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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3652
OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19 (https://dejure.org/2021,3652)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2021 - 13 LB 269/19 (https://dejure.org/2021,3652)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 13 LB 269/19 (https://dejure.org/2021,3652)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    Rn. 40 (a) Nach dieser Bestimmung ist eine Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (anstelle einer Verkürzung der Geltungsdauer auf den Jetztzeitpunkt bzw. auf "Null", vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 359 f. - juris Rn. 15;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 11 LA 261/15 -, juris Rn. 14;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 11 Rn. 82;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 175 (Stand: März 2020)) dann angezeigt, wenn die mit der Ausweisung verfolgten spezial- oder generalpräventiven Gründe es nicht mehr erfordern, mithin der mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgte Zweck erreicht oder entfallen ist (…vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2018 - 13 ME 208/18 -, juris Rn. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.7.2017 - 11 B 9.16 -, juris Rn. 16;… Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BT-Drs. 18/4097, S. 36 f.).

    Rn. 41 Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden 1. Prüfungsschritt (vgl. zur Systematik der Fristbemessung: BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 f. - juris Rn. 23;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 33;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50 ff.), in dem zu prognostizieren ist, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, juris Rn. 32 m.w.N.) eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze").

    Rn. 64 Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden 2. Prüfungsschritt (vgl. zur Systematik der Fristbemessung: BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 - juris Rn. 23;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 33;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50 ff.), in dem die zur Erreichung des Ausweisungszwecks erforderliche (Höchst-)Frist (siehe oben II.2.a.(1)(a)) an höherrangigem Recht, insbesondere an verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (etwa mit Blick auf Art. 2, 6 GG) und unions- und völkervertragsrechtlichen Vorgaben (etwa Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK) gemessen und gegebenenfalls relativiert werden muss.

    Nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedarf es auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls einer umfassenden Abwägung der betroffenen Belange (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 - juris Rn. 23;… Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Es bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das nach § 11 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG eröffnete Ermessen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 361 f. - juris Rn. 19 f.) der Beklagten dahin reduziert sein könnte, die Geltungsdauer des bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots zu verkürzen oder gar mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 32 f. und 42).

    Bei der Beantwortung sind - ungeachtet der tatsächlichen Schwierigkeiten, die mit der geforderten Bestimmung eines solchen Endzeitpunktes regelmäßig verbunden sein werden - insbesondere das Gewicht des Ausweisungsgrundes, das Verhalten des Ausländers nach der Ausweisung, das Ausmaß der von dem Ausländer konkret ausgehenden Gefahr und die Vorhersehbarkeit der zukünftigen Entwicklung dieser Gefahr zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 32 f. und 42;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50).

    Nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedarf es auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls einer umfassenden Abwägung der betroffenen Belange (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 - juris Rn. 23; Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LC 129/12

    Alleinige Vornahme der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    Rn. 41 Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden 1. Prüfungsschritt (…vgl. zur Systematik der Fristbemessung: BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 f. - juris Rn. 23;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 33; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50 ff.), in dem zu prognostizieren ist, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, juris Rn. 32 m.w.N.) eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze").

    Bei der Beantwortung sind - ungeachtet der tatsächlichen Schwierigkeiten, die mit der geforderten Bestimmung eines solchen Endzeitpunktes regelmäßig verbunden sein werden - insbesondere das Gewicht des Ausweisungsgrundes, das Verhalten des Ausländers nach der Ausweisung, das Ausmaß der von dem Ausländer konkret ausgehenden Gefahr und die Vorhersehbarkeit der zukünftigen Entwicklung dieser Gefahr zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 32 f. und 42; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50).

    Rn. 64 Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden 2. Prüfungsschritt (…vgl. zur Systematik der Fristbemessung: BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 - juris Rn. 23;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 33; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50 ff.), in dem die zur Erreichung des Ausweisungszwecks erforderliche (Höchst-)Frist (siehe oben II.2.a.(1)(a)) an höherrangigem Recht, insbesondere an verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (etwa mit Blick auf Art. 2, 6 GG) und unions- und völkervertragsrechtlichen Vorgaben (etwa Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK) gemessen und gegebenenfalls relativiert werden muss.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 13 ME 374/20

    Änderung; Ehe; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermessen; nachträglich; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    Die bestandskräftige Anordnung im Bescheid vom 26. Juni 2014 ist allein durch die von der Beklagten auf Antrag des Klägers vorgenommene Überprüfung der festgesetzten Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots und deren Bestätigung im Bescheid vom 26. Juli 2017 auch nicht aufgehoben worden (vgl. Senatsbeschl. v. 20.11.2020 - 13 ME 374/20 -, juris Rn. 2).

    Unter Berücksichtigung aller aktuellen tatsächlichen Erkenntnisse, die nicht notwendig "neu" sein müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.11.2020 - 13 ME 374/20 -, juris Rn. 10), ist zu beurteilen, ob eine Aufhebung des bestehenden und zu überprüfenden Einreise- und Aufenthaltsverbots geboten ist, weil der mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgte Zweck bereits erreicht oder entfallen ist.

    Unter Berücksichtigung aller aktuellen tatsächlichen Erkenntnisse, die auch insoweit nicht notwendig "neu" sein müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.11.2020 - 13 ME 374/20 -, juris Rn. 10;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 11 Rn. 83), ist zu beurteilen, ob eine Änderung des bestehenden und zu überprüfenden Einreise- und Aufenthaltsverbots geboten ist, weil schutzwürdige Belange des Ausländers eine Aufhebung oder Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots ermöglichen.

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2018 - 13 ME 208/18

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Aufhebung; Beschwerde; Einreise- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    Rn. 37 Mit diesen Bestimmungen hat der Gesetzgeber eine spezielle Rechtsgrundlage für die nachträgliche Verlängerung oder Verkürzung der Frist und auch für die Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots geschaffen, die einen Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließt (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2018 - 13 ME 208/18 -, juris Rn. 6;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 161 (Stand: März 2020)).

    Rn. 40 (a) Nach dieser Bestimmung ist eine Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (…anstelle einer Verkürzung der Geltungsdauer auf den Jetztzeitpunkt bzw. auf "Null", vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 359 f. - juris Rn. 15;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 11 LA 261/15 -, juris Rn. 14;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 11 Rn. 82;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 175 (Stand: März 2020)) dann angezeigt, wenn die mit der Ausweisung verfolgten spezial- oder generalpräventiven Gründe es nicht mehr erfordern, mithin der mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgte Zweck erreicht oder entfallen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2018 - 13 ME 208/18 -, juris Rn. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.7.2017 - 11 B 9.16 -, juris Rn. 16;… Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BT-Drs. 18/4097, S. 36 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15

    Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    Rn. 41 Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden 1. Prüfungsschritt (…vgl. zur Systematik der Fristbemessung: BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 f. - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 33;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50 ff.), in dem zu prognostizieren ist, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, juris Rn. 32 m.w.N.) eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze").

    Rn. 64 Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden 2. Prüfungsschritt (…vgl. zur Systematik der Fristbemessung: BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 33;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50 ff.), in dem die zur Erreichung des Ausweisungszwecks erforderliche (Höchst-)Frist (siehe oben II.2.a.(1)(a)) an höherrangigem Recht, insbesondere an verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (etwa mit Blick auf Art. 2, 6 GG) und unions- und völkervertragsrechtlichen Vorgaben (etwa Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK) gemessen und gegebenenfalls relativiert werden muss.

  • VG Göttingen, 30.09.2009 - 2 A 144/08

    Nutzung von Zahlungsansprüchen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    In dem hiergegen gerichteten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg - 2 A 144/08 - schlossen der Kläger und die Beklagte am 1. Dezember 2008 einen Vergleich.

    In dem gegen die Ausweisung gerichteten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg - 2 A 144/08 - schlossen der Kläger und die Beklagte in der mündlichen Verhandlung am 1. Dezember 2008 einen Vergleich, der dem Kläger eine Perspektive bot.

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    Inlandsbezogene Ausreisehindernisse fallen hingegen nicht unter § 60 Abs. 5 AufenthG (vgl. Senatsurt. v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 -, juris Rn. 103).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    Der in § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG in Bezug genommene § 60 Abs. 5 AufenthG verweist aber nur insoweit auf die Europäische Menschenrechtskonvention, als sich aus ihr Abschiebungsverbote ergeben, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote"; vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013 - BVerwG 10 C 15.12 -, BVerwGE 146, 12, 27 - juris Rn. 35;… Urt. v. 11.11.1997 - BVerwG 9 C 13.96 - BVerwGE 105, 322, 324 ff. - juris Rn. 8 (zu § 53 Abs. 4 AuslG a.F.);… Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 Rn. 54 (Stand: August 2016)).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
    Ist die Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken erfolgt, stellt sich die Frage, wann die Abschreckungswirkung erreicht bzw. verbraucht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.3.2014 - BVerwG 1 C 2.13 -, juris Rn. 12; Urt. v. 10.7.2012.
  • OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Afghanistan; Aufnahme aus dem Ausland; …

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2017 - 13 ME 167/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Erreichung des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2017 - 3 S 52.17

    Erteilung von Visa aus familiären Gründen in Fällen von im Bundesgebiet subsidiär …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2016 - 11 S 1656/16

    Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung auf den Tag der Ausreise

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 11 B 9.16

    Aufhebung der Ausweisung ex nunc - Änderung der spezialpräventiven …

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 11 LA 261/15

    Befristung des Einreiseverbots und Aufenthaltsverbots als Voraussetzung für die …

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2011 - 8 LB 121/08
  • OVG Hamburg, 25.08.2006 - 3 Bf 51/06

    Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet als Voraussetzung für die Erteilung …

  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498

    Nachträgliche zeitliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

  • BVerwG, 25.01.2018 - 1 C 7.17

    Ausländerbehörden sind für die Aufhebung eines vom Bundesamt angeordneten …

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der …

  • BVerwG, 06.05.2020 - 1 C 14.19

    Beantwortung eines Auskunftsersuchens des EuGH

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach …

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 13 LB 354/18

    Auswahlentscheidung; Bedarfsermittlung; Berufung; Fachrichtung; Gebiet …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2017 - NC 9 S 1244/17

    Neue Tatsachen im Beschwerdeverfahren

  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei …

  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 12 B 10.2407

    Verfahrensfehler; Verletzung der Aufklärungspflicht; Zurückverweisung durch …

  • VG Magdeburg, 15.09.2023 - 9 A 69/22

    Keine Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes sowie Verkürzung der …

    Bei der Entscheidung über die Verkürzung der Frist oder die Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots, das zusammen mit einer Ausweisung erlassen wurde, ist zu berücksichtigen, ob der Ausländer seiner Ausreisepflicht innerhalb der ihm gesetzten Ausreisefrist nachgekommen ist, es sei denn, der Ausländer war unverschuldet an der Ausreise gehindert oder die Überschreitung der Ausreisefrist war nicht erheblich (vgl. § 11 Abs. 4 S. 3 AufenthG).Mit diesen Bestimmungen hat der Gesetzgeber eine spezielle Rechtsgrundlage für die Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots sowie für die Verkürzung (und Verlängerung) der Frist geschaffen, die einen Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließt (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 37;… B. v. 14.6.2018 - 13 ME 208/18 -, juris, Rn. 6;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 11, Rn. 161, Stand: März 2020).Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG für eine Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots oder für eine Verkürzung der Geltungsdauer liegen nicht vor (1.).

    Gemäß § 11 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 AufenthG ist eine Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (anstelle einer Verkürzung der Geltungsdauer auf den Jetztzeitpunkt bzw. auf "Null", vgl. BVerwG, U. v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl., 2022, § 11 AufenthG, Rn. 82) dann angezeigt, wenn die mit der Ausweisung verfolgten spezial- oder generalpräventiven Gründe es nicht mehr erfordern, mithin der mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgte Zweck erreicht oder entfallen ist (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 40;… B. v. 14.6.2018 - 13 ME 208/18 -, juris, Rn. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 12.7.2017 - 11 B 9.16 -, juris, Rn. 16;… BT-Drs. 18/4097, S. 36 f.).Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden 1. Prüfungsschritt, in dem zu prognostizieren ist, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze").

    Ist dies der Fall, steht es im Ermessen der Ausländerbehörde, die Dauer des bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots entsprechend zu verkürzen (s. OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 41 f. m. w. N.).Unter Anwendung dieser Maßstäbe ist eine Aufhebung oder Verkürzung des angeordneten Einreise- und Aufenthaltsverbots für die Dauer von fünf Jahren nicht geboten.

    Die Straffreiheit für einen gewissen, und zwar regelmäßig für den durch die bestehende Befristungsentscheidung bestimmten Zeitraum ist vielmehr erforderlich, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu dokumentieren und um überhaupt annehmen zu können, die Ausweisung werde ihren Zweck erreichen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 60).(2)Soweit der Kläger geltend macht, er habe nunmehr die Zusage für einen Ausbildungsplatz in der Bundesrepublik erhalten, rechtfertigt dies ebenso keine Verkürzung der Geltungsdauer des Einreise- und Aufenthaltsverbotes.

    Sowohl diese unionsrechtlich vorgesehene Möglichkeit einer über fünf Jahre andauernden Geltungsdauer des Einreise- und Aufenthaltsverbotes als auch die darauf beruhende nationalgesetzliche Ermächtigung einer Befristung bis zu zehn bzw. 20 Jahre (vgl. § 11 Abs. 5, Abs. 5a AufenthG) wäre rechtlich bedeutungslos, wenn schon im Zeitpunkt der Bestimmung der Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbotes die strafrechtlichen Tilgungsfristen, die ohnehin gemäß § 36 BZRG bereits mit der Verurteilung beginnen und demnach zeitlich deutlich einer (vollziehbaren) Ausweisung bzw. einer freiwilligen oder erzwungenen Ausreise vorgelagert sind, als (einfachgesetzliche) Obergrenze zu berücksichtigen wären.Entsprechendes gilt spiegelbildlich für die Entscheidung über die Aufhebung oder Verkürzung der Geltungsdauer des Einreise- und Aufenthaltsverbotes, soweit § 11 Abs. 3 AufenthG gemäß § 11 Abs. 4 S. 5 AufenthG entsprechend gilt und die Maßstäbe des § 11 Abs. 3 AufenthG demnach auch bei der Entscheidung über die Aufhebung oder Verkürzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG anzuwenden sind (…vgl. so auch VGH Mannheim, B. v. 25.01.2021 - 12 S 2894/20 - juris, Rn. 10; OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 42;… Maor, in: BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/ Heusch, § 11 AufenthG, Rn. 35, Stand: 01.07.2023).Vor diesem Hintergrund vermag das Verwertungsverbot des § 51 BZRG, wonach die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht mehr zu ihrem Nachteil verwertet werden dürfen, nicht die Annahme einer Zweckerreichung im Sinne des § 11 Abs. 4 S. 1 AufenthG zu begründen.

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, juris Rn. 23), des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 17 m.w.N.) und auch des erkennenden Senats (vgl. Senatsurt. v. 9.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 41 ff. und v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 -, juris Rn. 41; Senatsbeschl. v. 7.12.2020 - 13 ME 384/20 -, V.n.b. Umdruck S. 6 f. und v. 21.7.2020 - 13 ME 213/20 -, V.n.b. Umdruck S. 3) ist geklärt, dass - abgesehen von den Fällen besonderen Ausweisungsschutzes nach § 53 Abs. 3 AufenthG (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn. 19;… Senatsbeschl. v. 28.1.2021 - 13 ME 355/20 -, juris Rn. 30) - auch generalpräventive Gründe eine Ausweisung rechtfertigen können.
  • BVerwG, 20.11.2025 - 1 C 28.24

    Sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für das Wiederaufgreifen der …

    Unabhängig davon, ob die begehrte Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots ihre Rechtsgrundlage in § 11 Abs. 4 AufenthG oder in § 51 Abs. 1 VwVfG fände (vgl. insoweit BT-Drs. 18/4097 S. 36 f.; BT-Drs. 18/4262 S. 4; BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 2018 - 1 C 7.17 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 16 Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Februar 2021 - 13 LB 269/19 - juris Rn. 36 f.;… Funke-Kaiser, in: Berlit, Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand Oktober 2025, § 11 AufenthG Rn. 167;… Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand Oktober 2025, § 11 AufenthG Rn. 38), ist für die Bescheidung eines solchen Begehrens aus den vorstehenden Gründen gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG allein die Ausländerbehörde zuständig.
  • VG Arnsberg, 21.05.2025 - 10 K 416/19
    18/4097, S. 36 f.: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Lüneburg), Urteil vom 18. Februar 2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 40 und Beschluss vom 14. Juni 2018 - 13 ME 208/18 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juli 2017 - OVG 11 B 9.16 -, juris, Rn. 16.

    Rn. 127 Vgl. zu dem Ganzen und jeweils mit weiteren Nachweisen zu den genannten Maßstäben: OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Februar 2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 41 ff.

    Rn. 174 Vgl. zu dem Ganzen und jeweils mit weiteren Nachweisen zu den genannten Maßstäben: OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Februar 2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 64 ff.

    Rn. 202 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Februar 2021 - 13 LB 269/19 -, juris, Rn. 37.

  • VG Meiningen, 10.09.2024 - 8 K 1410/22

    Familiäre Bindungen im Bundesgebiet rechtfertigen für sich genommen noch keine …

    Rn. 19 Mit dieser Bestimmung hat der Gesetzgeber eine spezielle Rechtsgrundlage für die nachträgliche Verlängerung oder Verkürzung der Frist und auch für die Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots geschaffen, die einen Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließt (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, BeckRS 2021, 3017, Rn. 31).

    Rn. 21 a) Der Tatbestand des Wegfalls bzw. der Erreichung des mit der Ausweisung verfolgten Zwecks nach § 11 Abs. 4 S. 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden ersten Prüfungsschritt (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, BeckRS 2021, 3017, Rn. 35 m. w. N.), in dem zu prognostizieren ist, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke (…vgl. VGH München, U. v. 26.03.2009 - 19 ZB B. v. 26.03.2009 -, juris, Rn. 2) das Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze").

    Eine auch nach Ausweisung und Aufenthaltsbeendigung während eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots fortdauernde oder erneute Begehung von Straftaten bietet hingegen Anlass, ggf. über eine Verlängerung der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach § 11 Abs. 4 S. 4 AufenthG nachzudenken (OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, BeckRS 2021, 3017, Rn. 53).

    Rn. 34 Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 S. 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden zweiten Prüfungsschritt (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, BeckRS 2021, 3017, Rn. 58 m. w. N.), in dem die zur Erreichung des Ausweisungszwecks erforderliche Frist an höherrangigem Recht, insbesondere an verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (etwa mit Blick auf Art. 2, Art. 6 GG) und unions- und völkervertragsrechtlichen Vorgaben (etwa Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK) gemessen und gegebenenfalls relativiert werden muss.

  • VG Würzburg, 26.02.2024 - W 7 K 23.866

    Aufhebung eines asylrechtlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots einer …

    Rn. 26 Mit § 11 Abs. 4 AufenthG hat der Gesetzgeber eine spezielle Rechtsgrundlage für die nachträgliche Verlängerung oder Verkürzung der Frist und auch für die Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots geschaffen, die einen Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließt (NdsOVG, U.v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 - juris Rn. 37).

    Zum einen sollten weitere Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht verhindert werden, zum anderen sollte die Entscheidung Abschreckungswirkung entfalten (vgl. NdsOVG, U.v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 - juris Rn. 41).

    Dies gilt entweder, weil in einem solchen Fall der Ermessensspielraum auf Null reduziert ist, (NdsOVG, U.v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 - juris Rn. 42;… VGH BW, U.v. 21.11.2016 - 11 S 1656/16 - juris Rn. 30) oder weil von einem gesetzgeberischen Formulierungsfehler und beim Zweckfortfall nach Sinn und Zweck des Gesetzes generell von einem gebundenen Anspruch ausgegangen werden muss (…Dollinger in Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 11 AufenthG Rn. 84 f.).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 13 LB 148/22

    Aktualität des Ausweisungsinteresses; Ausweisung; Berufung; Dauer des Einreise- …

    Rn. 43 (2) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, juris Rn. 23), des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, BVerwGE 165, 331, 335 - juris Rn. 17 m.w.N.) und auch des Senats (vgl. Senatsurt. v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 -, juris Rn. 41; Senatsbeschl. v. 7.12.2020 - 13 ME 384/20 -, V.n.b. Umdruck S. 6 f.; v. 21.7.2020 - 13 ME 213/20 -, V.n.b. Umdruck S. 3) ist aber geklärt, dass - abgesehen von den Fällen besonderen Ausweisungsschutzes nach § 53 Abs. 3 AufenthG (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, BVerwGE 162, 349, 355 f. - juris Rn. 19;… Senatsbeschl. v. 28.1.2021 - 13 ME 355/20 -, juris Rn. 30;… vgl. zu § 53 Abs. 3a und 3b AufenthG: Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, § 53 AufenthG Rn. 30 (Stand: 1.7.2022)) - auch allein generalpräventive Gründe eine Ausweisung rechtfertigen können.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung; …

    Hierzu bedarf es im Rahmen der Ermessensausübung in einem ersten Schritt der prognostischen Einschätzung wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten öffentlichen Interessen an der Gefahrenabwehr eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze";… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25.6.2013 - 8 PA 98/13 -, juris Rn. 11; Urt. v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 -, juris Rn. 41;… Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2024 - A 9 S 422/22

    Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht; Urteil - Fehlen von …

    Rn. 10 Anders als bei der Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO ist das Ermessen nicht durch den Regel-Ausnahme-Grundsatz vorgeformt, wonach die Zurückverweisung den Ausnahmefall darstellt (…vgl. hierzu Senatsurteile vom 07.02.2014 - 9 S 2518/13 -, juris Rn. 29 und vom 22.01.2013 - 9 S 1891/12 - Nds. OVG, Urteil vom 18.02.2021 - 13 LB 269/19 -, juris Rn. 30; Bay. VGH…, Beschluss vom 16.03.2011 - 12 B 10.2407 -, juris Rn. 27;… Happ, in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 130 Rn. 15;… Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 130 Rn. 11;… ähnlich Roth, in: BeckOK VwGO, Stand: 01.01.2024, § 130 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23

    Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung; …

    Der Ausländer hat kein Wahlrecht zwischen asyl- und ausländerrechtlichem Schutzbegehren und es steht weder der Ausländerbehörde noch den Verwaltungsgerichten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu, ohne eine positive Entscheidung des Bundesamts von einem nationalrechtlichen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG auszugehen (vgl. Senatsbeschl. v. 4.4.2023 - 13 PA 53/23 -, V.n.b. Umdruck S. 3;… v. 17.2.2023 - 13 ME 7/23 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f. und v. 30.3.2022 - 13 LA 56/22 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 -, juris Rn. 75 …und vom 3.5.2018 - 13 LB 223/17 -, juris Rn. 32;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 40 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2021 - 6 A 411/21

    Zur Lage der Ahmadis/Ahmadiyya in Pakistan

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23

    Befristung; Beschwerde; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Verfahrensduldung; …

  • VG Oldenburg, 16.06.2021 - 6 A 411/21

    Ahmadi; Ahmadiyya; Rabwah

  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 19 ZB 24.503

    Kostenentscheidung zu Lasten der Kläger bei übereinstimmend erklärter …

  • OVG Bremen, 27.10.2022 - 1 LA 205/21

    Kein Erfolg der Berufung gegen Rücknahme eines Abschiebungsverbots afgrund der …

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