Rechtsprechung
| OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 11; ; ZPO § 567; ; ZPO § 727; ; ZPO § 575; ; ZPO § 93; ; InsO § 93; ; AnfG § 16; ; AnfG § 13; ; HGB § 171 Abs. 2
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Zwangsvollstreckung aus vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangten Titeln gegen persönlich haftende Gesellschafter/AG Köln, Beschluß vom 5.1.2001 74 IK 70/99, Bestimmung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 727; InsO § 93
Titelumschreibung in der Insolvenz einer Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtspfleger; Klauselumschreibung; Umschreibung; Titel; Abhilfeentscheidung; Insolvenz; Rechtsnachfolger; Insolvenzverwalter; Gesellschafter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 4 O 1184/98
- OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00
Papierfundstellen
- NZI 2001, 42
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Frankfurt, 06.07.2005 - 25 W 17/05
Insolvenz; Unterbrechung; Verfahren
der Gründe; Lüke in Kübler/Prütting, InsO, § 93 Rn. 13; zu den Rechtsfolgewirkungen des § 93 InsO siehe ferner: OLG Dresden ZInsO 2000, 607f; Thür. - OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
Gläubigeranfechtung: Zwangsvollstreckung in das Vermögen des persönlich haftenden …
Er kann dazu den Titel analog § 727 ZPO umschreiben lassen (OLG Dresden ZInsO 2000, 607). - KG, 07.01.2016 - 1 W 1039/15
Zwangsvollstreckungsrechtliche Voraussetzungen der Eintragung einer …
Jedoch kann dieser Titel entsprechend § 727 ZPO auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben werden (OLG Stuttgart, BB 2002, 2086, 2088; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2000 - 13 W 1206/00 -, juris;… Kayser, in: Kreft, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2014, § 93, Rdn. 51).
- LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
Zulässigkeit der Bestimmung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen …
Eine so umfassende Beschränkung des Vollstreckungszugriffs auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gläubiger der Gesellschaft auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss v. 5.10.2000, Az.: 13 W 1206/00 , zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12;… Schmidt-Räntsch, InsO, § 93 Rdnr. 2), aber nicht mehr rechtfertigen. - LG Kassel, 11.11.2005 - 3 T 813/05
Geltendmachung einer persönlichen Haftung eines Gesellschafters für …
Eine so umfassende Beschränkung des Vollstreckungszugriffs auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gläubiger der Gesellschaft auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss v. 5.10.2000, Az.: 13 W 1206/00 , zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12;… Schmidt-Räntsch, InsO, § 93 Rdnr. 2), aber nicht mehr rechtfertigen. - LG Kassel, 16.08.2006 - 3 T 280/06
Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten einer …
Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, [...] Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, [...] Tz. 12;… Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen. - LG Kassel, 05.04.2006 - 3 T 178/06
Möglichkeit der Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters für …
Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12;… Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen. - LG Kassel, 28.02.2006 - 3 T 935/05
Möglichkeit der Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters …
Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen, der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12;… Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen. - LG Kassel, 11.07.2006 - 3 T 225/06
Verwertung von gepfändeten Geschäftsanteilen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis …
Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, [...] Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, [...] Tz. 12;… Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen. - AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08
Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft …
So kann der Insolvenzverwalter kraft Ermächtigungswirkung des § 93 InsO einen vom Gesellschaftsgläubiger bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR gegen den Gesellschafter erwirkten Titel analog § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen und dann gegen den Gesellschafter vollstrecken (OLG Dresden in ZinsO 2000, 607, 608;… Pohlmann in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 93 Rz. 91).
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