Rechtsprechung
| LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Bestimmung des Mietwagen-Normal-Tarifs durch ein Mittel zwischen Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie
- ratgeber-arzthaftung.de
, S. 64
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzrechtlicher Anspruch wegen zur Schadensbeseitigung erforderlicher Mietwagenkosten; Ermittlung des marktüblichen "Normaltarifs" für das Anmieten eines Ersatzfahrzeugs nach dem "Mietspiegel" der sog. "Schwacke-Liste" und des "Fraunhofer-Instituts für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 01.10.2009 - 108 C 145/09
- LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Rn. 14 aa) Zwar ist nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 2.2.2010 - VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06072; Urt. v. 2.2.2010 - VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06683;… Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09, BeckRS 2010, 03142 m.w.N.) eine Schätzung des "Normaltarifs" auch unter Heranziehung allein der Schwacke-Liste 2006 revisionsrechtlich nicht ohne weiteres zu beanstanden, da die Eignung solcher Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, nur dann der weiteren gerichtlichen Klärung bedarf, wenn und soweit mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass die geltend gemachten Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.Zwar ergibt sich dies nicht bereits aus den vorgelegten (Internet-)Angeboten für Mietwagen, da das Internet im Zweifel ein "Sondermarkt" ist, der nicht ohne weiteres mit dem "allgemeinen" regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar sein muss (so auch BGH, Urt. v. 2.2.2010 -VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06683).
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass nach zwei neueren Entscheidungen des BGH (…BGH, Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09, BeckRS 2010, 03142; Urt. v. 2.2.2010 -VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06683) die Darlegung bezifferbarer Beträge bzw. konkreter prozentualer Aufschläge für unfallbedingte Leistungen nicht ohne weiteres zu verlangen ist.
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Rn. 8 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (etwa BGH, NJW 2009, 58 m.w.N.) kann der Geschädigte vom Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) gemäß § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.Rn. 9 Da die Klägerin ihre Klageforderung auch nach eigenem Vortrag allein auf Basis eines solchen "Normaltarifes" berechnet wissen will, bedarf es schon wegen § 308 ZPO keiner weiteren Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen der Geschädigte mangels "Zugänglichkeit" eines Normaltarifs in der konkreten Anmietsituation ggf. auch einen höheren Betrag ersetzt verlangen kann (dazu etwa BGH NJW 2009, 58 m.w.N.).
Das wird zwar vereinzelt befürwortet (LG Siegen, NZV 2010, 146) und ist vom BGH revisionsrechtlich auch als solches nicht beanstandet worden (BGH, NJW 2009, 58).
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Rn. 14 aa) Zwar ist nach der Rspr. des BGH (…Urt. v. 2.2.2010 - VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06072; Urt. v. 2.2.2010 - VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06683;… Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09, BeckRS 2010, 03142 m.w.N.) eine Schätzung des "Normaltarifs" auch unter Heranziehung allein der Schwacke-Liste 2006 revisionsrechtlich nicht ohne weiteres zu beanstanden, da die Eignung solcher Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, nur dann der weiteren gerichtlichen Klärung bedarf, wenn und soweit mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass die geltend gemachten Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.Zwar ergibt sich dies nicht bereits aus den vorgelegten (Internet-)Angeboten für Mietwagen, da das Internet im Zweifel ein "Sondermarkt" ist, der nicht ohne weiteres mit dem "allgemeinen" regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar sein muss (so auch BGH, Urt. v. 2.2.2010 -VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06683).
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass nach zwei neueren Entscheidungen des BGH (…BGH, Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09, BeckRS 2010, 03142; Urt. v. 2.2.2010 -VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06683) die Darlegung bezifferbarer Beträge bzw. konkreter prozentualer Aufschläge für unfallbedingte Leistungen nicht ohne weiteres zu verlangen ist.
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Auch die Kammer hat in der Vergangenheit einen solchen Zuschlag teilweise generell für denkbar gehalten (…so etwa Urt. v. 19.8.2009 - 13 S 39/09), doch hält sie daran im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in NJW 2008, 1519, 1520 nicht mehr fest.Werden aber Fahrzeuge regelmäßig sowohl im Normalgeschäft als auch im Unfallersatzgeschäft eingesetzt, ist eine Zuordnung des Auslastungsrisikos zum einen oder anderen Geschäftsfeld kaum möglich, so dass ein weiterer Zuschlag nicht geboten ist (BGH, NJW 2008, 1519, 1520).
- BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09
Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Rn. 14 aa) Zwar ist nach der Rspr. des BGH (…Urt. v. 2.2.2010 - VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06072;… Urt. v. 2.2.2010 - VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06683; Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09, BeckRS 2010, 03142 m.w.N.) eine Schätzung des "Normaltarifs" auch unter Heranziehung allein der Schwacke-Liste 2006 revisionsrechtlich nicht ohne weiteres zu beanstanden, da die Eignung solcher Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, nur dann der weiteren gerichtlichen Klärung bedarf, wenn und soweit mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass die geltend gemachten Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.Dabei verkennt die Kammer nicht, dass nach zwei neueren Entscheidungen des BGH (BGH, Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09, BeckRS 2010, 03142;… Urt. v. 2.2.2010 -VI ZR 139/08, BeckRS 2010, 06683) die Darlegung bezifferbarer Beträge bzw. konkreter prozentualer Aufschläge für unfallbedingte Leistungen nicht ohne weiteres zu verlangen ist.
- BGH, 06.05.1993 - I ZR 84/91
Zulässige Beschränkung des Warenangebots durch Mineralölunternehmen - Verwertung …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Für künftige Fälle stellt die Kammer zudem klar, dass die Fraunhofer-Erhebung über § 291 ZPO selbst ohne konkreten Parteivortrag bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden kann (zum Verhältnis von § 291 ZPO und dem zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz BGH, NJW-RR 1993, 1122;… Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 291 Rn. 4); gleiches gilt - worauf im Termin hingewiesen worden ist - für die (zweite) Fraunhofer-Erhebung von 2009.Das Vorgehen könnte aber dennoch gerade im hier fraglichen PLZ-Bereich zu gewissen Verfälschungen führen wegen der offenbar bestehenden Unterschiede zwischen Stadt und Land (siehe auch OLG Köln v. 22.12.2009 - 15 U 98/09): Dass nämlich gerade dabei nicht unerhebliche Divergenzen auftreten, zeigt sich an den der Kammer vorliegenden und nach dem entsprechenden Hinweis im Termin zu § 291 ZPO auch im Prozess verwertbaren (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1122) Zahlenangaben aus der (zweiten) Fraunhofer-Erhebung 2009, wo im PLZ-Bereich teilweise recht deutlich abweichende Ergebnisse erreicht wurden als in der Stadt Köln (dort S. 46 und S. 62).
- LG Köln, 19.08.2009 - 13 S 39/09
Berechnungsgrundlage eines Schadensersatzes wegen Mietkosten eines Leihwagens als …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Rn. 10 b) Den nach diesen Prämissen allein ersatzfähigen "Normaltarif" schätzt die Kammer in Ausübung ihres tatrichterlichen Ermessens aus § 287 ZPO unter ausdrücklicher Abweichung von ihrer bisherigen Rspr. (zuletzt Urt.- v. 9.9.2009 - 13 S 59/09 und Urt. v. 19.8.2009 - 13 S 39/09) nunmehr wie folgt: Zur Ermittlung der Mietwagenkosten (im engeren Sinne) ist zunächst in einem ersten Schritt der rechnerische Mittelwert zwischen den Angaben (nur) zu den Mietwagenkosten aus dem sog. "Mietpreisspiegel" der Fa. "Eurotax Schwacke" (im Folgenden: Schwacke-Liste) einerseits und aus den Angaben aus dem sog. "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008" des "Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO" (im Folgenden: Fraunhofer-Liste) andererseits zu bilden.Auch die Kammer hat in der Vergangenheit einen solchen Zuschlag teilweise generell für denkbar gehalten (so etwa Urt. v. 19.8.2009 - 13 S 39/09), doch hält sie daran im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in NJW 2008, 1519, 1520 nicht mehr fest.
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Die "Mittelwertbildung" (allein) im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO stellt schließlich auch keine - eine Revisionszulassung gebietende - Abweichung von den Grundsätzen der Porsche-Entscheidung des BGH (NJW 2003, 2086) dar, weil es dort um die punktgenaue Ermittlung eines Schadens ging und nicht um Fragen der Ermessensausübung bei § 287 ZPO. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Im Regelfall handelt es sich bei solchen Kosten um eine ädaquate Schadensfolge (BGH, NZV 2005, 301). - BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung: Bestimmung des …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Denn dies gilt nur, wenn zu erwarten ist, dass diese Ermittlung zu einer verbesserten, weil genaueren Schätzung führt (vgl. BGH, BB 2007, 2475, 2476 f. = VersR 2008, 214 f.). - OLG Köln, 22.12.2009 - 15 U 98/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
- LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09
Vornahme einer eigenen Bemessung durch das Landgericht bei der Festlegung der …
- LG Frankenthal, 23.12.2009 - 2 S 136/09
- OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.
- LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09
Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie
- AG Köln, 11.01.2010 - 268 C 145/08
Mittelwert zwischen dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel und der …
- LG Köln, 09.09.2009 - 13 S 59/09
- LG Dortmund, 19.07.2010 - 21 O 489/08
Berechnung von im Wege des Schadensersatzes erstattungsfähigen Mietwagenkosten …
Rn. 78 Es wird auf die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 12.05.2010, 13 S 249/09 und 13 S 276/09 verwiesen (veröffentlich in JURIS). - AG Düsseldorf, 24.02.2011 - 54 C 1675/10
Geschäftsmäßige Inkassotätigkeit eines Autovermieters im Rahmen der …
Es ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Internetangeboten um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. BGH VersR 10 S. 2010, 683;… LG Mönchengladbach Urt. v. 06.08.2010 Az.: 5 S 14/10; LG Köln Urt. v. 12.05.2010, Az.: 13 S 276/09 zitiert nach juris). - LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 249/09
"Normaltarif" für den Ersatz von Mietwagenkosten als der aus dem Durschnitt der …
Sofern ansonsten vor allem von Seiten der Versicherungswirtschaft immer wieder erhebliche Preissteigerungen als betrügerische Reaktion auf die strengere BGH-Rspr. zum Unfallersatztarif behauptet worden sind, ist das zumindest entkräftet durch einen genauen Vergleich der Preisentwicklung der Schwacke-Listen, die die Kammer beispielhaft etwa zum PLZ-Bereich 501 seit dem Jahr 1999 durchgeführt hat (vgl. Urteil vom heutigen Tag zu Az.: 13 S 276/09).
- LG Köln, 07.03.2012 - 9 S 319/11
Schwacke; Mietwagenkosten
Vielmehr sei auch für den konkreten Einzelfall zu prüfen, ob eine typische Situation der "Unfallersatzanmietung" vorlag (…OLG Köln, Urt. v. 14.06.2011 - 15 U 9/11, zit. nach juris;… Urt. v. 08.11.2011 - 15 U 54/11, zit. nach juris; vgl. auch LG Köln, Urt. v. 12.05.2010 - 13 S 276/09 = VRR 2010, 425). - AG Düsseldorf, 25.02.2011 - 30 C 5629/10
Ausgangspunkt für die Ermittlung von erforderlichen Mietwagenkosten nach einem …
Es ist ferner - wie bereits dargelegt - zu berücksichtigen, dass es sich bei Internetangeboten um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. BGH VersR 10 S. 2010, 683;… LG Mönchengladbach Urt. v. 06.08.2010 Az.: 5 S 14/10; LG Köln Urt. v. 12.05.2010, Az.: 13 S 276/09 zitiert nach juris). - LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 249/10 Sofern ansonsten vor allem von Seiten der Versicherungswirtschaft immer wieder erhebliche Preissteigerungen als betrügerische Reaktion auf die strengere BGH-Rspr. zum Unfallersatztarif behauptet worden sind, ist das zumindest entkräftet durch einen genauen Vergleich der Preisentwicklung der Schwacke-Listen, die die Kammer beispielhaft etwa zum PLZ-Bereich 501 seit dem Jahr 1999 durchgeführt hat (vgl. Urteil vom heutigen Tag zu Az.: 13 S 276/09).
- LG Köln, 13.06.2012 - 13 S 340/11
Heranziehung der Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für die dem Geschädigten …
Die Kammer folgt mit der Anwendung der Schwacke-Liste der inzwischen einheitlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln und sieht dabei aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung mittlerweile auch von einer Mittelwertbildung mit den Werten des Fraunhofer-Instituts ab (anders noch Urt. der Kammer v. 12.05.2010, Az. 13 S 276/09, bei Juris). - LG Köln, 06.06.2012 - 9 S 8/12
Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Vielmehr sei auch für den konkreten Einzelfall zu prüfen, ob eine typische Situation der "Unfallersatzanmietung" vorlag (…OLG Köln, Urt. v. 14.06.2011 - 15 U 9/11, zit. nach juris;… Urt. v. 08.11.2011 - 15 U 54/11, zit. nach juris; vgl. auch LG Köln, Urt. v. 12.05.2010 - 13 S 276/09 = VRR 2010, 425). - AG Düsseldorf, 31.05.2011 - 30 C 4010/10 Es ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei Internetangeboten um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. BGH VersR 10 S. 2010, 663;… LG Mönchengladbach Urt. v. 06.08.2010 Az.: 6 S 14/10; LG Köln Urt. v. 12.05.2010, Az.: 13 S 276/09 zitiert nach Juris).
- AG Düsseldorf, 05.07.2011 - 39 C 15693/10 Es ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Internetangeboten um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. BGH VersR 10 S. 2010, 683;… LG Mönchengladbach Urt. v. 06.08.2010 Az.: 5 S 14/10; LG Köln Urt. v. 12.05.2010, Az.: 13 S 276/09 zitiert nach juris).
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