Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20   

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OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,78866)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.2020 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,78866)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 2020 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,78866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 31 BGB, § 826 BGB, § 832 Abs 2 BGB
    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Leasing-Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers und des Leasingnehmers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    aa) Das Herstellen und Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ist auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen und zugrunde zu legenden Feststellungen als sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 13-28).

    Dem Kläger ist durch das sittenwidrige Verhalten der Beklagten ein Schaden entstanden, der im Abschluss des Kaufvertrags über das streitgegenständliche Fahrzeug liegt (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 44-59).

    Dieser Schaden ist durch das spätere Aufspielen des Software-Updates nicht wieder entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 58 f.).

    cc) Allerdings muss sich der Kläger im Wege des Vorteilsausgleichs die von ihm gezogenen Nutzungen anrechnen lassen (siehe BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 64-77).

    (1) Zur Berechnung der Nutzungsvorteile beim Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ist nach der Rechtsprechung des BGH eine Schätzung der entstandenen Vorteile nach der unter 1. a) cc) verwendeten Formel Bruttokaufpreis ./. Restlaufleistung x gefahrene Kilometer nicht zu beanstanden, die unmittelbar auf den Kauf als schädigendes Ereignis abstellt und einerseits die Kläger zugeflossenen Nutzungsvorteile und andererseits über den wertbildenden Faktor der Laufleistung auch den Wertverlust des Fahrzeugs berücksichtigt (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 82).

    Da der Kläger mit der Klage die Erstattung des gesamten Kaufpreises - ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung - verlangt hat, war ein zur Begründung von Annahmeverzug auf Seiten der Beklagten geeignetes Angebot des Klägers nicht gegeben (siehe BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 85 f).

    Ein Schuldner gerät erst dann in Verzug, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Gegenleistung ordnungsgemäß angeboten hat (vgl. BGH, Urteil 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 86).

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    Zwar bildet die Leasingrate nicht allein den Betrag ab, der durchschnittlich für eine vertragliche Gebrauchsgestattung zu entrichten gewesen wäre, weil diese neben dem Bruttoeinkaufspreis des Leasinggebers auch die Finanzierungskosten, sonstige Nebenkosten und den Gewinn des Leasinggebers enthält (so die andere Ansicht OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2019 - I-13 U 86/18, juris Rn. 134 ff.).
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 09. Februar 1989 - V ZB 25/88, BGHZ 106, 370-374, Rn. 13) lässt § 319 Abs. 1 ZPO bei Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten jederzeit eine Berichtigung von Amts wegen zu.
  • BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 49/13

    Berichtigung einer Kostenentscheidung bei Berichtigung eines Urteils wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    Schließlich ist auch die Kostenquote zu berichtigen, die auf der Grundlage des dem Kläger zugesprochenen Betrags im Verhältnis zu dem auf 55.000,00 ? festgesetzten Streitwert des Berufungsverfahrens gebildet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 49/13, Rn. 2, juris).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    dd) Deliktszinsen gemäß § 849 BGB kann der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verlangen, weil er als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises ein in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbares Fahrzeug erhalten hat; die tatsächliche Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen, kompensierte den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes (vgl. BGH, Urteil vom 30.7.2020 - VI ZR 354/19, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 397/19, juris Rn. 20 ff.).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    dd) Deliktszinsen gemäß § 849 BGB kann der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verlangen, weil er als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises ein in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbares Fahrzeug erhalten hat; die tatsächliche Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen, kompensierte den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes (vgl. BGH, Urteil vom 30.7.2020 - VI ZR 354/19, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 397/19, juris Rn. 20 ff.).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19

    Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    Der klägerische Vortrag ist ausreichend, um bei der Beklagten - in gleicher Weise wie dies bei der Herstellerin des Motors angenommen wird (vgl. BGH a.a.O. Rn. 29-43 und Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 367/19, juris Rn. 14 ff.) - eine sekundäre Darlegungslast zu ihrer angeblichen Unkenntnis von der manipulierten Software des Motors auszulösen (OLG Hamm a.a.O. Rn. 115).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    Dabei bezieht sich die grob fahrlässige Unkenntnis ebenso wie die Kenntnis auf Tatsachen, auf alle Merkmale der Anspruchsgrundlage und bei der Verschuldenshaftung auf das Vertretenmüssen des Schuldners, wobei es auf eine zutreffende rechtliche Würdigung nicht ankommt (BGH, Urteil vom 10.11.2009 - VI ZR 247/08, juris Rn. 13 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 17 U 2/19

    Abgasskandal: Berechnung der anzurechnenden Nutzungsvorteile bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    (2) Dagegen ist bei der Nutzung eines geleasten Fahrzeugs davon auszugehen, dass sich die Höhe des vom Käufer zu leistenden Wertersatzes nach dem objektiven Leasingwert bemisst, also nach den für das genutzte oder für ein vergleichbares Fahrzeug üblichen Leasinggebühren (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Januar 2020 - 17 U 2/19, juris Rn. 120 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2020 - 10 U 390/19, juris Rn. 40).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06, juris Rn. 27, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.08.2020 - 45 U 22/19

    Abgasskandal: Auch Audi muss Schadensersatz an Kunden zahlen

  • OLG Stuttgart, 03.03.2020 - 10 U 390/19

    Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen mit dem Dieselmotor EA 189: Haftung des

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - I-12 U 33/20   

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https://dejure.org/2020,49706
OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - I-12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,49706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2020 - I-12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,49706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2020 - I-12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,49706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags Insolvenzrechtlicher Rückgewährsanspruch Anfechtbare Rechtshandlung

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags; Insolvenzrechtlicher Rückgewährsanspruch; Anfechtbare Rechtshandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Dies gilt auch dann, wenn die Aufrechnung bzw. Verrechnung vor Verfahrenseröffnung erfolgt ist; diese wird rückwirkend mit der Verfahrenseröffnung automatisch unwirksam (BGH, Urt. v. 02.06.2005 - IX ZR 136/05, Rn. 13, juris).

    Im Rahmen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist die Anfechtbarkeit gemäß §§ 129 ff. InsO inzident voll durchzuprüfen (BGH, Urt. v. 28.09.06 - IX ZR 136/05, Rn 24, juris; Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 96 Rn. 46).

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 142/07

    Gläubigerbenachteiligung durch Umbuchung von Zahlungen des Schuldners von einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Werden - wie im vorliegenden Fall - Zahlungen des Schuldners von einem debitorischen auf ein anderes, bei derselben Bank geführtes ebenfalls debitorisches Konto gebucht, liegt eine Gläubigerbenachteiligung (§ 129 InsO) nur vor, wenn das Konto, dessen Schuldenstand durch die Umbuchung verringert wurde, über schlechtere Sicherungen verfügte als das Konto, dessen Schuldenstand dadurch erhöht wurde (BGH, Beschl. v. 10.07.2008 - IX ZR 142/07, Rn. 2, juris).

    Bei dem Vergleich bleiben die von Dritten, hier dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und seiner Ehefrau gestellten Bürgschaften außer Betracht, weil etwaige Leistungen des Bürgen im Hinblick auf §§ 774 Abs. 1, 401 BGB das Schuldnervermögen nicht berühren (BGH, Beschl. v. 10.07.2008 - IX ZR 142/07, Rn. 2, juris).

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Die Vorschrift findet auch auf die Herstellung von Verrechnungslagen, auch im Rahmen eines Bankkontokorrents Anwendung (BGH, Urt. v. 02.02.2017 - IX ZR 245/14, Rn. 8; v. 11.06.2015 - IX ZR 110/13, Rn. 8; v. 29.11.2007 - IX ZR 30/07, Rn. 11, alle juris; Kayser, ZInsO 2019, 1597).
  • BGH, 01.06.2017 - IX ZR 48/15

    Insolvenzanfechtung: Durch Zwangsvollstreckung bewirkte Vermögensverlagerung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Eine Rechtshandlung des Schuldners setzt dessen willensgeleitetes, verantwortungsgesteuertes Handeln voraus (BGH, Urt. v. 01.06.2017 - IX ZR 48/15, Rn. 14, juris).
  • BGH, 02.02.2017 - IX ZR 245/14

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verrechnung wechselseitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Die Vorschrift findet auch auf die Herstellung von Verrechnungslagen, auch im Rahmen eines Bankkontokorrents Anwendung (BGH, Urt. v. 02.02.2017 - IX ZR 245/14, Rn. 8; v. 11.06.2015 - IX ZR 110/13, Rn. 8; v. 29.11.2007 - IX ZR 30/07, Rn. 11, alle juris; Kayser, ZInsO 2019, 1597).
  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Demgegenüber führt eine Einwendung gegen einen Rechnungsabschluss nur zum Fehlen des (fingierten) Saldoanerkenntnisses, mit der Folge, dass die in das Kontokorrent eingestellten beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nicht untergehen und durch den Anspruch aus dem Saldoanerkenntis ersetzt werden (vgl. Schimansky/Bunte/Lwowski, BankR-HdB, 5. Aufl. 2017, § 47 Rn. 81 m.w.N.; BGH, Urt. v. 06.06.2000 - XI ZR 258/99, Rn. 28, juris).
  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 94/12

    Insolvenzanfechtung einer Aufrechnungserklärung: Zeitpunkt des Werthaltigwerdens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Indem sich der Insolvenzverwalter gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auf die Unwirksamkeit der Aufrechnung beruft, kann er die ursprünglich durch die Aufrechnung erloschenen Ansprüche des Schuldners für die Insolvenzmasse einklagen und den Aufrechnungseinwand mit der Gegeneinrede der Anfechtbarkeit abwehren (Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl. 2019, § 96 Rn. 57 m.w.N.; vgl. BGH, Urt. v. 24.09.2015 - IX ZR 55/15, Rn. 12; v. 14.02.2013 - IX ZR 94/12, Rn. 8, 17, juris; HHS/Kirstein, Praxis der Insolvenzanfechtung , 4. Aufl. 2020, Teil IV Rn. 57).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 67/09

    Insolvenzanfechtung: Weiterveräußerung eines sicherungsübereigneten Warenlagers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Dabei genügt es grundsätzlich, wenn eine andere Person die Handlung im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Schuldner vornimmt (BGH, Urt. v. 26.04.2012 - IX ZR 67/09, Rn. 43, juris; MüKoInsO/Lohmann/Reichelt, 4. Aufl. 2019, § 96 Rn. 50).
  • BGH, 11.06.2015 - IX ZR 110/13

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Die Vorschrift findet auch auf die Herstellung von Verrechnungslagen, auch im Rahmen eines Bankkontokorrents Anwendung (BGH, Urt. v. 02.02.2017 - IX ZR 245/14, Rn. 8; v. 11.06.2015 - IX ZR 110/13, Rn. 8; v. 29.11.2007 - IX ZR 30/07, Rn. 11, alle juris; Kayser, ZInsO 2019, 1597).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20
    Eine solche liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn die angefochtene Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt hat, wenn sich also mit anderen Worten die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, Urt. 18.07.2019 - IX ZR 258/18, Rn. 12, juris).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 2/01

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen nach Beantragung des

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 202/10

    Insolvenzanfechtung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter: Vorsätzliche

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 29/07

    Anfechtung von Verfügungen über ein kreditorisch geführtes Bankkonto

  • OLG Naumburg, 15.02.2006 - 5 U 158/05

    Verschlechterung der Befriedigungsmöglichkeit der übrigen Gläubiger

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,74862
OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,74862)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.10.2020 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,74862)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2020,74862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Rechte des Leasingnehmers und späteren Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller; Anrechnung der Gebrauchsvorteile bei Leasing

  • rechtsportal.de

    Rechte des Leasingnehmers und späteren Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller Anrechnung der Gebrauchsvorteile bei Leasing

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    aa) Das Herstellen und Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ist auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen und zugrunde zu legenden Feststellungen als sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 13-28).

    Dem Kläger ist durch das sittenwidrige Verhalten der Beklagten ein Schaden entstanden, der im Abschluss des Kaufvertrags über das streitgegenständliche Fahrzeug liegt (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 44-59).

    Dieser Schaden ist durch das spätere Aufspielen des Software-Updates nicht wieder entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 58 f.).

    cc) Allerdings muss sich der Kläger im Wege des Vorteilsausgleichs die von ihm gezogenen Nutzungen anrechnen lassen (siehe BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 64-77).

    (1) Zur Berechnung der Nutzungsvorteile beim Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ist nach der Rechtsprechung des BGH eine Schätzung der entstandenen Vorteile nach der unter 1. a) cc) verwendeten Formel Bruttokaufpreis ./. Restlaufleistung x gefahrene Kilometer nicht zu beanstanden, die unmittelbar auf den Kauf als schädigendes Ereignis abstellt und einerseits die Kläger zugeflossenen Nutzungsvorteile und andererseits über den wertbildenden Faktor der Laufleistung auch den Wertverlust des Fahrzeugs berücksichtigt (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 82).

    Da der Kläger mit der Klage die Erstattung des gesamten Kaufpreises - ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung - verlangt hat, war ein zur Begründung von Annahmeverzug auf Seiten der Beklagten geeignetes Angebot des Klägers nicht gegeben (siehe BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 85 f).

    Ein Schuldner gerät erst dann in Verzug, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Gegenleistung ordnungsgemäß angeboten hat (vgl. BGH, Urteil 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 86).

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    Zwar bildet die Leasingrate nicht allein den Betrag ab, der durchschnittlich für eine vertragliche Gebrauchsgestattung zu entrichten gewesen wäre, weil diese neben dem Bruttoeinkaufspreis des Leasinggebers auch die Finanzierungskosten, sonstige Nebenkosten und den Gewinn des Leasinggebers enthält (so die andere Ansicht OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2019 - I-13 U 86/18, juris Rn. 134 ff.).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    dd) Deliktszinsen gemäß § 849 BGB kann der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verlangen, weil er als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises ein in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbares Fahrzeug erhalten hat; die tatsächliche Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen, kompensierte den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes (vgl. BGH, Urteil vom 30.7.2020 - VI ZR 354/19, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 397/19, juris Rn. 20 ff.).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    dd) Deliktszinsen gemäß § 849 BGB kann der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verlangen, weil er als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises ein in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbares Fahrzeug erhalten hat; die tatsächliche Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen, kompensierte den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes (vgl. BGH, Urteil vom 30.7.2020 - VI ZR 354/19, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 397/19, juris Rn. 20 ff.).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19

    Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    Der klägerische Vortrag ist ausreichend, um bei der Beklagten - in gleicher Weise wie dies bei der Herstellerin des Motors angenommen wird (vgl. BGH a.a.O. Rn. 29-43 und Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 367/19, juris Rn. 14 ff.) - eine sekundäre Darlegungslast zu ihrer angeblichen Unkenntnis von der manipulierten Software des Motors auszulösen (OLG Hamm a.a.O. Rn. 115).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    Dabei bezieht sich die grob fahrlässige Unkenntnis ebenso wie die Kenntnis auf Tatsachen, auf alle Merkmale der Anspruchsgrundlage und bei der Verschuldenshaftung auf das Vertretenmüssen des Schuldners, wobei es auf eine zutreffende rechtliche Würdigung nicht ankommt (BGH, Urteil vom 10.11.2009 - VI ZR 247/08, juris Rn. 13 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 17 U 2/19

    Abgasskandal: Berechnung der anzurechnenden Nutzungsvorteile bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    (2) Dagegen ist bei der Nutzung eines geleasten Fahrzeugs davon auszugehen, dass sich die Höhe des vom Käufer zu leistenden Wertersatzes nach dem objektiven Leasingwert bemisst, also nach den für das genutzte oder für ein vergleichbares Fahrzeug üblichen Leasinggebühren (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Januar 2020 - 17 U 2/19, juris Rn. 120 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2020 - 10 U 390/19, juris Rn. 40).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06, juris Rn. 27, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.08.2020 - 45 U 22/19

    Abgasskandal: Auch Audi muss Schadensersatz an Kunden zahlen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 14.08.2020 - 45 U 22/19, juris Rn. 113 ff.) an, wonach die Beklagte gegenüber dem Kläger wegen des Inverkehrbringens des streitgegenständlichen Fahrzeugs, in das ein nicht von ihr hergestellter Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung eingebaut war, aus eigenem deliktischem Handeln haftet.
  • OLG Stuttgart, 03.03.2020 - 10 U 390/19

    Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen mit dem Dieselmotor EA 189: Haftung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
    (2) Dagegen ist bei der Nutzung eines geleasten Fahrzeugs davon auszugehen, dass sich die Höhe des vom Käufer zu leistenden Wertersatzes nach dem objektiven Leasingwert bemisst, also nach den für das genutzte oder für ein vergleichbares Fahrzeug üblichen Leasinggebühren (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Januar 2020 - 17 U 2/19, juris Rn. 120 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2020 - 10 U 390/19, juris Rn. 40).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.05.2021 - 12 U 33/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45631
OLG Stuttgart, 21.05.2021 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2021,45631)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.05.2021 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2021,45631)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - 12 U 33/20 (https://dejure.org/2021,45631)
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  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2021 - 12 U 33/20
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 09. Februar 1989 - V ZB 25/88, BGHZ 106, 370 -374, Rn. 13) lässt § 319 Abs. 1 ZPO bei Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten jederzeit eine Berichtigung von Amts wegen zu.
  • BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 49/13

    Berichtigung einer Kostenentscheidung bei Berichtigung eines Urteils wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2021 - 12 U 33/20
    Schließlich ist auch die Kostenquote zu berichtigen, die auf der Grundlage des dem Kläger zugesprochenen Betrags im Verhältnis zu dem auf 55.000,00 EUR festgesetzten Streitwert des Berufungsverfahrens gebildet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 49/13, Rn. 2, juris).
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