Genossenschaftsgesetz
Abschnitt 1 - Errichtung der Genossenschaft (§§ 1 - 16) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Genossenschaftsgesetz (https://dejure.org/gesetze/GenG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10.11.2006
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2007 | Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister | 10.11.2006 |
§ 1Wesen der Genossenschaft
§ 2Haftung für Verbindlichkeiten
§ 3Firma der Genossenschaft
§ 4Mindestzahl der Mitglieder
§ 5Form der Satzung
§ 6Mindestinhalt der Satzung
§ 7Weiterer zwingender Satzungsinhalt
§ 7aMehrere Geschäftsanteile; Sacheinlagen
§ 8Satzungsvorbehalt für einzelne Bestimmungen
§ 8aMindestkapital
§ 9Vorstand; Aufsichtsrat
§ 10Genossenschafts-
register § 11Anmeldung der Genossenschaft § 11aPrüfung durch das Gericht § 12Veröffentlichung der Satzung § 13Rechtszustand vor der Eintragung § 14Errichtung einer Zweigniederlassung § 14a(weggefallen) § 15Beitrittserklärung § 15aInhalt der Beitrittserklärung § 15bBeteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen § 16Änderung der Satzung
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register § 11Anmeldung der Genossenschaft § 11aPrüfung durch das Gericht § 12Veröffentlichung der Satzung § 13Rechtszustand vor der Eintragung § 14Errichtung einer Zweigniederlassung § 14a(weggefallen) § 15Beitrittserklärung § 15aInhalt der Beitrittserklärung § 15bBeteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen § 16Änderung der Satzung