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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13   

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https://dejure.org/2014,18566
OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13 (https://dejure.org/2014,18566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.2014 - 12 U 51/13 (https://dejure.org/2014,18566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13 (https://dejure.org/2014,18566)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 117 BGB, § 145 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB
    Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Rahmen einer Internet-"Versteigerung"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz nach Abbruch einer eBay-Auktion mit Scheingeboten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Kaufvertrages über die Internet-Auktionsplattform "Ebay"; Unwirksamkeit von zum Zwecke der Manipulation des Kaufpreises abgebotenen Angeboten

  • kanzlei.biz

    Nichterfüllung im Rahmen einer eBay-Auktion begründet Schadensersatz

  • rabüro.de

    Schadensersatz nach Abbruch einer eBay-Auktion mit Scheingeboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 117; BGB § 145; BGB § 280; BGB § 281
    Zustandekommen eines Kaufvertrages über die Internet-Auktionsplattform "Ebay"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nichterfüllung bei eBay-Auktion begründet Schadensersatz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zum Zwecke der Manipulation abgegebenes Angebot bei Ebay nichtig

  • internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    EBay-Auktion - Verkäufer verweigert die Herausgabe des Fahrzeugs an Käufer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässiges Hochbieten bei eBay

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scheingebote auf eBay können teuer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer darf bei Online-Auktion nicht mitbieten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Zwecke der Manipulation des Kaufpreises abgegebenes Angebot auf "Ebay" nichtig

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13
    Außerdem habe das Landgericht die Auswirkungen des automatischen Bietsystems von eBay verkannt, wobei es sich gem. Urteil des BGH vom 8. Juni 2011 (VIII ZR 305/10 = NJW 2011, 2643) um eine Geschäftsbedingung handele.

    Aufgrund des fehlenden Zuschlages durch einen Auktionator stellt sich die Transaktion nicht als Versteigerung i.S.v. § 156 BGB dar, sondern kommt nach den Regeln von Angebot und Annahme als Kaufvertrag zu Stande (vgl. BGH VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53; VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643; OLG Nürnberg vom 26.2.2014, 12 U 336/13, zitiert nach Juris).

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13
    Aufgrund des fehlenden Zuschlages durch einen Auktionator stellt sich die Transaktion nicht als Versteigerung i.S.v. § 156 BGB dar, sondern kommt nach den Regeln von Angebot und Annahme als Kaufvertrag zu Stande (vgl. BGH VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53; VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643; OLG Nürnberg vom 26.2.2014, 12 U 336/13, zitiert nach Juris).
  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 399/99

    Nichtigkeit eines Scheingeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13
    Im Lichte dieser bei der Auslegung der Willenserklärungen zu berücksichtigenden Bedingungen ist die Anwendbarkeit von § 117 Abs. 1 BGB auf die Gebote des Bieters mit dem Account "A" unabhängig davon eröffnet, ob der Beklagte selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter sie aufgrund Absprache mit dem Beklagten abgegeben hat, weil in jedem Fall der von § 117 Abs. 1 BGB vorausgesetzte tatsächliche Konsens über die Simulation (vgl. BGH V ZR 399/99, BGHZ 144, 331, 332) bestand.
  • OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13

    Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13
    Aufgrund des fehlenden Zuschlages durch einen Auktionator stellt sich die Transaktion nicht als Versteigerung i.S.v. § 156 BGB dar, sondern kommt nach den Regeln von Angebot und Annahme als Kaufvertrag zu Stande (vgl. BGH VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53; VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643; OLG Nürnberg vom 26.2.2014, 12 U 336/13, zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    Insbesondere hat sein Auftreten unter verschiedenen Benutzernamen die einem wirksamen Vertragsschluss entgegenstehende Identität von Anbieter und Bieter nicht beseitigen können, so dass es auch keiner Entscheidung der Frage bedarf, ob die Eigengebote ansonsten, wie das Landgericht im Einklang mit der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 51 ff.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 19 ff.) angenommen hat, als nach § 117 BGB nichtig hätten beurteilt werden müssen.

    Denn anders als zuvor das Landgericht hat das Berufungsgericht bei der dazu vorgenommenen Auswertung der Gebotsübersicht verkannt, dass es sich hierbei um die bei Auktionsschluss offen gelegte Gebotsübersicht handelt, die neben dem erfolgreichen Schlussgebot nur noch die im Auktionsverlauf jeweils überbotenen Maximalgebote anzeigt (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, aaO Rn. 24).

    Denn bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Eigengeboten oder zu in kollusivem Zusammenwirken mit dem Anbieter abgegebenen Scheingeboten Dritter (§ 117 Abs. 1 BGB; vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, aaO Rn. 17 ff.) zunächst einmal um Gebote "anderer Bieter" mit dem ernst gemeinten Ziel, Höchstbietender zu werden oder zu bleiben, um bei Auktionsende den Versteigerungsgegenstand tatsächlich zu erwerben.

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen

    Nicht mehr erheblich ist daher die zwischen den Parteien ausgefochtene Frage, ob es sich bei den Geboten mit dem Benutzerkonto "k...k" um Willenserklärungen gehandelt hat, die im Sinne von § 117 BGB nur zum Schein abgegeben wurden und aus diesem Grunde nichtig sind (in diesem Sinne OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 52; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2-07 O 269/13, Anlage K 21 S. 9, Bl. 116; darauf folgend OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO vom 22. September 2014 - 6 U 7/14, Anlage K 43, Bl. 399; gegen die Anwendung von § 117 BGB: LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 28).

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslegung von Maximalgeboten davon abhängig gemacht, ob Gebote des Anbieters oder eines von ihm beauftragten Dritten als wirksam anzusehen sind (Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 25).

  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Zur Schätzung eines Mindestschadens nach § 267 ZPO können als Schätzgrundlage durch das Gericht auch Tatsachen zugrunde gelegt werden, die als Ergebnis einer Internet-Recherche des Gerichts ermittelt wurden ( OLG Köln , Beschluss vom 25.05.2016, Az.: I-1 W 6/16, u.a. in: MDR 2016, Seite 1266; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 27.06.2014, Az.: 12 U 51/13, u.a. in: ZAP EN-Nr. 743/2014 ).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2021 - 15 U 102/18

    Großer Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen

    (3) Sollte das Gebot vom Konto "c" dagegen im Zusammenwirken mit einem Dritten abgegeben worden sein, um den Preis in die Höhe zu treiben, wäre eine solche Willenserklärung gemäß § 117 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie im Einverständnis mit dem Beklagten nur zum Schein abgegeben worden wäre und die Beteiligten die mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen tatsächlich nicht eintreten lassen wollten (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13 -, juris, Rn. 52 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13 -, juris, Rn. 17 ff.; OLG München, Urteil vom 26. September 2018 - 20 U 749/18 -, juris, Rn. 5).

    Der dem Kläger entstandene Schaden ist auf das positive Interesse gerichtet und besteht in dem Differenzbetrag zwischen dem Marktwert des Kfz und dem vereinbarten Kaufpreis von 2.011,00 ? im Zeitpunkt des Erlöschens des Primärerfüllungsanspruchs (vgl. nur OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13 -, juris, Rn. 27 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. April 2015 - 12 U 153/14 -, juris, Rn. 116; OLG München, Urteil vom 26. September 2018 - 20 U 749/18 -, juris, Rn. 13).

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.04.2014 - III ZR 439/13

    Berücksichtigung erstinstanzlich nicht geltend gemachten Vorbringens bei

    Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. September 2013 - I-12 U 51/13 - gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben.
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