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Weitere Entscheidung unten: KG, 06.02.2017

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19882
OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16 (https://dejure.org/2016,19882)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.06.2016 - 11 U 9/16 (https://dejure.org/2016,19882)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 11 U 9/16 (https://dejure.org/2016,19882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 252 S. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 305 Abs. 1; BGB § 309 Nr. 12b; HGB § 172 Abs. 4; ZPO § 141; ZPO § 286
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • Betriebs-Berater

    Kapitalanlageberatung - Bedeutung von Risikohinweisen in Beratungsprotokollen und in Rundschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalanlageberatung: Bedeutung von Risikohinweisen in Beratungsprotokollen und in Rundschreiben für den Beginn der kenntnisabhängigen Verjährung, Gegenbeweis der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bedeutung von Risikohinweisen in Beratungsprotokollen für den Verjährungsbeginn eines Anspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Bedeutung von Risikohinweisen in Beratungsprotokollen für den Verjährungsbeginn eines Anspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kapitalanlageberatung - Bedeutung von Risikohinweisen in Beratungsprotokollen und in Rundschreiben

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Bedeutung von Risikohinweisen in Beratungsprotokollen für den Beginn der kenntnisabhängigen Verjährung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnisabhängige Verjährung der Ansprüche eines Anlegers bei fehlendem Lesen von Risikohinweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 420
  • MDR 2016, 1031
  • WM 2017, 1052
  • BB 2016, 1857
  • NZG 2016, 1107
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (26)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Rn. 58 aa) Noch zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens nicht nur zu einer Beweiserleichterung, sondern zur vollen Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast führt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. darüber hinaus unter anderem auch BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13 -, juris, Rn. 9).

    Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, juris, Rn. 64;… vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, juris, Rn. 64; vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N).

    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (…vgl. BGH, Urteile vom 28. Mai 2013 - XI ZR 184/11, juris, Rn. 43; vom 24. April 2012, a. a. O. Rn. 13).

  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 54/87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Würdigung der …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Ein solches Verfahren darf, zumal wenn beide Parteien Beweis angeboten haben, aber nur in Ausnahmefällen und nur dann angewandt werden, wenn der vorgetragene Sachverhalt beider Parteien klar, widerspruchsfrei und überzeugend ist (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Oktober 1981 - X ZR 57/80 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - III ZR 54/87 -, juris, Rn. 2 ff.).

    Das Fehlen eines Beweismittels kann im Einzelfall durch eine besonders überzeugende Einlassung einer Partei bei einer persönlichen Anhörung gemäß § 141 ZPO ersetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1987, a.a.O.).

  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler: …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Rn. 58 aa) Noch zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens nicht nur zu einer Beweiserleichterung, sondern zur vollen Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast führt (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. darüber hinaus unter anderem auch BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13 -, juris, Rn. 9).
  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 47/15

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen Kapitalanlageberater: Grob …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Rn. 44 ff) Die Rechtsprechung des Senats steht auch nicht im Widerspruch zu dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2016 (III ZR 47/15, juris, Rn. 18).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Rn. 85 Überdies ergibt sich aus dem eigenen Vortrag des Klägers, dass er seinem Prozessbevollmächtigten nicht nur einen zunächst auf die außergerichtliche Vertretung beschränkten Auftrag bzw. nur einen bedingten Prozessauftrag für den Fall des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung erteilt hatte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10 -, juris, Rn. 33).
  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Ein solches Verfahren darf, zumal wenn beide Parteien Beweis angeboten haben, aber nur in Ausnahmefällen und nur dann angewandt werden, wenn der vorgetragene Sachverhalt beider Parteien klar, widerspruchsfrei und überzeugend ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1981 - X ZR 57/80 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - III ZR 54/87 -, juris, Rn. 2 ff.).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 23 U 241/13

    Nichtlesen der Beitrittserklärung als grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Urteil vom 29. September 2014 (23 U 241/13, juris, Rn. 30 ff.) angenommen, einem Anleger sei grob fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen, wenn er den in der Beitrittserklärung enthaltenen unmissverständlichen, unübersehbaren und eindeutigen Hinweis auf das unternehmerische Risiko der Beteiligung mit ausdrücklicher Nennung eines möglichen teilweisen oder vollständigen Verlustes des Beteiligungsbetrags nicht liest, der drucktechnisch durch einen Rahmen hervorgehoben und direkt oberhalb der Unterschriftszeile platziert war.
  • BGH, 17.07.2014 - III ZR 226/13

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung: Versteuerung als Betriebseinnahme; …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Rn. 77 Das Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen sich ein auf Schadensersatz klagender Anleger ausnahmsweise Steuervorteile, die er durch die streitgegenständliche Anlage erzielt hat, im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen muss (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 226/13 -, juris, Rn. 25 ff.), hat die Beklagte - insbesondere auf Seite 4 f. ihrer Duplik vom 3. September 2015, Bl. 127 d. A. - nicht dargelegt.
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 184/11

    Provisionen einer Bank für Anlagevermittlung als aufklärungspflichtige …

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16
    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (vgl. BGH, Urteile vom 28. Mai 2013 - XI ZR 184/11, juris, Rn. 43;… vom 24. April 2012, a. a. O. Rn. 13).
  • OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds …

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 20 U 11/11
  • OLG Hamm, 13.02.2013 - 34 U 77/13

    Verjährung von Schadensesatzansprüchen gegen einen Anlageberater wegen nicht …

  • OLG Köln, 08.12.2011 - 24 U 94/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank bei Vermittlung einer …

  • OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11

    Kapitalanlageberatung: Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche wegen …

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2015 - 17 U 8/14

    Kapitalanlagehaftung, fehlerhafte Kapitalanlageberatung, Verjährungsbeginn, …

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    Optimistische Erwartung als Basis einer Anlageempfehlung

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …

  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob …

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 167/09

    Aufhebung der Verfahrenskostenstundung durch das Insolvenzgericht: Grob …

  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 19 U 83/14

    Anlageberatung: Nicht-Aufklärung über "loan-to-value-Klausel" und …

  • OLG Frankfurt, 19.01.2015 - 23 U 20/14

    Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Prospektfehler im Zusammenhang mit …

  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 19/14

    Keine Zusammenrechnung von Agio und Innenprovisionen bei Berechnung der …

  • OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14

    Belehrungspflicht über Wideraufleben der Kommanditistenhaftung und …

  • OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16

    Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung

    Schadensersatzansprüche, die sie auf diese Defizite stützt, sind daher gemäß § 199 Abs. 1 BGB kenntnisabhängig verjährt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2016 - 11 U 9/16, juris Rn. 34 ff.).

    Rn. 78 b) Dieses Vorbringen berücksichtigt allerdings nicht, dass es nicht ausreicht, die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens lediglich zu erschüttern, weil diese zu einer vollen Umkehrung der Darlegungs - und Beweislast führt (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 28 ff.; so auch Senat, Urteil vom 23. Juni 2016 - 11 U 9/16).

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats können etwa die Angaben im persönlichen Beraterbogen auf eine hohe Risikobereitschaft des Anlegers hindeuten (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2016 - 11 U 9/16, juris Rn. 64).

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16

    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der …

    Rn. 29 (4) Der Senat hält es aufgrund der in Anlageberaterhaftungsfällen bestehenden Besonderheiten durchaus für möglich, zur Erlangung der gerichtlichen Überzeugung von einem bestimmten Geschehensablauf (§ 286 ZPO) aus dem allgemeinen Beratungsverhalten eines bestimmten Anlageberaters in stärkerem Maße Rückschlüsse auf die Beratung des einzelnen Anlegers zu ziehen (vgl. das Senatsurteil vom 23. Juni 2016 - 11 U 9/16, juris, Rn. 55; vgl. außerdem das am 17. November 2016 verkündete Senatsurteil in der Sache 11 U 83/16, dort unter II. 4. c) bb) der Gründe).
  • OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des …

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung nimmt der Senat Bezug auf sein veröffentlichtes Urteil vom 23. Juni 2016 (11 U 9/16, juris, Rn. 34 ff.).
  • OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15

    Pflichten des Anlageberaters bei Zurückweisung des im angebotenen …

    Der Kläger konnte und musste daher bei der von ihm zu erwartenden Lektüre dieser Beraterbögen nicht, wie für den Beginn der kenntnisabhängigen Verjährung gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlich, bemerken, dass der Handelsvertreter M. ihn unzureichend beraten hatte (vgl. hierzu unter anderem das Senatsurteil vom 23. Juni 2016 - 11 U 9/16, juris, Rn. 34 ff.).
  • OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17

    IVG EuroSelect 12 GmbH & Co. KG: Musterentscheid

    Hierbei handelt es sich um eine bankübliche Klausel (s. OLG Celle, BKR 2017, 33, 35;… OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.11.2014, 19 U 83/14, Rn. 55, BeckRS 2015, 02223), die das deutsche Recht in § 490 Abs. 1 BGB ebenfalls kennt.
  • OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 20 Kap 1/17

    Lloyd Flottenfonds X: Musterentscheid ist ergangen - Musterkläger ohne Erfolg

    BGH, Beschl. v. 24.02.2015, II ZR 310/13; OLG Celle, Beschl. v. 23.06.2016, 11 U 9/16, juris, Rn. 33; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.01.2015, 23 U 20/14, juris, Rn. 91, NZB zurückgew.
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 42/17

    Private Krankenversicherung: Nichtigkeit eines mit einer Privatklinik …

    Eine Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG kann in einem solchen Fall deswegen nicht beansprucht werden, weil die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG auch Tätigkeiten umfasst, welche die Klage oder die Rechtsverteidigung vorbereiten (vgl. OLG Celle Urt. v. 23.06.2016 - 11 U 9/16, juris Rn. 85 mwN).
  • LG Hannover, 27.10.2016 - 8 O 267/15

    - FORMAXX 41 -, Maklerhaftung, Haftung des Kapitalanlagevermittlers, …

    Eine solche Klausel ist im Regelfall nicht aufklärungsbedürftig, weil sie kein über die Regelung in § 490 BGB hinausgehendes Risiko darstellt und branchenüblich ist (im Anschluss an OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16 -) .
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Rechtsprechung
   KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8201
KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16 (https://dejure.org/2017,8201)
KG, Entscheidung vom 06.02.2017 - 11 U 9/16 (https://dejure.org/2017,8201)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 11 U 9/16 (https://dejure.org/2017,8201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 3 O 110/15
  • KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: …

    Auszug aus KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
    Die Verpflichtung des Anlagevermittlers, eine richtige und vollständige Auskunft bzw. Information über alle wesentlichen Tatsachen, die für den Anlageinteressenten von Bedeutung sein können, zu geben, wird nicht dadurch verletzt, wenn der Vermittler sich in Erfüllung seiner Pflichten eines Prospektes bedient und in diesem Prospekt die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung betragsmäßig ebenso wie die Höhe des Eigenkapitals und der Gesamtinvestition ausgewiesen werden, jedoch der angegebene Prozentanteil der Vertriebskosten sich nur auf die Gesamtkosten inklusive aufzunehmender Darlehen bezieht (Anschluss an BGH, Urteil vom 24. April 2014, III ZR 389/12, Rn. 18, NJW-RR 2014, 1075, juris) (Rn.7).

    In der Tabelle zur Investitionskalkulation (S. 34) werden im Abschnitt 2.0 'Mittelverwendung' die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung unter der Position 2.5 mit 7, 5 % der Gesamtinvestition und absolut mit 64.769.337 EUR ausgewiesen (BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12 -, Rn. 18, juris, Hervorhebung durch d. Uz).

    Im Hinblick auf die detaillierte Darstellung der offen ausgewiesenen Vertriebskosten kann nicht davon ausgegangen werden, der Leser werde bei der gebotenen sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts über deren Höhe nicht ausreichend informiert oder in die Irre geführt (BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern: …

    Auszug aus KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
    Dies genügt, denn ein Anlagevermittler kann sich ebenso wie sogar ein Anlageberater zur Erfüllung seiner Aufklärungspflichten eines Prospekts bedienen (BGH…, Urteil vom 23. Juni 2016 - III ZR 308/15 -, Rn. 14, juris), sofern der Prospekt ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt vermittelt, die darin enthaltenen Informationen sachlich vollständig und richtig sind und der Anleger in der Lage ist, dessen Inhalt mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12 -, Rn. 12, juris; BGH…, Urteil vom 22. März 2007 - III ZR 218/06 -, Rn. 4, juris).

    Denn das für die (hohe) Provision benötigte Eigenkapital als Bestandteil der "Weichkosten" steht nicht für die eigentliche Kapitalanlage und deren Werthaltigkeit zur Verfügung (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12 -, Rn. 14, juris).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu …

    Auszug aus KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
    Die von der Klägerin vornehmlich zitierte Rechtsprechung betrifft den XI. Zivilsenat, der für Bankrecht zuständig ist und der eine Bank regelmäßig als Anlageberaterin ansieht (u.a. BGH, Urteil vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, Rn. 19 juris).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZR 291/14

    Belehrungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines gerichtlichen …

    Auszug aus KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
    Zwar mag der Vortrag des Beklagten zu dem Inhalt der geführten Telefonate knapp gehalten sein, obwohl er gehalten ist, im Einzelnen darzulegen, wie er die Klägerin informiert haben will (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - IX ZR 291/14 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 308/15

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen …

    Auszug aus KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
    Dies genügt, denn ein Anlagevermittler kann sich ebenso wie sogar ein Anlageberater zur Erfüllung seiner Aufklärungspflichten eines Prospekts bedienen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - III ZR 308/15 -, Rn. 14, juris), sofern der Prospekt ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt vermittelt, die darin enthaltenen Informationen sachlich vollständig und richtig sind und der Anleger in der Lage ist, dessen Inhalt mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen (BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12 -, Rn. 12, juris; BGH…, Urteil vom 22. März 2007 - III ZR 218/06 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …

    Auszug aus KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
    Denn der Berater darf annehmen, dass der Anleger mit derartigen Provisionen allgemein rechnet und deren Zahlung an den Anlageberater billigt (BGH, Urteil vom 03. März 2011 - III ZR 170/10 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
    An ihn wendet er sich in der Regel in dem Bewusstsein, dass der werbende und anpreisende Charakter der Aussagen im Vordergrund steht (BGH, Urteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus KG, 06.02.2017 - 11 U 9/16
    Dies genügt, denn ein Anlagevermittler kann sich ebenso wie sogar ein Anlageberater zur Erfüllung seiner Aufklärungspflichten eines Prospekts bedienen (BGH…, Urteil vom 23. Juni 2016 - III ZR 308/15 -, Rn. 14, juris), sofern der Prospekt ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt vermittelt, die darin enthaltenen Informationen sachlich vollständig und richtig sind und der Anleger in der Lage ist, dessen Inhalt mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen (BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 22. März 2007 - III ZR 218/06 -, Rn. 4, juris).
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