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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,47659
LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08 (https://dejure.org/2008,47659)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08 (https://dejure.org/2008,47659)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2008 - 11 SaGa 23/08 (https://dejure.org/2008,47659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Düsseldorf PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag eines Fußballspielers über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Falle des Abstiegs oder des Aufstiegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2010, 260
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Rn. 53 a) Während der Dauer eines Rechtsstreits über den Bestand des Arbeitsverhältnisses besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß §§ 611, 613 BGB i. V. m. § 242 BGB im Allgemeinen erst nach einem der Bestandsklage stattgebenden Instanzurteil (seit BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702; ebenso BAG 22.10.2003 - 7 AZR 113/03 - EzA § 14 TzBfG Nr. 6).

    Obsiegt der Verfügungskläger im Bestandsrechtsstreit, ohne zugleich im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO i. V. m. § 495 Satz 1 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG) den Weiterbeschäftigungsanspruch gestellt zu haben (vgl. hierzu BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9), entfällt im Allgemeinen der Verfügungsgrund auf Weiterbeschäftigung im Wege der einstweiligen Verfügung.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.1986 - 1 Ta 140/86

    Einstweilige Verfügung ; Weiterbeschäftigung; Kündigung des Arbeitsverhältnisses; …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Namentlich kann ein solcher Grund gegeben sein, wenn die Erhaltung und Sicherung der Qualifikation des Arbeitnehmers in Gefahr ist (LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19;… Küttner, Personalbuch 2008 Weiterbeschäftigungsanspruch Rn. 22).

    Insoweit hat nämlich der Verfügungskläger die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG Frankfurt/M. 22.03.1987 - 1 Sa 316/87 - NZA 1988, 37; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 - NZA-RR 2007, 17, 18; LAG Köln 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 - LAGE § 935 ZPO Nr. 14).

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Rn. 42 b) Nach § 21 TzBfG gilt für auflösende Bedingungen in Arbeitsverträgen unter anderem auch § 14 Abs. 1 TzBfG, so dass die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung nur bei Vorliegen eines Sachgrundes zulässig ist (BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rz. 11 juris).

    Eben dieses Risiko kann aber nicht durch die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden (BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rz. 12 juris; früher schon BAG 09.07.1981 - 2 AZR 788/78 - EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 1).

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01

    Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Rn. 47 (1.)Zwar hat das BAG (Urteil vom 04.12.2002 - 7 AZR 492/01 - EzA § 620 BGB 2002 Nr. 1) klargestellt, dass eine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich zulässig sei, wenn es einen rechtfertigenden Sachgrund für die Bedingung gäbe.

    Rn. 49 (3.)Bei der vom BAG geforderten Gesamtwürdigung zum Vorliegen des Sachgrundes (BAG 04.12.2002 - 7 AZR 492/01 - EzA § 620 BGB 2002 Nr. 1) ist daher das wirtschaftliche Interesse des Vereins als deutlich vorrangig vor dem Interesse des Verfügungsklägers zu bewerten.

  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Rn. 53 a) Während der Dauer eines Rechtsstreits über den Bestand des Arbeitsverhältnisses besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß §§ 611, 613 BGB i. V. m. § 242 BGB im Allgemeinen erst nach einem der Bestandsklage stattgebenden Instanzurteil (seit BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702; ebenso BAG 22.10.2003 - 7 AZR 113/03 - EzA § 14 TzBfG Nr. 6).
  • LAG Köln, 18.08.2000 - 12 Ta 189/00

    Weiterbeschäftigung: Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Insoweit hat nämlich der Verfügungskläger die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG Frankfurt/M. 22.03.1987 - 1 Sa 316/87 - NZA 1988, 37; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 - NZA-RR 2007, 17, 18; LAG Köln 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 - LAGE § 935 ZPO Nr. 14).
  • LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 120/04

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Im Wege der einstweiligen Verfügung ist eine Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs vorher nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die streitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung herbeigeführt worden ist (LAG Hamm 03.02.2004 - 19 Sa 120/04 - NZA-RR 2005, 358, 359; LAG Köln 04.02.1993 - 5 Sa 1010/92 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 34; LAG Köln 13.05.1993 - 5 Sa 271/93 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 35).
  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Insoweit hat nämlich der Verfügungskläger die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG Frankfurt/M. 22.03.1987 - 1 Sa 316/87 - NZA 1988, 37; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 - NZA-RR 2007, 17, 18; LAG Köln 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 - LAGE § 935 ZPO Nr. 14).
  • LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung; Kündigungsschutzprozeß; Kündigung; …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Daneben können auch weitere besondere Gründe vom Arbeitnehmer glaubhaft gemacht werden, die es rechtfertigen können, die Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitgebers zu verschieben (LAG Köln 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 8).
  • LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 Sa/Ga 316/87

    Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
    Insoweit hat nämlich der Verfügungskläger die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG Frankfurt/M. 22.03.1987 - 1 Sa 316/87 - NZA 1988, 37; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 - NZA-RR 2007, 17, 18; LAG Köln 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 - LAGE § 935 ZPO Nr. 14).
  • LAG Köln, 13.05.1993 - 5 Sa 271/93

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; …

  • LAG Köln, 04.02.1993 - 5 Sa 1010/92

    Einstweilige Verfügung; Arbeitnehmer; Weiterbeschäftigung; Beschäftigungspflicht; …

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

  • ArbG Essen, 03.08.1999 - 2 Ca 2983/97

    Abschluss eines befristeten Vertrages mit einem Co-Trainer der 2. …

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 359/22

    Schadensersatz - Nichtbeschäftigung als Eishockeyspieler

    Der Beschäftigungsanspruch eines Profispielers in einer Mannschaftssportart umfasst insbesondere die Teilnahme am Mannschaftstraining (LAG Hamm 28. November 2011 - 11 SaGa 35/11 - LAG Düsseldorf 20. November 2008 - 11 SaGa 23/08 - zu A II 2 b der Gründe; ArbG Stuttgart 16. Februar 2016 - 5 Ga 9/16 - zu II 2 der Gründe; ArbG Berlin 21. Dezember 2015 - 23 Ga 15642/15 - zu I 1 b der Gründe; Schütz SpoPrax 2021, 266, 267; Herrich/Menke/Schulz SpuRt 2014, 187, 188).

    So können Profimannschaftssportler, die für einen längeren Zeitraum vom Training ausgeschlossen werden, regelmäßig ihre sportliche Leistungsfähigkeit nicht weiterentwickeln (vgl. LAG Hamm 28. November 2011 - 11 SaGa 35/11 - LAG Düsseldorf 20. November 2008 - 11 SaGa 23/08 - zu A II 2 b der Gründe; Herrich/Menke/Schulz SpuRt 2014, 187, 188; Fröhlich/Strauf NZA 2011, 843, 844 f.).

  • ArbG Solingen, 30.10.2024 - 4 Ca 729/24

    Ligaklausel Profisport

    Nach § 21 TzBfG gilt für auflösende Bedingungen in Arbeitsverträgen unter anderem auch § 14 Abs. 1 TzBfG, so dass die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung nur bei Vorliegen eines Sachgrundes zulässig ist (LAG Düsseldorf 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08, SpuRt 2010, 260).

    Eben dieses Risiko kann aber nicht durch die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden (BAG 9, 7.1981 - 2 AZR 788/78, NJW 1982 ;… BAG 19.3.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rz. 12 juris; LAG Düsseldorf 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08, SpuRt 2010, 260;… Fischinger/Reiter ArbeitsR Profisport/Fischinger, 1. Aufl. 2021, § 10 Rn. 30).

  • LAG Sachsen, 01.07.2022 - 4 Sa 45/22

    Eishockey-Profispieler - Anspruch auf Mannschaftstraining - Schadenersatzpflicht

    Bei der Bestimmung des billigen Ermessens ist zu berücksichtigen, dass ein entgeltlich angestellter Fußballspieler zur Erhaltung und Fortentwicklung seiner sportlichen Qualifikation in besonderer Weise darauf angewiesen ist, an einem Training unter qualifizierter Führung und innerhalb einer Gruppe qualifizierter Mitspieler teilzunehmen (vgl. LAG Düsseldorf 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08 - SpuRt 2010, 260; ArbG Münster 20.08.2009 - 1 Ga 39/09 - SpuRt 2011, 77 ; Fröhlich / Strauf, Arbeitsrechtliche Zulässigkeit verbreiteter Maßregelungen in der Bundesliga, NZA 2011, 843, 844).
  • LAG Hamm, 28.11.2011 - 11 SaGa 35/11

    Gewährung der Teilnahme eines Fußballprofis am Training der ersten …

    Bei der Bestimmung des billigen Ermessens ist zu berücksichtigen, dass ein entgeltlich angestellter Fußballspieler zur Erhaltung und Fortentwicklung seiner sportlichen Qualifikation in besonderer Weise darauf angewiesen ist, an einem Training unter qualifizierter Führung und innerhalb einer Gruppe qualifizierter Mitspieler teilzunehmen (vgl. LAG Düsseldorf 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08 - SpuRt 2010, 260; ArbG Münster 20.08.2009 - 1 Ga 39/09 - SpuRt 2011, 77; Fröhlich / Strauf, Arbeitsrechtliche Zulässigkeit verbreiteter Maßregelungen in der Bundesliga, NZA 2011, 843, 844).
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