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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4893
OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22 (https://dejure.org/2022,4893)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.03.2022 - 14 ME 175/22 (https://dejure.org/2022,4893)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. März 2022 - 14 ME 175/22 (https://dejure.org/2022,4893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig - Corona-Virus

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zahnärztin obsiegt mit Eilantrag gegen verkürzten Genesenenstatus - Zahnärztin obsiegt mit Eilantrag gegen verkürzten Genesenenstatus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig - Übertragung der Bestimmung der Gültigkeitsdauer auf das RKI wohl unwirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 03.03.2022 - 20 CE 22.536

    Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    Der Antragsgegner überwacht damit im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit die Einhaltung der Ge- und Verbote des Infektionsschutzgesetzes (vgl. § 20a Abs. 5 IfSG) sowie der Verordnungen nach § 32 Satz 1 IfSG, insbesondere der Niedersächsischen Corona-Verordnung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 8).

    Die Unwirksamkeit des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV i.d.F. der Verordnung zur Änderung der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2022 (BAnz. AT 14.01.2022 V1) hat zur Folge, dass die ursprüngliche Fassung des § 2 Nr. 5 i.d.F. vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) weiterhin Geltung beansprucht, welche eine Dauer des Genesenenstatus von sechs Monaten ausdrücklich festlegte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 14).

    Außerdem ist er aufgrund seines pauschalen Verweises auf den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben wegen eines Verstoßes gegen das Publizitäts- und Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG voraussichtlich verfassungswidrig und damit unwirksam (vgl. BayVGH, Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 15 m.w.N.).

    Diesen Anforderungen wird die Verweisung in § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 nicht gerecht (vgl. bereits BayVGH, Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 17).

    Will der Ermächtigungsadressat im Wege einer Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 4 GG die ihm zugewiesene Ermächtigung weiter übertragen, ist das nur möglich, wenn und soweit das gesetzlich vorgesehen ist (vgl. Art. 80 Abs. 1 Satz 4 GG;… Remmert in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: 95. EL Juli 2021, Art. 80 Rn. 82 und 123; BayVGH, Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 17).

    Insoweit mangelt es zudem an Vorgaben zu genauen Abwägungs- und Entscheidungskriterien, die die Entscheidung über die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises leiten sollen (BayVGH, Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 15 m.w.N.).

    Denn die Unwirksamkeit des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV hat möglicherweise nicht zwingend die Verfassungswidrigkeit des § 20a Abs. 2 Nr. 2 IfSG zur Folge (vgl. BayVGH Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 19 m.w.N.).

    Zum anderen muss bedacht werden, dass der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs eines formellen Gesetzes nach § 32 BVerfGG nicht mit dem Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 123 VwGO zu vergleichen ist (vgl. BayVGH Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 19 m.w.N.).

    Das gilt deswegen auch im Hinblick auf die mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat (§ 28c Satz 2 IfSG) verbundene hohe Legitimationswirkung einer Verordnung nach § 28c Satz 1 IfSG (vgl. BayVGH Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 19 m.w.N.).

    Zum anderen kann ein entsprechender Wille des Bundesverordnungsgebers, im Falle der Nichtigkeit der Neuregelung solle keine Regelung des Genesenennachweises gelten, nicht angenommen werden, denn dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die personale Reichweite der bewehrten Schutzverordnungen der Länder (vgl. BayVGH Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    Selbst die Verweisung auf Regelwerke, die von nichtstaatlichen Normierungsgremien geschaffen wurden, ist nicht generell ausgeschlossen, solange für den Rechtsunterworfenen klar erkennbar ist, welche Vorschriften für ihn im Einzelnen gelten sollen (BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 39).

    Für die Beantwortung der Frage, ob diese einer dynamischen Verweisung von Verfassungs wegen gezogenen rechtlichen Grenzen eingehalten wurden, kommt es neben dem Sachbereich und der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz wesentlich auf den Umfang der Verweisung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 42 f. m.w.N.).

    Bei einer begrenzten Bandbreite der zur Überprüfung stehenden Verweisung kann davon ausgegangen werden, dass der verweisende Verordnungsgeber die in Bezug genommenen Regelungen im Blick behält, so dass er auf den vorgegebenen Rahmen sprengende oder von ihm nicht gewünschte Änderungen umgehend reagieren kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.2015 - 5 C 8.14 -, juris Rn. 25 und v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 44 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 8.14

    Wirksame Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf bestimmte Medizinprodukte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Normgeber unter engen Voraussetzungen nicht nur auf eigene, sondern auch auf Regelungen anderer Normgeber verweisen darf (BVerwG, Urt. v. 26.3.2015 - 5 C 8.14 -, juris Rn. 25).

    Bei einer begrenzten Bandbreite der zur Überprüfung stehenden Verweisung kann davon ausgegangen werden, dass der verweisende Verordnungsgeber die in Bezug genommenen Regelungen im Blick behält, so dass er auf den vorgegebenen Rahmen sprengende oder von ihm nicht gewünschte Änderungen umgehend reagieren kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.2015 - 5 C 8.14 -, juris Rn. 25 und v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 44 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    Rn. 17 Unter einem Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO sind die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm ergebenden rechtlichen Beziehungen für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder zu einer Sache zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.8.2007 - 7 C 13.06 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Da zum einen nach Art. 30 GG die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder ist, und zum anderen Art. 83 GG ebenso grundsätzlich bestimmt, dass die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten ausführen, d.h. sie verwaltungsmäßig umsetzen, eröffnet sich im Regelfall ein Rechtsverhältnis zwischen Normadressaten und Normanwender, hier somit zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.8.2007 - 7 C 13.06 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - 9 S 5.22

    Genesenennachweis; Verordnung; Begriffsbestimmung; Rechtsverhältnis; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    Wenn dies der Fall ist, ist von Amts wegen darüber hinaus zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (vgl. OVG Berl.-Bbg, Beschl. v. 1.3.2022 - OVG 9 S 5/22 -, juris Rn. 9 m.w.N. …und Beschl. v. 24.11.2014 - OVG 9 S 49.13 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Wirkung im Sinne der Begründung von Rechten und Pflichten und damit der Begründung eines Rechtsverhältnisses entfalten § 2 Nr. 4 und 5 SchAusnahmV nur mittelbar im Zusammenspiel mit bundes- oder landesrechtlichen infektionsschutzrechtlichen Ge- und Verboten (z. B. "2-G"-Regelungen) und den insoweit ebenfalls getroffenen, an § 2 Nr. 4 und 5 SchAusnahmV anknüpfenden Ausnahmeregelungen (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 1.3.2022 - OVG 9 S 5/22 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    Eine Verkürzung der Geltungsdauer des sogenannten Genesenenstatus um drei Monate würde unter Berücksichtigung der damit verbundenen vielfältigen Beschränkungen für Personen, die weder als geimpft noch als genesen gelten sowie der Erfordernisse eines effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3) schwere und unzumutbare Nachteile begründen und könnte somit - sofern die weiteren Voraussetzungen vorlägen - eine Vorwegnahme der Hauptsache durchaus rechtfertigen.

    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, der Antragsteller dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. etwa vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3;… Beschl. vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, B. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, 7;… BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    An der vorläufigen Beurteilung der Rechtmäßigkeit des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV n.F. ändert auch der Umstand nichts, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde, für deren Erfolg es möglicherweise (auch) auf die Gültigkeit des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 ankommt, nicht als offensichtlich begründet angesehen hat, sondern im Eilverfahren nach § 32 BVerfGG eine Folgenabwägung vorgenommen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.2.2022 - 1 BvR 2649/21 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    Soweit nämlich im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf des Genesenenstatus mit der einstweiligen Feststellung eine - zumindest tatsächliche - Vorwegnahme der Hauptsache verbunden ist, wäre dies jedenfalls zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) geboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, der Antragsteller dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (…vgl. etwa vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, B. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, 7;… BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22
    Entscheidend ist, dass die (vorläufige) gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition der Antragstellerin in den genannten Bereichen zu verbessern (st. Rspr., vgl. nur: BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …

  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - 9 S 49.13

    Bekanntgabe von Beitragsbescheiden; Gesamtrechtsnachfolge; Alleinerbin; Treu und …

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2024 - 14 ME 128/23

    Kostenübernahme für eine Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder und …

    Wenn dies der Fall ist, ist von Amts wegen darüber hinaus zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (vgl. Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2022 - 14 ME 180/22

    Anordnungsgrund; Genesen; Genesenenstatus; RKI

    Wenn dies der Fall ist, ist von Amts wegen darüber hinaus zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (vgl. Senatsbeschl. v. 14.03.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass von Antragstellerseite konkret darzulegen ist, welche Handlungen, die nur für Genesene erlaubt sind, in nächster Zeit von ihm vorgenommen werden sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 18.3.2022 - 14 ME 153/22 -, juris Rn. 30 und v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 28).

    Rn. 16 a) Der Antrag des Antragstellers ist bei verständiger Würdigung gemäß § 122 Abs. 1, § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrt wird, vorläufig festzustellen, dass der Antragsteller im Sinne der Ge- und Verbotsregelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Verordnungen nach § 32 Satz 1 IfSG, insbesondere der Niedersächsischen Corona-Verordnung, soweit diese an den sogenannten Genesenenstatus anknüpfen, bis zum 31. Mai 2022 als genesen gilt (vgl. insoweit zum feststellungsfähigen Rechtsverhältnis bereits Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 16 ff.).

    Der Antragsteller hätte vielmehr zum Beleg der besonderen Eilbedürftigkeit konkret darlegen müssen, von welchen Beschränkungen gerade er nach dem Auslaufen seines Genesenenstatus betroffen ist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 35), zumal die meisten Beschränkungen zum 3. April 2022 entfallen sind.

    Der Genesenennachweis selbst ist lediglich eine Bescheinigung über Tatsachen, an die das Gesetz selbst unmittelbare Rechtsfolgen, nämlich die Ausnahmen von andernfalls geltenden Ge- und Verboten knüpft und durch die damit ein behördliches Wissen kundgetan wird (vgl. Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 37).

    Rn. 24 (2) Der Anordnungsanspruch ergibt sich entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht aus § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1), der eine Dauer des Genesenenstatus von sechs Monaten ausdrücklich festlegte (vgl. insoweit noch zur alten Rechtslage: Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 42).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2022 - 14 ME 153/22

    Ausstellung eines Genesenennachweises gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV- Beschwerde im …

    Damit ist der Genesenennachweis selbst lediglich eine Bescheinigung über Tatsachen, an die das Gesetz selbst unmittelbare Rechtsfolgen, nämlich die Ausnahmen von andernfalls geltenden bundes- und landesrechtlichen Ge- und Verboten knüpft, und durch die damit ein behördliches Wissen kundgetan wird (vgl. Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 37).

    Deswegen vermag allein die Klärung der Frage, ob jemand im rechtlichen Sinne als genesen gilt, kein Rechtsverhältnis zu begründen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 18).

    Der Antragsgegner überwacht damit im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit die Einhaltung der Ge- und Verbote des Infektionsschutzgesetzes (vgl. § 20a Abs. 5 IfSG) sowie der Verordnungen nach § 32 Satz 1 IfSG, insbesondere der Niedersächsischen Corona-Verordnung (vgl. Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 26;… BayVGH, Beschl. v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330 Rn. 8).

  • VG Freiburg, 24.03.2022 - 10 K 703/22

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Ausstellung des Genesenennachweises

    Rn. 5 I. Das Gericht geht nicht davon aus, dass die von dem Antragsteller begehrte Ausstellung eines Genesenennachweises - als (feststellender) Verwaltungsakt - im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO erteilt werden kann (so auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 18. März 2022 - 14 ME 153/22 -, mit dem der Beschluss des VG Osnabrück vom 4. Februar 2022 - 3 B 4/22 -, in dem die Ausstellung eines Genesenennachweises durch die Behörde (noch) als feststellender Verwaltungsakt qualifiziert worden ist, abgeändert und der entsprechende Antrag abgelehnt worden ist, juris Rn. 16; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. März 2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 37; ebenso wohl bereits VG Berlin…, Beschluss vom 20. September 2021 - 14 L 512/21 -, juris Rn. 12 f.).

    Denn der Genesenennachweis ist lediglich eine Bescheinigung über Tatsachen, an die das Gesetz selbst unmittelbare Rechtsfolgen, namentlich die Ausnahme von anderenfalls geltenden bundes- und landesrechtlichen Ge- und Verboten knüpft (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. März 2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 37; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 18. März 2022 - 14 ME 153/22 -, juris Rn. 16).

    Er hätte also ausführen und substantiieren müssen, dass und wann er an (Groß-)Veranstaltungen teilnehmen beziehungsweise die (noch) von Zugangsbeschränkungen betroffenen Einrichtungen aufsuchen möchte (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. März 2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2026 - 13 D 239/21

    Einzelhandel; Zugangsbeschränkung; 3G-Modell; Impfnachweis; Immunisierung; …

    Rn. 105 Vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 4 L 210/22.DA -, juris, Rn. 10 ff.; vgl. (im Ergebnis) zu der ebenfalls auf § 28c IfSG (i. d. F. vom 22. November 2021) beruhenden Regelung mit vergleichbarer Kompetenzverlagerung in § 2 Nr. 5 SchAusnahmV i. d. F. vom 14. Januar 2022 (BAnz AT 14.01.2022 V1) Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2022 - 20 CE 22.536 -, juris, Rn. 14 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2022 - 14 ME 175/22 -, juris, Rn. 42; VG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 14 E 414/22 -, juris, Rn. 33 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 14 L 24/22 -, juris, Rn. 23 ff.; VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 5 L 363/22.F -, juris, Rn. 38 ff.; Aligbe, in: BeckOK Infektionsschutzrecht, 11. Edition Stand: 1. April 2022, IfSG, § 22a Rn. 27 f.; offen gelassen BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris, Rn. 14.

    Rn. 160 Vgl. zu dieser Annahme in Hinblick auf § 2 Nr. 5 SchAusnahmV i. d. F. vom 14. Januar 2022 (BAnz AT 14.01.2022 V1) Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2022 - 20 CE 22.536 -, juris, Rn. 20.; Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2022 - 14 ME 175/22 -, juris, Rn. 42.

  • VG Stade, 01.04.2022 - 6 B 246/22

    Genesenennachweis

    Es handelt sich um eine bloße Wissenserklärung des Ausstellers (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss v. 14. März 2022 - 14 ME 175/22 -, zitiert nach Juris Rdnr. 37 …und vom 18. März 2022 - 14 ME 153/22 -, zitiert nach Juris Rdnr. 16; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss v. 17. Februar 2022 - 1 B 7/22; offengelassen: VG Dresden, Beschluss v. 11. Februar 2022 - 6 L 97/22, beide zitiert nach Juris).

    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition der Antragstellerin zu 1 in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2022 - 14 ME 175/22, zitiert nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22

    Aufwendungsersatz; Freistellung; individueller Bedarf; Kindertageseinrichtung; …

    Wenn dies der Fall ist, ist von Amts wegen darüber hinaus zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (vgl. Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Rechtmäßigkeit von § 1 Abs. 1 bis 3 der (2.) Niedersächsischen …

    Für die Beurteilung kommt es in diesem Zusammenhang maßgeblich darauf an, ob der Verweisungsumfang "eng bemessen" ist, weil insoweit davon ausgegangen werden kann, dass der verweisende Normgeber die in Bezug genommenen Regelungen im Blick behält, sodass er auf den vorgegebenen Rahmen sprengende oder von ihm nicht gewünschte Änderungen umgehend reagieren kann (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.2.1988 - 2 BvL 26/84 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 14.6.1983 - 2 BvR 488/80 -, juris Rn. 25;… BVerwG, Urt. v. 26.3.2015 - 5 C 8.14 -, juris Rn. 25 und v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 44 m.w.N.; vgl. zum Vorstehenden bereits: Senatsbeschl. v. 14.3.2022 - 14 ME 175/22 -, juris Rn. 42 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 30.03.2022 - 3 EN 115/22

    Corona-Pandemie ("5. Welle"): Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten sowie …

    Rechtliche Wirkung kommt ihnen erst im Zusammenspiel mit den in der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO geregelten Ge- und Verboten, wie den ebenfalls angegriffenen infektionsschutzrechtlichen Verpflichtungen und Zugangsbeschränkungen zu (zu den Begriffsbestimmungen in § 2 Nr. 4 und Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2021 vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. März 2022 - 14 ME 175/22 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. März 2022 - 9 S 5/22 - juris Rn. 12).
  • OVG Thüringen, 12.10.2022 - 3 EO 320/22

    Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass der Genesenenstatus sechs Monate …

    Unmittelbare Rechte und Pflichten des Zertifikatsinhabers ergeben sich erst im Zusammenhang mit den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 6. April 2022 - 1 S 690/22 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. März 2022 - 14 ME 175/22 - juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2022 - 13 B 488/22

    Anspruch auf Feststellung eines unverkürzten Genesenenstatus

  • VG Gera, 25.03.2022 - 3 E 243/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate durch …

  • VG Stade, 05.04.2022 - 6 B 292/22

    Aufgabenzuweisung; Genesenennachweis; Gleichbehandlung; Verwaltungsakt; …

  • VG Berlin, 04.05.2022 - 4 L 129.22
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