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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 U 146/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34272
OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 U 146/22 (https://dejure.org/2022,34272)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2022 - 11 U 146/22 (https://dejure.org/2022,34272)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2022 - 11 U 146/22 (https://dejure.org/2022,34272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; Zulässigkeit eines Thermofensters; Begriff der Sittenwidrigkeit

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (33)

  • BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 U 146/22
    Nochmals hat er dies im Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 656/21 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das den Gegenstand der Schlussanträge des Generalanwalts R... vom 02.06.2022 bildende Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg ausgesprochen. Selbst wenn die Verordnung (EG) 715/2007 dem Schutz der Käufer eines Fahrzeugs vor Verstößen des Herstellers gegen seine Verpflichtung, neue Fahrzeug in Übereinstimmung mit ihrem genehmigten Typ bzw. den für ihren Typ geltenden Rechtsvorschriften in den Verkehr zu bringen, diente, besage dies nichts für die Frage, ob damit auch der Schutz des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts und damit der Schutz des Käufers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages erfasst sein solle.

    Es seien keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt habe und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (BGH, Beschl. v. 04.05.2022 - VII ZR 656/21, Rn. 3, juris;… in diesem Sinne auch OLG München, a.a.O., Rn. 25).

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 U 146/22
    Insoweit enthält das deutsche Recht bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in erster Linie - sogar z.T. verschuldensunabhängige - äußert "wirksame und abschreckende" kaufvertragliche Ansprüche gegen den Fahrzeugverkäufer (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 21.07.2021 - VIII ZR 254/20;… hierzu auch Senat, a.a.O.;… OLG München, a.a.O., Rn. 35) und Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Fahrzeugverkäufer.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 U 146/22
    bb) Auch die Schlussanträge des Generalanwalts R. vom 02.06.2022 in der Rechtssache C-100/21, auf die sich der Kläger an mehreren Stellen seiner Berufungsbegründung bezieht, geben keine Veranlassung, von dieser gefestigten Rechtsprechung abzuweichen oder nunmehr eine Vorlage an den EuGH gem. § 267 AEUV bzw. eine Aussetzung entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des EuGH in dieser Sache in Erwägung zu ziehen (…vgl. hierzu auch eingehend (OLG München, Beschl. v. 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 26 ff.).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2025 - 11 U 171/24

    Geltendmachung von Deckungs- und Schadensersatzansprüchen aus einer …

    Auch der hiesige Senat hatte seinerzeit in einer dreistelligen Anzahl vergleichbarer Dieselfälle mit sehr ähnlich gelagertem Klägervortrag nicht nur einen Drittschutz der genannten unionsrechtlichen Vorschriften in ständiger Rechtsprechung verneint, sondern auch dezidiert ausgeführt, dass selbst wenn man den Ausführungen des Generalanwalts folgen wollen würde, das begehrte Rechtsschutzziel eines "großen Schadensersatzanspruchs" über § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. den genannten unionsrechtlichen Vorschriften nicht zu erzielen sei (statt vieler Senatsbeschl. v. 03.08.2022 - 11 U 146/22, Rn. 19 m.w.N., juris).
  • OLG Brandenburg, 01.09.2022 - 11 U 92/22

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs …

    Auch die vom Kläger angeführten Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 02.06.2022 (Rs. C-10021) führen nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu statt vieler Senatsbeschl. v. 17.08.2022 - 11 U 149/22 und v. 03.08.2022 - 11 U 146/22) insoweit nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Diese geben keine Veranlassung, von der gefestigten Rechtsprechung abzuweichen oder nunmehr eine Vorlage an den EuGH gem. § 267 AEUV bzw. eine Aussetzung entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des EuGH in dieser Sache in Erwägung zu ziehen (…vgl. hierzu auch OLG München, Beschl. v. 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 26 ff.; vgl. hierzu auch bereits Senatsbeschluss vom 13.07.2022 nach § 522 Abs. 2 ZPO in der Senatssache 11 U 55/22, vgl. auch 11 U 138/22, 11 U 146/22).

  • OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtung …

    Es sind auch unter Berücksichtigung der angeführten EuGH-Entscheidung keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und hieraus den konkret geltend gemachten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (…BGH, a.a.O.;… BGH, Beschl. v. 04.05.2022 - VII ZR 656/21, Rn. 3, juris;… Urt. v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 11, ZIP 2020, 1715; vgl. statt vieler der Senat u.a. in den Verfahren 11 U 196/22; 11 U 55/22, 11 U 138/22, 11 U 146/22).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2023 - 10 U 120/21

    Vorhandensein eines sogenannten Thermofensters bei einem Pkw; Haftung des …

    a) Das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aus §§ 826, 31 BGB scheitert schon daran, dass der Kläger nicht hinreichend dargelegt hat, von der Beklagten in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise geschädigt worden zu sein.Das Landgericht befindet sich insoweit im Einklang mit der ganz einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu vergleichbaren Fallkonstellationen (vgl. statt vieler Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. August 2022 - 11 U 146/22, juris ; OLG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2022 - 2 U 87/21, juris; OLG Bremen, Urteil vom 21. Januar 2022 - 2 U 62/21, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 15. Februar 2022 - 7 U 116/21, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 11. Januar 2022 - 7 U 84/21, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 13. August 2021 - 17 U 9/21, juris; OLG Saarbrücken Urteil vom 5. Januar 2022 - 2 U 61/21, juris; OLG Dresden, Urteil vom 1. Juli 2021 - 11a U 1085/20, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 15. April 2021 - 1 U 328/19, juris; OLG München, Beschl. vom 10. Februar 2021 - 3 U 7524/19, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Januar 2021 - 16a U 169/19, juris; OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris; OLG Brandenburg, Beschl. vom 20. April 2020 - 1 U 103/19, juris und vom 24.September 2020 - 5 U 47/19, juris).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2022 - 10 U 110/21
    Dort heißt es lediglich, dass Gerichte, die sich - anders als der Senat - veranlasst sehen, die Tatsacheninstanz nicht zu schließen, sondern die Entscheidung des EuGH in der Sache C-100/21 abwarten, höchstrichterliche Leitlinien an die Hand gegeben werden sollen (vgl. auch OLG Bamberg…, Beschluss vom 29. August 2022 - 10 U 65/22 -, Rn. 13, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 25. August 2022 - 19 U 43/22 -, Rn. 16, juris; OLG München…, Beschluss vom 4. August 2022 - 27 U 2107/22 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. August 2022 - 11 U 146/22 -, Rn. 10, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3. August 2022 - 2 U 21/22 -, Rn. 27, juris; OLG München…, Beschluss vom 18. Juli 2022 - 8 U 5100/21 -, Rn. 42, juris).
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