 125a GG; Art 12 GG; Art 3 GG; Art 100 GG; § 33i GewO; § 29 Abs 4 S 2 GlSpielWStVtr; § 24 GlSpielWStVtr; § 10 GlSpielG ND
Abstandsgebot; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; glücksspielrechtliche Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren; Spielhalle; unechte Konkurrenz; Verbundspielhalle; Verbundverbot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 06.09.2017 - 1 B 79/17
- OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Rn. 9 aa) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, NVwZ 2017, 1111, juris) festgestellt, dass das Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen, das Abstandsgebot und die Übergangsregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.Dabei hat das Bundesverfassungsgericht zur formellen Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 und 2 GlüStV sowie zu den Mindestabstandsgeboten in § 2 Abs. 1 Satz 3 Spielhallengesetz Berlin und in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Saarländisches Spielhallengesetz entschieden, dass diese Regelungen dem Recht der Spielhallen zuzuordnen sind, das gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG aus der konkurrierenden Kompetenz des Bundes herausgenommen worden ist, und auch nicht aufgrund der Sperrwirkung der Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Bodenrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) formell verfassungswidrig sind (Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rn. 97 ff.).
Rn. 11 Der Niedersächsische Landesgesetzgeber hat anders als in den vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris) bewerteten Länderregelungen nicht einen einheitlichen neuen Erlaubnistatbestand für Spielhallen geschaffen, durch den die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO ersetzt und um weitere Anforderungen nach dem GlüStV ergänzt worden ist (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 Spielhallengesetz Berlin, § 12 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Spielhallengesetz).
Mit dem Verbundverbot und dem Abstandsgebot werde das Ziel der Spielsuchtbekämpfung durch eine Beschränkung des insgesamt verfügbaren Spielhallenangebots verfolgt (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 131 ff.).
Das Verbundverbot und die Abstandsgebote seien auch angemessen (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 142 und Rn. 148 ff.).
Die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 GG führe - soweit ihr Schutzbereich überhaupt eröffnet sei - hinsichtlich der beruflichen Nutzung des Eigentums jedenfalls nicht zu einem weitergehenden Schutz der Spielhallenbetreiber als die Berufsfreiheit (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 169).
Gerade die hohen Anteile der Spieler an Geldspielgeräten an der Gesamtzahl der pathologischen Spieler sowie der hohe Marktanteil und das erhebliche Wachstum des Spiels in Spielhallen über die letzten Jahre rechtfertigen die Annahme nachweisbarer schwerer Gefahren für die spielsüchtigen oder von Spielsucht bedrohten Personen, ihre Familien und die Gemeinschaft (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 140).
Eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen können die Spielhallenbetreiber nicht verlangen (BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, a.a.O., Rn. 193).
Spielhallenbetreiber mussten deshalb bereits seit diesem Urteil damit rechnen, dass der Landesgesetzgeber den Betrieb von Spielhallen strenger regulieren würde (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., Rn. 190).
Es gilt der Grundsatz, dass die für die Spielhalle genutzten Räumlichkeiten und die Betriebsmittel, wie Spielgeräte und andere Einrichtungsgegenstände, auch anderweitig nutzbar sind (BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., Rn. 194).
Im Übrigen sind föderal unterschiedliche und sogar konkurrierende Lösungswege im Bundesstaat strukturell angelegt (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 123).
Rn. 35 Unabhängig davon, dass der Antragsteller den Mietvertrag nicht vorgelegt und damit dessen Laufzeit nicht belegt hat, ist auch zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn.194), davon ausgeht, dass sich für Mietverträge ein Recht auf außerordentliche Kündigung ergeben kann.
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16
Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Es wird lediglich der mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis verbundene Freigabeeffekt bei Altspielhallen durch das Hinzutreten eines weiteren Erlaubnisvorbehalts eingeschränkt (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris, Rn. 29).Rn. 26 Dagegen spricht nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV spielhallen- und nicht betreiberbezogen auszulegen ist (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris, Rn. 42 ff.;… so auch Nds. OVG, Beschl. v. 18.1.2017 - 7 ME 3/17 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
Dieser Investitionsschutz soll bei einem Betreiberwechsel während des Übergangszeitraums nicht entfallen (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris, Rn. 48).
- OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
Vorliegen einer sog. unechten Konkurrenzsituation von Verbundspielhallen durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Eine sog. unechte Konkurrenzsituation liegt auch dann vor, wenn Verbundspielhallen von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschaftszweck der gemeinsame Spielhallenbetrieb ist, betrieben werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -).Wie der Senat bereits entschieden hat liegt eine sog. unechte Konkurrenzsituation dann vor, wenn Verbundspielhallen von mehreren, formal eigenständigen Gesellschaften betrieben werden, diese aber durch die Organstruktur von Mutter- und Tochtergesellschaften faktisch, gesellschafts- und steuerrechtlich derart eng miteinander verbunden sind, dass sie eine "wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft" darstellen (Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 17).
- BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09
Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Bewirkt eine gesetzgeberische Maßnahme nachträglich eine Gebrauchsbeschränkung der Mietsache und steht diese unmittelbar mit der konkreten Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage des Mietobjekts in Zusammenhang, kann diese Beschränkung dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen (BGH, Urt. v. 13.7.2011 - XII ZR 189/09 -, NJW 2011, 3151, juris, Rn. 8 und 9, zur Pacht). - BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06
Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Unzulässigkeit der Nutzung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Die Annahme, dass das Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung zur vertragsgemäßen Nutzung einen zur fristlosen Kündigung berechtigenden Mangel darstellt (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: BGH, Urt. v. 24.10.2007 - XII ZR 24/06-, juris, Rn. 11), scheidet nicht von vornherein aus. - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Dabei ist zudem die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276, juris, Rn. 100) in den Blick zu nehmen, wonach dem Spiel an Geldspielgeräten das höchste Suchtpotenzial aller Glücksspielformen zukommt. - BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12
Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung …
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11
Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Hieraus wird insbesondere abgeleitet, dass die Länder bei der Wahrnehmung eigener Gesetzgebungskompetenzen das gesamtstaatliche Interesse des Bundes und die Interessen der anderen Länder in den Blick nehmen müssen (BVerfG, Beschl. v. 30.6.2015 - 2 BvR 1282/11 -, BVerfGE 139, 321, juris, Rn. 101). - BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Auf der Grundlage von § 28 Satz 2 GlüStV können Spielhallen in den Ländern strengeren Anforderungen unterworfen werden (BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris, Rn. 82). - BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen und der Ablehnung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Ebenso wenig vermögen typische, den gesetzgeberischen Vorstellungen von einer gesetzlichen Regelung entsprechende Folgen eine sachliche Unbilligkeit zu begründen (BVerfG, Beschl. der 1. Kammer - 1 BvR 2539/07 -, NVwZ 2010, 902, juris, Rn. 30 ff., zu § 227 AO). - BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …
- BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15
Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Versagung einer Billigkeitsmaßnahme …
- BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten
- BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12
Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 3 S 784/14
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für Hochwasserschutzmaßnahmen - …
- OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 7 ME 3/17
Betreiberwechsel; Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Übergangsregelung; Verzicht
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
- OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17
Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15
Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 6 S 1765/15
Abstand zwischen zwei Spielhallen nach GlSpielG BW
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2018 - 4 A 589/17
Spielhallen benötigen in NRW keine Erlaubnis mehr nach § 33i GewO
Rn. 34 Bezogen auf dem Staatsvertrag folgende landesgesetzliche Regelungen aus Berlin, dem Saarland und Bayern hat BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, DVBl. 2017, 697 = juris, Rn. 96 ff., 117, angenommen, dass die in § 29 Abs. 4 GlüStV zeitlich gestuft angeordnete Ersetzung des § 33i GewO durch Landesrecht auf Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG beruht; in der Subsumption nimmt das Bundesverfassungsgericht in derselben Entscheidung ohne Auseinandersetzung mit diesem klaren Obersatz allerdings nur für Berlin und das Saarland an, die bisherigen Erlaubnisse nach § 33i GewO würden nach Ablauf der Übergangsfrist erlöschen (…Rn. 176 ff., 179), während es für Bayern von einem Hinzutreten der glücksspielrechtlichen Spielhallenerlaubnis neben die Erlaubnis nach § 33i GewO ausgeht (…Rn. 196); ebenso bezogen auf die Rechtslage in Sachsen BVerwG, Urteil vom 5.4.2017 - 8 C 16.16 -, ZfWG 2017, 394 = juris, Rn. 28 f., sowie zur niedersächsischen Rechtslage NdsOVG, Beschluss vom 11.12.2017 - 11 ME 458/17 -, GewArch 2018, 81 (Leitsatz) = juris, Rn. 11, während BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 127 = juris, Rn. 29, 39, für Berlin wohl ebenfalls von einer Ersetzung des "bislang" geltenden Erlaubniserfordernisses nach § 33i GewO ausgeht.Rn. 60 So aber bezogen auf die Rechtslage nach dem Glücksspielstaatsvertrag in Sachsen BVerwG, Urteil vom 5.4.2017 - 8 C 16.16 -, ZfWG 2017, 394 = juris, Rn. 28 f., sowie zur niedersächsischen Rechtslage NdsOVG, Beschluss vom 11.12.2017 - 11 ME 458/17 -, GewArch 2018, 81 (Leitsatz) = juris, Rn. 11.
- VG Münster, 25.04.2018 - 9 L 325/18
Keine Härtefallbefreiung wegen fehlender Amortisation von in Spielhallenbetrieb …
Rn. 16 OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, Rn. 21, juris, zur niedersächsischen Regelung; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, Rn. 17 ff., jeweils m. w. N.Rn. 21 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 22; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 45.
Rn. 29 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 24; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 47; VG Minden, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 3 L 2524/17 -, juris, Rn. 17.
Rn. 35 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 25 f.
Rn. 45 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 -, juris, Rn. 194; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 35; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 49.
- VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17 Rn. 489 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 25.
Rn. 509 vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 33.
- VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17 Rn. 487 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 25.
Rn. 507 vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 33.
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2020 - 3 MB 36/19
Antrag auf einstweilige Anordnung auf Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis zur …
Die Annahme einer "unbilligen Härte" im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 SpielhG muss daher auf wenige Ausnahmen in besonders atypischen Einzelfällen beschränkt bleiben (so auch für die Regelung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV OVG Münster, Beschl. v. 16.08.2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 60 und OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2017 - 11 ME 458/17 -, juris Rn. 21).Hierzu gehören unter anderem Angaben dazu, ob und gegebenenfalls welche Bemühungen zur rechtzeitigen Kündigung oder zur einvernehmlichen Aufhebung von langfristigen Verträgen, auch von Arbeitsverträgen der Mitarbeiter, zur Umnutzung des für die Spielhalle genutzten gewerblichen Grundstücks oder zur Verlagerung der Spielhalle an einen Alternativstandort unternommen wurden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2017, a.a.O., Rn. 24 für einen Befreiungsantrag nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV).
- OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 640/17
Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …
Solchen Bedenken gegen die landesgesetzliche Regelung steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris; s. auch: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, BVerwGE 157, 127 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 4 B 1375/17 -, juris Rdn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris Rdn. 7 ff.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 23. August 2017 - 22 ZB 17.1232 -, juris Rdn. 13 ff.). - VG Schleswig, 20.02.2020 - 12 A 376/18
Weiterbetrieb einer Spielhalle
Die Annahme einer "unbilligen Härte" im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 SpielhG muss daher auf wenige Ausnahmen in besonders atypischen Einzelfällen beschränkt bleiben (so auch für die Regelung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV OVG Münster, Beschl. v. 16.08.2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 60 und OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2017 - 11 ME 458/17 -, juris Rn. 21).Hierzu gehören unter anderem Angaben dazu, ob und gegebenenfalls welche Bemühungen zur rechtzeitigen Kündigung oder zur einvernehmlichen Aufhebung von langfristigen Verträgen, auch von Arbeitsverträgen der Mitarbeiter, zur Umnutzung des für die Spielhalle genutzten gewerblichen Grundstücks oder zur Verlagerung der Spielhalle an einen Alternativstandort unternommen wurden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2017, a.a.O., Rn. 24 für einen Befreiungsantrag nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV)".
- OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 7 ME 15/18
Unbillige Härte; formelle Illegalität; materielle Illegalität; …
Der allgemeine Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG zwingt die Länder nicht, über die einheitliche Auslegung einer Norm hinaus eine ähnliche Vollzugspraxis zu pflegen, einmal davon abgesehen, dass die Betroffenen tatbestandlich keinen Anspruch darauf haben, von den Behörden verschiedener Bundesländer gleichbehandelt zu werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.12.2017 - 11 ME 458/17 -, juris). - VGH Hessen, 11.06.2018 - 8 B 2048/17
Spielhallen im Verbund
OVG in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2017 (- 11 ME 458/17 -, juris Rdnr. 25) ausführt, bei der Prüfung eines Härtefalls sei eine standortbezogene Betrachtung der mit einer Schließung einhergehenden wirtschaftlichen Belastungen nur dann vorzunehmen, wenn es sich um die einzige Spielhalle des Betreibers handele, während bei mehreren Spielhallen die Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen in den Blick zu nehmen seien, vermag der Senat dem nach den obigen Ausführungen nicht zu folgen. - VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen
Ferner ist nicht ausgeschlossen, dass die zivilgerichtliche Rechtsprechung die mit der Einführung des gesetzlichen Verbundverbots begründeten wirtschaftlichen Belastungen nicht ausschließlich dem Mieter, sondern auch dem Vermieter zuordnet, der gerade wegen der Nutzbarkeit des Mietobjekts als Spielhalle einen entsprechenden Mietzins erzielen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.12.2017, 11 ME 458/17, Rn. 35 - juris). - VG Göttingen, 02.07.2018 - 1 B 188/17
Ausnahmeregel; enge Auslegung; Glaubhaftmachung; Glücksspielstaatsvertrag; …
- VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
Unbillige Härte im Zusammenhang mit der Schließung einer Gaststätte; keine …
- OVG Thüringen, 24.10.2018 - 3 EO 480/18
Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle; Berücksichtigung der …
- OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …
- VG Schleswig, 19.11.2019 - 12 B 53/19
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Weiterbetrieb einer …
- OVG Thüringen, 14.08.2018 - 3 EO 604/17
Anordnungsanspruch für den verwaltungsgerichtlichen Antrag auf vorläufigen …
- OVG Thüringen, 17.04.2018 - 3 EO 638/17
Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle
- VG Gelsenkirchen, 27.06.2019 - 19 L 2320/18
- VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 54/19
Lotterierecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
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