Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rücktritt vom Prozessvergleich - Entschädigung bei nicht vertragsgemäßer Beschäftigung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortsetzung des Rechtsstreits bei Rücktritt vom Prozessvergleich; Rechtsfolgen; Entschädigung bei nicht vertragsgemäßer Beschäftigung als Persönlichkeitsrechtsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortsetzung eines Rechtsstreits bei Rücktritt vom Prozessvergleich; Entschädigung bei nicht vertragsgemäßer Beschäftigung als Persönlichkeitsrechtsverletzung
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 13.03.2008 - 8 Ca 334/07
- LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (23)
- BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80
Prozeßvergleich
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Tritt eine Partei wirksam von einem Prozessvergleich zurück, ist das Verfahren zumindest im Arbeitsgerichtsprozess in dem Stadium fortzusetzen, in dem es sich vor Abschluss des Prozessvergleichs befand (im Anschluss an BAG, Urteil vom 05.08.1982, 2 AZR 199/80; Urteil vom 28.03.1985, 2 AZR 92/84 - Rdnrn. 54 ff.).Als materiellrechtlicher Vertrag, für den hier das Zivilrecht gilt, beendet er den sachlichen Streit der Parteien (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.1982, 2 AZR 199/80, NJW 1983, 2212 (2213)).
Rn. 125 Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dogmatische Gesichtspunkte schlössen es nicht aus, dass die prozessualen Wirkungen eines Prozessvergleichs aufgehoben würden, wenn von ihm zurückgetreten werde (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.1982, 2 AZR 199/80, NJW 1983, 2212 (2214)).
Das machen die Anfechtung eines Prozessvergleichs und ihre Rechtsfolgen deutlich (vgl. BAG, NJW 1983, 2212 (2214)).
Vor diesem Hintergrund gebietet es der Beschleunigungsgrundsatz gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, dass zumindest im arbeitsgerichtlichen Verfahren der wirksame Rücktritt vom Prozessvergleich auch dessen prozessuale Wirkung der Verfahrensbeendigung aufhebt, sodass der Prozess in der Instanz fortzusetzen ist, in der er sich bei Vergleichsabschluss befand (vgl. BAG, NJW 1983, 2212 (2215); BAG, Urteil vom 28.03.1985, 2 AZR 92/84, B I 1 der Entscheidungsgründe; im Ergebnis ebenso: LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, I der Entscheidungsgründe).
- ArbG Karlsruhe, 13.03.2008 - 8 Ca 334/07
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 13.03.2008 (8 Ca 334/07) wird als unzulässig verworfen.die Berufung und Anschlußberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 13.03.2008, Az.: 8 Ca 334/07 - wird zurückgewiesen..
Das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 13.03.2008, Az. 8 Ca 334/07 wird abgeändert, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden wurde,.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 13.03.2008, Az. 8 Ca 334/07, wird zurückgewiesen..
Auf ihre Anschlussberufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 13.03.2008, Az. 8 Ca 334/07 - soweit es der Klage stattgegeben hat - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen..
- LAG Köln, 05.01.1996 - 4 Sa 909/94
Kündigungsschutzverfahren: Vergleich - Auslegung - Ausschluss des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Ein Prozessvergleich, durch den ein Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben wird, enthält keinen stillschweigenden Verzicht auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (entgegen LAG Köln, Urteil vom 05.01.1996, 4 Sa 909/94 - Rdnrn. 59 ff.).Rn. 132 Das LAG Köln hat allerdings mit Urteil vom 05.01.1996 (4 Sa 909/94, BB 1996, 907 f.) festgestellt, ein Prozessvergleich, durch den das Arbeitsverhältnis aufgehoben werde und sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichte, sei nach Treu und Glauben (§ 157 BGB) dahingehend auszulegen, dass gesetzliche Rücktrittsrechte ausgeschlossen seien.
§ 323 Abs. 1 BGB ist daher entsprechend anzuwenden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, II 2 a. aa. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09, II 2 der Entscheidungsgründe;… Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 8. Auflage 2007, I Rdnr. 163;… Habersack, in: Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 5, 5. Auflage 2009, § 779 Anm. 36 - vgl. auch BAG, Urteil vom 25.06.1987, 2 AZR 504/86, NZA 1988, 466 (467) - a.A. von Puttkamer, Rücktritt vom Aufhebungsvertrag, BB 1996, 1440 f.).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Der Arbeitgeber ist nach Treu und Glauben nicht verpflichtet, die Interessen des Arbeitnehmers ohne Rücksicht auf eigene überwiegende schutzwerte Interessen zu fördern (vgl. BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985, GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht Bl. 8).Die Generalklausel des § 241 Abs. 2 BGB wird dabei durch die Wertentscheidung der Art. 1 und 2 GG ausgefüllt (vgl. BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985, GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht Bl. 5 R).
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2004, VI ZR 255/03, NJW 2005, 215 (217)) begründet die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur dann gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V. mit Art. 1 und 2 Abs. 1 GG einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.Außerdem soll sie der Prävention dienen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - s. Urteil vom 05.10.2004, VI ZR 255/03, NJW 2005, 215 (216)).
- LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01
Prozessvergleich, Rücktritt
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Vor diesem Hintergrund gebietet es der Beschleunigungsgrundsatz gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, dass zumindest im arbeitsgerichtlichen Verfahren der wirksame Rücktritt vom Prozessvergleich auch dessen prozessuale Wirkung der Verfahrensbeendigung aufhebt, sodass der Prozess in der Instanz fortzusetzen ist, in der er sich bei Vergleichsabschluss befand (vgl. BAG, NJW 1983, 2212 (2215); BAG, Urteil vom 28.03.1985, 2 AZR 92/84, B I 1 der Entscheidungsgründe; im Ergebnis ebenso: LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, I der Entscheidungsgründe).§ 323 Abs. 1 BGB ist daher entsprechend anzuwenden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, II 2 a. aa. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09, II 2 der Entscheidungsgründe;… Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 8. Auflage 2007, I Rdnr. 163;… Habersack, in: Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 5, 5. Auflage 2009, § 779 Anm. 36 - vgl. auch BAG, Urteil vom 25.06.1987, 2 AZR 504/86, NZA 1988, 466 (467) - a.A. von Puttkamer, Rücktritt vom Aufhebungsvertrag, BB 1996, 1440 f.).
- BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 92/84
Streitigkeit im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Vergleich - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Tritt eine Partei wirksam von einem Prozessvergleich zurück, ist das Verfahren zumindest im Arbeitsgerichtsprozess in dem Stadium fortzusetzen, in dem es sich vor Abschluss des Prozessvergleichs befand (im Anschluss an BAG, Urteil vom 05.08.1982, 2 AZR 199/80; Urteil vom 28.03.1985, 2 AZR 92/84 - Rdnrn. 54 ff.).Vor diesem Hintergrund gebietet es der Beschleunigungsgrundsatz gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, dass zumindest im arbeitsgerichtlichen Verfahren der wirksame Rücktritt vom Prozessvergleich auch dessen prozessuale Wirkung der Verfahrensbeendigung aufhebt, sodass der Prozess in der Instanz fortzusetzen ist, in der er sich bei Vergleichsabschluss befand (vgl. BAG, NJW 1983, 2212 (2215); BAG, Urteil vom 28.03.1985, 2 AZR 92/84, B I 1 der Entscheidungsgründe; im Ergebnis ebenso: LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, I der Entscheidungsgründe).
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Rn. 181 b) Wie bereits das Arbeitsgericht festgestellt hat, stellt die nicht vertragsgemäße Beschäftigung des Klägers einen Eingriff in sein zivilrechtliches allgemeines Persönlichkeitsrecht dar (vgl. allgemein hierzu: BGH, Urteil vom 01.12.1999, I ZR 49/97, NJW 2000, 2195 (2197); BAG, Urteil vom 23.04.2009, 6 AZR 189/08, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Bl. 4 f.; Wiese, Anm. AP Nr. 31 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Bl. 4 R f.). - BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08
Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Rn. 181 b) Wie bereits das Arbeitsgericht festgestellt hat, stellt die nicht vertragsgemäße Beschäftigung des Klägers einen Eingriff in sein zivilrechtliches allgemeines Persönlichkeitsrecht dar (vgl. allgemein hierzu: BGH, Urteil vom 01.12.1999, I ZR 49/97, NJW 2000, 2195 (2197); BAG, Urteil vom 23.04.2009, 6 AZR 189/08, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Bl. 4 f.; Wiese, Anm. AP Nr. 31 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Bl. 4 R f.). - BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Ist die Leistung des Gläubigers nicht teilbar, kann kein Teilrücktritt erfolgen, weil der Gläubiger seine Leistung nicht auf einen Teil beschränken kann, der der Teilleistung des Schuldners entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.2009, V ZR 203/08, NJW 2010, 146 (147)). - BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99
Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten
- BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96
Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im …
- BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53
Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich
- BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
- BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93
Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher …
- LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09
Rücktritt des Arbeitnehmers von Aufhebungsvertrag bei ausbleibender …
- BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02
Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang - …
- BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
Auslegung eines Abfindungsvergleichs
- BAG, 10.12.1985 - 3 AZR 242/84
Vereinbarung einer Mandantenschutzklausel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - …
- BGH, 06.06.1966 - II ZR 4/64
Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch das …
- BSG, 09.05.1972 - 8 RV 811/71
- BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06
Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14
Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs
Auch ein solches Zusammenfallen von Leistungsversprechen und Erfüllung genügt für die Annahme eines gegenseitigen Vertrags (BGH 12. Dezember 1991 - IX ZR 178/91 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 116, 319; LAG Baden-Württemberg 17. Juni 2011 - 12 Sa 1/10 - zu I 3 b der Gründe;… Staudinger/Marburger 2015 § 779 BGB Rn. 51;… MüKoBGB/Habersack 6. Aufl. § 779 Rn. 36;… Palandt/Sprau 74. Aufl. § 779 BGB Rn. 11; Bork Der Vergleich S. 175;… für eine analoge Anwendung der §§ 320 ff. BGB Medicus/Petersen Bürgerliches Recht 24. Aufl. Rn. 216 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11
Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines …
Rn. 80 Vgl. zur Möglichkeit eigenständiger Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Nichtbeschäftigung oder nicht vertrags-/amtsgemäße Beschäftigung Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2011 - 12 Sa 1/10 -, juris, Rn. 184 ff., 196 ff.; Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 30. November 2011 - 2 Ca 8178/04 -, juris, Rn. 122 ff. - LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung
Die Nichterfüllung des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers stellt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, die im Einzelfall je nach Schwere des Eingriffs einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung auslösen kann (vgl. LAG Baden-Württemberg 12. Juni 2006 - 4 Sa 68/05 - juris, LAG Hamburg 13. September 2007 - 8 Sa 35/07 - juris, LAG Köln 12. Juli 2010 - 5 Sa 890/09 - juris, LAG Baden-Württemberg 17. Juni 2011 - 12 Sa 1/10 - juris).
- LAG Köln, 16.07.2026 - 6 SLa 80/26
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf beamtenrechtliche Vorschriften, …
Rn. 145 Wird hier angenommen, dass das Verschweigen der offenen B3-Stelle und die unterbliebene Zuweisung der Stelle an den Kläger vertragswidrig gewesen sei, begründet also diese Vertragswidrigkeit alleine genauso wie die Zuweisung nicht vertragsgerechter Tätigkeiten ohne weitere vertiefende Tatsachen keine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers (vgl. den vom Kläger selbst zitierten Fall des LAG BaWÜ v. 17.06.2001 - 12 Sa 1/10 -). - ArbG Herne, 04.09.2020 - 5 Ca 178/20 Dieser Schutz wird dadurch verwirklicht, dass bei einer Verletzung dieser Rechte neben Abwehransprüchen auch Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, die nicht nur auf den Ersatz materieller, sondern - wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in derer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann - auch auf den Ausgleich immaterieller Schäden gerichtet sind (BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6; BGH, Urteil vom 05.10.2004 - VI ZR 255/03 - BGHZ 160, 298; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2011 - 12 Sa 1/10 - juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 431/19
Beschäftigungsanspruch - Hierarchieebene - Schadensersatz - allgemeines …
Rn. 56 Die nicht vertragsgemäße Beschäftigung eines Arbeitnehmers stellt einen Eingriff in sein zivilrechtliches allgemeines Persönlichkeitsrecht dar (LAG Baden-Württemberg 17. Juni 2001 - 12 Sa 1/10 - Rn. 181, zitiert nach juris). Nach den dargestellten Grundsätzen hat allerdings nicht jeder Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat einen Entschädigungsanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1 GG und 1 Abs. 1 GG zur Folge; dies ist nur dann der Fall, wenn die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg 17. Juni 2001 - 12 Sa 1/10 - Rn. 184, aaO).. - LAG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - 20 Sa 2058/11
Beendigung des Verfahrens durch Prozessvergleich; Auslegung einer …
Ansonsten stünde es zur Disposition des Rücktrittsberechtigten, durch Ausübung seines Gestaltungsrechts ein bereits beendetes Verfahren wieder aufleben zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.1955, II ZR 201/53, NJW 1955, 705 ; Urteil vom 06.06.1966, II ZR 4/64, NJW 1966, 1658 f.; BVerwG, Beschluss vom 27.10.1993, 4 B 175/93, NJW 1994, 2306 ; vgl. auch BSG , Urteil vom 09.05.1972, 8 RV 811/71, Rdnr. 21, a.A LAG Baden-Württemberg Urteil vom 17.06.2011 - 12 Sa 1/10 - juris, nicht rechtskräftig). - ArbG Koblenz, 30.04.2015 - 5 Ca 2268/14 Rn. 37 Dieser Eingriff war auch so schwerwiegend, dass es ein Ausgleich in Form einer Entschädigung vorlag (LAG Baden-Württemberg, 17.06.2014, 12 Sa 1/10, Rz. 193, zitiert nach Juris).
- ArbG Köln, 10.05.2013 - 20 Ca 9245/12
Entschädigung eines Arbeitnehmers wegen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung bzw. …
Wird dieser nicht vertragsgemäß beschäftigt, stellt dies folglich regelmäßig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar (so LAG Baden-Württemberg vom 17.06.2011 - 12 Sa 1/10, zitiert nach juris).
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