Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.08.2007 - 14 U 72/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Internationale Zuständigkeit: Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts mit Internetpräsenz wegen Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei
- Judicialis
EuGVVO Art. 5 Nr. 1 lit. b; ; EuGVVO Art. 15 Abs. 1 lit. c; ; EuGVVO Art. 16 Abs. 2
- Kanzlei Prof. Schweizer
Honorarklage eines Anwalts gegen einen im Ausland lebenden Deutschen
- unalex.eu
Art. 15 Brüssel I-VO
Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Verbrauchersachen - Andere Verbrauchergeschäfte - Ausrichten der Geschäftstätigkeit auf den Verbraucherstaat mit Hilfe des Internet - online-und-recht.de
- Anwaltsblatt
EuGVVO Art. 5 Nr. 1 lit. b, Art. 15 Abs. 1 lit. c, Art. 16 Abs. 2
Ort der Honorarklage bei Auslandsmandaten - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts mit Internetpräsenz wegen Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei vor deutschem Gericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ort der Honorarklage bei Auslandsmandat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EUGVVO 44/2001 Art. 2; EUGVVO 44/2001 Art. 5; EUGVVO 44/2001 Art. 15; EUGVVO 44/2001 Art. 16; ZPO § 538; ZPO § 543
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts wegen der Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei; Bedeutung des inneren Zusammenhangs zwischen einem Internetauftritt und der Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Feststellung ...
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de
, S. 63 (Entscheidungsbesprechung)
Honorarklagen bei Privatmandaten aus dem EU-Ausland
Verfahrensgang
- AG Kehl, 28.02.2006 - 4 C 487/05
- OLG Karlsruhe, 24.08.2007 - 14 U 72/06
Papierfundstellen
- NJW 2008, 85
- MDR 2007, 1348
- AnwBl 2008, 358
- AnwBl 2008, 380
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05
Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2007 - 14 U 72/06
Im hier zu entscheidenden Fall greift indessen die Sondervorschrift des Art. 5 EuGVVO ein, nach dessen Nr. 1 lit. b die Gerichte des Orts der anwaltlichen Dienstleistung zur Entscheidung über die aus dem Anwaltsvertrag folgenden Verpflichtungen berufen sind (BGH, NJW 2006, S. 1806 ff. m. krit. Anm. Berg, NJW 2006, S. 3035 ff.) Das sind die deutschen Gerichte, da die Kläger hier ansässig sind und ihre Tätigkeit auch ausschließlich hier erbracht haben. - OLG Dresden, 15.12.2004 - 8 U 1855/04
Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des EuGVVO bei Präsentation von Anlageprodukten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2007 - 14 U 72/06
Richtig ist allerdings, dass der Begriff der "Ausrichtung" im Sinne der genannten Vorschrift weit auszulegen ist (OLG Dresden IPrax 2006, S. 44 ff., 45 f.). - AG Kehl, 28.02.2006 - 4 C 487/05
Internationale Zuständigkeit: Zahlung von Rechtsanwaltshonorar; Beauftragung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2007 - 14 U 72/06
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Kehl vom 28.02.2006 - 4 C 487/05 - aufgehoben.
- BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11
Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung; …
Die auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtete Tätigkeit des Unternehmers muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den späteren Vertragsschluss durch eine auf den Gewinn von Kunden gerichtete Handlung zumindest motiviert haben (vgl. BGH…, Urteil vom 30. März 2006 - VII ZR 249/04, BGHZ 167, 83 Rn. 27 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZR 71/08, NJW 2009, 298; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 2008, 85, 86;… Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., Anh. I Art. 17 EuGVVO Rn. 20;… ders. in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rn. 38;… Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., EuGVO Art. 15 Rn. 26;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rn. 8; Leible/Müller, EuZW 2009, 27, 28 und NJW 2011, 495, 497;… Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., EuGVVO Art. 15 Rn. 8). - BGH, 24.04.2013 - XII ZR 10/10
Verbrauchergerichtsstand: Internationale Zuständigkeit des …
Um eine unangemessene Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO zu verhindern, sei es jedoch neben der Erfüllung des Begriffs des "Ausrichtens" erforderlich, dass der Internetauftritt des Unternehmers für den konkreten Vertragsschluss mit dem Verbraucher zumindest ursächlich geworden sei (vgl. BGH Urteil vom 17. September 2008 - III ZR 71/08 - NJW 2009, 298 Rn. 11; OLG Karlsruhe IPRax 2008, 348, 349; OLG Dresden IPRax 2006, 44, 46; LG München IPRspr. - BGH, 01.02.2012 - XII ZR 10/10
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des …
Um eine unangemessene Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO zu verhindern, sei es jedoch neben der Erfüllung des Begriffs des "Ausrichtens" erforderlich, dass der Internetauftritt des Gewerbetreibenden für den konkreten Vertragsschluss mit dem Verbraucher zumindest ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe IPRax 2008, 348, 349; OLG Dresden IPRax 2006, 44, 46; LG München IPRspr. - OLG Köln, 21.01.2010 - 12 U 49/09
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Anmietung eines …
Um auch bei einer passiven Website ein "Ausrichten" im Sinne des Art. 15 Abs. 1 lit.c EuGVVO annehmen zu können wird weiter gefordert, dass ein innerer Zusammenhang zwischen der Präsentation des Leistungsanbieters im Internet und dem Zustandekommen des Verbrauchervertrages besteht, der Verbraucher also im Internet zum Vertragsschluss zumindest motiviert worden ist (BGH NJW 2009, 298; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 85; siehe auch LG München, IPRspr 2007, Nr. 143, 405 zur gezielten Ansprache niederländischer Kunden über das Internet). - LG Saarbrücken, 27.04.2012 - 5 S 68/12
Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO und damit der internationalen …
Um eine unangemessene Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO zu verhindern, sei es jedoch neben der Erfüllung des Begriffs des "Ausrichtens" erforderlich, dass der Internetauftritt des Gewerbetreibenden für den konkreten Vertragsschluss mit dem Verbraucher zumindest ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe IPRax 2008, 348, 349; OLG Dresden IPRax 2006, 44, 46; LG München IPRspr.
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Rechtsprechung
| KG, 03.08.2007 - 14 U 72/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
AktG § 193 Abs. 2 Nr. 3
- Betriebs-Berater
Mindestausgabebetrag bei Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angabe eines Mindestbetrages für die Ausgabe des bedingten Kapitals in einem Hauptversammlungsbeschluss über eine bedingte Kapitalerhöhung; Wirksamkeit des Hauptversammlungsbeschlusses einer Kapitalgesellschaft; Ausgabebetrag als abschließend bezifferte Summe; Ausschluss ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.01.2006 - 94 O 57/05
- KG, 03.08.2007 - 14 U 72/06
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 648
- NZG 2008, 274
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- LG Essen, 26.01.2007 - 45 O 47/06
Zulässigkeit der Festsetzung eines Mindestausgabebetrages für an Inhaber bzw. …
Auszug aus KG, 03.08.2007 - 14 U 72/06
Den Mindestbetrag hält für zulässig das LG Essen, Urteil vom 26. Januar 2007, 45 O 47/06, nachgewiesen in Juris).Damit kommt es nicht darauf an, ob der angefochtene Beschluss auch deshalb nichtig ist, weil die Zahl der auszugebenden Aktien nicht genannt ist (vgl. dazu LG Essen, Urteil vom 26. Januar 2007, 45 O 47/06).
- BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65
Preisbindung für Schallplatten
Auszug aus KG, 03.08.2007 - 14 U 72/06
Dabei ist in aller Regel mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen (BGHZ 46, S. 74/76 m. w. Nachw.). - BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99
Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen
Auszug aus KG, 03.08.2007 - 14 U 72/06
Von ihm darf nur abgewichen werden, wenn der Gesetzeszweck eine abweichende Auslegung gebietet (BGH NJW 2003, S. 290/291).
- BGH, 18.05.2009 - II ZR 262/07
Mindestausgabebetrag
Zu Recht beanstandet indes die Revision die Ansicht des Berufungsgerichts (ebenso KG ZIP 2008, 648 f.; OLG Hamm ZIP 2008, 923, 924 f. m.w.Nachw. zur instanzgerichtlichen Rechtsprechung), dass die Angabe eines Mindestbetrages für die Ausgabe der neuen Aktien in dem Beschluss über eine bedingte Kapitalerhöhung ( §§ 192 ff. AktG) - wie hier gemäß TOP 9 lit. d) dd) i.V. mit lit. e) - auch im vorliegenden Fall des § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG i.V. mit einer Vorstandsermächtigung gemäß § 221 Abs. 2 AktG gegen § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG verstoße und daraus die Nichtigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses folge. - OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 5 U 144/09
Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank 2008
Denn in dem Beschluss (Bl. 412 ff. d. A.) wird das Umtauschverhältnis im Einzelnen genau angegeben, anders als in der von den Klägern zu 2. und 3. zitierten Entscheidung des KG vom 03.08.2007 (14 U 72/06, ZIP 2008, S. 648, zitiert nach Juris Rdn. 5), bei welcher lediglich ein Mindestumtauschbetrag - 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses - mitgeteilt wurde. - BGH, 18.05.2009 - II ZR 124/08
Anforderungen an den Inhalt einer bedingten Kapitalerhöhung mit Ermächtigung des …
Zu Recht beanstandet indes die Revision die Ansicht des Berufungsgerichts (ebenso KG ZIP 2008, 648 f.; OLG Celle AG 2008, 58), dass die Angabe eines Mindestbetrages für die Ausgabe der neuen Aktien in dem Beschluss über eine bedingte Kapitalerhöhung ( §§ 192 ff. AktG) - wie hier gemäß TOP 8 - auch im vorliegenden Fall des § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG i.V. mit einer Vorstandsermächtigung gemäß § 221 Abs. 2 AktG gegen § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG verstoße und daraus die Nichtigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses folge.
- OLG Hamm, 19.03.2008 - 8 U 115/07
Bedingte Kapitalerhöhung - Angabe nur des Mindestausgabebetrags unzureichend
Während ein Teil des Schrifttums und die bislang veröffentlichte instanzgerichtliche Rechtsprechung insbesondere unter Hinweis auf den klaren Wortlaut der Vorschrift des § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG die vom Gesetzgeber vorgegebene Kompetenzverteilung zwischen Hauptversammlung und Vorstand sowie die registerrechtliche Publizität die bloße Feststellung eines Mindestausgabebetrages durch die Hauptversammlung für nicht ausreichend erachtet, vgl. Großkomm AktG/Frey, 4. Aufl., § 193 AktG Rn. 37, 51; Schmidt/Lutter/Veil, § 193 AktG Rn. 9; Maul, NZG 2000, 679 ff.; KG Berlin, U. v. 03.08.2007 - 14 U 72/06, siehe Anlage KB 13; OLG Celle, U. v. 07.11.2007 - 9 U 57/07, siehe Anlage KB 14; LG Kiel, U. v. 30.09.2005 - 15 O 68/05, siehe Anlage K 6; LG Hamburg, U. v. 20.10.2005 - 415 O 85/05, siehe Anlage B 4; LG Hamburg, U. v. 14.12.2005 - 417 O 164/05, siehe Anlage N1; LG Coburg, U. v. 21.06.2006, 1 HK O 43/05, siehe Anlage K 8; LG Kassel, U. v. 21.12.2006 - 11 O 4073/06, siehe Anlage KB 9; LG Berlin, U. v. 06.01.2007 - 94 O 57/05, Anlage K 7; LG Berlin, U. v. 09.01.2007 - 98 O 37/06, siehe Anlage KB 8; LG Hannover, U.v. 22.02.2007 - 25 O 60/06, siehe Anlage KB 10, hält ein anderer Teil des Schrifttums die Feststellung eines Mindestausgabebetrages im Beschluss der Hauptversammlung für ausreichend. - OLG Frankfurt, 08.06.2009 - 23 W 3/09
Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …
"Sind die in der Satzung in ihrer aktuellen Fassung in § 4 angegebenen bedingten Kapitalia unter Beachtung der im Urteil des Kammergerichts vom 03.08.2007, Az.: 14 U 72/06, vertretenen Rechtsauffassungen wirksam und wenn nein, warum nicht? Seit wann ist das durch das vorerwähnte sowie verschiedene andere vorangegangene und nachfolgende Urteile aufgeworfene Problem Vorstand und Aufsichtsrat bekannt? Wer - externe Berater oder interne Mitarbeiter - trägt dafür Verantwortung? Ist von der Ermächtigung Gebrauch gemacht worden? Wenn ja, in welchem Umfang? Drohen Schadensersatzansprüche? In welcher Höhe?". - OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 25 U 45/07
Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG
Entgegen OLG Hamm, Urt. v. 19.3.2008, I-8 U 115/07 (veröffentlicht bei juris; hier Bl. 54ff. Band III d.A.), und OLG Celle, Urt. v. 7.11.2007, 9 U 57/07 (AG 2008, 85ff. = Bl. 21ff. Band III d.A.), sowie KG, Urt. vom 3.8.2007, 14 U 72/06 (KG-Report 2008, 113-115 = Bl. 155 bis 165 Band II d.A.) unterliegt in einem solchen Fall der Kläger, wenn das Gericht dem Hilfsantrag folgt, nicht einmal teilweise wegen des Hauptantrages. - LG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 5 O 110/08
Auskunftsrecht von Bank-Aktionären: Umfang des Informationsanspruchs in der …
Rn. 25 16. Sind die in der Satzung in ihrer aktuellen Fassung in § 4 angegebenen bedingten Kapitalia unter Beachtung der im Urteil des Kammergerichts vom 03.08.2007, Az. 14 U 72/06 vertretenen Rechtsauffassung wirksam und wenn nein, warum nicht, seit wann ist das durch das vorerwähnte sowie verschiedene andere vorangegangene und nachfolgende Urteile aufgeworfene Problem Vorstand und Aufsichtsrat bekannt, wer - externe Berater oder interne Mitarbeiter trägt dafür die Verantwortung, ist von den Ermächtigungen Gebrauch gemacht worden und wenn ja, in welchem Umfang und drohen Schadensersatzansprüche in welcher Höhe?.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 09.03.2007 - 14 U 72/06 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.03.2006 - 331 O 401/05
- OLG Hamburg, 09.03.2007 - 14 U 72/06
- BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2007 - 14 U 72/06
Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft, die durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründen kann (BGHZ 146, 341). - BGH, 24.01.1990 - IV ZR 270/88
Umfang des Versicherungsschutzes eines mit einer Kommanditgesellschaft …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2007 - 14 U 72/06
Aus diesem Grund werden zutreffend in der Rechtsprechung persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft als Mitversicherte erachtet (vgl. zur KG: BGH VersR 1990, 380; zur OHG: BGH VersR 1964, 479). - BGH, 09.03.1964 - II ZR 216/61
Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2007 - 14 U 72/06
Aus diesem Grund werden zutreffend in der Rechtsprechung persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft als Mitversicherte erachtet (vgl. zur KG: BGH VersR 1990, 380; zur OHG: BGH VersR 1964, 479).
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