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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25271
OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06 (https://dejure.org/2008,25271)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2008 - 11 U 208/06 (https://dejure.org/2008,25271)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2008 - 11 U 208/06 (https://dejure.org/2008,25271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1738
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Schleswig, 21.12.2022 - 9 U 8/22

    Geltendmachung rückständiger Einlagezahlungen zugunsten einer Genossenschaft in …

    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 4. April 2008, Az. 11 U 208/06, juris) führe selbst ein Verstoß gegen das Verbot der Zulassung einer Übernahme neuer Geschäftsanteile ohne vorherige Volleinzahlung nicht zur Nichtigkeit des Beitritts, so dass dies erst recht nicht für eine Stundung von Einlageschulden gelten könne.

    Dies entspricht der herrschenden Meinung in der Literatur (…vgl. Wiese in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, GenG § 15b Rn. 9;… Beuthien, GenG, 16. Aufl. 2018, § 15b Rn. 5;… Fandrich in: Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, GenG, 4. Aufl. 2012, § 15b Rn. 3;… Holthaus/Lehnhoff in: Lang/Weidmüller, GenG, 39. Aufl. 2019, § 15b Rn. 9) und wurde auch bereits vom Reichsgericht zu der Vorgängerregelung in § 136 GenG a.F. (Urteil vom 5. Oktober 1926 - II 586/25, RGZ 115, 148, 150) sowie in jüngerer Zeit vom Hanseatischen Oberlandesgericht entschieden (Urteil vom 4. April 2018 - 11 U 208/06, juris Rn. 69, 70).

    Durch die Volleinzahlungspflicht soll verhindert werden, dass die Genossenschaftsgläubiger mehr Haftungssubstanz vermuten, als tatsächlich vorhanden ist (OLG Hamburg, Urteil vom 4. April 2008 - 11 U 208/06, juris Rn. 70;… Wiese in: Düsing/Martinez, aaO § 15b Rn. 9).

  • OLG Stuttgart, 12.10.2022 - 20 U 25/22

    Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft; Anwendung der Grundsätze der …

    Inwieweit dieser Gedanke noch trägt, nachdem die Mitgliederliste mit nur noch deklaratorischen Eintragungen nicht mehr vom Registergericht, sondern von der Genossenschaft geführt wird (vgl. dazu Hanseatisches OLG Hamburg, Urt. v. 04.04.2008 - 11 U 208/06, juris Rn. 70), kann dahingestellt bleiben, nachdem der Gesetzgeber ungeachtet dessen an der Untersagung einer Beteiligung mit mehreren Anteilen vor Volleinzahlung der übrigen Anteile festgehalten und sie im Einklang mit der weiteren Verbotsnorm des § 22 Abs. 4 Satz 2 GenG gesehen hat.
  • AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10

    Verpflichtung von Genossenschaftsmitgliedern zur Zahlung des Vorschusses zur …

    Rn. 91 Soweit vorgetragen wurde, man sei nur Mitglied geblieben, weil im Falle einer Kündigung wegen der schlechten Bilanz der eG das Auseinandersetzungsguthaben nicht ausgezahlt werden konnte oder der Vorstand der eG den Fortbestand der Mitgliedschaft als die wirtschaftlich sinnvollste Lösung dargestellt habe, sei auf das Urteil des OLG Hamburg vom 04.04.2008 - 11 U 208/06, veröffentlicht in Der Betrieb, 2008, sowie Beuthien, a.a.O., § 108 GenG Rn 8 verwiesen.
  • LG Karlsruhe, 28.04.2022 - 1 O 249/21

    Auslegung einer vorformulierten Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft …

    Rn. 42 1. Die Kammer kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen lassen, ob § 15b Abs. 2 GenG überhaupt den Charakter eines Verbotsgesetzes i.S.d. § 134 BGB besitzt, das die Unwirksamkeit einer Stundung der Einlagenschuld im Falle der gleichzeitigen Zeichnung mehrerer Geschäftsanteile ohne gleichzeitige Volleinzahlung begründen könnte, wie es der Kläger in Übereinstimmung mit den durch ihn erstrittenen vorgelegten Entscheidungen anderer Gerichte meint, obgleich § 15b Abs. 2 GenG sich an sich nicht gegen die Stundung von Einlagenschulden, sondern gegen die Zulassung der Übernahme weiterer Geschäftsanteile ohne vorherige Volleinzahlung der bislang übernommenen Geschäftsanteile richtet und selbst Verstöße hiergegen nach allgemeiner Meinung nicht zur Nichtigkeit nach § 134 BGB führen (s. nur Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 04. April 2008 - 11 U 208/06 -, Rn. 69 f., juris;… BT-Drucks. 12/5553, S. 112).

    Dieser soll lediglich verhindern, dass durch die Aufnahme weiterer Geschäftsanteile ohne Volleinzahlung der bisherigen Geschäftsanteile bei den Gläubigern durch die gebotene Eintragung der Geschäftsanteile in der Mitgliederliste der Genossenschaft (vgl. § 30 Abs. 2 Nr. 2 GenG) ein falscher Eindruck über die Kreditwürdigkeit der Genossenschaft erweckt wird (RG, Urteil vom 12. März 1910 - I 175/09 -, RGZ 73, 402, 404 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 04. April 2008 - 11 U 208/06 -, Rn. 70, juris).

  • LG Stuttgart, 25.06.2020 - 6 O 195/19

    Anspruch des Insolvenzverwalters einer Genossenschaft auf Zahlung noch …

    Auch ein solcher Verstoß gegen § 15b GenG macht den Beitritt in Bezug auf die weiteren Genossenschaftsanteile nicht unwirksam und befreit nicht von den auf diese Anteile entfallenden genossenschaftsrechtlichen Verpflichtungen (OLG Hamburg, Urteil vom 4.4.2008 - 11 U 208/06, juris Rn. 70).
  • LG Ravensburg, 22.02.2022 - 5 O 458/21

    Zulässigkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung bezüglich der Einlageleistung auf …

    Rn. 57 Weiter ist durch nichts belegt, dass es Zweck des § 15b Abs. 2 GenG ist zu verhindern, dass die Genossenschaftsgläubiger mehr Haftungssubstanz vermuten, als tatsächlich vorhanden ist (so OLG Hamburg 4.4. 2008 - 11 U 208/06, BeckRS 2008, 11086 ohne weitere Begründung).
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