Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 1 - Errichtung der Genossenschaft (§§ 1 - 16) |
1Die Beitrittserklärung muss die ausdrückliche Verpflichtung des Mitglieds enthalten, die nach Gesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen auf den Geschäftsanteil zu leisten. 2Bestimmt die Satzung, dass die Mitglieder unbeschränkt oder beschränkt auf eine Haftsumme Nachschüsse zu leisten haben, so muss die Beitrittserklärung ferner die ausdrückliche Verpflichtung enthalten, die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Nachschüsse unbeschränkt oder bis zu der in der Satzung bestimmten Haftsumme zu zahlen. 3Bestimmt die Satzung weitere Zahlungspflichten oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Jahr, so muss dies in der Beitrittserklärung ausdrücklich zur Kenntnis genommen werden. 4In einer elektronisch vorgefertigten Beitrittserklärung müssen eine Verpflichtung nach Satz 2 und die in Satz 3 genannten Umstände optisch hervorgehoben werden.
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) | 23.10.2024 | |
| 22.07.2017 | Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften | 17.07.2017 |
register § 11Anmeldung der Genossenschaft § 11aPrüfung durch das Gericht § 12Veröffentlichung der Satzung § 13Rechtszustand vor der Eintragung § 14Errichtung einer Zweigniederlassung § 14a(weggefallen) § 15Erwerb der Mitgliedschaft § 15aInhalt der Beitrittserklärung § 15bBeteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen § 16Änderung der Satzung
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Rechtsprechung zu § 15a GenG
32 Entscheidungen zu § 15a GenG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 30.11.2022 - 7 U 193/21
Anfechtung der Beschlüsse der Generalversammlung einer Genossenschaft
- LG Stuttgart, 21.12.2023 - 27 O 153/23
Feststellung eines Schadensersatzanspruchs eines Genossenschaftsmitglieds zur ...
- FG Sachsen, 27.02.2026 - 8 V 1545/25
Gegenstand der Schenkungsteuer bei unentgeltlicher Übertragung von ...
- OLG Schleswig, 21.12.2022 - 9 U 8/22
Geltendmachung rückständiger Einlagezahlungen zugunsten einer Genossenschaft in ...
- LG Karlsruhe, 28.04.2022 - 1 O 249/21
Auslegung einer vorformulierten Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft ...
- OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
- OLG Jena, 10.01.2023 - 2 U 302/22
Nichtigkeit des Beitritts zu einer Genossenschaft wegen Nichtigkeit der ...
- OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Formularmäßige Vereinbarung der Kündigung der Mitgliedschaft in einer ...
- OLG Naumburg, 20.01.1998 - 11 U 1190/97
Einforderung einer Genossenschaftseinlage durch den ...
- LG Lübeck, 13.07.2004 - 11 O 39/04
Inanspruchnahme der Genossen auf Nachschuss durch den Insolvenzverwalter; ...
Querverweise
Auf § 15a GenG verweisen folgende Vorschriften:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Errichtung der Genossenschaft
- § 15b (Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen)