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Weitere Entscheidung unten: BSG, 25.01.2012

Rechtsprechung
   BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21821
BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R (https://dejure.org/2012,21821)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R (https://dejure.org/2012,21821)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 148/11 R (https://dejure.org/2012,21821)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld für die Betreuung mehrerer Pflegekinder in Tagespflege - Anteil für den erzieherischen Einsatz - Ermittlung des Durchschnitts aller Erziehungsbeiträge - Mehrbedarf für Alleinerziehende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; Pflegegeld für die Betreuung mehrerer Pflegekinder in Tagespflege; Anteil für den erzieherischen Einsatz; Ermittlung des Durchschnitts aller Erziehungsbeiträge; Mehrbedarf für Alleinerziehende

  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld für die Betreuung mehrerer Pflegekinder in Tagespflege - Anteil für den erzieherischen Einsatz - Ermittlung des Durchschnitts aller Erziehungsbeiträge - Mehrbedarf für Alleinerziehende

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    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 05.12.2006, § 11 Abs 4 SGB 2 vom 05.12.2006, § 11a Abs 3 S 2 Nr 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 21 Abs 3 SGB 2, § 23 SGB 8
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld für die Betreuung mehrerer Pflegekinder in Tagespflege - Anteil für den erzieherischen Einsatz - Ermittlung des Durchschnitts aller Erziehungsbeiträge - Mehrbedarf für Alleinerziehende

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit von Pflegegeld für die Betreuung mehrerer Pflegekinder in Tagespflege als Einkommen i.R.d. Bewilligung von Sozialhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung Pflegegeld für die Betreuung mehrerer Pflegekinder in Tagespflege als Einkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 912
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nichtberücksichtigung des Erziehungsbeitrages …

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R
    berücksichtigt." Der Teil des Pflegegeldes, der für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, wird im Folgenden ebenso wie in der Ausgangsentscheidung des BSG (Urteil vom 29.3.2007 - B 7b AS 12/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 3) und in der Gesetzesbegründung für diese Regelung (BT-Drucks 16/1410 S 21) als "Erziehungsbeitrag" bezeichnet.

    Rn. 25 Denn unter systematischen Gründen muss der Zusammenhang mit § 11 Abs. 3 SGB II in der damaligen Fassung über die als Einkommen nicht zu berücksichtigenden zweckbestimmten Einnahmen beachtet werden, der für das Urteil des BSG vom 29.3.2007 (B 7b AS 12/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 3) entscheidend war, das nachfolgend zu § 11 Abs. 4 SGB II in der hier einschlägigen Fassung führte.

    Auf der andere Seite wurde in dem Urteil vom 29.3.2007 schon auf die "Gerechtfertigkeitsprüfung" gemäß § 11 Abs. 3 SGB II in der früheren Fassung hingewiesen, nach der eine zweckbestimmte Einnahme als Einkommen zu berücksichtigen ist, wenn sie die Lage der leistungsberechtigten Person so günstig beeinflusst, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären (BSG vom 29.3.2007, aaO, RdNr 21).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2008 - L 8 AS 60/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Anwendung des § …

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R
    Während die Revisionsbegründung auf das Datum des Betreuungsvertrages abstellen will (ebenso ohne weitere Begründung: Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Stand 6/2010, K § 11 RdNr 732), will das von der Revision angeführte LSG Mecklenburg-Vorpommern den Betreuungsbeginn zum Maßstab machen (Urteil vom 18.12.2008 - L 8 AS 60/08 - RdNr 84).

    Dies ist entgegen der Auffassung der Revision und des von ihr angeführten Urteils des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 18.12.2008 (L 8 AS 60/08) nicht nur eine Zufälligkeit wie bei Stichtagsregelungen, sondern ein systematisches Problem von unterschiedlichen Grenzen bei der Gerechtfertigkeitsprüfung trotz sonst vergleichbarer Lage.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung …

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R
    Rn. 15 Im Übrigen ist der Senat bei einer zulässigen Revision verpflichtet, das angefochtene Urteil im Rahmen der Anträge nicht nur hinsichtlich der erhobenen Rügen, sondern materiell-rechtlich umfassend zu überprüfen, speziell bei einem Anspruch auf Alg II hinsichtlich aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach (vgl § 170 Abs. 1 Satz 2, § 202 Sozialgerichtsgesetz <SGG> iVm § 557 Abs. 3 Zivilprozessordnung;… vgl speziell zum SGB II: BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 18 ff mwN; BSG vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23 RdNr 13).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R
    Rn. 15 Im Übrigen ist der Senat bei einer zulässigen Revision verpflichtet, das angefochtene Urteil im Rahmen der Anträge nicht nur hinsichtlich der erhobenen Rügen, sondern materiell-rechtlich umfassend zu überprüfen, speziell bei einem Anspruch auf Alg II hinsichtlich aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach (vgl § 170 Abs. 1 Satz 2, § 202 Sozialgerichtsgesetz <SGG> iVm § 557 Abs. 3 Zivilprozessordnung; vgl speziell zum SGB II: BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 18 ff mwN;… BSG vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23 RdNr 13).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14/7b AS 8/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind …

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R
    Insbesondere besteht kein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung nach § 21 Abs. 3 SGB II, weil es sich nur um eine Tagespflege und nicht um eine Vollzeitpflege mit Aufnahme der Pflegekinder in den Haushalt wie im Urteil des Senats vom 27.1.2009 (B 14/7b AS 8/07 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 4) handelte.
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - …

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R
    In diesem Urteil, das Leistungen vor dem Inkrafttreten dieser Fassung des § 11 Abs. 4 SGB II betraf, hat das BSG den Erziehungsbeitrag, wenn in einem Haushalt nur bis zu zwei Pflegekinder betreut werden, als nicht zu berücksichtigende zweckbestimmte Einnahme nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst a SGB II angesehen (bestätigt durch BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 9/09 R - SGb 2010, 367 mit Anmerkung Münder).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von …

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 148/11 R
    Die Überlegungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Elementfeststellungsklage (vgl Bundessozialgericht <BSG> vom 24.10.1996 - 4 RA 108/95 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 9 S 58) sind auf eine Leistungsklage nicht übertragbar.
  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 43/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in …

    Daraus folgt nicht zugleich, die Beteiligten könnten sich über einzelne Tatbestandsmerkmale oder eine zum Streitgegenstand gehörende Rechtsfrage isoliert vergleichen, im Übrigen aber - unabhängig von der weiteren Erheblichkeit - eine Entscheidung über den Streitgegenstand dem Gericht überlassen (…ablehnend insoweit BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 43 RdNr 16; BSG vom 25.1.2012 - B 14 AS 131/11 R - RdNr 8; BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R - SozR 4-4200 § 11a Nr. 1 RdNr 14;… Kothe in Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl 2014, § 106 RdNr 4;… Roller in Lüdtke/Berchtold, SGG, 5. Aufl 2017, § 101 RdNr 15;… W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl 2019, § 106 RdNr 15;… Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 101 RdNr 3).
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen …

    bis zum 31.3.2005 ist zulässig, weil damit nicht nur einzelne Elemente eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II (Alg II) umstritten sind, sondern bloß eine Begrenzung auf einen Zeitraum erfolgt, die auch im Rahmen einer Bewilligung zulässigerweise vorgenommen werden könnte (vgl Monatsprinzip in § 41 Abs. 1 SGB II; Urteil des Senats vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer …

    Rn. 14 Der Senat weicht damit nicht von den vom 14. Senat des BSG im Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R - dargelegten Grundsätzen ab.
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für …

    Eine zeitliche Beschränkung ist zulässig, weil daraufhin nicht nur einzelne Elemente des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umstritten bleiben, sondern lediglich eine Begrenzung auf einen Zeitraum erfolgt, die auch im Rahmen einer Bewilligung zulässigerweise vorgenommen werden könnte (vgl zum Monatsprinzip in § 41 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R; zur zeitlichen Beschränkung auch BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 32/07 R).
  • BSG, 25.03.2025 - B 12 KR 2/23 R

    Ist der im Pflegegeld nach § 39 SGB VIII enthaltene Erziehungsbeitrag als …

    Auch wenn 75 Prozent des Erziehungsgelds für das dritte Kind (zur Rangfolge vgl BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R - SozR 4-4200 § 11a Nr. 1) zu berücksichtigen wäre, hätte die Klägerin die Mindestbemessungsgrundlage im Jahr 2017 von monatlich 991, 67 Euro (vgl § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V iVm § 18 Abs. 1 SGB IV idF der Bekanntmachung vom 12.11.2009, BGBl I 3710, und § 2 Abs. 1 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vom 28.11.2016, BGBl I 2665) dadurch nicht überschritten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 13 AS 67/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kindergeld …

    Rn. 27 Es besteht insofern nach Ansicht des Senats auch kein Grund, die vom Bundessozialgericht zu § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. (jetzt § 11a Abs. 3 Satz 2 SGB II) für Pflegekinder aufgestellten Grundsätze (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 148/11 R - in: NZS 2012, 912) nicht auch auf das Kindergeld zu übertragen (so auch LSG Saarland, Urteil vom 25. Mai 2010 - L 9 AS 9/07 - zit. nach Juris).

    Diese aber setzt nicht an eine bestimmte Reihenfolge der Kinder an (BSG, Urteil vom 23. Mai 2012, a.a.O).

  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 AS 3049/13
    Insbesondere kann, wenn die Beteiligten übereinstimmend die Ermittlung eines Bedarfs für zutreffend halten, das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung daraus den Schluss ziehen, dass eine weitere Überprüfung der entsprechenden Feststellungen der Verwaltung entbehrlich sind (BSG, Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R).

    Gleiches gilt, wenn die Angemessenheit der entstandenen Kosten für Unterkunft und Heizung von der Verwaltung nicht beanstandet wird (BSG, Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - L 1 KR 448/19

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - keine …

    Zweck dieser Regelung ist es nach der Rechtsprechung des BSG, aufgrund des Zusammenhangs bei bis zu zwei Kindern die Erziehungsbeiträge nicht als Einkommen zu berücksichtigen und erst bei einer größeren Anzahl von Kindern den gesamten Erziehungsbeitrag nur zu einem Teil zu berücksichtigen, weil dann die Grenze des nicht zu berücksichtigenden Einkommens auch im Hinblick auf die Gerechtfertigkeitsprüfung überschritten ist (BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 148/11 R -, Rdnr. 26).
  • BSG, 02.11.2017 - B 14 AS 241/17 B

    SGB-II -Leistungen; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige …

    Wie sie nicht verkennt, hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass bei der Ermittlung des als Einkommen zu berücksichtigenden Erziehungsbeitrags von dem Durchschnitt der tatsächlich gezahlten Beträge auszugehen ist, sofern ein Leistungsberechtigter für mehrere Kinder Pflegegelder nach dem SGB VIII bezieht (BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R - SozR 4-4200 § 11a Nr. 1 zu § 11 Abs. 4 SGB II idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006, BGBl I 1706, im hier maßgeblichen Zeitraum ohne Änderungen fortgeführt durch § 11a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB II).

    Vielmehr wäre in Auseinandersetzung mit der vom Senat aus Regelungssystematik und -zweck gewonnenen Auslegung der maßgebenden Einkommensanrechnungsvorschrift (BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R - SozR 4-4200 § 11a Nr. 1 RdNr 24 ff) im Einzelnen auszuführen gewesen, inwiefern diese für die Konstellationen wie hier zu überprüfen ist, woran es indes fehlt.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen …

    Aus der übereinstimmenden Erklärung der Beteiligten, der Bedarf sei zutreffend berechnet, zieht der Senat jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung den Schluss, dass eine weitere Überprüfung der entsprechenden Feststellungen der Verwaltung entbehrlich ist (vgl. dazu grundsätzlich BSG, Urteil vom 23. Mai 2012, B 14 AS 148/11 R, Rn. 15, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2012 - L 29 AS 1782/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …

  • LSG Thüringen, 17.04.2014 - L 9 AS 1180/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - L 29 AS 1952/13

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer - Aufenthaltsrecht - Erwerbstätigkeit - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 29 AS 1552/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - L 18 AS 347/20

    Ermessen des Grundsicherungsträgers bei der Erstattung überzahlter Leistungen der …

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Rechtsprechung
   BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 148/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1744
BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 148/11 B (https://dejure.org/2012,1744)
BSG, Entscheidung vom 25.01.2012 - B 14 AS 148/11 B (https://dejure.org/2012,1744)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 148/11 B (https://dejure.org/2012,1744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

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  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision - keine Divergenz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss während eines Lehramtsreferendariats - abstrakte Förderungsfähigkeit nach § 2 BAföG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 7 Abs 5 S 1 SGB 2, § 2 Abs 1 BAföG
    Revision - keine Divergenz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss während eines Lehramtsreferendariats - abstrakte Förderungsfähigkeit nach § 2 BAföG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision - keine Divergenz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss während eines Lehramtsreferendariats - abstrakte Förderungsfähigkeit nach § 2 BAföG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 148/11 B
    Sie macht eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.8.2010 (B 14 AS 24/09 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 20) geltend.
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - …

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 148/11 B
    Der 4. Senat des BSG hat sich dem mittlerweile angeschlossen (Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 145/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 15).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 6/91

    CSSR - Beamtin auf Widerruf - Versicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 148/11 B
    Denn mit der bezeichneten Rechtsprechung des BSG kommt schon nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II ein Leistungsausschluss von vornherein nur bei Tätigkeiten zur Ausbildung in Betracht, seien sie schulischer oder berufspraktischer Art. Die weitergehende Prüfung dahin, dass solche Ausbildungen, die durch eine praktische Tätigkeit gekennzeichnet sind (so für den juristischen Vorbereitungsdienst bereits BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 3 und BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 2), nach dem BAföG nicht dem Grunde nach förderungsfähig sind und deshalb den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 Satz 1 1. Alternative SGB II nicht begründen, hat das LSG zwar nicht vorgenommen.
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 55/94

    Versicherungspflicht türkischer Staatsangehöriger im juristischen …

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 148/11 B
    Denn mit der bezeichneten Rechtsprechung des BSG kommt schon nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II ein Leistungsausschluss von vornherein nur bei Tätigkeiten zur Ausbildung in Betracht, seien sie schulischer oder berufspraktischer Art. Die weitergehende Prüfung dahin, dass solche Ausbildungen, die durch eine praktische Tätigkeit gekennzeichnet sind (so für den juristischen Vorbereitungsdienst bereits BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 3 und BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 2), nach dem BAföG nicht dem Grunde nach förderungsfähig sind und deshalb den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 Satz 1 1. Alternative SGB II nicht begründen, hat das LSG zwar nicht vorgenommen.
  • BSG, 29.08.2022 - B 7 AS 5/22 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Dem Grunde nach …

    Zum anderen lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, warum vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG , wonach ein Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II anzunehmen sei, wenn der Besuch einer Ausbildungsstätte iS des § 2 Abs. 1 BAföG im Vordergrund der Ausbildung stehe und ihr das prägende Schwergewicht gebe (… BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 24/09 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 20 RdNr 17;… BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 145/10 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 26 RdNr 15; vgl auch BSG vom 25.1.2012 - B 14 AS 148/11 B - RdNr 6) , weiterhin Klärungsbedarf besteht.
  • BSG, 08.03.2012 - B 13 R 453/11 B
    Denn nicht die - vermeintliche - Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Abweichung (BSG vom 25.1.2012 - B 14 AS 148/11 B - Juris RdNr 5).
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