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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12442
OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 707 ZPO, § 712 ZPO, § 714 ZPO, § 719 ZPO
    Kein Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO wegen drohender unersetzlicher Nachteile, wenn Antrag nach § 712 ZPO versäumt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707; ZPO § 712; ZPO § 714; ZPO § 719
    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrags in der Berufungsinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Bewilligung von Vollstreckungsschutz in der Berufungsinstanz bei Versäumung eines Antrags nach § 712 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1986 - 1 U 212/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Rn. 4 Soweit die Beklagten gegen diese Einschätzung einwenden, dass dem Antrag nach § 712 ZPO durch die Aufnahme der Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils andere Tatbestandsvoraussetzungen zugrunde liegen als einem nach pflichtgemäßen Ermessen zu bescheidenden Antrag nach §§ 707, 719 ZPO, führt dies hier nicht zu einer abweichenden Bewertung (vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2010, 120, 121; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).

    Rn. 5 Der Umstand, dass der unterlassene Antrag gemäß § 712 ZPO einem nunmehrigen Antrag gemäß §§ 707, 719 ZPO entgegensteht, führt auch nicht zur unzulässigen Aufnahme eines - dem Gesetzeswortlaut der §§ 707, 719 ZPO nicht zu entnehmenden - Tatbestandsmerkmals (so OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).

  • BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06

    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Rn. 4 Soweit die Beklagten gegen diese Einschätzung einwenden, dass dem Antrag nach § 712 ZPO durch die Aufnahme der Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils andere Tatbestandsvoraussetzungen zugrunde liegen als einem nach pflichtgemäßen Ermessen zu bescheidenden Antrag nach §§ 707, 719 ZPO, führt dies hier nicht zu einer abweichenden Bewertung (vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2010, 120, 121; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • OLG Frankfurt, 16.01.1986 - 8 U 164/85

    Abwendung der Vollstreckung; Sicherheitsleistung; Versäumnis in erster Instanz; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Rn. 3 Der Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO ist unzulässig, da die Beklagten es versäumt haben, bereits erstinstanzlich einen Vollstreckungsschutzantrag i.S.d. § 712 ZPO unter Bezugnahme auf die auch hier maßgebliche Begründung zu stellen (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 1998, 31148705; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1986, 486;… Baumbauch/Lauterbach, 68. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 4;… Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 7).
  • OLG Koblenz, 22.12.1998 - 11 UF 1301/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Rn. 3 Der Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO ist unzulässig, da die Beklagten es versäumt haben, bereits erstinstanzlich einen Vollstreckungsschutzantrag i.S.d. § 712 ZPO unter Bezugnahme auf die auch hier maßgebliche Begründung zu stellen (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 1998, 31148705; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1986, 486;… Baumbauch/Lauterbach, 68. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 4;… Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 7).
  • OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24

    Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …

    Soweit dazu vertreten wird, dass das Unterlassen eines solchen Antrages nach § 712 Abs. 1 ZPO in erster Instanz der Gewährung von Vollstreckungsschutz über § 719 Abs. 1 ZPO im Berufungsverfahren grundsätzlich entgegensteht (siehe OLG Köln, Beschluss vom 2. Januar 1997 - 2 U 81/96, JurBüro 1997, 553 und etwa OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. August 2011 - 11 U 68/11, NJOZ 2012, 1209), ist das nicht zweifelsfrei (…siehe auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2017 - 2 U 174/16, juris Rn. 18 ff.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 3 U 96/12, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 12 U 198/04, MDR 2005, 117;… MüKo-ZPO/Götz, 6. Aufl. 2020, § 719 Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.02.2019 - 1 F 33/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    {RN: 6} Es kann offen bleiben, ob ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 i. V. m. § 719 Abs. 1 Satz 1, § 707 ZPO grundsätzlich unzulässig ist, wenn vor dem erstinstanzlichen Gericht kein Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (siehe dazu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. August 2011 - 11 U 68/11 -, juris Rn. 3 m. w. N., einerseits und OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 2 U 174/16 -, juris Rn. 18 f., andererseits).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39496
OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 97, 69c Nr. 3 UrhG
    Zum Weiterverkauf von Einzellizenzen aus einer Volumenlizenz

  • Justiz Hessen

    § 124 BGB, § 19c MarkenG, § 12 Abs 3 UWG, § 11 S 2 UrhG, § 69c Nr 3 UrhG
    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit, Einzellizenzen aus Volumenlizenzen nach einem Softwaredownload zu veräußern

  • JurPC

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm

  • R&W Online

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem Softwareprogramm

  • rechtsportal.de

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Softwarelizenzrecht: Klassische Lizenzmodelle geraten ins Wanken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbreitungsrecht an einer online übermittelten Programmkopie kann sich erschöpft haben

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Handel mit Gebrauchtsoftware - BGH erklärt Entbündelung von Volumenlizenzen für rechtens

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchter Adobe-Software

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erschöpfungsgrundsatz erlaubt auch Aufspaltung einer Volumenlizenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 279
  • MMR 2013, 189
  • K&R 2013, 270
  • ZUM 2013, 295
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 26.09.2024 - 26812/23

    RÓZSA AND OTHERS v. HUNGARY

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Diese auf die EU-Richtlinie 91/250/EWG zurückzuführende Regelung ist europarechtskonform unter Berücksichtigung der Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 3.7.2012 zur Richtlinie 2009/24/EG, dort insbesondere den Art. 3 - 5, auszulegen.

    Die Richtlinie 2009/24/EG ist als lex specialis zur sog. infoSoc-Richtlinie 2001/29/EG aufzufassen.

    Aus den Regelungen der Art. 3-5 der Richtlinie 2009/24/EG leitet der EuGH ab, dass die Erschöpfung an einer Programmkopie unabhängig davon eintritt, ob sie körperlich oder unkörperlich in den Verkehr gebracht wurde.

    Er ist als rechtmäßiger Erwerber i.S.d. Art. 5 der Richtlinie 2009/24/EG anzusehen.

    Diese auf die EU Richtlinie 91/250/EWG zurückzuführende Regelung ist europarechtskonform unter Berücksichtigung der Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 3.7.2012 zur Richtlinie 2009/24/EG, dort insbesondere den Art. 3-5, auszulegen.

    Die Richtlinie 2009/24/EG ist - so der EuGH - als lex specialis zur sog. infoSoc-Richtlinie 2001/29/EG aufzufassen (EuGH ebenda Rd. 51).

    Aus den Regelungen der Art. 3-5 der Richtlinie 2009/24/EG leitet der EuGH ab, dass die Erschöpfung an einer Programmkopie unabhängig davon eintritt, ob sie körperlich oder unkörperlich in den Verkehr gebracht wurde (EuGH ebenda Rd. 58ff).

    Auf diese Erschöpfungswirkung könne sich der zweite und jeder weitere Erwerber einer Nutzungslizenz berufen; er sei als rechtmäßiger Erwerber i.S.d. Art. 5 der Richtlinie 2009/24/EG anzusehen (EuGH ebenda Rd. 88).

    Rn. 35 a. Die Überlassung der Nutzungsrechte an den streitigen Programmkopien erfolgte hier mit Zustimmung der Klägerin im Rahmen eines den Anforderungen eines "Erstverkaufs einer Programmkopie" i.S.d. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG genügenden Übertragungsvorgangs.

    Ein Erstverkauf i.S.d. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG - entsprechend der Veräußerung i.S.d. § 69 Nr. 3 S. 2 UrhG - liegt den Auslegungsgrundsätzen des EuGH nach vor, wenn gegen Zahlung eines Entgelts, welches es dem Inhaber des Urheberrechts ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen, ein unbefristetes Nutzungsrecht an einer Programmkopie ein(ge)räumt wird (EuGH ebenda Rd. 49).

    Der Erstverkauf bezog sich vorliegend auch auf eine "Programmkopie" gemäß Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG, welcher dem Verständnis des in § 69 c Nr. 3 UrhG verwendeten Begriffs des Vervielfältigungsstückes eines Computerprogramms im Hinblick auf das Gebot der europarechtskonformen Auslegung zugrunde zu legen ist.

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen, …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Unter Bezugnahme auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des EuGH vom 3.7.2012 (Az: C-128/11 - …, GRUR 2012, 904ff) vertiefen sie ihre Ansicht, dass - unabhängig von der Art der Übermittlung der Software im Rahmen des Ersterwerbs - das Verbreitungsrecht an den hier streitigen Softwarelizenzen erschöpft sei.

    Der Senat hält insoweit an seiner im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Rechtsauffassung im Hinblick auf die Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 3.7.2012 (GRUR 2012, 904ff - …) nicht mehr fest.

  • OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungserfordernis bei Gebrauchtsoftwarehandel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Die Frage, ob auch online übermittelte Software der Erschöpfung unterliegt, wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang eher ablehnend beantwortet (OLG München MMR 2008, 601; OLG Frankfurt am Main CR 2010, 517).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 11 U 13/10

    Übertragung von Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Sie erwirkte gegen die Beklagten eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt am Main, welche der Senat mit Urteil vom 22.6.2010 (Az: 11 U 13/10) bestätigte.
  • RG, 20.04.1912 - V 341/11

    Verjährungsverzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Rn. 15 Gemäß Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.12.2011 (Az: 1501 IN 341/11) ist über das Vermögen der Beklagten zu 1) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13

    UsedSoft III

    Hinsichtlich Ziffer I 2 und I 4 bis I 6 sowie hinsichtlich Ziffer V bezogen auf Handlungen gemäß Ziffer I 2 und I 4 hat das Berufungsgericht das Teilversäumnisurteil aufrechterhalten, hinsichtlich Ziffer I 2 und I 4 bis I 6 mit der Maßgabe, dass die Berufung der Beklagten zu 2 und 3 insoweit als unzulässig verworfen wird (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2013, 279).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 117/15

    Wettbewerbswidrigkeit einer irreführenden Werbung

    Rn. 37 Die im Blogeintrag in Bezug genommenen Entscheidungen betreffen einerseits den Fall einer Weiterveräußerung eines Teils einer sog. Client-Server-Software (EuGH, GRUR 2012, 904 - Oracle/UsedSoft, Anlage K 6, und dem nachfolgend BGH WRP 2014, 308 - Usedsoft II, Anlage K 7) und andererseits den eines Teils aus einem "Bündel" von 40 Einzelplatzlizenzen (BGH GRUR 2015, 772 - usedSoft III, Anlage K 16, Bl. 72 ff. GA; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279 - adobe/usedSoft, Anlage K 9).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion; COA

    im Ergebnis das gesetzliche Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Computerprogramms, direkt mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten von einem OEM-Hersteller - oder von einer solchen Person, die ihrerseits mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten Kunden eines OEM-Herstellers (vgl. BGH…, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - Rn. 43f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 -).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung …

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
  • OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13

    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche …

    Dementsprechend hat auch der EuGH entschieden, dass das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers nach Artikel 4 II der Richtlinie 2009/24 mit dem Erstverkauf einer körperlichen oder nichtkörperlichen Kopie seines Computerprogramms in der Union durch ihn oder mit seiner Zustimmung erschöpft ist, so dass er dem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [Tz.77] - UsedSoft/Oracle; OLG Frankfurt GRUR 2013, 279, 280, - Adobe/UsedSoft).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung

    Die Entscheidung des EuGH hatte das OLG Frankfurt veranlasst, im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 18.12.2012 von der noch im Eilverfahren vertretenen Rechtsansicht abzuweichen (s. OLG Frankfurt GRUR 2013, 279 - B, V, Juris-Tz. 32 ff.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12

    Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den …

    Rn. 25 Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.).
  • LG Köln, 03.09.2015 - 14 O 554/13

    Erstattung von Rechtsberatungskosten wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung; …

    Rn. 8 In dem folgenden Hauptsacheverfahren hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 18.12.2012 (Az. 11 U 68/11) die Klage der hiesigen Beklagten zu 1) gegen die Zedentin, soweit diese auf Urheberrecht gestützt war, abgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.2012 - I-11 U 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21484
OLG Hamm, 23.05.2012 - I-11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,21484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2012 - I-11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,21484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - I-11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,21484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückskäufer ist beweispflichtig für Kausalität einer unterbliebenen Hinweispflicht des beurkundenden Notars und einem Schadenseintritt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Amtspflichten eines Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung eines Notars über …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2012 - 11 U 68/11
    Das Landgericht habe zudem die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil des BGH vom 07.03.1996, NJW-RR 1996, S. 781) bestehende Beweiserleichterung für den Geschädigten nicht erkannt.
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 11 U 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,102574
OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,102574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,102574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,102574)
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