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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 01.12.2006

Rechtsprechung
   KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5091
KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06 (https://dejure.org/2007,5091)
KG, Entscheidung vom 12.01.2007 - 11 W 15/06 (https://dejure.org/2007,5091)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 11 W 15/06 (https://dejure.org/2007,5091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    WEG § 1 Abs. 2; ; WEG § ... 4 Abs. 1; ; WEG § 4 Abs. 2; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 8 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1; ; GKG § 66 Abs. 8; ; ZPO § 3; ; ZPO § 569; ; ZPO § 287; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung des Gebührenstreitwertes bei Zustimmungsklage nach dem WEG zum Verkauf einer Wohneinheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert für Klage auf Zustimmung zu Verkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung eines angemessenen Gebührenstreitwertes für die Klage auf Abgabe einer Teilungserklärung; Gebührenstreitwert für die Klage auf Zustimmung für die Veräußerung einer Wohneinheit zu lediglich 10 bis 20 % des Kaufpreises

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenstreitwert für Zustimmungsklage gegen Mitwohnungseigentümer (IMR 2007, 140)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 47
  • ZMR 2007, 553
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04

    Zur Schadensersatzpflicht des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage bei …

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Wollte man im Übrigen daran anknüpfen, dass der Kläger wegen der fehlenden Zustimmung der Beklagten an der Veräußerung der Einheiten Nr. 15 und 16 gehindert war - würde sich der Gebührenstreitwert allenfalls in Höhe von 10 bis 20 % des hier unbekannt gebliebenen Kaufpreises für die Einheiten bewegen - nicht nach dem nach der Ertragswertmethode ermittelten Wert (OLG Zweibrücken v. 8.11.2005 - 3 W 142/05, ZMR 2006, 220 [221]; OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 4.1.1995 - 2Z BR 114/94, WuM 1995, WuM 1995, 328 [329]).

    Dabei wäre die Obergrenze von 20 % nur bei einem verhältnismäßig geringen Wert einer Wohnung zu wählen; bei einem hohen Wert hingegen sind 10 % des Verkaufspreises anzusetzen (OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 1.2.1990 - BReg 2 Z 141/89, BayObLGZ 1990, 24 [28]).

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von …

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    2 Z 63/84">BayObLGZ 1985, 47 ff.; a.A. in den aber nicht tragenden Gründen OLG Saarbrücken v. 28.09.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [283]; KG v. 17.12.1997 - 24 W 3797/97, ZMR 1998, 368 [369]; siehe ferner Hügel, MietRB 2005, 151 [152]).

    Eine Ermächtigung (aber auch eine Zustimmung), Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum umzuwandeln oder umgekehrt, kann nicht als "Inhalt des Sondereigentums" vereinbart werden (BGH v. 4.4.2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165 [2166] m.w.N.; BayObLG v. 27.10.2004 - 2Z BR 150/04, NJW 2005, 444 [445]; v. 24.7.1997 - 2Z BR 49/97, DNotZ 1998, 379 [383] = BayObLGZ 1997, 233; OLG Saarbrücken v. 28.9.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [284]; OLG Celle v. 5.8.2003 - 4 W 111/03, OLGReport Celle 2004, 79 [80]).

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von …

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Wollte man im Übrigen daran anknüpfen, dass der Kläger wegen der fehlenden Zustimmung der Beklagten an der Veräußerung der Einheiten Nr. 15 und 16 gehindert war - würde sich der Gebührenstreitwert allenfalls in Höhe von 10 bis 20 % des hier unbekannt gebliebenen Kaufpreises für die Einheiten bewegen - nicht nach dem nach der Ertragswertmethode ermittelten Wert (OLG Zweibrücken v. 8.11.2005 - 3 W 142/05, ZMR 2006, 220 [221]; OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 4.1.1995 - 2Z BR 114/94, WuM 1995, WuM 1995, 328 [329]).
  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Wollte man im Übrigen daran anknüpfen, dass der Kläger wegen der fehlenden Zustimmung der Beklagten an der Veräußerung der Einheiten Nr. 15 und 16 gehindert war - würde sich der Gebührenstreitwert allenfalls in Höhe von 10 bis 20 % des hier unbekannt gebliebenen Kaufpreises für die Einheiten bewegen - nicht nach dem nach der Ertragswertmethode ermittelten Wert (OLG Zweibrücken v. 8.11.2005 - 3 W 142/05, ZMR 2006, 220 [221]; OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 4.1.1995 - 2Z BR 114/94, WuM 1995, WuM 1995, 328 [329]).
  • BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89
    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Dabei wäre die Obergrenze von 20 % nur bei einem verhältnismäßig geringen Wert einer Wohnung zu wählen; bei einem hohen Wert hingegen sind 10 % des Verkaufspreises anzusetzen (OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 1.2.1990 - BReg 2 Z 141/89, BayObLGZ 1990, 24 [28]).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Eine Ermächtigung (aber auch eine Zustimmung), Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum umzuwandeln oder umgekehrt, kann nicht als "Inhalt des Sondereigentums" vereinbart werden (BGH v. 4.4.2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165 [2166] m.w.N.; BayObLG v. 27.10.2004 - 2Z BR 150/04, NJW 2005, 444 [445]; v. 24.7.1997 - 2Z BR 49/97, DNotZ 1998, 379 [383] = BayObLGZ 1997, 233; OLG Saarbrücken v. 28.9.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [284]; OLG Celle v. 5.8.2003 - 4 W 111/03, OLGReport Celle 2004, 79 [80]).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Eine Ermächtigung (aber auch eine Zustimmung), Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum umzuwandeln oder umgekehrt, kann nicht als "Inhalt des Sondereigentums" vereinbart werden (BGH v. 4.4.2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165 [2166] m.w.N.; BayObLG v. 27.10.2004 - 2Z BR 150/04, NJW 2005, 444 [445]; v. 24.7.1997 - 2Z BR 49/97, DNotZ 1998, 379 [383] = BayObLGZ 1997, 233; OLG Saarbrücken v. 28.9.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [284]; OLG Celle v. 5.8.2003 - 4 W 111/03, OLGReport Celle 2004, 79 [80]).
  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04

    Unwirksame Ermächtigung zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten ohne …

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Eine Ermächtigung (aber auch eine Zustimmung), Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum umzuwandeln oder umgekehrt, kann nicht als "Inhalt des Sondereigentums" vereinbart werden (BGH v. 4.4.2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165 [2166] m.w.N.; BayObLG v. 27.10.2004 - 2Z BR 150/04, NJW 2005, 444 [445]; v. 24.7.1997 - 2Z BR 49/97, DNotZ 1998, 379 [383] = BayObLGZ 1997, 233; OLG Saarbrücken v. 28.9.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [284]; OLG Celle v. 5.8.2003 - 4 W 111/03, OLGReport Celle 2004, 79 [80]).
  • OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06

    Auslegung des Eigentümerbeschlusses zur Genehmigung baulicher Veränderungen - …

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Hier gilt nichts anderes als in dem Fall, in dem nachträglich Balkone gebaut werden ohne zu bestimmen, in wessen Eigentum sie stehen sollen, oder in dem Fall, wenn durch die Anbringung eines Giebeldaches anstelle des bisherigen Flachdaches ein zusätzlicher Raum entsteht (OLG München v. 5.10.2006 - 32 Wx 121/06, IMR 2007, 190) oder Räume abweichend vom Aufteilungsplan zusätzlich errichtet werden, z.B. unter der Terrasse (OLG München v. 27.6.2005 - 34 Wx 038/05, OLGReport München 2005, 607).
  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Wx 38/05

    Anpassung des Teilungsvertrages und des Aufteilungsplanes an die tatsächlichen …

    Auszug aus KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
    Hier gilt nichts anderes als in dem Fall, in dem nachträglich Balkone gebaut werden ohne zu bestimmen, in wessen Eigentum sie stehen sollen, oder in dem Fall, wenn durch die Anbringung eines Giebeldaches anstelle des bisherigen Flachdaches ein zusätzlicher Raum entsteht (OLG München v. 5.10.2006 - 32 Wx 121/06, IMR 2007, 190) oder Räume abweichend vom Aufteilungsplan zusätzlich errichtet werden, z.B. unter der Terrasse (OLG München v. 27.6.2005 - 34 Wx 038/05, OLGReport München 2005, 607).
  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Genehmigung der Änderung einer Teilungserklärung

  • OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03

    Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums; …

  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 11/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts zur Entscheidung über die Einräumung …

  • OLG Schleswig, 24.08.2005 - 2 W 32/03
  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2016 - 9 T 592/15

    Streitwert für Klage auf Verwalterzustimmung

    Auch die Entscheidung des Kammergerichts vom 12.01.2007 (11 W 15/06, NZM 2008, 47) stützt sich auf das in § 48 Abs. 3 WEG a. F. und in § 30 KostO eingeräumte Ermessen.
  • AG Paderborn, 15.05.2015 - 52 C 17/14

    Zustimmungsverweigerung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: Eher schwierig!

    Rn. 59 Wird ein Wohnungseigentümer durch die fehlende Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers daran gehindert, seine Einheit zu veräußern, ist der Gebührenstreitwert für die Klage auf Zustimmung mit 10 bis 20 % des Kaufpreises anzusetzen (KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2007, Az. 11 W 15/06, zitiert nach Juris).
  • LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10

    Wohnungseigentümer darf weitere Wohnung hinzukaufen und seine Miteigentumsanteile …

    Die Kammer hat das Interesse der Klägerin an der Anfechtung der Beschlüsse hinsichtlich der Versagung der Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung Nr. 2 mit etwas über 20 % des Kaufpreises (22.000 EUR) mit 5000 EUR bemessen im Einklang mit der Rechtsprechung, die in diesen Fällen 10 bis 20 % des Kaufpreises ansetzt ( KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2007; 11 W 15/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.2005, 3 W 142/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2005, 20 W 493/04).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.12.2006 - 11 W 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18319
OLG Brandenburg, 01.12.2006 - 11 W 15/06 (https://dejure.org/2006,18319)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2006 - 11 W 15/06 (https://dejure.org/2006,18319)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 11 W 15/06 (https://dejure.org/2006,18319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 2
    Zur Kostentragungspflicht bei Erledigung der Haupsache und unzulässigen Klageanträgen

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits im Falle der übereinstimmenden Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.03.2004 - 19 W 10/04

    Buchauszug nur über provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2006 - 11 W 15/06
    Dabei setze sich das Landgericht nicht mit der Begründung des Kammergerichts (Beschluss vom 24.08.2004, 19 W 10/04, Anlage K 13 = Bl. 287 f d. A.) auseinander.

    Die Vollstreckungsgegenklage ist bereits am 17.06.2003 beim Landgericht Berlin eingegangen und dem hiesigen Kläger am 02.07.2003 zugestellt worden, wie dem Beschluss des Kammergerichts vom 24.08.2004 (Az.: 19 W 10/04) in jenem Rechtsstreit zu entnehmen ist.

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