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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1806
OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93 (https://dejure.org/1995,1806)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.1995 - 12 L 1856/93 (https://dejure.org/1995,1806)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 1995 - 12 L 1856/93 (https://dejure.org/1995,1806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 StrG ND; § 18 StrG ND; § 22 StrG ND; Art. 4 GG; Art. 5 GG
    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology; Religionsgemeinschaft; Gewerblicher Zweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • snafu.de (Leitsatz)

    StrG ND 14, StrG ND 18, StrG ND 22, GG Art 4, GG Art 5
    Versagung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für einen Stand der Scientology Kirche - Untersagung der Mitgliederwerbung auf öffentlichen Straßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology; Religionsgemeinschaft; Gewerblicher Zweck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 247
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93

    Sondernutzungserlaubnis; Differenzierung nach gewerblicher Betätigung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Rn. 18 Wegen des übrigen Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (in diesem Verfahren sowie in dem Verfahren 12 L 2141/93) und der Bezirksregierung ... Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Dazu hat der Senat in dem weiteren Urteil vom heutigen Tage - 12 L 2141/93 - ausgeführt:.

    Welche straßenrechtlichen Gesichtspunkte bei der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis nach niedersächsischem Straßenrecht von Bedeutung sind, ist in dem Parallelurteil 12 L 2141/93 vom heutigen Tage (S. 11) ausgeführt.

  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95

    Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone als Gemeingebrauch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Dementsprechend wird u.a. das Verteilen von Flugblättern und Handzetteln (OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.9. 1975, NJW 1976, 201; OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.7.1995 - 1 Ss 218/95 - betr.

    Deshalb kommt es auch im Hinblick auf eine etwaige gewerbliche Tätigkeit bei der gemeingebräuchlichen Benutzung des Straßenraums durch das Verteilen von Flugblättern auf das objektive Verkehrsverhalten an und nicht auf die Motivation (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.7. 1995 - 1 Ss 218/95 -, Abdruck S. 4;… Kodal/Krämer, a.a.O. S. 601).

  • OLG Stuttgart, 25.09.1975 - 3 Ss (8) 298/75

    Verteilung von Flugblättern ohne Sondernutzungserlaubnis; Begehen einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Dementsprechend wird u.a. das Verteilen von Flugblättern und Handzetteln (OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.9. 1975, NJW 1976, 201; OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.7.1995 - 1 Ss 218/95 - betr.

    Rn. 24 Anders als das bloße Verteilen von Werbezetteln oder Faltblättern, das nach dem objektiven Verkehrsverhalten der Straßenbenutzer in der Regel dem Gemeingebrauch zuzuordnen ist, wenn nicht das werbende Verhalten durch Aufdringlichkeit oder Aggressivität das verkehrsübliche Maß übersteigt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.9. 1975, NJW 1976, 201, 203) [OLG Stuttgart 25.09.1975 - 3 Ss 8 298/75], ist im Gegensatz zur Auffassung des Verwaltungsgerichts das Ansprechen von Passanten auf öffentlichen Straßen in werbender Absicht der Sondernutzung zuzuordnen.

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Dies schließt es ein, daß die jeweils einschlägigen allgemeinen Gesetze - in einer die Grundrechte des Art. 4 möglichst schonenden Weise - anzuwenden sind (BVerwG, Beschl. v. 16.2. 1995 - 1 B 205.93 -, GewArch. 1995, 152 = NVwZ 1995, 473).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Dabei ist nach der Wechselwirkungstheorie des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 15.1. 1958 - 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198, 208), das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der Bedeutung der ungehinderten Meinungsfreiheit auszulegen und in seiner das Grundrecht einschränkenden Wirkung zu begrenzen.
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Wenn es sich bei dem Kläger um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft handeln sollte (verneinend Bundesarbeitsgericht, Beschl. v. 22.3. 1995 - 5 AZB 21/94 -, bejahend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 24.8. 1994 - Bs III 326/93 -, NVwZ 1995, 498), was der Senat bei der Entscheidung dieses Rechtsstreits unterstellt (und damit als nicht entscheidungserheblich offenläßt), steht dem Kläger darüber hinaus der Schutz der Art. 4 und Art. 140 GG iVm Art. 137 WRV zu, auch wenn er sich wirtschaftlich betätigt (solange er nicht ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt, die mit ideellen Zielen nur verbrämt werden - BVerwG, Urt. v. 27.3. 1992 - BVerwG 7 C 21.90 -, BVerwGE 90, 112, 116, 118) [BVerwG 27.03.1992 - 7 C 21/90].
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Wenn es sich bei dem Kläger um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft handeln sollte (verneinend Bundesarbeitsgericht, Beschl. v. 22.3. 1995 - 5 AZB 21/94 -, bejahend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 24.8. 1994 - Bs III 326/93 -, NVwZ 1995, 498), was der Senat bei der Entscheidung dieses Rechtsstreits unterstellt (und damit als nicht entscheidungserheblich offenläßt), steht dem Kläger darüber hinaus der Schutz der Art. 4 und Art. 140 GG iVm Art. 137 WRV zu, auch wenn er sich wirtschaftlich betätigt (…solange er nicht ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt, die mit ideellen Zielen nur verbrämt werden - BVerwG, Urt. v. 27.3. 1992 - BVerwG 7 C 21.90 -, BVerwGE 90, 112, 116, 118) [BVerwG 27.03.1992 - 7 C 21/90].
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Der Eingriff in die freie Meinungsäußerung ist nur dann und insoweit gerechtfertigt, als er zum Schutze mindestens gleichwertiger Rechtsgüter geboten ist (BVerwG, Urt. v. 7.6. 1978 - BVerwG 7 C 5.78 -, BVerwGE 56, 63, 66) [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 5/78].
  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Das Erfordernis, eine Sondernutzungserlaubnis einholen zu müssen, steht bei dem Ansprechen von bestimmten Passanten in werbender Absicht (im Gegensatz zu dem Verteilen von Flugblättern als Gemeingebrauch, vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91, NVwZ 1992, 53) auch nicht außer Verhältnis zu dem mit dem Erlaubnisvorbehalt erstrebten Erfolg, den Gemeingebrauch anderer sowie die Grundrechte anderer aus Art. 1, 2 und 14 GG zu schützen und unbelästigt am Straßenverkehr teilzunehmen.
  • OVG Hamburg, 06.07.1993 - Bf VI 12/91

    Gewerberecht: Gewerbetreiben durch eine Religionsgemeinschaft, Scientology Church

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
    Rn. 26 "Daß der Kläger mit dem Verkauf von Büchern, Broschüren, sowie durch die entgeltliche Durchführung von Kursen und Seminaren ein Gewerbe betreibt und deshalb zur Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung verpflicht ist, steht nach dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 16. Februar 1995 (…aaO) bestätigten Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 6.7.1993 - Bf VI 12/91 (DVBl. 1994, 413), das der Senat in den Rechtsstreit eingeführt hat, fest.
  • OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93

    Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften; …

  • OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88

    Aufstellen von Werbeplakaten für eine Demonstration; Ermessensausübung bei …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.03.1985 - 12 C 1/84

    Sondernutzungserlaubnis; Politische Veranstaltungen; Fußgängerzone; Straße; …

  • OLG Bremen, 12.02.1976 - Ss (B) 74/75

    Inanspruchnahme öffentlicher Wege und Anlagen über den Gemeingebrauch hinaus; …

  • OLG Frankfurt, 01.09.1975 - 2 Ws (B) 161/75
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.08.1976 - IV A 190/75
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

    Daher hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beispielsweise auch das unentgeltliche Verteilen von Zeitschriften ohne Hilfsmittel als gemeingebräuchlichen kommunikativen Verkehr anerkannt (BayVGH vom 4.7.1996 BayVBl 1996, 165; ebenso OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 247/248; OVG Bremen vom 25.2.1997, 285/286).

    Daher hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beispielsweise auch das unentgeltliche Verteilen von Zeitschriften ohne Hilfsmittel als gemeingebräuchlichen kommunikativen Verkehr anerkannt (BayVGH vom 4.7.1996 BayVBl 1996, 165; ebenso OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 247/248; OVG Bremen vom 25.2.1997, 285/286).

  • OVG Hamburg, 19.01.2012 - 4 Bf 269/10

    Ansprechen von Passanten durch angebliche Religionsgemeinschaft - Scientology -; …

    Sie ermöglichen auch einen kommunikativen Gemeingebrauch (…so ausdrücklich für das hamburgische Wegerecht mit eingehender Begründung: OVG Hamburg, a.a.O., juris Rn. 33 f.;… vgl. ferner OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2011, 4 A 370/10, juris Rn. 5;… VGH Mannheim, Urt. v. 31.1.2002, NVwZ-RR 2002, 740, juris Rn. 23;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.1.2000, LKV 2001, 45, juris Rn. 5;… OVG Schleswig, Urt. v. 16.6.1999, NordÖR 1999, 381, juris Rn. 18;… OVG Bremen, Urt. v. 25.2.1997, GewArch 1997, 285, juris Rn. 116; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1995, NVwZ-RR 1996, 247, juris Rn. 22;… ausführlich zum Ganzen Stahlhut, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 25, Rn. 21 ff.).

    Rn. 27 Der Senat teilt nicht die von dem OVG Lüneburg vertretene Auffassung (Urt. v. 13.11.1995, NVwZ-RR 1996, 247, juris Rn. 22 f.), wonach es für die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung zwar - insoweit in Übereinstimmung mit dem hier vertretenen Ansatz - auf das objektive Verkehrsverhalten und nicht auf die innere Motivation des Wegenutzers ankomme, der Begriff des kommunikativen Verkehrs das gezielte Ansprechen von Passanten in werbender Absicht auf Fußwegen öffentlicher Straßen oder in Fußgängerbereichen indes nicht mehr erfasse, weil hierdurch das verkehrsübliche Maß der Straßennutzung überschritten werde und die Passanten ohne ihren Willen einer intensiven persönlichen Einwirkung ausgesetzt und in die Zwangslage gebracht würden, sich unvorbereitet mit einem bestimmten Angebot befassen zu müssen.

  • OVG Berlin, 17.09.2003 - 1 B 15.03

    Betrieb eines "Grillwalkers" als Sondernutzung

    Darunter wird eine Nutzung verstanden, die den öffentlichen Straßenraum auch als Stätte der kommunikativen Begegnung, der Pflege menschlicher Kontakte und des Informations- und Meinungsaustauschs begreift (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1995 - 12 L 1856/93 -, NVwZ-RR 1996, 297; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juli 1996 - 5 S 472/96 - NVwZ 1998, 91;… vgl. auch Sauthoff, a.a.O., Rd.-Ziff. 567 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Deshalb fallen wirtschaftliche und gewerbliche Betätigungen, bei denen ein Verkehrsinteresse nicht vorhanden oder allenfalls nebensächlich ist und die nicht auf individuelle Begegnung angelegt sind, sondern sich an die Allgemeinheit richten, nicht mehr unter den Gemeingebrauch (so ebenfalls noch Hamburgisches OVG, Beschl v 27.02.1985 - Bs II 12/85 -, NJW 1986, 209 und Niedersächsisches OVG, Urt v 13.11.1995 - 12 L 1856/93 -, NVwZ-RR 1996, 247 für das Ansprechen von Passanten).

    Der in Literatur (…zB Grote in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl, RdNrn 100 und 113 und Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, § 13 RdNr 23) und Rechtsprechung (vgl zB Hamburgisches OVG, Urt v 14.12.1995 - Bf II 1/93 -, NJW 1996, 2051 sowie teilweise Niedersächsisches OVG, Urt v 13.11.1995 aaO sowie insbesondere die dort beispielhaft zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart, Frankfurt und Bremen) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 12 LA 410/03

    Erlaubnis; Gemeingebrauch; Glaubensfreiheit; Hare-Krishna-Bewegung; …

    Zur Frage, ob das - auch auf die entgeltliche Abgabe von Literatur gerichtete - werbende Ansprechen von Passanten im öffentlichen Straßenraum auch dann als Sondernutzung nach § 18 Abs. 1 NStrG zu werten ist, wenn es sich als Ausübung der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) darstellt (im Anschluss an Senatsurteil vom 13.11.1995 - 12 L 1856/93 -, NVwZ-RR 1996, 247 = NdsVBl. 1996, 59, sowie an BVerwG, B. v. 4.7.1996 - BVerwG 11 B 23.96 -, NZV 1996, 468).

    Das Nds. OVG hat in einem Urteil vom 13.11.1995 (12 L 1856/93, NVwZ-RR 1996, S. 247 ff. = NdsVBl. 1996, 59) unter anderem ausgeführt, dass - anders als das bloße Verteilen von Werbezetteln oder Faltblättern, welches nach dem objektiven Verkehrsverhalten der Straßennutzer in der Regel dem Gemeingebrauch zuzuordnen ist - das Ansprechen von Passanten auf öffentlichen Straßen in werbender Absicht der Sondernutzung zuzuordnen ist.

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8.11.1960 - 1 BvR 59/56 - , BVerfGE 12, 1, Leitsatz 2), wonach die Glaubensfreiheit auch die Werbung für den eigenen Glauben umfasst, bleibt von der Senatsentscheidung unberührt (…siehe auch den zitierten Beschluss des BVerwG vom 4.7.1996 a.a.O. S. 9 BA); das gilt ebenfalls für die vom Kläger erwähnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 27.3.1992 - BVerwG 7 C 21.90 - , BVerwGE 90, 112, 116 ff.), wonach einer Religionsgemeinschaft der Schutz des Art. 4 GG auch dann nicht zu versagen ist, wenn sie sich wirtschaftlich betätigt (vgl. dazu das Urt. d. Sen. v. 13.11.1995 a.a.O. S. 14 UA sowie den Beschl. d. Bundesverwaltungsgerichts v. 4.7.1996 a.a.O. S. 7 BA).

  • OVG Bremen, 25.02.1997 - 1 BA 30/96

    Straßen- und Wegerecht: Gewerbliche Straßenwerbung durch Religionsgemeinschaften, …

    S. 2 f. Kopie Bl. 257 GA); OVG Nds., U. v. 13.11.1995, - 12 L 1856/93 - dazu BVerwG, B. v. 04.07.1996, - 11 B 23/96 -).

    b) In der Rechtsprechung ist verschiedentlich betont worden, der gewerbliche Charakter der Straßennutzung müsse in deren Umständen hervortreten, unbeachtlich seien bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die äußerlich nicht erkennbar seien (OVG HH, U. v. 14.12.1995, Bf II 1/93, Umdr. S. 12/13; OVG Lüneburg, U. v. 13.11.1995, - 12 L 1856/93 -, Umdr. S. 10/11 m. N.; BVerwG, B. v. 04.07.1996, - 11 B 23.96 -, Umdr. S. 7).

  • VG München, 18.06.2015 - M 10 K 14.3549

    Konzertpianist wird durch Sondernutzungsgebührenbescheid wegen Anbringen von …

    Denn die öffentlichen Wege sind auch Stätten des Informations- und Meinungsaustauschs sowie der Pflege menschlicher Kontakte (…vgl. OVG Hamburg, U.v. 19.1.2012 - 4 Bf 269/10 - juris Rn. 23 f.; OVG Lüneburg, U.v. 13.11.1995 - 12 L 1856/93 - juris Rn. 22;… Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Kommentar, Stand: Oktober 2014, Art. 14 Rn. 38, 40).

    Es kommt auch im Hinblick auf gewerbliche Tätigkeiten bei der gemeingebräuchlichen Nutzung des Straßenraums nicht auf die (innere) Motivation für die Straßennutzung, sondern auf das objektive Verkehrsverhalten an (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 13.11.1985 - 12 L 1856/93 - juris Rn. 22).

    Während das gezielte Ansprechen von bestimmten Passanten auf öffentlichen Straßen in werbender Absicht der Sondernutzung zugeordnet wird, das sich nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauchs hält, wird das bloße Verteilen von Werbezetteln oder Faltblättern nach dem objektiven Verkehrsverhalten der Straßenbenutzer in der Regel als Gemeingebrauch angesehen, wenn nicht das werbende Verhalten durch Aufdringlichkeit oder Aggressivität das verkehrsübliche Maß übersteigt (so OVG Lüneburg, U.v. 13.11.1985 - 12 L 1856/93 - juris Rn. 23;… offen gelassen Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 14, Rn. 41).

  • OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04

    Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb …

    Hierzu gehört neben den Gesprächen in kleinen Gruppen auch das Verteilen von Schriften politischen oder religiösen Inhalts (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1996, 247; BayObLG, NVwZ 1998, 90;… Kodal/Krämer-Grote, aaO., Kap. 24, Rdnr. 22.4).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98

    Straßenverkauf von Zeitungen als Sondernutzung

    Daher wird der Gemeingebrauch anderer beeinträchtigt, wenn sie in rein kommerzieller Absicht gezielt angesprochen werden (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt.v. 13.11.1995 - 12 L 1856/93 -, NVwZ-RR 1996, 247, 248).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2000 - B 1 S 161/99
    Ihre Nutzung im Rahmen dieses sog. kommunikativen Verkehrs wird durch die Widmung gedeckt (vgl. wegweisend OVG Berlin, NJW 1973, 2044 sowie VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1987, 137 ff.; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1996, 247 [248]).

    1.2 Im vorliegenden Fall ist das Ansprechen und Fotografieren von Besuchern des Hexentanzplatzes durch einen Animateur in der Absicht, die so hergestellten Fotos an die Besucher zu verkaufen, nicht mehr dem Gemeingebrauch im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA zuzuordnen, ohne dass es einer Entscheidung bedarf, ob sich dies bereits aus der gewerblichen Betätigung der Antragstellerin oder aus dem objektiven Verkehrsverhalten ergibt, das mit dem Ansprechen der Besucher das für den Gemeingebrauch übliche Maß übersteigt (vgl. einerseits BayVGH, BayVBl. 1996, 665 [666]; andererseits OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1996, 247 [248]; OVG Hamburg, NJW 1986, 209).

  • VG Neustadt, 13.10.1997 - 1 K 286/97
  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93

    Sondernutzungserlaubnis; Differenzierung nach gewerblicher Betätigung; …

  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 15 K 460/04
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 11 B 116/04

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides

  • BayObLG, 19.03.2002 - 3 ObOWi 86/01

    Verteilung politischer Schriften an Kraftfahrer bei Ampelstop - Sondernutzung

  • VG Braunschweig, 07.06.2007 - 6 B 163/07

    Anordnungsgrund; einstweiliger Rechtsschutz; freie Meinungsäußerung; …

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 10 K 08.00961

    Verteilen von Handzetteln durch nichtgewerbliche Verteiler ist Gemeingebrauch

  • BayObLG, 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97

    Straßenwerbung der Scientology-Kirche Deutschland e.V. - Sondernutzungserlaubnis …

  • VG München, 25.11.1999 - M 2 K 97.771
  • VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96

    Straßenverbot für Scientology

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