Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
VwGO § 60
Streit um eine Verfügung in Bezug auf die tierärztliche Hausapotheke einer Tierärztin; Maßstäbe für eine Behörde bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit einer elektronischen Zustellung bei Abgabe eines elektronischen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 60
Streit um eine Verfügung in Bezug auf die tierärztliche Hausapotheke einer Tierärztin; Maßstäbe für eine Behörde bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit einer elektronischen Zustellung bei Abgabe eines elektronischen ...
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Behördenprivileg bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 12.05.2022 - 6 A 245/20
- OVG Niedersachsen, 26.10.2023 - 14 LA 268/22
- OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Papierfundstellen
- DÖV 2024, 668
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22
Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Dies gilt auch im Falle der Rücksendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (BVerwG, Beschl. v. 19.9.2022 - 9 B 2.22 -, juris Rn. 22).Unabhängig davon, dass nicht bekannt ist, ob die für die Postverteilung zuständige Mitarbeiterin das elektronische Empfangsbekenntnis auch im konkreten Fall erzeugt und an das Gericht zurückgesandt hat, ist dieses offensichtlich weder von der zuständigen Sachbearbeiterin noch von einer anderen nach § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO zur Vertretung berechtigten Person des Dezernats H. erzeugt und zurückgesandt worden (zu den Einzelheiten der Erstellung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses: BVerwG, Beschl. v. 19.9.2022 - 9 B 2.22 -, juris Rn. 16 ff.).
Ebenso wie das papiergebundene Empfangsbekenntnis erbringt das elektronische Empfangsbekenntnis gegenüber dem Gericht den vollen Beweis für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (BVerwG, Beschl. v. 19.9.2022 - 9 B 2/22 -, 1. Leits. u. Rn. 12;… Kimmel in: BeckOK VwGO, 68. Ed. 1.1.2024, § 56 Rn. 26b).
Dabei ist die Zustellung nicht schon mit dem Eingang des Dokuments in der (elektronischen) Posteingangsstelle einer Behörde bewirkt, sondern erst, wenn der empfangsbereite und -berechtigte Adressat, d.h. bei einer Behörde der hierfür nach der behördeninternen Geschäftsverteilung zuständige Bedienstete selbst das Dokument als zugestellt annimmt (BVerwG, Beschl. v. 19.9.2022 - 9 B 2.22. -, juris Rn. 22;… OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2016 - 20 A 335/15 -, juris Rn. 3 bis 5;… Kimmel in: BeckOK VwGO, 68. Ed. 1.1.2024, § 56 Rn. 29;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.4.2011 - 8 B 86.10 -, juris Rn. 6, juris m.w.N.).
- BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Erforderlich ist dabei eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7/11 -, juris Rn. 3).Dabei kann er zwar die Feststellung, Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Angestellten überlassen (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 5).
Dies gilt jedoch nicht für Rechtsmittelbegründungsfristen, insbesondere der Frist zur Begründung der Berufung (…BVerwG, Beschl. v. 4.2.2013 - 6 B 55.12 -, juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 1.11.2000 - 4 L 2499/00 -, juris Rn. 11;… VGH BW, Beschl. v. 2.8.2006 - 4 S 2288/05 -, juris Rn. 5; vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 5, und zu § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002 - 6 C 23.01 -, juris Rn. 7;… Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 60 Rn. 14).
Des Weiteren hat ein Prozessbevollmächtigter durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden, insbesondere, wenn im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis der Eingang der Entscheidung in der Kanzlei und die Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 26.10.2023 - 14 LA 268/22
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Der die Berufung zulassende Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2023 (14 LA 268/22) sei entgegen der Anweisung weder von Frau L. noch von einer/m anderen Mitarbeitenden mit Zugriff auf das beBPo aus dem Behördenpostfach an die Unterzeichnerin oder das Dezernat H. weitergeleitet worden.Die Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 2023 (14 LA 268/22 und 14 LA 269/22) seien über das beBPo am 27. Oktober 2023 eingegangen.
Die Monatsfrist des § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO zur Begründung der vom Senat mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 zugelassenen Berufung (14 LA 268/22) wurde vom Beklagten nicht eingehalten.
- BVerwG, 26.01.2021 - 2 B 59.20
Anforderungen an die Fristenkontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Ein "Verschulden" im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschl. v. 26.1.2021 - 2 B 59/20 -, juris Rn. 3).Dagegen bezweckt es keine Besserstellung der Behörde im Hinblick auf die von einem Vertretungsberechtigten im Rahmen seiner Prozessführung zu wahrenden Sorgfaltspflichten (BVerwG, Beschl. v. 26.1.2021 - 2 B 59.20 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 22.12.2000 - 11 C 10.00 -, juris Rn. 7 m.w.N.;… NdsOVG, Beschl. v. 8.5.2008 - 5 LA 46/04 -, juris Rn. 6;… OVG NRW, Beschl. v. 9.12.2009 - 12 A 2310/08 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 04.02.2013 - 6 B 55.12
Berufungsbegründungsfrist; Sorgfaltswidrigkeit; Fristenkalender
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Dies gilt jedoch nicht für Rechtsmittelbegründungsfristen, insbesondere der Frist zur Begründung der Berufung (BVerwG, Beschl. v. 4.2.2013 - 6 B 55.12 -, juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 1.11.2000 - 4 L 2499/00 -, juris Rn. 11;… VGH BW, Beschl. v. 2.8.2006 - 4 S 2288/05 -, juris Rn. 5;… vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 5, und zu § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002 - 6 C 23.01 -, juris Rn. 7;… Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 60 Rn. 14).Erfolgt die Zustellung einer fristenauslösenden gerichtlichen Entscheidung wie eines die Berufung zulassenden Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis, darf ein Rechtsanwalt dieses erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BVerwG, Beschl. v. 4.2.2013 - 6 B 55.12 -, juris Rn. 6;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 2.2.2010 - VI ZB 58/09 -, juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 29.6.2012 - 2 LA 185/12 -, juris Rn. 7;… Hoppe in: Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO, § 60 Rn. 14).
- BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 86.10
Empfangsbereitschaft als Zustellungsvoraussetzung für Urteilszustellung gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Dabei ist die Zustellung nicht schon mit dem Eingang des Dokuments in der (elektronischen) Posteingangsstelle einer Behörde bewirkt, sondern erst, wenn der empfangsbereite und -berechtigte Adressat, d.h. bei einer Behörde der hierfür nach der behördeninternen Geschäftsverteilung zuständige Bedienstete selbst das Dokument als zugestellt annimmt (…BVerwG, Beschl. v. 19.9.2022 - 9 B 2.22. -, juris Rn. 22;… OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2016 - 20 A 335/15 -, juris Rn. 3 bis 5;… Kimmel in: BeckOK VwGO, 68. Ed. 1.1.2024, § 56 Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.4.2011 - 8 B 86.10 -, juris Rn. 6, juris m.w.N.). - BVerwG, 11.01.2012 - 9 B 55.11
Beschwerdefrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung; Organisationsmangel; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Selbst wenn es bisher nicht zu Komplikationen bei Fristsachen gekommen sein mag, belegt dies die Tauglichkeit der Büroorganisation für eine zuverlässige Fristenkontrolle nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 2012 - 9 B 55/11 -, juris Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - 20 A 335/15
Übermittlung eines Urteils zum Zweck der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis auf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Dabei ist die Zustellung nicht schon mit dem Eingang des Dokuments in der (elektronischen) Posteingangsstelle einer Behörde bewirkt, sondern erst, wenn der empfangsbereite und -berechtigte Adressat, d.h. bei einer Behörde der hierfür nach der behördeninternen Geschäftsverteilung zuständige Bedienstete selbst das Dokument als zugestellt annimmt (…BVerwG, Beschl. v. 19.9.2022 - 9 B 2.22. -, juris Rn. 22; OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2016 - 20 A 335/15 -, juris Rn. 3 bis 5;… Kimmel in: BeckOK VwGO, 68. Ed. 1.1.2024, § 56 Rn. 29;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.4.2011 - 8 B 86.10 -, juris Rn. 6, juris m.w.N.). - BVerwG, 21.12.1979 - 4 ER 500.79
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Auf den Tag, an welchem der zuständige Sachbearbeiter das Schriftstück entgegennimmt, kommt es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht an (…VGH BW, Beschl. v. 30.9.1993 - A 16 S 1587/93 -, juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1979 - 4 ER 500.79 -, juris Rn. 1). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - A 16 S 1587/93
Bewirkung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Empfangnahme und deren …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Auf den Tag, an welchem der zuständige Sachbearbeiter das Schriftstück entgegennimmt, kommt es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht an (VGH BW, Beschl. v. 30.9.1993 - A 16 S 1587/93 -, juris Rn. 2 m.w.N.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1979 - 4 ER 500.79 -, juris Rn. 1). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2005 - 1 L 51/05
- BGH, 02.02.2010 - VI ZB 58/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor …
- BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; …
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17
Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche …
- BVerwG, 08.05.1991 - 3 C 68.89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Beschwerdefrist
- BVerwG, 28.02.2002 - 6 C 23.01
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Pflichten …
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - 4 S 2288/05
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Behördenprivileg; Verschulden; …
- OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 5 LA 46/04
Antrag auf Zulassung der Berufung durch einen nicht i.S.v. § 67 Abs. 1 S. 3 …
- BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97
Verpflichtung zur Beförderung zum Baudirektor - Versäumnis der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 12 A 2310/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 2 LA 185/12
Anforderungen der Rechtsprechung an die Organisation eines Anwaltsbüros zur …
- OVG Niedersachsen, 01.11.2000 - 4 L 2499/00
Behörde; Berufungsbegründungsfrist; Fristversäumung; Verschulden; Versäumung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2026 - 3 L 119/25
Zur Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 6 Satz 1 …
Rn. 4 Über den Antrag der Beklagten, ihr wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren, ist gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO zusammen mit der nachgeholten Prozesshandlung nach den für dieses Rechtsmittel geltenden Vorschriften zu entscheiden; ist - wie hier - ein Wiedereinsetzungsantrag erfolglos, ist die Berufung unter Ablehnung dieses Antrags gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO durch Beschluss zu verwerfen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 - juris Rn. 32).Dies gilt jedoch nicht für Rechtsmittelbegründungsfristen, insbesondere der Frist zur Begründung der Berufung (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 - juris Rn. 37 m.w.N.).
Dies gilt auch im Falle der Rücksendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 3. Mai 2024, a.a.O. Rn. 38 m.w.N.).
- VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Versäumnis der Begründungsfrist durch eine Behörde
Dagegen bezweckt es keine Besserstellung der Behörde im Hinblick auf die von einem Vertretungsberechtigten im Rahmen seiner Prozessführung zu wahrenden Sorgfaltspflichten (BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 B 59.20 -, juris Rdnr. 3;… Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 36; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 12 A 2310/08 -, juris Rdnr. 10).Erfolgt die Zustellung einer fristauslösenden gerichtlichen Entscheidung wie eines die Berufung zulassenden Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis, darf ein Rechtsanwalt dieses grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 15 A 3600/05 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 38 mit Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09 -, juris Rdnr. 6).
Rn. 16 Wenn der Beklagte die Aufgabe der Erzeugung und Rücksendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses einer in der Sache nicht zuständigen Mitarbeiterin (ggf. ohne juristische Fachkenntnisse) überträgt, ohne sichergestellt zu haben, dass vor der Rücksendung eine Person im Sinne des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO die Frist für die Begründung der Berufung berechnet und elektronisch oder schriftlich festgehalten hat, trägt er auch das Risiko dafür, dass der Vorgang - aus welchen Gründen auch immer - außer Kontrolle gerät, bevor die Frist notiert ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 43; OVG MV…, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 1 L 51/05 -, juris Rdnr. 12).
- OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2024 - 6 LB 11/24
Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Kostenentscheidung bei …
Diese Vorschrift bezweckt keinesfalls eine Besserstellung der Behörde gegenüber einer anwaltlich vertretenen Privatperson (…stRspr BVerwG, Beschl. v. 26.01.2021 - 2 B 59.20 -, juris Rn. 3, Beschl. v. 06.06.1995 - 6 C 13.93 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.05.2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rn. 36;… VGH Mannheim, Beschl. v. 06.03.2023 - 12 S 2487/22 -, juris Rn. 4 m.w.N.;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 60 Rn. 21).Dies gilt auch im Falle der Rücksendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.05.2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rn. 37 f. m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".