Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2
Kosten durch Parteiwechsel auf Klägerseite - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostentragungspflichten bei einem Parteiwechsel auf Klägerseite; Kostengrundentscheidung gegen den ausscheidenden Kläger bei dessen Ausscheiden; Anfall von ausscheidbaren Mehrkosten
Verfahrensgang
- LG Bochum, 14.06.2007 - 3 O 461/06
- OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1447
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 12.11.2003 - 6 W 120/03
Kostentragung bei Klagerücknahme
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07
Entgegen der Auffassung des OLG Celle (MDR 2004, 410) ist nicht entscheidend darauf abzustellen, dass das Ergebnis des Streits zwischen dem neuen Kläger und dem verbleibenden Beklagten den Umfang, in welchem der ausgeschiedene Kläger dem Beklagten Kosten, insbesondere auch außergerichtliche Kosten, zu erstatten hat, beeinflussen kann. - OLG Düsseldorf, 08.12.1993 - 2 W 79/93
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07
Entgegen der Auffassung des Vorderrichters sind bei einem Parteiwechsel auf der Klägerseite dem ausscheidenden Kläger unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits diejenigen Mehrkosten aufzuerlegen, die dadurch entstanden sind, dass die Klage zunächst durch ihn erhoben worden ist (BPatG GRUR 1994, 507;… Musielak/Foerste, ZPO, 4. Aufl. § 263 RdNr. 22;… Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 263 RdNr. 31; HK-ZPO/Saenger § 263 RdNr. 34, jeweils m.w.N.).
- BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11
Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein …
Rn. 124 Nach der Gegenauffassung hat der ausscheidende Kläger hingegen nur die Mehrkosten zu tragen, die infolge des Parteiwechsels entstanden sind (BPatG, GRUR 1994, 607, 608; OLG Celle, OLGReport 1994, 270 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1974, 147; OLG Hamm, MDR 2007, 1447 f.; OLG München, MDR 1971, 673;… OLG Zweibrücken, JurBüro 2004, 494, juris Rn. 3). - OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 122/16
Bauvertrag: Anspruch des Unternehmers auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit …
Rn. 102 Im Falle eines Klägerwechsels hat der ausscheidende Kläger entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO die Mehrkosten zu tragen, die durch den Parteiwechsel entstanden sind, nicht aber - darüber hinausgehend - denjenigen Anteil der Kosten, der ihm im Falle einer Klagerücknahme aufzuerlegen wäre (…BGH GRUR 2015, 159 Rn. 120 ff. m.w.N. zum Streitstand; BGH NJW 2016, 53; OLG Hamm MDR 2007, 1447; BPatG GRUR 1994, 507;… Thomas/Putzo - Hüßtege, ZPO, 38. Aufl. 2017, Vorbem § 50 Rn. 21;… Musielak/Voit - Foerste, 14. Aufl. 2017, ZPO, § 263 Rn. 22;… Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 263 Rn. 109;… Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 263 Rn. 31;… a.A. Zöller-Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 Parteiwechsel).Die Rechtshängigkeit im Verhältnis zum bisherigen Kläger erlischt wie bei einer Klagerücknahme rückwirkend (OLG Hamm MDR 2007, 1447).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2012 - 3 L 156/08
Nachbarklage - bauaufsichtliches Einschreiten gegen die benachbarte Wohnbebauung …
Rn. 21 b) Was die Aufteilung der Kosten auf Klägerseite angeht, entspricht es billigem Ermessen, dass die früheren Kläger die bis zu ihrem Ausscheiden entstandenen Kosten als Gesamtschuldner tragen und die danach entstandenen Kosten der nunmehrigen Klägerin zur Last fallen (…zu dieser Kostenteilung auch im Falle streitiger Entscheidung vgl. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 154 Rn. 43;… OLG Stuttgart, B. v. 12.04.1973 - 6 U 73/72 - Juris - anders Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 91 Rn. 13 "Parteiwechsel" sowie OLG Brandenburg, U. v. 11.03.2004 - 9 UF 123/03 -, Juris: Aufteilung der bis zum Parteiwechsel entstandenen Kosten nach Kopfteilen; noch anders Roth in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 4, 22. Aufl. 2008, § 263 Rn. 53 mwN sowie OLG Hamm, B. v. 08.08.2007 - 12 W 11/07 - u. OLG Celle, B. v. 12.11.2003 - 6 W 120/03 -, beide in Juris: Auferlegung nur der ausscheidbaren Mehrkosten an den früheren Kläger). - LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!
Einer Kostenentscheidung im Hinblick auf die frühere Klägerin bedurfte es nicht mehr, nachdem diese bereits am 9. Juli 2013 anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Rechtsstreit ergangen ist (vgl. hierzu OLG Hamm MDR 2007, 1447).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.06.2007 - 12 W 11/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § ... 3 Abs. 1 S. 3; ; StVO § 25; ; StVO § 25 Abs. 3; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; StVG § 11 S. 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; PflVG § 3 Nr. 1
- rechtsportal.de
Zurücktreten der Betriebsgefahr des Kfz bei Alleinverschulden des Fußgängers wegen Nichteinhaltung von § 25 Abs. 3 StVO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sprechen des Anscheinsbeweises gegen das alleinige Verschulden des Fußgängers beim Anfahren desselben durch ein von links kommendes Fahrzeug auf dessen rechter Fahrbahnseite
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder - 11 O 448/06
- OLG Brandenburg, 19.06.2007 - 12 W 11/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.06.2007 - 12 W 11/07
Im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde beschränkt auf Verfahrensfragen oder Fragen, die die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei betreffen (vgl. BGH NJW 2003, 1126). - LG Trier, 13.03.2007 - 11 O 448/06
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.06.2007 - 12 W 11/07
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 11 O 448/06, wird zurückgewiesen.
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