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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23759
LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,23759)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.07.2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,23759)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,23759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch und Erstattung von Aufwendungen bei erheblichen psychischen Problemen in Form einer Phobie sowie psychosomatischen Beschwerden aufgrund der Befürchtung weiterer durch Bergbau bedingter Erschütterungen; Duldung von Erschütterungen aufgrund ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bergbaubedingten Erdbeben?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm; …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Die dort geregelten Grenzwerte können zwar bei der Gesamtwürdigung als Entscheidungshilfe Berücksichtigung finden, von ihnen geht jedoch keine Indizwirkung aus (vgl. BGHZ 111, 63, 67; NJW 2005, 660 m.w.N.).

    Ortsüblichkeit ist danach regelmäßig gegeben, wenn eine Mehrheit von Grundstücken im maßgeblichen Vergleichsbereich mit einer nach Art und Maß annähernd gleich beeinträchtigenden Wirkung auf andere Grundstücke benutzt wird (vgl. BGHZ 97, 97, 105; 111, 63, 72; 120, 239, 260; NJW ;… Staudinger/Roth aaO § 906 BGB Rdn. 208;… MünchKomm(BGB)/Säcker aaO Rdn. 89, je m.w.N.).

    Rn. 27 Die Beklagte, die für die Unverhinderbarkeit durch zumutbare Maßnahmen allerdings darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH NJW 1990, 2465;… Palandt/ Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 906 Rdn. 24), hat insoweit vorgetragen, nach dem in dem hier maßgeblichen Zeitraum geltenden Stand der Technik habe sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen, um die Erderschütterungen zu verhindern.

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Hierzu ist ein Vergleich der Benutzung des störenden Grundstücks mit anderen Grundstücken des betroffenen Gebietes anzustellen (vgl. BGHZ 15, 146; 30, 273), wobei das tatsächliche Gepräge der Gegend, insbesondere ihre tatsächliche bauliche Nutzung (Wohn-, Industrie-, Gewerbegebiet etc.) zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 54, 384;… Staudinger/ Roth aaO Rdn. 208 m.w.N.).

    Ist dagegen ein einzelnes Unternehmen gebietsprägend, indem es - wie hier das Bergwerk der Beklagten - der gesamten umgebenden Landschaft den Charakter einer Bergbaugegend aufdrückt (vgl. BGHZ 30, 273, 277), ist über den Unternehmenssitz hinausgehend auf das Maß der Einwirkungen abzustellen, das in weiteren Räumen von anderen Grundstücken ausgeht, die in gleicher Weise genutzt werden (vgl. BGHZ 30, 273, 277;… Staudinger/Roth aaO Rdn. 211 m.w.N.).

    Ergeben sich bei deren Nutzung typischerweise nach Art und Maß in annähernd gleicher Weise Beeinträchtigungen der Umgebung wie bei dem störenden Grundstück, so ist von Ortsüblichkeit auszugehen (vgl. BGHZ 30, 273;… Münch- Komm(BGB)/Säcker aaO Rdn. 89).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Vielmehr bleibt es bei der allgemeinen Beweislastverteilung, wonach es dem Störer obliegt, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich eine Beeinträchtigung als unwesentlich darstellt (BGHZ 120, 239, 257; NJW 2004, 1317 m.w.N.).

    Ortsüblichkeit ist danach regelmäßig gegeben, wenn eine Mehrheit von Grundstücken im maßgeblichen Vergleichsbereich mit einer nach Art und Maß annähernd gleich beeinträchtigenden Wirkung auf andere Grundstücke benutzt wird (vgl. BGHZ 97, 97, 105; 111, 63, 72; 120, 239, 260; NJW ;… Staudinger/Roth aaO § 906 BGB Rdn. 208;… MünchKomm(BGB)/Säcker aaO Rdn. 89, je m.w.N.).

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der vom Erstgericht zitierten Entscheidung (BGH NJW 2004, 1317) festgestellt, dass bei Einhaltung der in Gesetzen und Rechtsverordnungen im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB festgelegten Grenz- oder Richtwerte der Beeinträchtigte Umstände darlegen und beweisen müsse, welche die aus der Einhaltung der Werte ergebende Indizwirkung erschüttern.

    Vielmehr bleibt es bei der allgemeinen Beweislastverteilung, wonach es dem Störer obliegt, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich eine Beeinträchtigung als unwesentlich darstellt (BGHZ 120, 239, 257; NJW 2004, 1317 m.w.N.).

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Damit ist es zwar möglich, die Einwirkung von Erschütterungen auf Gebäude anhand dieser DIN Norm zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1999, 1029 m.w.N.).

    Auch wenn diese "nur" die Einwirkung von Erschütterungen auf Gebäude beurteilen (vgl. BGH NJW 1999, 1029 m.w.N.) und verlässliche Hinweise auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder des Grades der Belästigung der Bewohner des Gebäudes damit jedenfalls nicht unmittelbar verbunden sind, erlaubt die Einhaltung der Anhaltswerte immerhin Rückschlüsse auf die Ortsüblichkeit der Erderschütterungsintensität in Bergbaugebieten.

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Mithin wird lediglich - nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung (vgl. BGHZ 85, 375, 386; NJW-RR 1988, 1291) - die Vermögenseinbuße ausgeglichen, die infolge der Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung eingetreten ist.
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 372/95

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen gesundheitlicher …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    In solchen Fällen dürfen daher an die prozessualen Darlegungen einer Partei, die mangels besonderer eigener Sachkunde und ohne Kenntnis einzelner betrieblicher Abläufe zu den Zusammenhängen zwischen chemischen und/oder physikalischen Vorgängen und von ihr hierauf zurückgeführten Rechtsgutsverletzungen teilweise nur Vermutungen in den Rechtsstreit einführen kann, keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall: BGH VersR 1997, 1247 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Mithin wird lediglich - nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung (vgl. BGHZ 85, 375, 386; NJW-RR 1988, 1291) - die Vermögenseinbuße ausgeglichen, die infolge der Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung eingetreten ist.
  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. September 2008 (BGHZ 178, 90) ausgeführt hat, führt die Herausnahme der nach § 906 BGB zu duldenden Beeinträchtigungen aus dem Begriff des Bergschadens dazu, dass für diese Beeinträchtigung ein Ausgleich nach allgemeinen Vorschriften, insbesondere nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB stattfindet.
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09
    Rn. 25 (1) Unter Maßnahmen i.S.d. § 906 Abs. 2 Satz 1 BGB sind alle technischen Einrichtungen sowie betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu verstehen, die die Beeinträchtigung unter die Schwelle der Wesentlichkeit herabsetzen und für einen Durchschnittsbetrieb der entsprechenden Branche verhältnismäßig, d. h. technisch durchführbar, effizient und wirtschaftlich zumutbar sind (vgl. BGH, NJW 1977, 146; DB 1982, 694;… Staudinger/Roth aaO Rdn. 237 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch …

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …

  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65

    Immaterielle Immissionen

  • AG Lebach, 13.11.2007 - 3A C 175/06

    Beweislast für die Unwesentlichkeit einer Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 …

  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67

    Immissionen durch Bau und Betrieb einer Fernverkehrsstraße

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 259/96

    Pflicht des Mieters zur Hinnahme von einem benachbarten Gewerbebetrieb …

  • RG, 14.09.1939 - V 46/39

    1. Kann das Bergwerkseigentum wesentliche Bestandteile haben? 2. Gilt § 148 …

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4324
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,4324)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,4324)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,4324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschlussergänzungsantrag bei versehentlicher Teilentscheidung der I. Instanz über Eilantrag; Einhaltung der Antragsfrist ist erforderlich; im Eilverfahren kann ein "nach dem Tatbestand" gestellter Antrag auch schriftsätzlich gestellt sein; Antragserweiterung im ...

  • Judicialis

    VwGO § 120; ; VwGO § 122 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 122 Abs. 1; VwGO § 120 Abs. 1; VwGO § 120 Abs. 1
    Verfahrensrecht, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, verdeckter Teilbeschluss, Beschwerde, Beschlussergänzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 120; VwGO § 122 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 4
    Antragsänderung und Klageänderung einschließlich Parteiwechsel, Rücknahme Antrag, Rücknahme Klage; gerichtliche Entscheidung, Vergleich; Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Verdeckter Teilbeschluss; Beschlussergänzung; Heraufholen von Prozessresten; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Beschlussergänzung bei Erlass eines "verdeckten" Teilbeschlusses aufgrund eines vom Gericht übersehenen gestellten Sachantrags; Entfallen der Rechtshängigkeit des nicht entschiedenen Streitgegenstandes bei unterlassenem Antrag auf Beschlussergänzung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 584 (Ls.)
  • DÖV 2009, 340
  • DÖV 2009, 340 AuAS 2009, 107 (Leitsatz) NVwZ-RR 2009, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 6 S 1336/92

    Tatbestandsberichtigung oder Heraufholen von Prozeßresten durch das …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Beruht dieses Versehen, wie hier, auf einem Tatsachenirrtum, dass nämlich ein ausdrücklich gestellter Antrag übersehen wurde, so steht mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offen (vgl. BVerwG, U.v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269; VGH Bad.-Württ., B.v. 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 - NVwZ 1993, 804 und U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - VBlBW 1994, 364;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 110, 21 f, 28), wobei die entsprechende Anwendung in Bezug auf das Beschlussverfahren dahin gehend zu verstehen ist, dass es sich, sofern der konkrete Beschluss keine einem Tatbestand vergleichbare Sachverhaltsdarstellung enthält, nicht zwingend um einen "nach dem Tatbestand gestellten Antrag" gehandelt haben muss.

    Wird der Ergänzungsantrag nicht innerhalb der 2-Wochenfrist gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit dieses Anspruchs, weshalb auch danach ein "Heraufholen eines Prozessrestes" nicht mehr in Betracht kommt, sofern man solches nicht überhaupt generell für unzulässig hält (vgl. VGH Bad.-Württ., U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Beruht dieses Versehen, wie hier, auf einem Tatsachenirrtum, dass nämlich ein ausdrücklich gestellter Antrag übersehen wurde, so steht mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offen (vgl. BVerwG, U.v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269; VGH Bad.-Württ., B.v. 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 - NVwZ 1993, 804 und U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - VBlBW 1994, 364;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 110, 21 f, 28), wobei die entsprechende Anwendung in Bezug auf das Beschlussverfahren dahin gehend zu verstehen ist, dass es sich, sofern der konkrete Beschluss keine einem Tatbestand vergleichbare Sachverhaltsdarstellung enthält, nicht zwingend um einen "nach dem Tatbestand gestellten Antrag" gehandelt haben muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2004 - 12 S 1750/04

    Jahresfrist bei irreführender Rechtsmittelbelehrung; Notwendiger Lebensunterhalt …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Dies hat jedoch gegenüber dem Verwaltungsgericht zu geschehen, da eine Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren, wie sie hier vorgenommen wurde, nach weitgehend einhelliger Auffassung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe, der sich der Senat anschließt, nicht erfolgen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., B.v. 01.09.2004 - 12 S 1750/04 - VBlBW 2004, 483; HessVGH, B.v. 09.01.2008 - 1 TG 2464/07 - DÖV 2008, 470 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 09.01.2008 - 1 TG 2464/07

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Dies hat jedoch gegenüber dem Verwaltungsgericht zu geschehen, da eine Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren, wie sie hier vorgenommen wurde, nach weitgehend einhelliger Auffassung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe, der sich der Senat anschließt, nicht erfolgen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., B.v. 01.09.2004 - 12 S 1750/04 - VBlBW 2004, 483; HessVGH, B.v. 09.01.2008 - 1 TG 2464/07 - DÖV 2008, 470 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92

    Rechtsirrtümliche Beschränkung des Urteilsausspruchs auf den Asylanspruch aus GG …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Beruht dieses Versehen, wie hier, auf einem Tatsachenirrtum, dass nämlich ein ausdrücklich gestellter Antrag übersehen wurde, so steht mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offen (vgl. BVerwG, U.v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269; VGH Bad.-Württ., B.v. 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 - NVwZ 1993, 804 und U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - VBlBW 1994, 364;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 110, 21 f, 28), wobei die entsprechende Anwendung in Bezug auf das Beschlussverfahren dahin gehend zu verstehen ist, dass es sich, sofern der konkrete Beschluss keine einem Tatbestand vergleichbare Sachverhaltsdarstellung enthält, nicht zwingend um einen "nach dem Tatbestand gestellten Antrag" gehandelt haben muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …

    Das Verwaltungsgericht hat auch beide Anträge beschieden und sich zu den Bauvorhaben und ihrer Nutzung als Kindertagesstätten verhalten (Beschlussumdruck S. 4), so dass auch kein "Prozessrest" in der ersten Instanz verblieben ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2009 - 13 S 19/09 - NVwZ-RR 2009, 584).
  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

    Entgegen der gesetzgeberisch gewollten Konzentration des Beschwerdeverfahrens auf die Gründe, die vom Beschwerdeführer in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und dem erstinstanzlichen Streitgegenstand geltend gemacht werden, würde die der Hilfsantrag zu einer erstmaligen materiell-rechtlichen Prüfung durch das Beschwerdegericht führen, die dem Straffungs- und Beschleunigungsziel der besonderen Regelungen über die Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zuwiderliefe (…vgl. Nds. OVG Beschluss vom 4. August 2010 - 11 ME 279/10 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 -, juris Rn. 3; Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 1 TG 2464/07 -, juris - jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 24/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Online-Poker; …

    Wird der Ergänzungsantrag nicht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 120 Abs. 2 VwGO gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des geltend gemachten Anspruchs (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10

    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) …

    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds.OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - 5 S 23.09

    Hochschulrecht; Studiengang Humanmedizin; Zulassung zum Praktischen Jahr; …

    In diesem Fall jedoch hätte dem Antragsteller mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offengestanden (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 -, juris Rn. 2), d.h. er hätte innerhalb von zwei Wochen einen Ergänzungsantrag stellen müssen.
  • VGH Bayern, 11.09.2009 - 7 CE 09.2169

    Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums; Notenfestsetzung in …

    Das Rechtsmittel der Beschwerde dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und ist nicht auf Durchsetzung erstmals geltend gemachter Ansprüche angelegt (BayVGH vom 4.5.2004 Az. 2 CS 04.574 ; vgl. auch HessVGH vom 9.1.2008 DÖV 2008, 470; VGH BW vom 26.1.2009 Az. 13 S 19/09 ).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 1 ME 279/10

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Umdeutung, Aufenthaltserlaubnis, …

    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds. OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 - NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2009 - 2 M 108/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags im Beschwerdeverfahren

    Der Beschluss wäre dann allerdings unvollständig, weil er den Streitgegenstand nicht voll erschöpfen und deshalb an einem Verfahrensfehler leiden würde, der mit dem dafür vorgesehenen Rechtsbehelf innerhalb der gegebenen Frist geltend zu machen wäre (…vgl. zu allem BVerwG, Urt. v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 -, BVerwGE 95, 269; v. 22.02.1994 - 9 B 510.93 -, NVwZ 1994, 1116; v. 03.07.1992 - 8 C 72.90 -, NVwZ 1993, 62; vgl. zum Tatsachenirrtum beim unvollständigen Beschluss auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, DÖV 2009, 340).
  • VGH Bayern, 20.08.2009 - 10 CS 08.3360

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Anspruch auf Verlängerung; wesentliche …

    Nachdem sie zuvor offensichtlich weder einen entsprechenden Antrag (vgl. § 81 Abs. 1 AufenthG) bei der Antragsgegnerin gestellt noch dieses Begehren im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht hat, würde eine solche Antragserweiterung im konkreten Fall dem Zweck des Beschwerdeverfahrens in Eilsachen, die erstinstanzliche Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu überprüfen (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), in nicht hinnehmbarer Weise zuwiderlaufen (…vgl. Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 146 RdNr. 92 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg vom 26.1.2009 13 S 19/09 -juris - Leitsatz Nr. 4 und RdNr. 3;… a.A. Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 146 RdNr. 25 für den Fall "einer sachdienlichen oder allseits konsentierten Änderung des Antrags").
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Rechtsprechung
   LG Essen, 30.04.2009 - 13 S 19/09   

Zitiervorschläge
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LG Essen, 30.04.2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,31402)
LG Essen, Entscheidung vom 30.04.2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,31402)
LG Essen, Entscheidung vom 30. April 2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,31402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werkvertrag über die Ermittlung des Restwertes eines Unfallfahrzeuges als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Essen, 30.04.2009 - 13 S 19/09
    Insbesondere hat die Kammer auch mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2005, VI ZR 132/04 = NJW 2005, 3134, keine Bedenken, wenn im Rahmen der Ermittlung des auf dem regionalen Markt erzielbaren Restwertes zur Plausibilitätskontrolle auch eine Recherche über das Internet erfolgt, solange sich die abschließende Aussage des Sachverständigen nicht auf die im Internet, sondern - wie hier - auf die bei regionalen Aufkäufern erzielbaren Angebote bezieht.

    Er musste auch nicht zuvor die Klägerin über die beabsichtigte Veräußerung des Fahrzeuges informieren, weil andernfalls die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen würde, die ihm als Herr des Restitutionsgeschehens, der grundsätzlich selbst bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache verfährt, die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und deshalb auf seine individuelle Situation und die konkreten Gegebenheiten des Schadensfalles abstellt (vgl. auch BGH, 12.07.2005, VI ZR 132/04 = NJW 2005, 3134).

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 20.07.2009 - 2-13 S 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,64000
LG Frankfurt/Main, 20.07.2009 - 2-13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,64000)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.07.2009 - 2-13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,64000)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 2-13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,64000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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