Rechtsprechung
| EuGH, 24.04.1980 - 110/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWGV 1612/68 Art. 7 Abs. 2; ; EWGV 1408/71 Art. 2 Buchst. a; ; EWGV 1408/71 Art. 3
- EU-Kommission
Coonan / Insurance Officer
1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - VERORDNUNG NR . 1612/68 - GEGENSTAND - BEGRÜNDUNG VON ANSPRÜCHEN AUFGRUND IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ZURÜCKGELEGTER VERSICHERUNGSZEITEN - AUSSCHLUSS
- EU-Kommission
Coonan / Insurance Officer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - VERORDNUNG NR. 1612/68 - GEGENSTAND - BEGRÜNDUNG VON ANSPRÜCHEN AUFGRUND IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ZURÜCKGELEGTER VERSICHERUNGSZEITEN - AUSSCHLUSS
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79
- EuGH, 24.04.1980 - 110/79
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.07.1979 - 266/78
Brunori
Auszug aus EuGH, 24.04.1980 - 110/79
Weder Artikel 3 der Verordnung Nr. 1408/71 noch Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68, noch irgendeine andere Bestimmung des Gemeinschaftsrechts könnten diese Lage beeinflussen, denn keine dieser Bestimmungen begründe Ansprüche nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, wenn diese Ansprüche nicht bereits den Angehörigen des betreffenden Staats zustünden (vgl. Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 266/78, Brunori, Slg. 1979, S. 2705).Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 266/78 (Brunori, Slg. 1979, 2705) anerkannt, daß sich diese Frage nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften richtet.
- EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE …
In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht. - EuGH, 13.05.2003 - C-385/99
DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN …
In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht jedes Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der sozialen Sicherheit gewährt werden (u. a. Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15, und vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36). - EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
Kohll / Union des caisses de maladie - Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung …
In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht.
- EuGH, 12.07.2001 - C-157/99
Smits und Peerbooms - "Dienstleistungsfreiheit - Artikel 59 EG-Vertrag (nach …
In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluss an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu besteht (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15, und Kohll, Randnr. 18) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung gegeben ist (Urteile vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36, und Kohll, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1997 - C-160/96
Manfred Molenaar und Barbara Fath-Molenaar gegen Allgemeine Ortskrankenkasse …
(30) - Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12).(66) - Urteil Coonan (zitiert in Fußnote 30, Randnrn. 12 und 15).
Folglich sind diese Bestimmungen der Verordnung Nr. 1612/68 für einen Fall wie den vorliegenden nicht heranzuziehen" (Urteil Coonan, zitiert in Fußnote 30, Randnr. 6).
- EuGH, 23.09.1982 - 275/81
Koks
Im Rahmen des Rechtsstreits zwischen Herrn Koks und dem Raad van Arbeid hat der Centrale Raad van Beroep die Ansicht vertreten, die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus dem Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) ergebe, gehe zwar dahin, daß es Sache jedes Mitgliedstaats sei, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten könne oder müsse; doch könnte man im vorliegenden Fall eine andere Auffassung vertreten, da es um Bestimmungen des nationalen Rechts und des Gemeinschaftsrechts gehe, die die Abgrenzung der Geltungsbereiche nationaler Sozialversicherungssysteme voneinander bezweckten.Die Kommission erinnert daran, daß der Gerichtshof in diesen Punkten im Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) zu den gleichen Schlußfolgerungen gelangt sei.
Die Kommission bezieht sich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 110/79, Coonan, wonach es Sache der Mitgliedstaaten sei, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten könne oder müsse.
Der Gerichtshof hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) entschieden, daß es Sache jedes Mitgliedstaats ist, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muß.
- BSG, 22.04.2009 - B 3 P 13/07 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Verlust des im Beschäftigungsstaat …
Dagegen lässt das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unberührt, ihre Systeme der sozialen Sicherheit auszugestalten, dh Inhalt und Umfang sowie Anspruchsvoraussetzungen von zu gewährenden Sozialleistungen zu bestimmen (vgl nur EuGH, Urteil vom 17.6.1997 - C-70/95 [Sodemare] - juris RdNr 27; Urteil vom 7.2.1984 - 238/82 [Duphar] - juris RdNr 16; Urteil vom 24.4.1980 - C-110/79 - SozR 6050 Art. 1 Nr. 11 [Coonan]). - EuGH, 27.01.1981 - 70/80
Vigier
Die Bedingungen für den Erwerb dieser Mitgliedschaft richteten sich nach den innerstaatlichen Vorschriften jedes einzelnen Mitgliedstaats (Rechtssache 110/79, Coonan).Über den Zugang zur Sozialversicherung entscheide allein das innerstaatliche Recht des zuständigen Mitgliedstaats (Rechtssache 266/78, Brunori, Slg. 1979, 2705; Rechtssache 110/79, Coonan, noch nicht veröffentlicht).
Hängt der Beitritt zu einem System der sozialen Sicherheit oder einem seiner Zweige nach innerstaatlichem Recht von der Voraussetzung ab, daß der Betroffene zuvor dem innerstaatlichen System der sozialen Sicherheit angehört hat, so verpflichtet die Verordnung Nr. 1408/71 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 24. April 1980 (Rechtssache 110/79, Coonan, noch nicht veröffentlicht), die Mitgliedstaaten nicht, in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Versicherungszeiten solchen Zeiten gleichzustellen, die im eigenen Staatsgebiet zurückgelegt sein müssen.
- EuGH, 23.09.1982 - 276/81
Kuijpers
In diesem Zusammenhang hat der Centrale Raad van Beroep, auch in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes, der in seinem Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) ausgeführt habe, daß es Sache des Gesetzgebers jedes Mitgliedstaats sei, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten könne oder müsse, im Hinblick auf die Lösung des Problems, ob ein Konflikt zwischen dem nationalen Recht und dem Gemeinschaftsrecht besteht, die nach seiner Auffassung im vorliegenden Fall den gleichen Zweck haben, nämlich die Abgrenzung der Geltungsbereiche der nationalen Sozialversicherungssysteme voneinander, dem Gerichtshof folgende Frage gestellt:.Die Kommission meint, wenn doch noch einige Unsicherheiten bestünden, sei dies auf das Urteil Coonan zurückzuführen, in dem der Gerichtshof Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 3 der Verordnung Nr. 1408/71 dahin ausgelegt habe, "daß es Sache jedes Mitgliedstaats .st, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muß, solange es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen Inländern und Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten kommt".
Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) für Recht erkannt, daß es Sache jedes Mitgliedstaats ist, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muß; es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Mitgliedstaaten nicht auch bestimmen können, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95
Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.
Vgl. u. a. Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12) und Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87 (Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15).(14) - Vgl. Urteile Coonan und Paraschi (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 12 bzw. 15).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-157/99
GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DAS ERFORDERNIS DER …
- BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-619/11
Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71- Art. 79 - …
- EuGH, 30.01.1997 - C-340/94
De Jaeck / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 26.09.2000 - C-262/97
Engelbrecht - "Soziale Sicherheit - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Altersrente …
- EuGH, 04.10.1991 - 349/87
Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2008 - C-352/07
A. Menarini u.a. - Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen …
- EuGH, 24.09.1987 - 43/86
Sociale Verzekeringsbank / De Rijke
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1993 - C-297/92
Istituto Nazionale della Previdenza Sociale gegen Corradina Baglieri.
- EuGH, 21.02.2013 - C-619/11
Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 72, …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1989 - 141/88
Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés, région de …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1982 - 276/81
Direction de la Sociale Verzekeringsbank gegen die Erben und/oder sonstigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-211/08
Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt die Versagung der …
- EuGH, 20.01.2005 - C-245/03
Merck, Sharp & Dohme
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2000 - C-33/99
Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-208/07
von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen …
- EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado - "Artikel 41 des Kooperationsabkommens …
- LSG Bayern, 15.05.2018 - L 9 AL 80/15
Gewährung von Arbeitslosengeld
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-255/09
Kommission / Portugal - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-512/03
Blanckaert - Freier Kapitalverkehr - Direkte Steuern - Einkommensteuer - …
- EuGH, 18.05.1989 - 368/87
Hartmann Troiani / Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz
- SG Aachen, 18.01.2002 - S 8 (9) RJ 2/00
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2005 - L 9 R 3743/03
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Vermögensberater - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-340/94
E.J.M. de Jaeck gegen Staatssecretaris van Financiën. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95
Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti) …
- BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 13/87
Gefahr der Arbeitslosigkeit - berufliche Fortbildungsmaßnahme
- EuGH, 28.02.1989 - 29/88
Schmitt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-4/95
Fritz Stöber (C-4/95) und José Manuel Piosa Pereira (C-5/95) gegen Bundesanstalt …
- BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
- EuGH, 25.02.1986 - 254/84
De Jong / Sociale Verzekeringsbank
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-227/03
van Pommeren-Bourgondiën
- SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
Rentenversicherung
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1987 - 375/85
Angelo Campana gegen Bundesanstalt für Arbeit.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1980 - 70/80
Tamara Vigier gegen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1987 - 43/86
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen J. A. de Rijke und L. A. C. de …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1986 - 254/84
G. J. J. De Jong gegen Direction van de Sociale Verzekeringsbank. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1990 - 245/88
HCM Daalmeijer gegen Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - C-2/89
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen M. G. J. Kits van Heijningen.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 302/84
A. A. Ten Holder gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1991 - C-196/90
Fonds voor Arbeidsongevallen gegen Madeleine De Paep. - Arbeitnehmer, der seine …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1991 - 349/87
Elissavet Paraschi gegen Landesversicherungsanstalt Württemberg. - Soziale …
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Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 13.06.1980 - A 110/79 A |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Una Coonan gegen Insurance Officer.
Krankenversicherung älterer Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79
- EuGH, 24.04.1980 - 110/79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 13.10.1977 - 112/76
Manzoni
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79
Ich teile die vom Ersten Generalanwalt Jean-Pierre Warner in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Manzoni (Urteil vom 13. Oktober 1977, Slg. 1977, 1647; Schlußanträge S. 1658, 1670/1) vertretene Ansicht, daß die Grundsätze des Urteils Duffy (Urteil vom 10. Dezember 1969, Slg. 1969, 597), nach denen die Gemeinschaftsverordnungen die Rechte nicht einschränken dürfen, die Arbeitnehmer nach innerstaatlichem Recht haben, beibehalten werden sollten, und zwar ungeachtet des Urteils in der Rechtssache Walder vom 7. Juni 1973 (Slg. 1973, 599), in dem der Gerichtshof entschieden hat: "Die Verordnungen Nr. 3 und Nr. 1408/71 des Rates treten hinsichtlich der Personen, die auf sie Anwendung finden, an die Stelle der in den Artikeln 6 beziehungsweise 7 oder in den Anhängen D beziehungsweise II dieser Verordnungen nicht erwähnten Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Mitgliedstaaten; dies gilt auch dann, wenn sich aus der Anwendung dieser Abkommen für den Berechtigten höhere Leistungen ergeben als nach den genannten Verordnungen". - EuGH, 29.09.1976 - 17/76
Brack / Insurance Officer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79
Dieses Ergebnis entspricht, wie der Insurance Officer ausgeführt hat, meinen Schlußanträgen vom 13. Juli 1976 in der Rechtssache 17/76 (Brack, Slg. 1976, 1455; Urteil vom 29. September 1976, Slg. 1976, 1429). - EuGH, 09.11.1977 - 41/77
Warry
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79
Würde die Verordnung die Berücksichtigung von in einem Mitgliedstaat (hier: Irland) zurückgelegten Versicherungszeiten zu dem Zweck, einer Frau nach Erreichung des 60. Lebensjahres aufgrund ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit die Weiterversicherung gegen Krankheit in einem anderen Mitgliedstaat (hier: dem Vereinigten Königreich) zu ermöglichen, nur unter der Voraussetzung zulassen, daß die Betroffene im letztgenannten Mitgliedstaat bereits versichert gewesen ist und dort Beiträge entrichtet hat, obwohl sie tatsächlich - wenn auch "irrtümlich" - Beiträge zur Krankenversicherung wie auch zur Arbeitsunfallversicherung entrichtet hat, so müßte man, um die Worte des Ersten Generalanwalts Jean-Pierre Warner in der Rechtssache Warry (Urteil vom 9. November 1977, Slg. 1977, 2085) aufzugreifen, feststellen, daß die Verordnung "ihren Zweck offensichtlich nicht erreicht hat" ("it has glaringly failed in its purpose"; Slg. 1977, 2102). - EuGH, 07.06.1973 - 82/72
Walder / Soziale Verzekeringsbank
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79
Ich teile die vom Ersten Generalanwalt Jean-Pierre Warner in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Manzoni (Urteil vom 13. Oktober 1977, Slg. 1977, 1647; Schlußanträge S. 1658, 1670/1) vertretene Ansicht, daß die Grundsätze des Urteils Duffy (Urteil vom 10. Dezember 1969, Slg. 1969, 597), nach denen die Gemeinschaftsverordnungen die Rechte nicht einschränken dürfen, die Arbeitnehmer nach innerstaatlichem Recht haben, beibehalten werden sollten, und zwar ungeachtet des Urteils in der Rechtssache Walder vom 7. Juni 1973 (Slg. 1973, 599), in dem der Gerichtshof entschieden hat: "Die Verordnungen Nr. 3 und Nr. 1408/71 des Rates treten hinsichtlich der Personen, die auf sie Anwendung finden, an die Stelle der in den Artikeln 6 beziehungsweise 7 oder in den Anhängen D beziehungsweise II dieser Verordnungen nicht erwähnten Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Mitgliedstaaten; dies gilt auch dann, wenn sich aus der Anwendung dieser Abkommen für den Berechtigten höhere Leistungen ergeben als nach den genannten Verordnungen". - EuGH, 10.12.1969 - 34/69
Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Duffy
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79
Ich teile die vom Ersten Generalanwalt Jean-Pierre Warner in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Manzoni (Urteil vom 13. Oktober 1977, Slg. 1977, 1647; Schlußanträge S. 1658, 1670/1) vertretene Ansicht, daß die Grundsätze des Urteils Duffy (Urteil vom 10. Dezember 1969, Slg. 1969, 597), nach denen die Gemeinschaftsverordnungen die Rechte nicht einschränken dürfen, die Arbeitnehmer nach innerstaatlichem Recht haben, beibehalten werden sollten, und zwar ungeachtet des Urteils in der Rechtssache Walder vom 7. Juni 1973 (Slg. 1973, 599), in dem der Gerichtshof entschieden hat: "Die Verordnungen Nr. 3 und Nr. 1408/71 des Rates treten hinsichtlich der Personen, die auf sie Anwendung finden, an die Stelle der in den Artikeln 6 beziehungsweise 7 oder in den Anhängen D beziehungsweise II dieser Verordnungen nicht erwähnten Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Mitgliedstaaten; dies gilt auch dann, wenn sich aus der Anwendung dieser Abkommen für den Berechtigten höhere Leistungen ergeben als nach den genannten Verordnungen".
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